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Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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26 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon langholzbauer » Do Okt 10, 2024 13:53

Hallo Leute,

Aus gegebenem Anlass eines anderen Themas hier, möchte ich mal höflich in die Runde fragen:
Wer wurde schonmal mit einem 25' er Anhänger ohne sonstige Anlässe nach der Betriebserlaubnis für diese Anhänger befragt bzw. nur , wegen Fehlen dieser Bestraft?

Oft fällt der Rennleitung sowas als Beifang auf, wenn die Anhänger mit grüner Folgenummer ohne TüV und Zulassungsplakette und bis über 50 km/h, schlechter Ladungssicherung, offensichtlicher Überladung oder allgemein sehr schlechtem techn. Zustand unterwegs bzw. wegen einer dieser Gründe verunfallt sind. :klug:

Als Ossi mit den Standardanhängern mit "ABE" ist das sogar noch etwas einfacher, weil die älteren Polizisten deren technisch höhere Vmax( zulässige Höchstgeschwindigkeit) kennen und bei sonst offensichtlich verkehrssicheren Gespannen eigentlich froh sind, dass die auch schneller unterwegs sind.
Bisher brauchte ich in 35 Jahren lw. Tätigkeit noch nie eine BE für meine Anhänger vorlegen, obwohl in meinem Betrieb praktisch keine Anhängerfahrt ohne Straßennutzung statt findet. :=
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon Zettel » Do Okt 10, 2024 14:56

Moin
Mir ist ein Fall bekannt, dass er wegen Tempo 40 am ersten Anhänger eine DL-Anlage nachrüsten musste. Damit musste er sich bei der Polizei vorstellen.
Das war in den 80-er Jahren, als die Schlepper anfingen, 40 zu laufen.
Allerdings häufen sich hierzulande die Meldungen, dass es im Revier frische Beamte gibt, die in Sachen 'landwirtschaftlicher Fuhrpark' extra geschult sind und auch mal einfach so ne Verkehrskontrolle durchführen. Grad vergangene Woche war so ein Beitrag im Radio.
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon Spänemacher58 » Do Okt 10, 2024 15:50

Unser Unimog läuft noch auf grüner Nummer was grenzwertig ist, da man unsere Forstwirtschaft als "Hobby" ansehen könnte.
Wir haben ein paar Anhänger mit ABE und Folgekennzeichen aber ohne TÜV.
Vor ein paar Jahren habe ich mal ein paar 25km/h Schilder bestellt und angeklebt, da ohne 25km/h Schild nach "Achtung Kontrolle" Steuerhinterziehung ist.
Bei mir ist selbstverständlich, das ich ohne funktionierende Beleuchtung nicht losfahre.
Gegenüber früher wo ich mit dem Unimog mit Anhänger auch schon mal 75 km statt 25 fahre, lasse ich es heute bei 25km/h gut sein.
Öffentliche, vielbefahrene Straßen vermeide ich so gut es geht
Ich habe vor einiger Zeit noch einen Bekannten gesehen mit relativ neuem Fendt und Rückewagen. Schlepper und Rückewagen haben garantiert ABE, aber weder ein Folgekennzeichen war montiert, noch 25km/h Schild noch funktionierte die Beleuchtung. Warum geht man so ein Risiko ein?
Ein gefundenes Fressen für junge, dienstgeile Polizeibeamte.
Zur Auslieferung von Brennholz haben wir noch einen 2,5tonnen PKW Anhänger mit TÜV und damit darf ich sogar auf die Autobahn

Zur Steuerhinterziehung: https://www.youtube.com/watch?v=Lqnpej9nnKs
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon countryman » Do Okt 10, 2024 17:29

Richtig, das 25er Schild ist ein absolutes Muss.
Nach einer Betriebserlaubnis wurde ich in ebenfalls rund 35 Jahren auch noch nicht gefragt. Hier und da hatte mal ein Sheriff was zu meckern, eine BE wollte keiner. Was natürlich nichts beweist oder widerlegt - morgen kanns anders sein.

Ostfahrzeuge sind super, weil jegliche Dokumentation dazu vorhanden ist. Das sieht im Westen sehr oft anders aus, Einzelabnahmen sind nirgendwo dokumentiert außer beim Halter selbst. Und auch Allgemeine Betriebserlaubnisse bekommt man nur in Ausnahmen einfach so als Zweitschrift vom Hersteller.
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon Spänemacher58 » Do Okt 10, 2024 18:37

