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Umsatzsteuerbefreiung für Hobbylandwirt?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Umsatzsteuerbefreiung für Hobbylandwirt?

Beitragvon Pingu » Mi Apr 13, 2016 21:40

Hallo,
kann mir jemand sagen, wie es sich bei Hobbylandwirten zum Thema Umsatzsteuer verhält? Wenn ein Hobbylandwirt ab und zu etwas verkaufen kann, ist das doch auch umsatzsteuerpflichtig, oder? Kann man sich davon befreien lassen? Wenn ja, gibts dafür spezielle Formulare?
Grüße
Pingu
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Re: Umsatzsteuerbefreiung für Hobbylandwirt?

Beitragvon Pinzgauer56 » Mi Apr 13, 2016 21:44

Musst du User Sauigel fragen ! Der ist da durch u. durch Spezialist......... :wink:
Bei der Leni, auf der Zenzi, überall ist dieser Pinzi... 8)
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Re: Umsatzsteuerbefreiung für Hobbylandwirt?

Beitragvon Pingu » Mi Apr 13, 2016 22:23

War das ironisch gemeint? Ich möchte keine Vorsteuer abziehen etc., sondern einfach wissen, ob man als Mini-Hobbylandwirt vom Finanzamt als Kleinunternehmer betrachtet wird und die Umsatzsteuerbefreiuung beantragen kann.
Pingu
 
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Re: Umsatzsteuerbefreiung für Hobbylandwirt?

Beitragvon Qtreiber » Mi Apr 13, 2016 22:29

Pingu hat geschrieben: Ich möchte keine Vorsteuer abziehen etc., sondern einfach wissen, ob man als Mini-Hobbylandwirt vom Finanzamt als Kleinunternehmer betrachtet wird und die Umsatzsteuerbefreiuung beantragen kann.

Was soll das bezwecken ?
Dass du deine Produkte um den Umsatzsteuersatz reduziert verkaufen kannst ?
Ansonsten kann es dir doch völlig gleichgültig sein, ob in deinen Produkten Umsatzsteuer drin ist oder nicht. Du musst sie ja sowieso nicht abführen, wie jeder nicht optierende reguläre Landwirt auch.
Qtreiber
 
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Re: Umsatzsteuerbefreiung für Hobbylandwirt?

Beitragvon sauigel » Mi Apr 13, 2016 22:31

Gewerbe und Landwirtschaft ist zweierlei .
Belege und Rechnungen abheften ,am Ende vom Jahr zum Steuerberater oder FA geh,n damit .
Als Kleinstlandwirt hast da SEHR viel Luft bevor die Buchführungspflicht greift ,bei den geringen Margen .

Oder baust und vertickst Du Hanf an ?
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Re: Umsatzsteuerbefreiung für Hobbylandwirt?

Beitragvon Pingu » Mi Apr 13, 2016 22:34

Das wusste ich nicht, dass ein Landwirt keine Umsatzsteuer abführen muss. Wo steht das denn? Wenn ich keine Umsatzsteuer abführen muss ist ja schon alles klar. Ich möchte nur nicht, dass das Finanzamt irgendwann Umsatzsteuer nachfordert wenn ich mal was verkaufe. Einen Steuerberater hab ich nicht, so reich bin ich nicht :D
Pingu
 
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Re: Umsatzsteuerbefreiung für Hobbylandwirt?

Beitragvon Pinzgauer56 » Mi Apr 13, 2016 22:42

Siehste Pingu, jetzt hast du den sauigel gefunden :mrgreen:

Spass beiseite, meinen Rat an dich, geh zu einem Steuerberater, deine Auskunft kostet ein par € und du bist auf der sicheren Seite !
Mit deinen par Auskünften ( Hauptberuf ?, Hobylandwirt u.s.w. ) kann dir hier m.E. niemand richtig helfen, jeder weiss dir einen Rat u. am Ende kennst dich nicht mehr aus !
l.G.
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Re: Umsatzsteuerbefreiung für Hobbylandwirt?

Beitragvon Qtreiber » Do Apr 14, 2016 1:08

Pinzgauer56 hat geschrieben:Siehste Pingu, jetzt hast du den sauigel gefunden :mrgreen:

Spass beiseite, meinen Rat an dich, geh zu einem Steuerberater, deine Auskunft kostet ein par € und du bist auf der sicheren Seite !
Mit deinen par Auskünften ( Hauptberuf ?, Hobylandwirt u.s.w. ) kann dir hier m.E. niemand richtig helfen, jeder weiss dir einen Rat u. am Ende kennst dich nicht mehr aus !
l.G.
Entschuldige bitte, aber MEINE Antwort ist komplett zutreffend. Mehr zu wissen, ist für Pingu nicht nötig.
Qtreiber
 
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Re: Umsatzsteuerbefreiung für Hobbylandwirt?

