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Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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26 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon Ede75 » Sa Okt 12, 2024 8:24

countryman hat geschrieben:Richtig, das 25er Schild ist ein absolutes Muss.
Nach einer Betriebserlaubnis wurde ich in ebenfalls rund 35 Jahren auch noch nicht gefragt. Hier und da hatte mal ein Sheriff was zu meckern, eine BE wollte keiner. Was natürlich nichts beweist oder widerlegt - morgen kanns anders sein.

Ostfahrzeuge sind super, weil jegliche Dokumentation dazu vorhanden ist. Das sieht im Westen sehr oft anders aus, Einzelabnahmen sind nirgendwo dokumentiert außer beim Halter selbst. Und auch Allgemeine Betriebserlaubnisse bekommt man nur in Ausnahmen einfach so als Zweitschrift vom Hersteller.


Die ABE und auch die Einzelabnahme muß man an der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eintragen lassen, sonst ist sie ungültig. Sowohl beim Drescher, als auch bei Anhängern. So geschehen mit meinem Drescher und mit der ABE der angehängten Walze.
Kurios: Die Liste wurde 2021 noch in einem Tabellenbuch handschriftlich geführt.

Fehlendes 25km/h Schild ist nicht zwingend Steuerhinterziehung, das hängt ja vom Verwendungszweck ab. Aber in jedem Fall fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug. Denn wenn das Schild nicht dran ist, ist man zulassungspflichtig, auch mit LOF.
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon Ede75 » Sa Okt 12, 2024 8:27

sexzylinder hat geschrieben:Ich hatte noch keine Kontrolle. Der alte 5,7t Kipper war aber doch relativ weich und irgendwie wabbelig auf der Straße.
Habe den weg gegeben und habe jetzt zwei 8t Dreiseitenkipper aus Stahl. 40km/h Ausführung mit Auflaufbremse (vorne und hinten). Für beide Kipper habe ich eine BE für 25km/h machen lassen. Man lässt sich vom TÜV eine Datenbestätigung schreiben da stehen alle Daten drin, nur die Geschwindigkeit ist auf 25 geändert. Damit zur Zulassungsstelle und die hauen einen Stempel drauf. BE erteilt. Jetzt 25km/h Kleber hinten und rechts drauf. Fertig. Die neuen Kipper liegen viel besser auf der Straße und man braucht keine Angst mehr zu haben. Man mag in die schönen Kipper nur keine Kratzer mehr rein machen :roll: .


Wichtig ist immer, daß in der Datenbestätigung steht "ohne technische Änderungen". Dann kann man die auch ganz einfach wieder auf 40 hochschreiben lassen.
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon bauer hans » Sa Okt 12, 2024 8:34

ich wurde schon zweimal angehalten wegen "flotten fahrens" :wink:
hab die 25km hänger auf zweikreis druckluft umgebaut,aber nicht abnehmen lassen,gab keine beanstandungen.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon ka256 » Sa Okt 12, 2024 17:35

Hatte letztes Jahr Kontrolle von Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt wegen einer Baumaßnahme. Bei der Gelegenheit wurde auch der Betrieb kontrolliert.Die wollten die Betriebserlaubnis von den alten Anhängern sehen. Hat hier in Jahrzehnten niemand interessiert. Eine solche Betriebserlaubnis ist auch teilweise nicht mehr vom Hersteller zu bekommen, weil diese zum Teil gar nicht mehr existieren.
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon freddy55 » Sa Okt 12, 2024 18:17

Alla gut hat geschrieben:
freddy55 hat geschrieben:25 Schild ist Pflicht, ist in Verbindung mit dem Folgekennzeichen die Zulassung :klug:

.

Jo einfach Kieskipper aus dem Kieswerk holen ,25km Schild dran Folgekennzeichen und los geht's .
Das machen viele .
Könnte mir ja auch ein alten Pferdeanhänger holen ,25 Schild dran und Kennzeichen ,an den Bulldog hängen und habe so ein günstigen Viehtransporter .
Oder an den Geländewagen hängen und nur 25 fahren ,ist dann rechtlich auch nicht anders wie hinterm Unimog .
Natürlich nur für Lof Zweck .

