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UNSINN PKW Anhänger

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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19 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: UNSINN PKW Anhänger

Beitragvon 3048 » Sa Mär 25, 2017 7:32

Habe auch einen Unsinn 3 Seitenkipper, und habe mich beim Kauf gleich dafür entschieden den original Aufbau mit zu kaufen.Da dieser vom Preis-Leistungsverhältnis nicht teurer war als ein Eigenbau! Lass dir doch mal von deinem örtlichen Unsinn Händler ein Angebot machen!
Für alle die glauben zu wissen wie der Hase läuft!
ich kann euch sagen er läuft gar nicht-----
er hoppelt! :lol: 8)
3048
 
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Re: UNSINN PKW Anhänger

Beitragvon oelfleck » Mo Mär 27, 2017 8:37

Hellraiser hat geschrieben:Hallo,

Wie macht ihr das mit dem digitalen Tachografen in der MB M-Klasse???


Nix mit Tachoschreiber oder so, da im Umkreis bis 100km um den Heimatort.

Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zHM zwischen 3.501 und 7.500 kg, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs benötigt, soweit der Einsatz im Umkreis von 100 Kilometern Luftlinie vom Unternehmens- bzw. Fahrzeugstandort erfolgt und das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt (sogenannte "Handwerkerklausel"). Liegt die zHM zwischen 2.801 und 3.500 kg gilt die Ausnahme deutschland- bzw. EU-weit. Vorsicht bei Aushilfsfahrern und Mini-Jobbern etc. - bei diesen wird das Lenken schnell zur Haupttätigkeit.

Fahrzeugen, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit im Umkreis von 100 Kilometern um den Fahrzeugstandort eingesetzt werden (nur Urproduktion).

Und der Anhänger ist nicht Gewerblich zugelassen, sonst würde mich das Sonntagsfahrverbot treffen.

mfg


Das gilt meines Wissens aber nur, wenn Du eigenes Holz aus eigenem Wald lieferst. Wenn Du Holz ab Wald kaufst, aufarbeitest und dem Kunden gegen Entgeld lieferst bist Du Gewerbe und mußt fahrtenschreiben (egal wie weit) = Riesenscheiß!
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
oelfleck
 
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Re: UNSINN PKW Anhänger

Beitragvon Kletschenberg » Sa Apr 08, 2017 8:01

"Handwerker, die ihr Fahrzeug zum Transport von Materialien zur Ausübung ihres Berufs nutzen, können dies innerhalb eines Radius von 100 Kilometern ohne Fahrtenschreiber-Benutzung tun. Das gilt für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen."
Quelle http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/tachographenpflicht-das-gilt-ab-maerz-2015/150/3097/217988

Der wesendliche Punkt an der Sache ist, worin liegt deine Hauptsächliche Tätigkeit. Sprich was ist dein Gewerbe. Bist du Handwerker, Landwirt usw. so dass die Fahrten rein der Ausübung deiner eigentlichen Tätigkeit dienen oder bist du Transporteur dann greift der Werkverkehr und der ist Nachweispflichtig.

https://www.bag.bund.de/SharedDocs/FAQ/DE/Werkverkehr/Werkverkehr.html;jsessionid=C9F28DB338764E35339763236417EEF8.live21301?nn=13120
Kletschenberg
 
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Re: UNSINN PKW Anhänger

Beitragvon Obelix » So Jun 25, 2017 12:32

Hellraiser hat geschrieben:Hallo,

Wie macht ihr das mit dem digitalen Tachografen in der MB M-Klasse???


Nix mit Tachoschreiber oder so, da im Umkreis bis 100km um den Heimatort.

Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zHM zwischen 3.501 und 7.500 kg, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs benötigt, soweit der Einsatz im Umkreis von 100 Kilometern Luftlinie vom Unternehmens- bzw. Fahrzeugstandort erfolgt und das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt (sogenannte "Handwerkerklausel"). Liegt die zHM zwischen 2.801 und 3.500 kg gilt die Ausnahme deutschland- bzw. EU-weit. Vorsicht bei Aushilfsfahrern und Mini-Jobbern etc. - bei diesen wird das Lenken schnell zur Haupttätigkeit.

Fahrzeugen, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit im Umkreis von 100 Kilometern um den Fahrzeugstandort eingesetzt werden (nur Urproduktion).

Und der Anhänger ist nicht Gewerblich zugelassen, sonst würde mich das Sonntagsfahrverbot treffen.

mfg



Hallo,

die rechtliche Lage ist komplex und von vielen Feinheiten des betreffenden Einzelfalles abhängig, die wir hier im Forum nicht klären können.

Ob der Anhänger gewerblich zugelassen ist oder nicht ist vollkommen egal.
Die Frage ist, wie Du tatsächlich unterwegs bist und ob das als gewerblich anzusehen ist?

Ich empfehle hier, den sichereren Weg zu gehen, den Anhänger gewerblich zuzulassen und Tachograf zu nutzen.

Gruß
Obelix
 
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