countryman hat geschrieben:Richtig, das 25er Schild ist ein absolutes Muss.
Nach einer Betriebserlaubnis wurde ich in ebenfalls rund 35 Jahren auch noch nicht gefragt. Hier und da hatte mal ein Sheriff was zu meckern, eine BE wollte keiner. Was natürlich nichts beweist oder widerlegt - morgen kanns anders sein.
Ostfahrzeuge sind super, weil jegliche Dokumentation dazu vorhanden ist. Das sieht im Westen sehr oft anders aus, Einzelabnahmen sind nirgendwo dokumentiert außer beim Halter selbst. Und auch Allgemeine Betriebserlaubnisse bekommt man nur in Ausnahmen einfach so als Zweitschrift vom Hersteller.
Die ABE und auch die Einzelabnahme muß man an der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eintragen lassen, sonst ist sie ungültig. Sowohl beim Drescher, als auch bei Anhängern. So geschehen mit meinem Drescher und mit der ABE der angehängten Walze.
Kurios: Die Liste wurde 2021 noch in einem Tabellenbuch handschriftlich geführt.
Fehlendes 25km/h Schild ist nicht zwingend Steuerhinterziehung, das hängt ja vom Verwendungszweck ab. Aber in jedem Fall fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug. Denn wenn das Schild nicht dran ist, ist man zulassungspflichtig, auch mit LOF.

