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Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon Kormoran2 » Mo Sep 02, 2019 23:47

https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/planwagenfahrt-geldern-nicht-versichert-und-angemeldet-100.html

Nachher ist der Ehrenamtliche immer der Dumme. Dann wird die Einhaltung aller Vorschriften gnadenlos überprüft.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon Neo-LW » Di Sep 03, 2019 0:22

Moin,

der Fahrer wird beschrieben als 'besonnener Feuerwehrmann', der 'mit großen Maschinen umgehen kann'.

Was hat das mit dem erforderlichen Führerschein zu tun ?

Für die Fuhre brauchte er einen T oder CE.
Was für einen hatte er denn nun ?

Weil die Fahrt nichts mit dem landwirtschaftlichen Betrieb zu tun hatte,
war der Anhänger mit Folgekennzeichen nicht versichert.
Weil Trecker mit grünem Kennzeichen, kommt noch ein wenig Steuerhinterziehung mit hinzu.

Das mit der Pflicht zum Anmelden von Brauchtumsfahrten habe ich noch nirgens gefunden.

Hier ist der Ehrenamtliche der Dumme, weil er mindestens zwei Dinge nicht beachtet hat.

Der Sachverstänge (der in dem Film so wichtig die Reifen fotografiert hat) wird nichts finden.
Das einzige ist der hohe Schwerpunkt vom Planenanhänger.
Üblicherweise kippen solche Wagen um, wenn man enge Kurven fährt,
und die Mitfahrer das Schunkeln anfangen.


Olli
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Re: Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon Kormoran2 » Di Sep 03, 2019 1:26

Genau, und deshalb dürften solche Planenanhänger für den Betrieb mit Traktoren überhaupt nicht zugelassen werden. Bei Betrieb mit Pferden ist bestimmt noch kein Planwagen umgekippt.
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Re: Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon Zement » Di Sep 03, 2019 5:33

Auch mit Pferden können die Planwagen kippen , das Problem ist damit doch immer wieder mit dem Schwerpunkt Verlagerung .
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
Zement
 
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Re: Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon Neo-LW » Di Sep 03, 2019 5:53

Moin,

die Schwerpunkt-Verlagerung ist nicht das Problem.

Das Problem ist, wenn die Kraftresultierende aus der Kernfläche wandert.
Dann braucht es ein hinreichendes Rückstellmoment,
weil Reifen logischerweise keine Zugkräfte auf die Fahrbahn übetragen können.

Wenn der Anhänger dann zu leicht ist, macht es Plopp.

Ist in Hannover bei der Tierärztlichen Hochschule vor 25 Jahren im Rahmen einer Promotionsfeier passiert.
Enge Kreisfahrt auf dem Hof.
Eine Mitfahrerin hat schwere Hirnverletzungen davon getragen.
Seit dem sind bei der TiHo diese Fahrten verboten worden.


Olli
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Re: Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon Sturmwind42 » Di Sep 03, 2019 7:03

Der unzugelassene Anhänger ist doch über das Zugfahrzeug versichert , oder nicht ? So ist es jedenfalls in der LW bei landw Zwecken .

Was soll der Reiz einer schleppergezogenen Planwagenfahrt sein ? versteh ich nicht .

Ob der T Führerschein da ausreicht ? T ist doch NUR für LW .

Brauchtumsfahrten sind mit grüner Nummer zulässig ! Es muss nur Brauchtum sein , z B das Bierholen mit 25 km Schlepper u grüner Nummer , sowie T Führerschein , Fahrer unter 16 , war am Rande einer Maibaumfeier nicht als Brauchtum gewertet .
Zuletzt geändert von Sturmwind42 am Di Sep 03, 2019 7:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon eifelrudi » Di Sep 03, 2019 8:29

https://www.topagrar.com/mediathek/foto ... 09220.html
https://www.bwv-net.de/content/aktuelle ... b5549e68c4
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pd ... u_2019.pdf
Da wird meistens von genehmigten Fahrtrouten = angemeldeten Routen geschrieben. Mit der angemeldeten bzw. genehmigten Veranstaltung stand auch in meiner Versicherungsbestätigung des Schleppers für Fastnachtsumzüge.
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Re: Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon Barbicane » Di Sep 03, 2019 9:21

Das Verbot Personen auf'm Anhänger mitzunehmen steht im Paragraph 21(2) STVO:
"Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist."


Solche Spaßausfahrten benötigen also immer eine Ausnahme vom Amt.
Die wird man nicht ohne weiteres bekommen.
Mit den Erleichterungen für "Brauchtum" hat das nix zu tun, Personentransport braucht immer eine Ausnahmegenehmigung.

Zudem braucht man den passenden nicht LoF Führerschein und die Fahrzeuge müssen ordentlich angemeldet, versichert und versteuert werden da es sich um keinen landwirtschaftlichen Zweck handelt.
Und es wird in so einem Fall auch nix bringen wenn man behauptet dass man grade seine Arbeiter zum Acker fahren wollte.
Ganz blöd ist die Polizei ja auch nicht.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon Südheidjer » Di Sep 03, 2019 9:35

Kormoran2 hat geschrieben:Bei Betrieb mit Pferden ist bestimmt noch kein Planwagen umgekippt.


Oh doch, gerade erst 4 Wochen her:

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/Verletzte-bei-Kutschenunfall-in-Egestorf,hallonds53216.html

Und so weit ich mich erinnere, waren in dem Bereich innerhalb von kurzer Zeit zwei solcher Unfälle.
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Re: Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon floppsi311lsa » Di Sep 03, 2019 10:18

Moin
Zulässig sind solche Fahrten durchaus, solange die Rahmenbedingungen stimmen. Ein Traktor mit Planwagen ist durchaus zulässig.

Wichtig ist der Zweck der Fahrt. Solange es KEINE land- oder forstwirtschaftliche Fahrt ist, muss der Traktor versteuert sein -> kleinstes Problem
Als nächstes muss der Anhänger ordnungsgemäß angemeldet sein -> keine "LoF 25km/h-Regelung" sondern amtliches Kennzeichen incl. Tüv etc ->auch nicht so ein gnadenloses Problem aber schon etwas aufwändig damit der Tüv/Dekraonkel zufrieden ist
Das allergrößte Problem ist heutzutage der Führerschein. Das ganze Gespann gilt nämlich eigentlich als Bus und dafür brauchts dann die Führerscheinklasse DE, weil ist ja kein Solofahrzeug. D1E ist nur ausreichend bis 16 Sitzplätze, ob mit oder ohne Fahrersitz weiß ich jetzt so spontan auch nicht.

Um einmal die Wirrungen des Führerscheinrechts zu verdeutlichen: früher durfte mit FSK 2 ein leerer Bus z.B. zur Werkstatt gefahren werden oder auch als Überführung zu einem anderen Standort. Seit den Änderungen (irgendwann Mitte/Ende der 90er?) brauchts dafür FSK D/D1 und für die Mitnahme eines Anhängers größer zGG 750kg den Zusatz E, also DE/D1E. Früher durfte man mit FSK 3 einen LKW bis 7,5t zGG fahren und auch einen Anhänger mitführen.

Um es mal andersrum auf den Punkt zu bringen: wenn dieser Unfall nicht passiert wäre, dann hätte da weder ein Hahn noch ein Polizist geschweige denn ein Staatsanwalt gekräht. Allerdings sollte sich Jeder, der sich zu so einer Aktion bereiterklärt, das Risiko für seine eigene Freiheit und das eigene Vermögen bewusst machen. Im Endeffekt geht es hier vermutlich um fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Steuerhinterziehung (wie Neo-LW schon geschrieben hat).

In diesem Sinne: macht Euch Gedanken und schmeißt die unzuverlässigen Blödköppe rechtzeitig vom Wagen :wink:

Beste Grüße
Florian
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Re: Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon Barbicane » Di Sep 03, 2019 13:26

Glaube nicht dass aus einem Traktor plötzlich ein Bus wird wenn Leute auf dem Anhänger sitzen.
Bei mehr als 8 Fahrgästen braucht eher der Fahrer noch zusätzlich eine Ausnahme für gewerblichen Personentransport oder sowas in der Art.
Wenn er Klasse D hat kann er sich das natürlich sparen.

Selbst die Busse die bei uns hier mit Anhänger rumfahren haben extra eine Ausnahmegenehmigung für den Personenanhänger.
Warum sollte ein Traktor dann sowas ohne Ausnahme ziehen dürfen?
Für LoF ja, ansonsten nein.

Übrigens brauchst für einen leeren Bus bei Werkstattfahrten keine Klasse D.
Da langt der normale C.

Edit:
Hier in der Gegend hat einer zur Christbaumsaison eine Ausnahme fällt mir gead ein.
Der darf damit eine bestimmte Anzahl Leute auf festgelegten Wegen auf seinem Anhänger durch den Wald fahren.
Aber nur zu diesem Termin und unter Beachtung einiger Auflagen.
Möglich ist es also grundsätzlich.
Aber dauerhaft eher nicht.
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Re: Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon Kormoran2 » Di Sep 03, 2019 15:17

Welche Verantwortung trifft denn wohl den Veranstalter des Ganzen und welche trifft den Fahrer? Denn möglicherweise hat ja der Arbeitgeber oder Veranstalter eine Verantwortung gegenüber den Fahrgästen. Die müssen sich darauf verlassen, dass der Fahrer die nötigen Lizenzen hat und der Hänger technisch in Ordnung ist. Alles äußerst kompliziert.

@ Heidjer: Ich bin auch schon mehrmals ab Egestorf mit dem Planwagen rund gefahren. Richtig abschüssige Strecken gib es in der leichten Hügellandschaft gar nicht. Vielleicht deshalb eine gewisse Nachlässigkeit bei der Wartung der Fahrzeuge. Man sieht auch, dass sogar an solchen Fahrzeugen zwei unabhlängige Bremsen sehr von Vorteil wären.
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Re: Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon marius » Di Sep 03, 2019 16:36

In Deutschland ist man immer gefährdet. Selbst auf der Scheisshaus wäre es möglich das unter dem abgeseilten Neger eine Fliege erdrückt wird und schon haftet man mit seinem gesamten Vermögen.
Also wäre dem nicht genug kommen noch tausende ( völlig nutzlose ) EU Vorschriften dazu von völlig verblödeten Bürokraten die auf dem freien Arbeitsmarkt nichtmal als Straßenfeger taugen. Dasselbe trifft übrigens auf 99 % der deutschen Politiker zu. Einen z.b. Peter Boehringer ( AFD ) hab ich da neulich schonmal ausdrücklich ausgenommen. Die restlichen sind linksgrün verseucht und setzen auf Planwirtschaft sowie EU Gehorsam.

Die Briten waren wirklich gut beraten zumindest diesem EU Irrenhaus auszutreten, auch wenn die gekauften Medien im dt. TV was anderes verbreiten und von einem Brexit Chaos sprechen das es nicht gibt und auch nach dem 31.10 nicht geben wird.
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Re: Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon Kormoran2 » Di Sep 03, 2019 17:47

Du hast schon Recht mit der Überreglementierung in Deutschland. Aber es gibt Dinge, wo ich eine Regelung dennoch für absolut wichtig halte.
Z.B. der TÜV für Fahrzeuge, TÜV für technische Einrichtungen wie z.B. Aufzüge, Kräne etc. Was glaubst du, was alles passieren würde, wenn nicht die untauglichen Geräte rechtzeitig ausrangiert würden. Wir hätten dann afrikanische Zustände.
Die Planwagen in Egestorf kontrolliert wahrscheinlich kein TÜV, obwohl die täglich brechend voll mit Touristen kilometerweit durch die Heide kutschieren. Bis dann halt doch mal ein Bremsseil reißt, das sicherlich 20 Jahre gehalten hat. Wenn es dann nur Leichtverletzte gibt, haben alle noch mal Schwein gehabt. Bei einer regelmäßigen Durchsicht (TÜV)hätte man das reißende Seil vielleicht bemerkt.
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Re: Unfall mit Planwagen - Lehren draus ziehen

Beitragvon Neo-LW » Di Sep 03, 2019 21:56

Moin,

floppsi311lsa hat geschrieben:
A) Wichtig ist der Zweck der Fahrt. Solange es KEINE land- oder forstwirtschaftliche Fahrt ist,
muss der Traktor versteuert sein -> kleinstes Problem

B) Als nächstes muss der Anhänger ordnungsgemäß angemeldet sein -> keine "LoF 25km/h-Regelung" sondern amtliches Kennzeichen incl. Tüv etc ->auch nicht so ein gnadenloses Problem aber schon etwas aufwändig
damit der Tüv/Dekraonkel zufrieden ist

C) Das allergrößte Problem ist heutzutage der Führerschein. Das ganze Gespann gilt nämlich eigentlich als Bus und dafür brauchts dann die Führerscheinklasse DE, weil ist ja kein Solofahrzeug.



Da steht viel Blödsinn.

zu A) Dann wäre ja jede Trecker-Fahrt zur Werkstatt steuerpflichtig.
Es muß nur eine Fahrt sein, die im Zusammenhang mit LoF steht.
Also ist auch der Brötcheneinkauf für Feldarbeiter mit dem Trecker zulässig.
Hier war es Schützenfest.
Das ist aber sicher kein LoF.
Abder das mit der fehlenden Kfz-Steuer hatte ich ja oben schon geschrieben.

zu B) Es kommt drauf an.
Ist es eine LoF-Brauchtumsfahrt 25 km/h, dann braucht er keine eigne Zulassung.
Ist es eine Schausteller-Brauchtumsfahrt 25 km/h, dann braucht er auch keine eigene Zulassung.
Das könnte hier gegeben gewesen sein.
Allerdings war die Zugmaschine keine Schausteller-Zugmaschine.
Man hat also hier eine Kombination gewählt:
LoF-Zugmaschine und Schausteller 25 km/h Anhänger.
Kommt die juristische Frage,
ob die LoF-Zugmaschine an den Schausteller ausgeliehen wurde ?
Wenn sich also ein Schausteller vom Schützenfest findet,
der einen solchen Leihvertrag behauptet - trotz kommenden Kfz-Steuerhinterziehungsverfahren - ist der Fahrer aus dem Schneider.

zu C) Ist es eine LoF-Brauchtumsfahrt reicht T (bei Zugmaschine bis 60 km/h).
Es ist sogar zulässig LoF mit CE (bei Zugmaschine 61 bis 80 km/h) mit Personen auf Anhänger über die Autobahn zu fahren !
Z.B. Brauchtumsfahrt von Braunschweig nach Mainz (A2 / A7 / A65) zur Wahl der Weinkönigin.
Dafür braucht man keinen Busführerschein.
Selbstverständlich wird man dann von jeder Polizeistreife angehalten.
Aber man darf dann jedesmal auch selbstverständlich straffrei weiterfahren.

Sinn und Zweck des Busführerscheins liegt im Transport fremder Personen.


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