Moin,
mir gehört ein kleines Stück Land. Nicht ganz 0,5 Hektar. Mit Schreiben vom Landkreis wurde ich darüber informiert, dass sich auf diesem Flurstück ein besonders geschütztes Biotop befindet. Ein „naturnahes Kleingewässer und Verlandungsbereiche stehender Gewässer“. Auf besagtem Stück Land sind Teiche. Einer davon (nur dieser!) ist auf einer dem Schreiben beigefügten Karte rot umrandet dargestellt. Darauf wird auch extra hingewiesen:
„Die Abgrenzung des besonders geschützten Biotops, dessen Eigentümer Sie sind, ist in der beigefügten Karte rot umrandet dargestellt.“
Zudem heißt es in dem Schreiben, dass gegen eine Nutzung des Flurstücks in der bisherigen Art und Weise, ohne das Biotop zu zerstören oder zu beeinträchtigen, keine Bedenken bestehen. Das Land lag die letzten Jahre brach. Davor hatten Angler es gepachtet, die auch die Teiche anlegten. Mir liegt ein Grundbuchauszug aus den Siebzigern vor, damals war die Wirtschaftsart Grünland. Dagegen zeigt ein aktueller Grundbuchauszug die Wirtschaftsart Wasserfläche an.
Ich frage mich nun:
1.) Ist das gesamte Flurstück als Biotop eingestuft oder nur die rot umrandete Fläche, ergo der Teich?
2) Unterliege ich außerhalb dieser rot umrandeten Fläche irgendwelchen Bewirtschaftungs- und Nutzungseinschränkungen, oder kann ich auf dem Rest des Flurstücks so werkeln, als wäre der Teich nicht als Biotop ausgewiesen? Könnte ich beispielsweise die anderen Teiche trockenlegen, zuschütten und dort Gemüse anbauen?
2 b.) Ist im Falle einer Nutzungseinschränkung auf dem gesamten Gelände durch das Biotop eine Flurstückbildung (Biotop/Rest) eine Option oder macht mir der Biotop-Status einen Strich durch die Rechnung?
3.) Kann ich auf dem Flurstück ohne Genehmigung einen Geräteschuppen von 20qm errichten? Das Flurstück befindet sich im Außenbereich, in Niedersachsen, ich bin nicht privilegiert und möchte einfach nur ein bisschen (mehr) Gemüse und Obst für den Eigenbedarf anbauen. Langfristiges Ziel ist das Errichten einer Permakultur.
4.) Gibt es Einschränkungen aufgrund der Wirtschaftsart Wasserfläche, die es auf Grünland nicht gegeben hätte? Wenn ja, kann ich das irgendwie rückgängig machen?
5.) Welcher Berufsstand ist mein Ansprechpartner in A.) rechtlichen Fragen und B.) Anliegen planerischer Art und Weise, also: Welche Bäume darf ich fällen, welche Fördermöglichkeiten, Einschränkungen, Optionen und Nutzungsarten gibt es?
Tjoa.
Ziemlich viel Holz, ich weiß. Habe keine Ahnung, an wen ich mich wenden soll; habe in diesem Forum aber in der Vergangenheit als stiller Leser immer mal wieder wertvolle Informationen und Einblicke mitgenommen, aus einer Welt, die man als Hobbygärtner sonst so nicht kennenlernt.
Bin für jede Hilfe dankbar!
Liebe Grüße
Feldmark
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Nachtrag vom 13.12.22:
Ich habe zwischenzeitlich einen Anwalt kontaktiert und habe der Beantwortung meiner Fragen einen eigenen Beitrag gewidmet; zu finden auf Seite 2 in diesem Thema.