Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Okt 15, 2025 21:52

Unklarheiten bzgl. Biotop auf meinem Land

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
28 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Re: Unklarheiten bzgl. Biotop auf meinem Land

Beitragvon Südheidjer » So Nov 13, 2022 13:10

Feldmark hat geschrieben:Es ist übrigens nicht nur dieses Gelände von der UNB als Biotop erkoren worden. Laut beigefügter Karte sind zehn (10!) Grundstücke in unmittelbarer Nachbarschaft verschiedenster Art (Forst, Wasserflächen, Grünland) ebenfalls gesetzlich geschützte Biotope. Sieht für mich aus wie ein Rundumschlag. Ein Kahlschlag. Daher bin ich seeeeeeeeeehr vorsichtig.

Ich hatte dir ja bereits geschrieben, daß der Staat viel Naturschutz-Flächen zusätzlich ausweisen muß! Das liegt an einer EU-Quote.

Und wenn da bereits Reste eines Gebäudes stehen, dann würde ich den Ball ganz flach halten, nicht daß dir da einer noch einen Strick wegen Schwarzbau draus dreht. Oder die Gebäudereste dort bei Gelegenheit entsorgen. Es sei denn das Gebäude steht dort rechtmäßig.

Ich habe ein bischen den Eindruck, daß du ggf. auch gerne bei Behörden aneckst. Oftmals ist es besser im Leben, nicht auf Konfrontationskurs zu gehen. Manchmal gilt: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.
Südheidjer
 
Beiträge: 12804
Registriert: Sa Nov 15, 2014 22:45
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unklarheiten bzgl. Biotop auf meinem Land

Beitragvon Feldmark » So Nov 13, 2022 13:58

Südheidjer hat geschrieben:Oftmals ist es besser im Leben, nicht auf Konfrontationskurs zu gehen.

Deshalb möchte ich mich vorbereiten, damit es dazu gar nicht erst kommt. Beispielsweise, dass eine Entscheidung des Sachbearbeiters im Nachhinein von mir rechtlich angegangen werden muss, statt im Voraus freundlich über Möglichkeiten (=Verhandlungsspielraum) zu sprechen. Leider weiß ich noch nicht wirklich um Möglichkeiten, denn alle meine Fragen aus dem Eingangsbeitrag in diesem Faden sind unbeantwortet geblieben.

Magst du vielleicht meine Fragen an dich beantworten?

Also:

Südheidjer hat geschrieben:Es könnte also problematisch werden, wenn du jetzt anfängst, auf der Fläche irgendwelche Gartenbeete anzulegen oder Sträucher/Bäume pflanzst.

Beziehst du dich nur auf die Teichflächen, oder auch auf die Grünflächen?

Südheidjer hat geschrieben:Ich hab übrigens auch Biotop-Flächen.

Sind das Teilflächen eines Flurstücks oder meinst du das bezogen auf das gesamte Flurstück. Was ist mit dem Rest des Flurstücks, kannst du das einigermaßen vernünftig bewirtschaften?

Liebe Grüße

Feldmark
Feldmark
 
Beiträge: 12
Registriert: Mo Nov 07, 2022 19:46
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unklarheiten bzgl. Biotop auf meinem Land

Beitragvon Seven-fifty » So Nov 13, 2022 14:17

Seven-fifty hat geschrieben:Übernachtungsgelegenheit" für zB "(Wald)Kindergartenkinder"/"Schulklassen" oder im Sinne des "Schwarzwald-Touristik-Vereins" "Outdoor-Camping" abzuhalten (...)
Toiletten/Waschgelegenheiten (m/w/d), Feuerstelle zum Essenaufwärmen/Schlafplätze und eventuell auch schon "Versorgung/Belieferung" durch ortsansässige Bäcker, Metzger etc.

Die Idee ist richtig gut, aber das würde Unmengen an Zeit und Energie verschlingen. Die Zeit und Energie, die ich in ein solches Projekt von Anfang an stecken müsste, würde an anderer Stelle fehlen. [/quote]
--------------------
"Unmengen an Zeit und Energie verschlingen".............. nun ja, das kommt darauf an was und wie man was macht.