Meine Meinung ist:
Das Gespann muss schon mal ordentlich aussehen:
- Folgekennzeichen
- 25 kmh Schild
- funktionierende Beleuchtung
- korrekte Ladungssicherung
- mit 25 kmh höchstens 30 kmh fahren
- viel befahrene Bundesstraßen vermeiden
dann wird man in der Regel in Ruhe gelassen und gibt erst gar keinen Anlass für eine Kontrolle!
Ein alter Jäger aus dem Ort fuhr oft besoffen von Kneipe zu Kneipe und wurde nie erwischt. "Deine Lampen müssen funktionieren, dann geht das!"
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon Brudi22 » Do Okt 10, 2024 19:15

Hallo,

wurde tatsächlich schon mal von der Polizei angehalten und nach der ABE gefragt. Wurde da aber nicht weiter von der Rennleitung bestraft, sondern konnte nach einer Verwarnung weiter fahren. Habe darauf hin für alle meine 25 kmh auflaufgebremsten Anhängereine ABE machen lassen, ist auch gar kein Problem wenn der Zustand halbwegs vernünftig ist, und auch absolut bezahlbar gewesen. Gibt für mich von dem her keinen Grund wissentlich ohne ABE rumzufahren.

mir ist da ein anderer Aspekt viel wichtiger, und zwar wenn etwas passiert, hat man ohne ABE schlechte Karten. Das Ärgernis bei der Polizeikontrolle ist da das viel geringere Problem
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon countryman » Do Okt 10, 2024 19:26

[Die Betriebserlaubnis zulassungsfreier lof Anhänger] muss nicht mitgeführt werden und kann später vorgelegt werden.
Quelle: https://www.topagrar.com/technik/news/w ... t%20mitgeführt%20werden,es%20einen%20Punkt%20in%20Flensburg.

Die Kontrolle ist also vor Ort erstmal gar nicht möglich, die Beamten müssten dich zum Nachreichen auffordern.
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon sexzylinder » Do Okt 10, 2024 20:45

Ich hatte noch keine Kontrolle. Der alte 5,7t Kipper war aber doch relativ weich und irgendwie wabbelig auf der Straße.
Habe den weg gegeben und habe jetzt zwei 8t Dreiseitenkipper aus Stahl. 40km/h Ausführung mit Auflaufbremse (vorne und hinten). Für beide Kipper habe ich eine BE für 25km/h machen lassen. Man lässt sich vom TÜV eine Datenbestätigung schreiben da stehen alle Daten drin, nur die Geschwindigkeit ist auf 25 geändert. Damit zur Zulassungsstelle und die hauen einen Stempel drauf. BE erteilt. Jetzt 25km/h Kleber hinten und rechts drauf. Fertig. Die neuen Kipper liegen viel besser auf der Straße und man braucht keine Angst mehr zu haben. Man mag in die schönen Kipper nur keine Kratzer mehr rein machen :roll: .
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon langholzbauer » Do Okt 10, 2024 21:27

Mich wähnt, die seitlichen 25er Schilder sind schon über 30 Jahre nicht mehr Pflicht. :?:

Entschuldigung!
In Auflauf- 2Achsern denke ich nicht mehr , seit ich 2005 den letzten davon sehr gut verkaufen konnte und weil ich schon geländebedingt eine 4RadDLB will.
Jetzt ist nur noch ein 1Achshinterkipper in Normbauweise im Gebrauch, der etwas älter ist , als ich .
Der, und die vorhandenen Auflauf- EDKstehen aber in der wichtigen Liste beim KBA und hat eine echte AllgemeineBA.
Deshalb sehe ich das auch so entspannt.
Ich möchte hier mal ganz vorsichtig loben, dass mit der "Wiedervereinigung " zumindest in dem Bereich Betriebserlaubnis für KfZ die dt. Einheit wirklich echt , durch uneingeschränkte Übernahme der Daten vom KTA Dresden zum KBA Flensburg vollzogen wurde. :wink:
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon freddy55 » Do Okt 10, 2024 23:09

25 Schild ist Pflicht, ist in Verbindung mit dem Folgekennzeichen die Zulassung :klug:

.
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon Alla gut » Fr Okt 11, 2024 9:49

freddy55 hat geschrieben:25 Schild ist Pflicht, ist in Verbindung mit dem Folgekennzeichen die Zulassung :klug:

.

Jo einfach Kieskipper aus dem Kieswerk holen ,25km Schild dran Folgekennzeichen und los geht's .
Das machen viele .
Könnte mir ja auch ein alten Pferdeanhänger holen ,25 Schild dran und Kennzeichen ,an den Bulldog hängen und habe so ein günstigen Viehtransporter .
Oder an den Geländewagen hängen und nur 25 fahren ,ist dann rechtlich auch nicht anders wie hinterm Unimog .
Natürlich nur für Lof Zweck .