Beitragvon Kugelblitz » Do Apr 14, 2016 1:36

sauigel hat geschrieben:Gewerbe und Landwirtschaft ist zweierlei .
Belege und Rechnungen abheften ,am Ende vom Jahr zum Steuerberater oder FA geh,n damit .
Als Kleinstlandwirt hast da SEHR viel Luft bevor die Buchführungspflicht greift ,bei den geringen Margen .

Oder baust und vertickst Du Hanf an ?


Gute 3 Jahre als Einsteiger, lässt das FAZ sich gefallen.
Danach musst die MwSt ausführen (in deinen Fall 7% für Lebensmittel)
Anfangen kannst als Kleinunternehmer. Mit 0%
Danach musst 7% auf deinen Verkaufspreis, draufrechnen.
Und zum Jahresenabschluss angeben.
Kugelblitz
 
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Re: Umsatzsteuerbefreiung für Hobbylandwirt?

Beitragvon stamo » Do Apr 14, 2016 5:38

gefährliches Halbwissen bei den Handwerkern hier!
Ihr dürft euer Wiessen nicht auf Landwirtschaft übertragen. In jeder BWL-Vorlesung wird nach einer Erklärung gesagt, "das alles gilt nicht in der Landwirtschaft, da gibt es Sonderregeln."

Als Landwirt kannst du pauschalieren, d.h. du machst keine Vorsteuer geltend, weist 10,7% Steuer aus und kannst diese Steuer komplett behalten.
Oder du optierst und machst Vorsteuer geltend (19% oder 7% oder 10,7%) und führst Steuer ab (idR 7%).
Letzteres kannst du u.U. auch als Hobbylandwirt machen, da kann es sich lohnen, wie genau, kann dir sauigel erklären.

Das zweite wird auch Option genannt, ersteres ist der Regelfall, dem du erst mal als Landwirt unterliegst.

Trotzdem solltest du möglichst vieles durch Abheften dokumentieren, falls nämlich das FA auf die Idee kommt und dir Gewinne unterstellen möchte, solltest du genug Ausgaben vorweisen können.

Auch da gibt es nämlich in der Landw. eine Sonderregelung nach §13a, die dir erst mal pauschal rund 300 Euro pro ha unterstellt.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Umsatzsteuerbefreiung für Hobbylandwirt?

Beitragvon sauigel » Do Apr 14, 2016 6:10

Aua ,jetzt habe ich nachgedacht und mir weh gemacht
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Re: Umsatzsteuerbefreiung für Hobbylandwirt?

Beitragvon moosrain » Do Apr 14, 2016 7:11

stamo hat geschrieben:
Als Landwirt kannst du pauschalieren, d.h. du machst keine Vorsteuer geltend, weist 10,7% Steuer aus und kannst diese Steuer komplett behalten.
Oder du optierst und machst Vorsteuer geltend (19% oder 7% oder 10,7%) und führst Steuer ab (idR 7%).
Letzteres kannst du u.U. auch als Hobbylandwirt machen, da kann es sich lohnen, wie genau, kann dir sauigel erklären.

.........

Auch da gibt es nämlich in der Landw. eine Sonderregelung nach §13a, die dir erst mal pauschal rund 300 Euro pro ha unterstellt.


Achtung: sind "zwei Paar Schuhe" ;) zum einen USt und §13a bezieht sich auf ESt .....

Zu Deiner Frage: das, was stamo schreibt, kannst Du im UStG nachlesen § 19 (Kleinunternehmerregelung) und §24 (Durchschnittssätze für LF)
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Re: Umsatzsteuerbefreiung für Hobbylandwirt?

Beitragvon Pingu » Do Apr 14, 2016 7:21

Wenn ichs jetzt recht verstanden habe gilt:
für Landwirtschaftliche Produkte die pauschale Umsatzsteuer von 10,7 %, wenn ich nichts anderes beantrage.
Diese wird aber faktisch nicht an das Finanzamt abgeführt. Vorsteuer möchte ich keine geltend machen, lohnt sich nicht. Ich muss also wg. Umsatzsteuer gar nichts unternehmen.

Ist das so korrekt?

Grüße
Pingu
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Re: Umsatzsteuerbefreiung für Hobbylandwirt?

Beitragvon moosrain » Do Apr 14, 2016 7:52

Stimmt ......... - wobei ja bekanntlich "Teufel im Detail" ;)
Die 10,7% gelten für landw. Produkte, nicht für forstwirtschaftliche (sofern das für Dich zutreffen sollte)
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Re: Umsatzsteuerbefreiung für Hobbylandwirt?

Beitragvon borger » Do Apr 14, 2016 8:04

Für landwirtschaftliche Erzeugnisse 10,7%.
Für forstwirtschaftliche Erzeugnisse 5,5%.
Diese Beträge können auf der Rechnung ausgewiesen werden und brauchen nicht ans Finanzamt abgeführt werden, dafür wird die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gestrichen.
Also für den Landwirt selbst belanglos, ob MES enthalten oder nicht. Verkauft er allerdings seine dicksten Kartoffeln an einen Händler, dann kann der diese MWS als Vorsteuer geltend machen.
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