Aktuelle Zeit: So Apr 28, 2024 15:32
estrell hat geschrieben:ich weiß nicht warum, aber der zeigt immer nur die Seite als 1/4tel Bildschirm an Brille ist erst grad neu... und sonst seh ich eigentlich alles... seufz...
Kaninchen hat geschrieben:Ein interessantes Urteil.
Bei einem Freund von mir fährt der Jagdpächter immer mit'm Geländewagen über'n Acker. Manche sind echt unverschämt
Reinhold, mich würde jetzt aber noch interessieren, um welche Schadenshöhe da nun eigentlich so langatmig gestritten wurde?
Bio-Bio hat geschrieben:ihc833 hat geschrieben:Das problem ist doch, wenn ein Landwirt mehr als die Hälfte einer Jagd bewirtschaftet und ihm fast der gesamte Mais gehört, gibt das einen sehr großen Schaden je betrieb, der auch richtig sich auf den betrieb auswirkt.
Ich hab dann schon erlebt, daß genau gegen diese Betriebe im Dorf gemobbt wird. die anderen haben ja kein Schaden, die wollen nur Jagdpacht sehen.
Der härteste brocken war mal ein Betrieb mit rd. 100 ha verwühltem Grünland
Mal aus dem Blickwinkel eines Jägers, der durchaus die Probleme der Landwirte anerkennt: Wenn die Schäden durch Schwarzwild immer größere Ausmaße annehmen, wie lange glaubt ihr, werden sich noch Pächter finden, welche mit der Übernahme der Wildschäden ihre Existenz gefährden? Denn vom Gesetz her ist erst einmal die Jagdgenossenschaft für den Ausgleich des Schadens zuständig!
Wenn der derzeitige Normalzustand der Schadensübernahme durch den Pächter aufrechterhalten werden soll, ist hier auf jeden Fall Zusammenarbeit angesagt. Wobei ich nicht verkenne, daß es eine ganze Reihe von Jagdpächtern geben mag, die rechte Sturschädel sind. Die können aber bei der Jagdvergabe abgestraft werden.
Was aber passiert, wenn die Jagdgenossenschaft den Schaden zu tragen hat und dafür die Jagdpacht nicht mehr ausreicht? Wird von den Grundeigentümern eine Umlage erhoben? Dann könnte der skurile Fall eintreten, das der Verpächter des Grundstücks seinem Pächter den Wildschaden zahlen muß
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