Alles legal :?:[/quote
Nix legal, " hinter LOF Zugmaschine " , der Geländewagen ist keine LOF Zugmaschine, hat hier auch mal einer geglaubt, aber nur einmal :lol:

.
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon countryman » Sa Okt 12, 2024 19:01

ka256 hat geschrieben:Hatte letztes Jahr Kontrolle von Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt wegen einer Baumaßnahme. Bei der Gelegenheit wurde auch der Betrieb kontrolliert.Die wollten die Betriebserlaubnis von den alten Anhängern sehen.


Wundert mich. Auf dem Betrieb herumstehen darf vieles. Eine Herumsteherlaubnis gibt es m.W. nicht.
Interessant wer da neuerdings alles mitmischt. n8
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon langholzbauer » Sa Okt 12, 2024 19:04

Der Alla gut hat da sicher was mit den grünen Nummern ohne 25'er , aber mit steuerbefreiter Zulassung hinter dem Pickup durcheinander gebracht? :wink:
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon langholzbauer » Sa Okt 12, 2024 19:09

countryman hat geschrieben:.. Eine Herumsteherlaubnis gibt es m.W. nicht.
Interessant wer da neuerdings alles mitmischt. n8

Nach aktueller Rechtsprechung ist Dein Hof eine " öffentliche Verkehrsfläche" wenn da kein Tier dran ist. :klug:
Mir hat die Rennleitung auch schon einen Punkt , wegen abgelaufenen TÜV verpasst, obwohl " die Hofhure " nie auf die Straße muss. :wink:
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon freddy55 » Sa Okt 12, 2024 19:52

Das ist ein alter Hut, musst abmelden, dann gilt kein Tüv :D Kollege hatte Stress, mit ner Aufbauspritze vom Vollernter, die seit Jahren unbenutzt auf dem Hof stand und natürlich keine gültige Plakette hatte :mrgreen:

.
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon Vogesenblitz » So Okt 13, 2024 14:11

langholzbauer hat geschrieben:
Alla gut hat geschrieben:
Die ABE wird dem Hersteller auf Antrag für Serienfahrzeuge erteilt, damit nicht jedes einzeln " zur Erlangung der Betriebserlaubnis" begutachtet werden muß.
Die Betriebserlaubnis, die ein zulassungsfreier Anhänger braucht, ist da praktisch enthalten.
Aber der Landwirt hat den erforderlichen Nachweis dafür nicht zur Verfügung.
Dazu bedarf es entweder des Ausdruckes der ABE, der gedruckten Betriebserlaubnis für diesen Anhänger von Hersteller oder einer Betriebserlaubnis durch die regionale Zulassungsstelle. :klug:
Wie man hier im LT schon öfters las, sind zu dem Thema die angesprochenen Zulassungsbehördenmitarbeiter selten richtig fit.

Das Ganze steht noch im Zusammenhang mit der eindeutigen Zuordnung zum Fahrzeug über Typenschild und Fahrgestellnummer.

Ich hoffe, ich konnte das jetzt richtig aufdröseln?


Hallo zusammen,
die ABE ist heute nicht mehr zwingend notwendig.
§4 FZV sagt u.a. :
(5) Wird ein Fahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für das keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, so ist von der das Fahrzeug führenden Person die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html , https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__4.html

Bei unseren neueren Anhängern gibt es nur noch Datenbescheinigungen.

Viele Grüße
Vogesenblitz
 
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon countryman » So Okt 13, 2024 16:35

In § 4 gehts noch weiter:
und Anhängern nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a, c, d, g und h genügt es, wenn die das Fahrzeug führende Person im Fall des Satzes 1 die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung nach Satz 1 aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigt.
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