Interessante Frage
Es dürfen mit dem Zusatz "Serviervorschlag" sogar Sachen bzw. Lebensmittel auf der Packung abgebildet werden, die nicht im Lieferumfang enthalten sind und vom Käufer hinzugefügt werden müssten.
Man sieht auf der Packung ja häufig auch Besteck oder Salat o. ä., dabei sind diese Sachen unter Garantie nicht mit dabei.
DAS ist anscheinend erlaubt.
Allerdings ist es wohl verboten, das Produkt so darzustellen, dass eine Beschaffenheit vorgetäuscht wird, die das Produkt nicht haben kann.
Meiner Meinung nach ist das aber z.B. bei Fischfilets häufig der Fall.
So wie`s dargestellt wird, sieht das Zeug doch niemals aus! Selbst dann nicht, wenn ich`s abwasche oder sowas.
HIERgibt`s den passenden Gesetzestext dazu.