Ich kenne da unterschiedliche Ausführungen:
A - In einer kleinen Dorfgemeinde am Rande des Odenwaldes (=Bödigheim) gab es einst einen sehr rührigen Feuerwehrkommandanten dem die Jugendarbeit sehr wichtig war - unter seiner Regie entstand eine "Freizeitanlage" die auch heute (nach seinem Tod) sehr beliebt ist.
https://www.buchen.de/tourismus/ueberna ... uckel.html
B - wesentlich einfacher gehalten (und sicher aufwandsmäßig kein "Hexenwerk") sind die von der Schwarzwald-Touristik angebotenen "Camps"
https://www.nationalpark-schwarzwald.de ... king-camps

Was "Zeit und Energie verschlingen" anbelangt: auch eine Permakultur unter meterhohen Brombeerhecken sollte einen "gewissen Aufwand" darstellen -- alleine das "Tunnelgraben" lach+flitze
Seven-fifty
 
Beiträge: 474
Registriert: Di Feb 14, 2012 16:12
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unklarheiten bzgl. Biotop auf meinem Land

Beitragvon Feldmark » So Nov 13, 2022 14:46

Seven-fifty hat geschrieben:nun ja, das kommt darauf an was und wie man was macht.

Klar, aber meine freie Zeit ist begrenzt. Deine Idee fällt für mein Verständnis unter Erlebnisgastronomie. Frits Deemter sprang ja auch auf diesen Zug auf. Und jetzt hat er sein schönes Paradies verkaufen müssen, da ihm in den letzten 3 Jahren der Umsatz eingebrochen ist, da er keine Gäste mehr empfangen durfte. Ich will mir über sowas ehrlich gesagt keine Gedanken machen müssen. Ich sehe da auch zig Genehmigungen, die ich einholen müsste; sicherheitstechnisch und hygientechnisch. Dann: Wohin mit dem Abwasser? Zudem Erschließungskosten, Brandschutzmaßnahmen usw. Vielleicht sogar Lizenzen, die ich erwerben müsste. Ich will einfach nur einen wilden Garten anlegen. Zumindest ist das erstmal der Plan

Seven-fifty hat geschrieben:Was "Zeit und Energie verschlingen" anbelangt: auch eine Permakultur unter meterhohen Brombeerhecken sollte einen "gewissen Aufwand" darstellen -- alleine das "Tunnelgraben" lach+flitze

Hehe :D

Ich gebe aber zu Bedenken, dass die meterhohen Brombeerhecken nicht von alleine verschwinden, nur weil ich eine Erlebnisgastronomie errichte. Ich habe allerdings wirklich darüber nachgedacht, dass der Garten auch für Besucher zugänglich sein könnte und hier und da mal eine Schulklasse würde ich super finden. Verköstigen möchte ich aber zuerst einmal niemanden. Ich könnte mir schon vorstellen, dass sowas auch aktiv seitens der Behörden gefördert wird. Das werde ich noch herausfinden.
Feldmark
 
Beiträge: 12
Registriert: Mo Nov 07, 2022 19:46
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unklarheiten bzgl. Biotop auf meinem Land

Beitragvon Südheidjer » So Nov 13, 2022 14:48

Feldmark hat geschrieben:
Südheidjer hat geschrieben:Es könnte also problematisch werden, wenn du jetzt anfängst, auf der Fläche irgendwelche Gartenbeete anzulegen oder Sträucher/Bäume pflanzst.

Beziehst du dich nur auf die Teichflächen, oder auch auf die Grünflächen?

Auf die gesamte Fläche, also auch das, was jetzt noch unter Grünland läuft.

Feldmark hat geschrieben:
Südheidjer hat geschrieben:Ich hab übrigens auch Biotop-Flächen.

Sind das Teilflächen eines Flurstücks oder meinst du das bezogen auf das gesamte Flurstück. Was ist mit dem Rest des Flurstücks, kannst du das einigermaßen vernünftig bewirtschaften?


