Feldmark hat geschrieben:Es ist übrigens nicht nur dieses Gelände von der UNB als Biotop erkoren worden. Laut beigefügter Karte sind zehn (10!) Grundstücke in unmittelbarer Nachbarschaft verschiedenster Art (Forst, Wasserflächen, Grünland) ebenfalls gesetzlich geschützte Biotope. Sieht für mich aus wie ein Rundumschlag. Ein Kahlschlag. Daher bin ich seeeeeeeeeehr vorsichtig.
Ich hatte dir ja bereits geschrieben, daß der Staat viel Naturschutz-Flächen zusätzlich ausweisen muß! Das liegt an einer EU-Quote.
Und wenn da bereits Reste eines Gebäudes stehen, dann würde ich den Ball ganz flach halten, nicht daß dir da einer noch einen Strick wegen Schwarzbau draus dreht. Oder die Gebäudereste dort bei Gelegenheit entsorgen. Es sei denn das Gebäude steht dort rechtmäßig.
Ich habe ein bischen den Eindruck, daß du ggf. auch gerne bei Behörden aneckst. Oftmals ist es besser im Leben, nicht auf Konfrontationskurs zu gehen. Manchmal gilt: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.