Alles legal :?:
was hier noch fehlt ist ein Bau Forum
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon Brudi22 » Fr Okt 11, 2024 10:19

countryman hat geschrieben:[Die Betriebserlaubnis zulassungsfreier lof Anhänger] muss nicht mitgeführt werden und kann später vorgelegt werden.
Quelle: https://www.topagrar.com/technik/news/w ... t%20mitgeführt%20werden,es%20einen%20Punkt%20in%20Flensburg.

Die Kontrolle ist also vor Ort erstmal gar nicht möglich, die Beamten müssten dich zum Nachreichen auffordern.


Du musst sie nicht mitführen, das ist klar. Hilft dir aber nix wenn du keine hast, die ABE muss schon vor der Kontrolle ausgestellt worden sein. Von dem her ist dein Beitrag Wortklauberei und tut nichts zur Sache.
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon Whis » Fr Okt 11, 2024 10:22

Aus einem "zulassungspflichtigem Anhänger", wird nicht automatisch ein "zulassungsfreier Anhänger", nur weil man den abmeldet und ein 25er Schild dran hängt.....wie der Name schon sagt...


Wer wirklich legal unterwegs sein möchte, der ändert die Zulassungbescheinigung in eine Betriebserlaubnis mit 25 km/h.
Daraus resultierend ist es auch nicht erlaubt, einen solchen Anhänger an ein Auto zu hängen und nicht schneller als 25 km/h zu fahren.
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon langholzbauer » Fr Okt 11, 2024 11:04

Alla gut hat geschrieben:Jo einfach Kieskipper aus dem Kieswerk holen ,25km Schild dran Folgekennzeichen und los geht's .
Das machen viele .
Könnte mir ja auch ein alten Pferdeanhänger holen ,25 Schild dran und Kennzeichen ,an den Bulldog hängen und habe so ein günstigen Viehtransporter .

Alles legal :?:

Ist beides legal, wenn man mit dem Kfz- Brief bei der Zulassungsstelle war.
Mir haben sie einen Stempel drauf gemacht" Betriebserlaubnis erteilt" .
Das war's.
Die 25 und das Folgekennzeichen sowie ein StVO - konformer technischer Zustand sollten selbstverständlich sein. :klug:


@all

Bitte bringt das nicht immer durcheinander!
Die ABE wird dem Hersteller auf Antrag für Serienfahrzeuge erteilt, damit nicht jedes einzeln " zur Erlangung der Betriebserlaubnis" begutachtet werden muß.
Die Betriebserlaubnis, die ein zulassungsfreier Anhänger braucht, ist da praktisch enthalten.
Aber der Landwirt hat den erforderlichen Nachweis dafür nicht zur Verfügung.
Dazu bedarf es entweder des Ausdruckes der ABE, der gedruckten Betriebserlaubnis für diesen Anhänger von Hersteller oder einer Betriebserlaubnis durch die regionale Zulassungsstelle. :klug:
Wie man hier im LT schon öfters las, sind zu dem Thema die angesprochenen Zulassungsbehördenmitarbeiter selten richtig fit.

Das Ganze steht noch im Zusammenhang mit der eindeutigen Zuordnung zum Fahrzeug über Typenschild und Fahrgestellnummer.

Ich hoffe, ich konnte das jetzt richtig aufdröseln?
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Re: Umfrage Betriebserlaubnis 25'er Anhänger

Beitragvon 038Magnum » Fr Okt 11, 2024 16:36

Servus,

Dann oute ich mich Mal als einer, der jedes Jahr kontrolliert und auf die BE angesprochen wird.

In der näheren Umgebung sind zwei Möglichkeiten zur Getreideabgabe an den Landhandel. Und genau dort stehen immer (!) zur Erntezeit zwei Streifen, die nichts anderes kontrollieren als die ankommenden Gespanne.
Da ich dorthin nur als Fahrer für meinen Pächter unterwegs bin, bin ich mit dessen Gespannen in den letzten zehn Jahren ungefähr 20 mal angehalten worden. Gespann immer top in Ordnung, Papiere logischerweise immer dabei. Wie oft die anderen Kollegen zum Vorzeigen in der Wache aufkreuzen müssen, kann ich nichts sagen. Aber die hat hier eigentlich jeder dabei.

Auch auf den Strecken hier um den Ort herum werden landwirtschaftliche Gefährte regelmäßig kontrolliert. Dort bin ich mit meinem eigenen Schlepper bisher zwei oder drei mal angehalten worden (auch hier immer ohne Beanstandung).

Mangelhafte Ladungssicherung oder ähnliches kommt hier in der Gegend de facto nicht vor. Ebenso sind Anhänger ohne BE kaum verkäuflich (ich möchte den Begriff wertlos gern vermeiden).

Geht also auch deutlich anders, als die bisherigen Antworten vermuten lassen.

Besten Gruß
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
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