Aus gegebenem Anlass eines anderen Themas hier, möchte ich mal höflich in die Runde fragen:
Wer wurde schonmal mit einem 25' er Anhänger ohne sonstige Anlässe nach der Betriebserlaubnis für diese Anhänger befragt bzw. nur , wegen Fehlen dieser Bestraft?
Oft fällt der Rennleitung sowas als Beifang auf, wenn die Anhänger mit grüner Folgenummer ohne TüV und Zulassungsplakette und bis über 50 km/h, schlechter Ladungssicherung, offensichtlicher Überladung oder allgemein sehr schlechtem techn. Zustand unterwegs bzw. wegen einer dieser Gründe verunfallt sind.
Als Ossi mit den Standardanhängern mit "ABE" ist das sogar noch etwas einfacher, weil die älteren Polizisten deren technisch höhere Vmax( zulässige Höchstgeschwindigkeit) kennen und bei sonst offensichtlich verkehrssicheren Gespannen eigentlich froh sind, dass die auch schneller unterwegs sind.
Bisher brauchte ich in 35 Jahren lw. Tätigkeit noch nie eine BE für meine Anhänger vorlegen, obwohl in meinem Betrieb praktisch keine Anhängerfahrt ohne Straßennutzung statt findet.

