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Umbruchverbot

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Umbruchverbot

Beitragvon -Lukas- » Di Jun 03, 2014 21:02

Servus,

das Umbruchverbot ist ja noch nicht durch. Wann denkt ihr, dass dieses durchgesetzt wird? Oder uberhaupt durch kommt.

Ich freu mich schon mal auf eure Einschätzungen.
-Lukas-
 
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Re: Umbruchverbot

Beitragvon Ferengi » Di Jun 03, 2014 21:22

Das Umbruchsverbot gibts schon seit Jahren!
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Re: Umbruchverbot

Beitragvon -Lukas- » Di Jun 03, 2014 21:55

Danke.

Ich hab mich schon gewundert: Die Mitarbeiter im aelf haben gesagt, dass das umbruchverbot, wenn es durchkommt, frühestens nächstes Jahr durchgesetzt wird.

Darf der Nachfolger eines Betriebes, Dauergrünland umbrechen. Denn unser Betrieb hat vielDauergrünland und ich möchte vlg dieses ganz umbrechen. Kann es sein, dass ich das nicht darf?
-Lukas-
 
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Re: Umbruchverbot

Beitragvon speeder » Di Jun 03, 2014 22:45

-Lukas- hat geschrieben:Danke.

Ich hab mich schon gewundert: Die Mitarbeiter im aelf haben gesagt, dass das umbruchverbot, wenn es durchkommt, frühestens nächstes Jahr durchgesetzt wird.

Darf der Nachfolger eines Betriebes, Dauergrünland umbrechen. Denn unser Betrieb hat vielDauergrünland und ich möchte vlg dieses ganz umbrechen. Kann es sein, dass ich das nicht darf?


Wenn du pflügst, wie du schreibst, würde ich dir generell abraten.... :roll:
Warum nur, warum sind die Dummen so sicher, und die Gescheiten so voller Zweifel....?
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Re: Umbruchverbot

Beitragvon Tinyburli » Mi Jun 04, 2014 4:45

Das Umbrechen von Dauergrünland ist in der einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Hier in Bayern gibt es momentan noch kein Umbruchverbot. Es kann aber nächstes Jahr kommen. Dann benötigt man eine Genehmigung und muss die Untere Naturschutzbehörde fragen.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Umbruchverbot

Beitragvon JueLue » Mi Jun 04, 2014 8:27

Zu solchen Fragen kann man ohne Angabe des Bundeslandes, bzw. ob die Flächen in Landschaftschutz- bzw. sogar Naturschutzgebieten liegen nichts sagen.

... Ah, ich sehe gerade, AELF deutet auf Bayern hin.
Also: wenn keine andere Einschränkung, dann im Moment wohl noch möglich, bei uns in NRW schon einige Jahre vorbei.

Wenn das für dich in Frage kommt, würde ich bald loslegen...

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Re: Umbruchverbot

Beitragvon Marian » Mi Jun 04, 2014 10:49

NRW seid Jahren Vorreiter mit generellen Umbruchverbot.
Umbruch nur nach Absprache und wideranlage eines Grünlandes an anderer Stelle im gleichen Naturraum. Flächenverhältnis 1:1
So soll es nun dank Grünlanderhaltungsdrang der EU Bundesweit kommen.
Heißt, wäre ich Bayer, ich würde schon mal die Narbe fräsen. Mais kriegste dies Jahr noch Siloreif. Kannst ja mehrjähriges Weidelgras bauen und alle 4 Jahre Schläge tauschen um die kalte Enteignung zu umgehen.


Gruß
Pradler
20 Jahre beim Landtreff :prost:
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Re: Umbruchverbot

Beitragvon Hofer_Pörndorf » Mi Jun 04, 2014 12:14

In Bayern wurde mit der heurigen gerade abgeschlossenen Mehrfachantragstellung die 5% Marke Dauergrünlandabnahme gegenüber 2005 überschritten. In den nächsten Tagen soll eine Verordnung erlassen werden, die eine Umwandlung von Dauergrünland in Acker unter Genehmigungsvorbehalt stellt.
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Re: Umbruchverbot

Beitragvon speeder » Mi Jun 04, 2014 13:04

.... ob die Grünen und die EU irgendwann merken, dass sie mit ihrer ewigen Umbruchsverbot-Vorantreiberei selbst Schuld sind am prophylaktischen Grünlandumbruch aus Angst vor Repression auf 100.000den ha ? Ich fürchte nein... :roll:
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Re: Umbruchverbot

Beitragvon -Lukas- » Mi Jun 04, 2014 13:50

Vielen Dank für eure Beiträge.

@ speeder:

Was spricht gegen den umbruch meines gesamten dauergrünlands?

Meine Flächen sind alle ziemlich eben (die meisten haben ein leichtes gefälle, sodass es keine staunässe gibt), ein paar flächen liegen an bächen, bei denen lasse ich 5 m Abstand zum Gewässer.
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Re: Umbruchverbot

Beitragvon speeder » Mi Jun 04, 2014 14:00

-Lukas- hat geschrieben:Danke.

Ich hab mich schon gewundert: Die Mitarbeiter im aelf haben gesagt, dass das umbruchverbot, wenn es durchkommt, frühestens nächstes Jahr durchgesetzt wird.

Darf der Nachfolger eines Betriebes, Dauergrünland umbrechen. Denn unser Betrieb hat vielDauergrünland und ich möchte vlg dieses ganz umbrechen. Kann es sein, dass ich das nicht darf?


Garnichts spricht dagegen... Dein Beitrag war nur etwas........wirr...... geschrieben.... :lol:
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Re: Umbruchverbot

Beitragvon -Lukas- » Mi Jun 04, 2014 14:13

ok, sry stimmt :D
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Re: Umbruchverbot

Beitragvon Bauda » Mi Jun 04, 2014 15:06

Zum Glück ist das vom Tisch.. Pflugverbot gilt nun nur für Dauergrünland in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten ...
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Re: Umbruchverbot

Beitragvon steel. » Mi Jun 04, 2014 15:12

-Lukas- hat geschrieben:Was spricht gegen den umbruch meines gesamten dauergrünlands?

M


Ich glaube da hat jemand die Beiträge nicht ganz verstanden.
Mehrfachantrag 2014 ist bereits abgeschlossen und das Umbruchverbot ist somit ab sofort wirksam, da die 5 % Hürde bereits überschritten wurde. Das dürfte auf alle noch verbliebenen Bundesländer zutreffen.
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Re: Umbruchverbot

Beitragvon automatix » Do Jun 05, 2014 10:50

eben. Viele werden nächstes Jahr wieder einsäen müssen, die gemeint haben, sie brechen noch schnell was um....
Badaboom
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