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Unterstellplätze vermieten

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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23 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Unterstellplätze vermieten

Beitragvon Irmgard » Mi Feb 20, 2013 18:07

In einer Scheue und einer Maschinenhalle möchte ich Wohnmobile und PKW´s unterstellen. Nun will die Feuerversicherung mit Macht die Halle und die Scheune als Garage bezeichnen.
Nur dann kann ich KFZ (von anderen) darin unterstellen. Das kommt mir spanisch vor, ob das nun Maschinenhalle, Scheune oder Garage heißt. Warum ist denen die Bezeichung Garage so wichtig?
Wo ist der Haken???

Bekomme ich wenns dann gebrannt hätte, nur eine Garage ersetzt? Das Gebäude ist schließlich mehr als 8 Meter hoch, ungefähr und ca. 300qm bzw. 250 m2 groß, an einer Seite ist die Halle ganz offen.

Wieso Garage für KFZ? Dann habe ich Ländergesetz für Garagenverordung am Hals und noch so einiges mehr. Nein danke, oder habt ihr einen passenderen Rat für mich. Wäre toll.
Zuletzt geändert von Irmgard am Do Feb 21, 2013 14:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unterstellplätze vermieten

Beitragvon Holgi1982 » Mi Feb 20, 2013 23:40

Villeicht weil eine Maschinenhalle nur für Maschinen gilt bei denen?
Irgendetwas habe ich mir in der Hinsicht mal erzählen lassen das wenn unsere Halle nur als "Lagerhalle" betitelt wäre könnten wir da drin nur "Lagergut lagern" und da diese Halle aber als "Mehrzweckhalle" betitelt ist kann man damit praktisch alles machen. Aber da das schon lange her ist weiss ich jetzt nicht ob ich das so richtig in Erinnerung habe oder ob es doch ganz anders war, auch weiss ich nicht mehr wer mir das erzählte (Versicherungsfritze oder kp wer)
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Re: Unterstellplätze vermieten

Beitragvon Irmgard » Do Feb 21, 2013 14:10

Holgi, was ist denn aus deiner Idee in 2009 geworden, deine Halle (Mehrzweckhalle) teilweise für Wohnwagen oder -mobile zu vermieten?

Ich werde dann wohl keine Wohnmobile -die fahrbereit sind und das wollen ja die meisten- nicht mehr nehmen. Lohnt nicht das Risiko. Schade.
Zuletzt geändert von Irmgard am Sa Feb 23, 2013 13:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unterstellplätze vermieten

Beitragvon Claas Arion 640 » Do Feb 21, 2013 16:26

Hallo,
Also wir vermieten eine unserer Hallen schon lange als unterstellplatz für Wohnwägen und Wohnmobiele... gab bis jetzt eigentlich noch keine größeren Probleme.

Musst nur aufpassen das du die Halle auch wirklich nur als Unterstellplatz vermietest und keine Dauercamper die die Landluft geniesen wollen reinkriegst. :D :D
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Re: Unterstellplätze vermieten

Beitragvon Holgi1982 » Sa Feb 23, 2013 11:24

Hier stehen jeden Winter 3-4 Wohnmobile, pauschal für 45€/Monat. Die Leute sehe ich wenn die ihr Fahrzeug bringen und wenn die es wieder abholen, bezahlt wird bei einlagerung.
Zwischenzeitig hatte ich einen Italiener hier der sich als Einzelhändler versuchen wollte und seine Lebensmittel zwischenlagern wollte, tlw. auch mit im Kühlraum, aber das hat garnicht recht funktioniert. :roll: Aber er hatte gut Bezahlt. (meinen Preis :twisted: :twisted: )
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Re: Unterstellplätze vermieten

Beitragvon Irmgard » Sa Feb 23, 2013 13:03

Nochmal meine Eingangsfrage, sind die Wohnmobil-Unterstellplätze mit der Feuerversicherung für dein Gebäude abgesprochen? Sind die Wohnmobile von der Batterie abgeklemmt und der Tank so gut wie leer? Das sind hier die Bedingungen der Feuerversicherung P.....l Düs.d.f, so agiert jedenfalls meine Versicherungsvertreterin.
LG Irmgard
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Re: Unterstellplätze vermieten

Beitragvon Obsti » Sa Feb 23, 2013 18:24

Irmgard hat geschrieben:In einer Scheue und einer Maschinenhalle möchte ich Wohnmobile und PKW´s unterstellen. Nun will die Feuerversicherung mit Macht die Halle und die Scheune als Garage bezeichnen.
Nur dann kann ich KFZ (von anderen) darin unterstellen. Das kommt mir spanisch vor, ob das nun Maschinenhalle, Scheune oder Garage heißt. Warum ist denen die Bezeichung Garage so wichtig?
Wo ist der Haken???

Bekomme ich wenns dann gebrannt hätte, nur eine Garage ersetzt? Das Gebäude ist schließlich mehr als 8 Meter hoch, ungefähr und ca. 300qm bzw. 250 m2 groß, an einer Seite ist die Halle ganz offen.

Wieso Garage für KFZ? Dann habe ich Ländergesetz für Garagenverordung am Hals und noch so einiges mehr. Nein danke, oder habt ihr einen passenderen Rat für mich. Wäre toll.


Hallo Irmgard
Garagen dürfen nur als Garagen genutzt werden also nur zum Unterstellen von Fahrzeugen. Andere Gegenstände die nicht direkt mit dem Fahrzeugen zu tun haben dürfen dort nicht gelagert werden .
Deine Versicherung sichert sich da ab. Sollte im Brandfall dort noch andere Gegenstände gelagert worden sein
wird dir die Brandversicherung nichts bezahlen(Zweckentfremdung).
Im Schadensfall zieht das Ganze einen Rattenschwanz von Problemen hinter sich her.

Gruß Obsti
Probleme sind vom Kopf erdacht.
Er hat auch immer die Lösung dafür.
Du siehst den Sonnenuntergang und bist erschrocken weil es plötzlich Nacht ist.
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Re: Unterstellplätze vermieten

Beitragvon Irmgard » So Apr 21, 2013 20:30

Habe mich entschlossen, nur Wohnwagen und Wohnmobile mit abgeklemmter Batterie und leerem Tank unter zu stellen. Dann bedarf es keiner Garagenverordung.
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