Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Jan 14, 2026 20:21

Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
20 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Re: Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon Westi » Di Sep 03, 2019 22:14

Wo wir gerade bei Blödsinn sind:
In der Verordnung steht „örtliche Brauchtumsveranstaltungen“. Die Strecke Braunschweig - Mainz (was auch nicht über die A65 zu erreichen ist), ist knapp über „örtlich“ im eigentlichen Sinne.

Alles weitere siehe zb hier:
http://www.brauchtumsveranstaltungen.de ... dnung.html

Außerdem ist eine Fahrt mit Schlepper zu Werkstatt definitiv LoF, weil diese dazu dient, das Werkzeug zur Erhaltung der LoF-Tätigkeit zu reparieren/prüfen oder warten.
Westi
 
Beiträge: 3889
Registriert: So Jan 08, 2017 19:26
Wohnort: Naturpark Soonwald-Nahe
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon Neo-LW » Di Sep 03, 2019 22:29

Moin,

Westi hat geschrieben:Wo wir gerade bei Blödsinn sind:
In der Verordnung steht „örtliche Brauchtumsveranstaltungen“. Die Strecke Braunschweig - Mainz (was auch nicht über die A65 zu erreichen ist), ist knapp über „örtlich“ im eigentlichen Sinne.

Alles weitere siehe zb hier:
http://www.brauchtumsveranstaltungen.de ... dnung.html



Wieder eine Juristische Vollniete.

Man hätte den § 1 ja bis zu Ende lesen können.

1. auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen,
2. für nicht gewerbsmäßig durchgeführte Altmaterialsammlungen oder Landschafts- säuberungsaktionen,
3. zu Feuerwehreinsätzen oder Feuerwehrübungen oder
4. auf den An- oder Abfahrten zu Einsätzen nach Nummer 1, 2 oder 3 verwendet werden.


Olli
Chief Executive Officer of Agriculture
Neo-LW
 
Beiträge: 9559
Registriert: So Feb 19, 2012 1:21
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon Westi » Di Sep 03, 2019 22:39

Du solltest schon komplett zitieren und nicht Sachen aus dem Zusammenhang reißen. Verordnungen sind in Gänze zu sehen und nicht nur die Passagen, die einem gerade gefallen.

Hier der Vollständigkeit halber im Zusammenhang:
§1

(1) Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und Anhänger hinter diesen Zugmaschinen sind von der Zulassungspflicht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgenommen, wenn sie

auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen,
für nicht gewerbsmäßig durchgeführte Altmaterialsammlungen oder Landschafts- säuberungsaktionen,
zu Feuerwehreinsätzen oder Feuerwehrübungen oder
auf den An- oder Abfahrten zu Einsätzen nach Nummer 1, 2 oder 3 verwendet werden.
Dies gilt nur, wenn für jede eingesetzte Zugmaschine ein eigenes Kennzeichen zugeteilt ist.


Und so viel zum Thema „mit Personen auf dem Anhänger über die Autobahn fahren“ (steht ganz am Ende der Verordnung- wohl nicht gelesen):
(4) Die Ausnahmen nach den Absätzen 1 bis 3 gelten nur, wenn

für jedes der eingesetzten Fahrzeuge eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht, die die Haftung für Schäden abdeckt, die auf den Einsatz der Fahrzeuge im Rahmen der Absätze 1 bis 3 zurückzuführen sind,
die Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, auf den örtlichen Brauchtumsveranstaltungen nur mit Schrittgeschwindigkeit, gefahren werden und
die Fahrzeuge bei der Verwendung nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 einschließlich An- und Abfahrten für eine Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h nach § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gekennzeichnet sind.

Edit: Übersichtlicher dargestellt
Zuletzt geändert von Westi am Di Sep 03, 2019 22:47, insgesamt 3-mal geändert.
Westi
 
Beiträge: 3889
Registriert: So Jan 08, 2017 19:26
Wohnort: Naturpark Soonwald-Nahe
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon Barbicane » Di Sep 03, 2019 22:41

Was sind das wieder für Geschichten von der Autobahn?. :lol:

Die Brauchtumsregelung steht in der 2.Ausnahme zur STVO.
Darin steht explizit dass Personen nur AUF der Veranstaltung bei max. 6km/h mitfahren dürfen.
Da steht auch explizit dass die bei An -und Abfahrt NICHT mitfahren dürfen.

Im Paragraph 32a StVZO steht:
"Hinter Kraftfahrzeugen darf nur ein Anhänger, jedoch nicht zur Personenbeförderung (Omnibusanhänger), mitgeführt werden."


Auf der Straße dürfen folglich keine Personen mitfahren! ( Außer bei LoF Einsatz wie bereits festgestellt). Die Brauchtumsregelung hat nix mit Personentransport auf einem Anhänger zu tun!
Das geht nur mit Einzelfallausnahme vom Amt.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
Benutzeravatar
Barbicane
 
Beiträge: 3987
Registriert: So Sep 25, 2005 20:22
Wohnort: Bayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon Barbicane » Di Sep 03, 2019 22:42

Neo-LW hat geschrieben:
Wieder eine Juristische Vollniete.

Man hätte den § 1 ja bis zu Ende lesen können.

1. auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen,
2. für nicht gewerbsmäßig durchgeführte Altmaterialsammlungen oder Landschafts- säuberungsaktionen,
3. zu Feuerwehreinsätzen oder Feuerwehrübungen oder
4. auf den An- oder Abfahrten zu Einsätzen nach Nummer 1, 2 oder 3 verwendet werden.


Olli


Das bezieht sich nur auf die Zulassungsvorschriften.
Lies den Text bitte ganz!

Edit:
Westi war schneller...
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
Benutzeravatar
Barbicane
 
Beiträge: 3987
Registriert: So Sep 25, 2005 20:22
Wohnort: Bayern
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
20 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: 038Magnum, Bing [Bot], Google [Bot], Haners, MiQ, Waidla66

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki