Zur Pachtsache oben. Den Gang zum Anwalt könnt ihr euch sparen.
Es sei denn : Habt ihr Fotos vom Pachtbeginn ( unter Zeugen ) gemacht, so das auf Bildern klar ersichtlich ist das sich der Zustand der Wiese seit Pachtbeginn deutlich verschlimmert hat ?
Sonst wirds schwierig wegen der Beweislast (Feststellungslast), denn die liegt bei euch.
Wenn er auch noch pünktlich gezahlt hat, müßt ihr nicht vor Gericht ziehen und Geld verschwenden wegen einer vorzeitigen Kündigung.
Seit froh das sich die Naturschutzbehörde bisher an den Pächter gewendet hat, im Normallfall wenden die sich an den Eigentümer laut Grundbuchamt, der wird aufgefordert den Müll mit Fristsetzung zu entsorgen.
Verstreicht die Frist, wird der Müll über die Gemeinde entsorgt und der Eigentümer bekommt die Rechnung.