Die Restflächen der Flurstücke werden normal bewirtschaftet. Das sind Wald und Acker. Ich denke, da gibt es auch keine Einschränkungen. Mal sehen, was passiert, wenn der Wald mal durchgeforstet werden muß und man an die Ränder des Biotops kommt und dann ein Baum zuviel vom Harvester/Holzfäller entnommen wird. Man wird sehen.

Willst du eigentlich das Flurstück einzäunen? Ich kann mir vorstellen, daß das eventuell als Nicht-Landwirt auch zu Problemen führen könnte. Zäunst du es nicht ein und machst irgendwas in Richtung Gartenbau mit leckeren Früchten und hast Wildschweine in deinem Gebiet, dann freuen die sich riesig. Umgraben brauchst du dann nicht mehr.
Südheidjer
 
Beiträge: 12804
Registriert: Sa Nov 15, 2014 22:45
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unklarheiten bzgl. Biotop auf meinem Land

Beitragvon Feldmark » So Nov 13, 2022 15:16

Südheidjer hat geschrieben:Auf die gesamte Fläche, also auch das, was jetzt noch unter Grünland läuft.

Die Baugenehmigungen von damals für die Teiche liegen mir vor. Die gesamte Fläche läuft heute unter der Wirtschaftsart "Wasserfläche". Da sind aber auch recht große Grünflächen, die auf der Karte nicht rot markiert sind. Mehr als die Hälfte der gesamten Grundstücksfläche. Wenn du die Restfläche deines Grundstücks bewirtschaftest, wieso bist du dann der Meinung, dass ich meine Restflächen nicht bewirtschaften darf? Oder habe ich dich falsch verstanden?

Südheidjer hat geschrieben:Willst du eigentlich das Flurstück einzäunen?

Die Zaunpfosten von damals stehen noch. Ebenso wie die Bauten (kleines Kabuff, zwei Kubikmeter) denke ich nicht, dass diese schwarz errichtet wurden. Genehmigungen liegen mir allerdings keine vor. Sie stehen dort seit 40 bis 50 Jahren. Auf einem aktiv bewirtschafteten Nachbargrundstück mit Teichen steht eine größere Gerätehütte. Das Grundstück ist ebenfalls eingezäunt und vom Besitzer wild durcheinander bepflanzt.

Südheidjer hat geschrieben:Zäunst du es nicht ein und machst irgendwas in Richtung Gartenbau mit leckeren Früchten und hast Wildschweine in deinem Gebiet, dann freuen die sich riesig. Umgraben brauchst du dann nicht mehr.

Das habe ich hier im Forum auch schon mehrfach gelesen. Auch, dass Rehe sich nicht von Brombeerranken abhalten lassen. Was ich dagegen oder nicht dagegen tun werde, muss ich noch sehen. Erstmal müsste ich halt wissen, was ich auf diesem Grundstück überhaupt darf, und was nicht.
Feldmark
 
Beiträge: 12
Registriert: Mo Nov 07, 2022 19:46
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unklarheiten bzgl. Biotop auf meinem Land

Beitragvon Preiß » So Nov 13, 2022 15:29

Als damaliger 13 ha-Vollerwerbsbetrieb mit drei Altenteilern wurde 1986 versucht, mir von der UNB fast ein Viertel meines Grünlandes als geschützte Feuchtfläche (Art. 6 d BayNatSchG) aus der Produktion zu nehmen >> wirtschaftliches Ende als Vollerwerbsbauer -.
Weil dies ein enteignungsgleicher Eingriff gewesen wäre, wurden 300.-DM/ha als "Erschwernisausgleich" bei Handarbeit angeboten- sonst 150.-DM/ha. Dem Sachgebietsleiter des LRA habe ich dann 300.-DM für ein Hektar Sensenmahd angeboten, was dieser ablehnte.
Die Fl.Nr. ließ ich durch das Finanzamt nachbewerten und es war nur ein Bruchteil der UNB-Fläche als "Geringstland" (Feuchtfläche) bewertet.
Lass deine Fl.Nr. neu bewerten.
Die Grundsteuer-Erhebung wäre ebenfalls ein Anlass hierfür.

