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Unterschied bei Brennholz Herstellung (LoF/gewerbl.)

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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26 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Unterschied bei Brennholz Herstellung (LoF/gewerbl.)

Beitragvon wiso » Di Mär 03, 2015 20:01

Als Selbstwerber fällst du jedenfalls nicht unter die LoF-Regelung. Du bist also entweder gewerblich oder privat (Selbstwerbung für Eigenverbrauch).
wiso
 
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Re: Unterschied bei Brennholz Herstellung (LoF/gewerbl.)

Beitragvon Henrik. H » Di Jan 22, 2019 19:07

Darf ich denn das Holz vom Polter mit einem T Führerschein und schwarzem Kennzeichen zum Hof fahren um es dann zu verarbeiten und verkaufen oder braucht man da schon den CE Führerschein ?
Henrik. H
 
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Re: Unterschied bei Brennholz Herstellung (LoF/gewerbl.)

Beitragvon 038Magnum » Di Jan 22, 2019 19:43

Servus,

In dem Fall benötigst du CE.

Besten Gruß
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
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Re: Unterschied bei Brennholz Herstellung (LoF/gewerbl.)

Beitragvon DST » Di Jan 22, 2019 22:07

Bei Zugfahrzeug bis 3,5to zul. Ges.Gewicht und einachsiger Hänger reicht auch B(E)
Bzw alte Kl 3 bis 7,5to Zugfahrzeug plus Hänger.
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Unterschied bei Brennholz Herstellung (LoF/gewerbl.)

Beitragvon Waldschraat » Di Jan 22, 2019 23:35

Für jedes Gesetz ist gesondert zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung des Grund und Bodens und die Verwertung der daraus gewonnenen Erzeugnisse.
Die Verarbeitung von Polderholz hat nichts mehr mit dem Grund und Boden zu tun und ist damit gewerblich oder privat unterwegs.

Der eigene Wald ist Land- und Forstwirtschaft. Wer aber nicht am Markt Auftritt, also z.B. Kein Holz verkauft, weil er nur eigenes Brennholz macht, erfüllt die Voraussetzungen für die kfz Steuerbefreiung nicht.

Wer nun grüne Nummer und grundsätzlich die kfz Steuerbefreiung hat, kann trotzdem wieder monatsweise oder ganz zur kfz Steuer herangezogen werden, wenn er nicht Steuerbefreite Transport- oder Dienstleistungen ausführt.

Gruß

W
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Re: Unterschied bei Brennholz Herstellung (LoF/gewerbl.)

Beitragvon Obelix » Mi Jan 23, 2019 19:54

Ob LoF oder gewerbl. muss schon exakt beachtet werden, da:

a.) der zulassungs- und tüv-freie "25 km/h LoF-Anhänger" geht nur für LoF-Zwecke.
Bzgl. der Zulässigkeit ist der einzelne Fahrzweck der jeweiligen Fahrt zu betrachten.

b.) bei "nicht LoF" ab 3,5 to. der Standrad-PKW-Führerschein nicht reicht.

c.) div. weitere Punkte wie Maut, Fahrenschreiber, usw., die bei "nicht LoF" auftreten.

Die meisten Brennholzverkäufer sind m.E. als "gewerblich" anzusehen. Es gibt nur wenige,
die so viel eigenen Wald besitzen, dass sie nur in ihrem Wald gewachsenes Brennholz
verkaufen können und die Definition "LoF" erfüllt wird.
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Re: Unterschied bei Brennholz Herstellung (LoF/gewerbl.)

Beitragvon Obelix » Mi Jan 23, 2019 20:05

Guetzli hat geschrieben: … Evtl ist Brennholzproduktion ja auch eine LOF Lohnunternehmer Tätigkeit und es gibt grün, man kann es ja versuchen. …

Man kann's auch besser unterlassen. Das ist mal wieder ein ganz schlimmer Fall von Bauernschläue.
Der Rechnungssteller/-absender muss ja dann Dein "LoF-Auftraggeber" Landwirt Schulze-Brömmelkamp sein. Beim nachsten Wagen Forstwirt Meier-Bockenfeld. usw.
Wie willst Du sicherstellen, dass die Kunden an Dich zahlen und nicht an den Rechnungssteller?
Wie willst Du Nichtzahler einklagen?
Wie willst Du das Konstrukt mit dem Finanzamt und der MwSt. hintereinander bekommen?
Mach Dir das Tor nicht auf!
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Re: Unterschied bei Brennholz Herstellung (LoF/gewerbl.)

Beitragvon Obelix » Mi Jan 23, 2019 20:08

yogibaer hat geschrieben: … Als Forstdienstleistungsunternehmen bekommt man aber eine grüne Nummer für die Trecker die Rücken. …

Ja, solange Du nicht für Kommunen, Städte, Kreise, Unternehmer, Vereinigungen usw. rückst.
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Re: Unterschied bei Brennholz Herstellung (LoF/gewerbl.)

Beitragvon Marco + Janine » Fr Jan 25, 2019 17:52

Städte die Waldbesitz haben sind auch Waldbesitzer somit geht da auch das Grüne Nr.-Schild.
Wenn ich als Nachunternehmer mit grünen Nr. für einen Unternehmer rücke, wäre ich schön doof! Da steht dann halt aufn dem Blatt der Waldbesitzer!
usw.
Aber mir / uns ist wurscht, wir haben auf beiden Schleppern schwarze Nummern! Auch auf n Wagen!

Marco
Sägen, genug für den dritten Weltkrieg.
Akku-Sägen, ein wink für die Grünen.
wenn die Flut kommt, können wir das mit dem Baumklettern
oder notfalls haben wir ja unsern Hubsteiger.
Schlepper, genug um ihn nicht mit meiner Frau teilen zu müssen :lol:
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Re: Unterschied bei Brennholz Herstellung (LoF/gewerbl.)

Beitragvon Obelix » Fr Jan 25, 2019 19:06

Marco + Janine hat geschrieben: … Städte die Waldbesitz haben sind auch Waldbesitzer somit geht da auch das Grüne Nr.-Schild. …

Das kenne ich so nicht. Bei uns wurde das anders entschieden. M.E. geht das Grüne Nr.-Schild dann nicht.

Marco + Janine hat geschrieben: … Wenn ich als Nachunternehmer mit grünen Nr. für einen Unternehmer rücke, wäre ich schön
doof! Da steht dann halt aufn dem Blatt der Waldbesitzer! …

Nur im Schadenfall wenn's drauf an kommt und Du evtl. selbst verletzt bist denkt da kein Mensch dran.

Marco + Janine hat geschrieben: … wir haben auf beiden Schleppern schwarze Nummern! Auch auf n Wagen! …

Dann ist ja alles o.k.
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Re: Unterschied bei Brennholz Herstellung (LoF/gewerbl.)

Beitragvon berlin3321 » Fr Jan 25, 2019 20:03

Beim Zoll kannst Du aber für z.B. den Winterdienst der Gemeinde grün bekommen.

MfG Berlin
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