Dann werden aber sicherlich Gerichte zu den Erlassen gefragt werden.
Solange es kein Umbruchverbot gab, war die Umwandlung nicht verboten! Rückwirkende Schlechterstellungen wurden beispielsweise auch im EEG Bereich bislang nicht zugelassen.
Aktuelle Zeit: Do Mär 28, 2024 18:24
Hofer_Pörndorf hat geschrieben:Im aktuellen Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt ist ein Artikel zum DG-Umbruch drin.
Jeder, der vor Bekanntgabe der Verordnung umgebrochen hat, braucht keine Genehmigung. D.h. der im MFA 2014 eine Ackernutzung codiert hat ist auf der sicheren Seite. Jeder, der Im MFA 2015 einen Umbruch macht, braucht die Genehmigung. Das kommt in dem Artikel meiner Meinung nach nicht eindeutig rüber.
speeder hat geschrieben:Hofer_Pörndorf hat geschrieben:Im aktuellen Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt ist ein Artikel zum DG-Umbruch drin.
Jeder, der vor Bekanntgabe der Verordnung umgebrochen hat, braucht keine Genehmigung. D.h. der im MFA 2014 eine Ackernutzung codiert hat ist auf der sicheren Seite. Jeder, der Im MFA 2015 einen Umbruch macht, braucht die Genehmigung. Das kommt in dem Artikel meiner Meinung nach nicht eindeutig rüber.
.... Wobei die Angaben im MFA bis 9.6. sanktionslos geändert werden dürfen....
julius hat geschrieben:speeder hat geschrieben:Hofer_Pörndorf hat geschrieben:Im aktuellen Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt ist ein Artikel zum DG-Umbruch drin.
Jeder, der vor Bekanntgabe der Verordnung umgebrochen hat, braucht keine Genehmigung. D.h. der im MFA 2014 eine Ackernutzung codiert hat ist auf der sicheren Seite. Jeder, der Im MFA 2015 einen Umbruch macht, braucht die Genehmigung. Das kommt in dem Artikel meiner Meinung nach nicht eindeutig rüber.
.... Wobei die Angaben im MFA bis 9.6. sanktionslos geändert werden dürfen....
Letztmöglicher Abgabetermin ist der 15. Mai für die Antragstellung des Mehrfachantrages 2014.
Bei verspäteter Antragsabgabe des MFA 2014 werden ab Freitag, 16. Mai bis Dienstag, 10. Juni
2014 die Zahlungen je Arbeitstag der Verspätung um 1 % gekürzt.
Vielleicht gilt das auch für Änderungen bis 10.06 ?
-Lukas- hat geschrieben:Vielen Dank für eure Antworten!
julius hat geschrieben:-Lukas- hat geschrieben:Vielen Dank für eure Antworten!
Warst du jetzt beim Amt und hast den Antrag geändert ?
Falls ja könnte ich mir gut vorstellen das eine Kontrolle anrückt und die nachträglichen Änderungen Wiese/Acker kontrolliert oder gleich eine Betriebsprüfung durchgeführt wird.
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