Grüße an die Mitleser dieses "Lügenstaates" .

- Beweise könnten mit dieses Verfahren erbracht werden!!!
(Meine Klage von 1990 wurde vom Verwaltungsgericht 2020 wiederbelebt, obwohl das Verfahren hätte 1995 beendet sein müssen.
Die entsprechenden Unterlagen befinden sich nicht in den Gerichtsakten. Meine Beweisanträge dümpeln anscheinend vor sich hin.
Es wird das Verfahren anscheinend bis auf mein biologisches Ende hinausgezögert!!
Preiß
 
Beiträge: 7
Registriert: Mo Dez 20, 2010 17:00
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unklarheiten bzgl. Biotop auf meinem Land

Beitragvon ChrisB » So Nov 13, 2022 16:17

Hallo Preiß,
hattest Du einen Anwalt eingeschaltet?
Ich habe in meiner Rechtschutzversicherung, auch die Behörden mit drinn :!:
1986 war hier bei uns auf dem Land noch alles "Ruhig" :wink:
Ich habe 1990 mehrere dieser genehmigungsfreien "Hütten" gebaut,
später auch vergrößert,
die Behörde hat nachgemessen, wurde schriftlich informiert, aber noch unter 100 qm.
Mir haben die in einer Wiese auch ein Landschaftselement, festgehalten :cry:
Der Sachbearbeiter vom Ldw-amt :regen:
Das wird noch lustig :klee:
ChrisB
 
Beiträge: 1900
Registriert: Do Nov 08, 2007 12:46
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unklarheiten bzgl. Biotop auf meinem Land

Beitragvon egnaz » So Nov 13, 2022 18:13

Feldmark hat geschrieben:Leider weiß ich noch nicht wirklich um Möglichkeiten, denn alle meine Fragen aus dem Eingangsbeitrag in diesem Faden sind unbeantwortet geblieben.

Die Fragen sind auch nicht so einfach zu beantworten, weil es wie gesagt auf die Auslegung der UNB ankommt. Die rechtlichen Grundlagen habe ich ja schon genannt. Das ist erst einmal das Bundesnaturschutzgesetz mit besonders Paragraph 30. https://www.gesetze-im-internet.de/bnat ... /__30.html
Und dem niedersächsischem Ausführungsgesetz
https://www.nds-voris.de/jportal/?quell ... e&aiz=true
Wichtig dabei ist, das Biotope nicht nur geschützt sind wenn sie ausgewiesen sind, sondern sobald sie existieren. Hierzu braucht auch nichts beschlossen werden, wie z. B. bei der Ausweisung eines Naturschutzgebietes.
Daher ist es für die Landnutzer besonders wichtig geworden, abzuschätzen welche Auswirkungen die Bewirtschaftung auf den Schutzstatus hat. Wer z.B. den Ackerrand nicht regelmäßig mäht und dort bilden sich dann Hecken oder Baumreihen, darf diese dann nicht mehr entfernen.
Informiere dich, wie es eure UNB handhabt.
Bei uns sieht der Biotopschutz dann so aus:
https://www.lk-nienburg.de/portal/seite ... l?rubrik=5
Möchte man etwas ändern wie bei dir, gilt die Eingriffsregelung. Die sieht bei uns dann so aus:
https://www.lk-nienburg.de/politik-verw ... sregelung/

Beratung kannst du bei der LWK, Landvolk und bei Fachanwälten bekommen. Auch wenn ich mit den Naturschutzverbänden auf Kriegsfuß stehe, könnten sie in deinem Fall hilfreich sein, wenn du dort Fürsprecher für dein Projekt findest.
Der Draht zwischen UNB und Naturschutzverbänden ist meist sehr kurz, und ich wundere mich immer wieder was da alles möglich ist.
Gruß Eckhard
egnaz
 
Beiträge: 2330
Registriert: Di Apr 17, 2012 21:41
Wohnort: Niedersachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unklarheiten bzgl. Biotop auf meinem Land

Beitragvon Feldmark » So Nov 13, 2022 19:22

Preiß hat geschrieben:Als damaliger 13 ha-Vollerwerbsbetrieb mit drei Altenteilern wurde 1986 versucht, mir von der UNB fast ein Viertel meines Grünlandes als geschützte Feuchtfläche (Art. 6 d BayNatSchG) aus der Produktion zu nehmen >> wirtschaftliches Ende als Vollerwerbsbauer -.

