Aktuelle Zeit: Mi Jan 14, 2026 20:23
"Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist."
Kormoran2 hat geschrieben:Bei Betrieb mit Pferden ist bestimmt noch kein Planwagen umgekippt.
floppsi311lsa hat geschrieben:
A) Wichtig ist der Zweck der Fahrt. Solange es KEINE land- oder forstwirtschaftliche Fahrt ist,
muss der Traktor versteuert sein -> kleinstes Problem
B) Als nächstes muss der Anhänger ordnungsgemäß angemeldet sein -> keine "LoF 25km/h-Regelung" sondern amtliches Kennzeichen incl. Tüv etc ->auch nicht so ein gnadenloses Problem aber schon etwas aufwändig
damit der Tüv/Dekraonkel zufrieden ist
C) Das allergrößte Problem ist heutzutage der Führerschein. Das ganze Gespann gilt nämlich eigentlich als Bus und dafür brauchts dann die Führerscheinklasse DE, weil ist ja kein Solofahrzeug.
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