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Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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19 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Marco + Janine » Fr Jul 05, 2019 16:42

Verkehrsrechtliche Anordnung!
Die Polizei hat damit 0,0 zutun! Je nach dem wo ihr, bzw. welche Straßen ihr sperren wollt/müsst.
Kommt das Ordnungsamt der Stadt /Gemeinde oder Landratsamt in Frage.
Je nach dem was und wie die zuständige Person drauf ist bekommt ihr auch als nicht fachkundige Person eine Sperrgenehmigung.
Auch bekommt ihr dazu einen Plan welche Zeichen bzw. wie eben eure "Baustelle" abzusichern ist.
Schilder bekommt man normal über den Bauhof, wer eben selber keine hat.
Sollte ggf. der Baum schon auf der Straße liegen, würde die Polizei bzw. meist die Feuerwehr die kurzeitige Sperre übernehmen.
Dies ist aber ein Einsatz der Verrechnungsfähig ist, also kann sein das ihr dafür eine gute Rechnung bekommt.

Gruß Marco
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Re: Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon bauer hans » Fr Jul 05, 2019 17:06

bei einer kreisstrasse hier sollte die beschilderung fürs äste kürzen seitens des kreisbauhofes richtig geld kosten,der landwirt hatte guten kontakt zum gemeindebauhof und konnte dort preiswert schilder ausleihen.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Sottenmolch » Fr Jul 05, 2019 17:07

@Marco

Redest du von Forstwegen, die nur für Land- und Forstwirte frei sind oder von Forststraßen die für den Verkehr frei gegeben sind?
Oder von Land-, Kreis- und Gemeindestraßen?

Gruß
Sottenmolch
 
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Re: Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Marco + Janine » Fr Jul 05, 2019 17:26

Das war eine Erklärung für einen Text weiter oben....
Feldwege, Waldwege kannst du als LW (bzw. Forstwirt) oder Firma die mit dem Einschlag betraut ist selbst und normal ohne jemand zu fragen sperren.
Mein Text bezog sich auf "alle" Straßen. Von der kleinen Siedlungsstr. bis zu einer Landstr. . Autobahn ist da eine andere Nummer :-) !!!

Gruß Marco
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