Wo wir dann wieder bei unschönen Erfahrungen mit der UNB sind. Letztendlich handelt der Staat nur nachrangig im Interesse des Steuerzahlers, vorrangig aber IMMER in seinem eigenen Interesse.

Preiß hat geschrieben:Die Fl.Nr. ließ ich durch das Finanzamt nachbewerten und es war nur ein Bruchteil der UNB-Fläche als "Geringstland" (Feuchtfläche) bewertet.
Lass deine Fl.Nr. neu bewerten.

Danke dir für das Aufzeigen dieser Möglichkeit. Hatte gehofft, dass sowas möglich ist, hätte aber ehrlich gesagt nicht gewusst, wonach und wen ich hätte fragen sollen.

Preiß hat geschrieben:(Meine Klage von 1990 wurde vom Verwaltungsgericht 2020 wiederbelebt, obwohl das Verfahren hätte 1995 beendet sein müssen.
Die entsprechenden Unterlagen befinden sich nicht in den Gerichtsakten. Meine Beweisanträge dümpeln anscheinend vor sich hin.
Es wird das Verfahren anscheinend bis auf mein biologisches Ende hinausgezögert!!

Harter Tobak. Ich drücke dir die Daumen, dass in deinem Sinne entschieden wird!

ChrisB hat geschrieben:Der Sachbearbeiter vom Ldw-amt :regen:
Das wird noch lustig :klee:

Auch dir drücke ich die Daumen! Magst du vielleicht auch noch auf meine Fragen antworten:

ChrisB hat geschrieben:Geschützt ist die rot umrandete Fläche,
wurde ja von dir ja genau so geschrieben.

Ich bin da eben nicht sicher. Du dir?

ChrisB hat geschrieben:Ob die anderen Teiche wieder zurückgebaut werden dürfen,
kann nur mit der Behörde geklärt werden?

ChrisB hat geschrieben:Gemüseanbau ist sicher kein Problem, der Schuppen aber nicht möglich?

Bedeuten die Fragezeichen hinter deinen Aussagen, dass du dir nicht ganz sicher bist?

egnaz hat geschrieben:Die Fragen sind auch nicht so einfach zu beantworten, weil es wie gesagt auf die Auslegung der UNB ankommt.

Verstehe, so wie ein Richter Gesetze auf die eine oder andere Weise auslegen kann. Gibt ja immer mal wieder Grundsatzurteile, die richtungsweisend für ähnliche Verfahren sind.

egnaz hat geschrieben:Wichtig dabei ist, das Biotope nicht nur geschützt sind wenn sie ausgewiesen sind, sondern sobald sie existieren. Hierzu braucht auch nichts beschlossen werden, wie z. B. bei der Ausweisung eines Naturschutzgebietes.

Da hat der Staat es sich schön einfach gemacht, ja. Ich kann das eigentlich sogar nachvollziehen, aber es ist ein Unding, wenn dadurch Menschen in Existenznöte gebracht werden. Entweder, weil sie ihr Land nicht mehr richtig bewirtschaften können, oder weil kostbares Bauland plötzlich komplett wertlos wird.

egnaz hat geschrieben:Informiere dich, wie es eure UNB handhabt.

Werde ich machen. Danke für das Zusammentragen der Links!

egnaz hat geschrieben:Beratung kannst du bei der LWK, Landvolk und bei Fachanwälten bekommen. Auch wenn ich mit den Naturschutzverbänden auf Kriegsfuß stehe, könnten sie in deinem Fall hilfreich sein, wenn du dort Fürsprecher für dein Projekt findest.

Das macht mir Mut. Alles Gute für dich!
Feldmark
 
Beiträge: 12
Registriert: Mo Nov 07, 2022 19:46
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unklarheiten bzgl. Biotop auf meinem Land

Beitragvon Fassi » So Nov 13, 2022 19:47

Nur soviel, Schuppen und Zaun sind nicht möglich, da kein privilegiertes Vorhaben. Es ist immer nur das Vorhaben privilegiert, nicht der Betrieb, das Grundstück oder die Person. Gelegentlich wird da von Amtsseite mal ein Auge zugedrückt. Die Hütte für die zwei Hobbypferde eines Ackerbauern wäre zB auch nicht privilegiert.

Die Nachbarfläche ist eine aktive Teichwirtschaft, sehr wahrscheinlich mit Gewinnabsicht. Damit fällt das unter die Privilegierung. Nen rein privater Gemüseanbau nicht, also keine fest mit dem Grundstück verbundene Bauten, dh Zaun oder Schuppen. Das vorhandene Inventar muss eigentlich zurück gebaut werden, heißt es ist zu entfernen. Die Zuständigkeit liegt hier übrigens nicht bei der UNB sondern beim Bauamt.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
Benutzeravatar
Fassi
 
Beiträge: 7972
Registriert: Mi Feb 13, 2008 0:35
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unklarheiten bzgl. Biotop auf meinem Land

Beitragvon Feldmark » So Nov 13, 2022 20:11

Danke für das Einbringen deiner Gedanken, Fassi!

Fassi hat geschrieben:Nur soviel, Schuppen und Zaun sind nicht möglich, da kein privilegiertes Vorhaben.

Das habe ich hier im Forum schon öfter gelesen. Ich verstehe dann aber solche ...

https://www.hagebau.de/beratung-gartenh ... nehmigung/

... Auflistungen nicht. Davon gibt es einige. In dieser hier wird explizit von Gartenhäusern (ohne Aufenthaltsraum, Toilette etc.) im Außenbereich gesprochen. Und der Artikel richtet sich für mein Verständnis an Privatleute. In einigen Bundesländern ist es im Außenbereich komplett untersagt. In Niedersachsen dagegen bis 20 m³ kein Problem. Wie kommst du zu deiner Interpretation, hast du das irgendwo nachgelesen?

Fassi hat geschrieben:Es ist immer nur das Vorhaben privilegiert, nicht der Betrieb, das Grundstück oder die Person.

Wirklich gut zu wissen. So bleibt mir das Fettnäpfchen erspart, mich darauf zu berufen, was jemand anders vor mir auf dem Grundstück durfte.

Fassi hat geschrieben:Die Nachbarfläche ist eine aktive Teichwirtschaft, sehr wahrscheinlich mit Gewinnabsicht.

Nein. Rein privat. Vielleicht weil:

Fassi hat geschrieben:Gelegentlich wird da von Amtsseite mal ein Auge zugedrückt.


Fassi hat geschrieben:Das vorhandene Inventar muss eigentlich zurück gebaut werden, heißt es ist zu entfernen. Die Zuständigkeit liegt hier übrigens nicht bei der UNB sondern beim Bauamt.

Oh, oh! Ein Punkt, den ich definitiv klären muss.
Feldmark
 
Beiträge: 12
Registriert: Mo Nov 07, 2022 19:46
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unklarheiten bzgl. Biotop auf meinem Land

Beitragvon Feldmark » Di Dez 13, 2022 16:41

Ich antworte mir mal selber. Vielleicht hilft es Besuchern des Forums mit ähnlichen Anliegen, die hier irgendwann in der Zukunft mal aufschlagen.

Feldmark hat geschrieben:1.) Ist das gesamte Flurstück als Biotop eingestuft oder nur die rot umrandete Fläche, ergo der Teich?


Nur die rot umrandete Fläche.

Feldmark hat geschrieben:2) Unterliege ich außerhalb dieser rot umrandeten Fläche irgendwelchen Bewirtschaftungs- und Nutzungseinschränkungen, oder kann ich auf dem Rest des Flurstücks so werkeln, als wäre der Teich nicht als Biotop ausgewiesen?


In meinem Fall ist noch zu klären, ob das Land inzwischen als Waldfläche betrachtet wird. Was im Grundbuch bzw. Liegenschaftskataster steht, ist irrelevant, es zählt der Zustand vor Ort. Wenn es sich bei meinem Grundstück um Waldfläche handelt, bin ich dahingehend Einschränkungen unterworfen. Bei uns in Niedersachsen ist dann das NWaldLG ausschlaggebend. Ansonsten könnte ich dort als Privatmann (wichtig!) aber frei Schnauze Gemüse und Obst anbauen. Auch das Roden von Gestrüpp und das Fällen einzelner Bäume ist möglich, da ich als Privatmann keinen agrarrechtlichen Auflagen unterworfen bin.

Feldmark hat geschrieben:Könnte ich beispielsweise die anderen Teiche trockenlegen, zuschütten und dort Gemüse anbauen?


Dafür ist eine Genehmigung beim Bauamt einzuholen. Und das bestehende Biotop darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Feldmark hat geschrieben:2 b.) Ist im Falle einer Nutzungseinschränkung auf dem gesamten Gelände durch das Biotop eine Flurstückbildung (Biotop/Rest) eine Option oder macht mir der Biotop-Status einen Strich durch die Rechnung?


Der Biotop-Status macht einen Strich durch die Rechnung.

Feldmark hat geschrieben:3.) Kann ich auf dem Flurstück ohne Genehmigung einen Geräteschuppen von 20qm errichten? Das Flurstück befindet sich im Außenbereich, in Niedersachsen, ich bin nicht privilegiert und möchte einfach nur ein bisschen (mehr) Gemüse und Obst für den Eigenbedarf anbauen. Langfristiges Ziel ist das Errichten einer Permakultur.


Nein. Da hatte ich allerdings auch einen Denkfehler. 20qm wäre nur mit einer Deckenhöhe von 1 Meter möglich. 10qm mit 2 Meter hohem Flachdach sind allerdings in Niedersachsen auch im Außenbereich genehmigungsfrei. Egal, ob Wald- oder Wasserfläche. Ein Zaun wiederum ist genehmigungspflichtig. Das Befahren mit Fahrzeugen oder Übernachten im Wohnmobil (mobil!) ist erlaubt. Ebenfalls kann ich auf dem Grundstück eine rustikale Sitzecke einrichten und auch das Grillen und/oder Anlegen einer Feuerstelle (nicht gemauert) ist möglich.

Feldmark hat geschrieben:4.) Gibt es Einschränkungen aufgrund der Wirtschaftsart Wasserfläche, die es auf Grünland nicht gegeben hätte? Wenn ja, kann ich das irgendwie rückgängig machen?


Was im Liegenschaftskataster steht, ist irrelevant. Daraus folgen keine Nutzungseinschränkungen. Habe ich aber nicht weiter verfolgt, da noch im Raum steht, dass mein Land Wald sein könnte. Eine Umwidmung von Wald zu irgendwas anderem wird wohl eher nicht genehmigt werden. Ich muss also klären, welche Sorten Obst und Gemüse dann in Frage kommen, und, ob beispielsweise vereinzelte Hochbeete trotzdem möglich sind.

Feldmark hat geschrieben:5.) Welcher Berufsstand ist mein Ansprechpartner in A.) rechtlichen Fragen und B.) Anliegen planerischer Art und Weise, also: Welche Bäume darf ich fällen, welche Fördermöglichkeiten, Einschränkungen, Optionen und Nutzungsarten gibt es?


Ich habe einen Anwalt für Agrar- und Baurecht kontaktiert. Hat mich 500 Euro gekostet. Dieser Beitrag ist selbstverständlich nicht als Rechtsberatung zu betrachten.

Liebe Grüße
Feldmark
Feldmark
 
Beiträge: 12
Registriert: Mo Nov 07, 2022 19:46
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
28 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: 038Magnum, aleandreas, Bing [Bot], Google [Bot], Pulsdriver

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki