Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mo Nov 17, 2025 4:02

Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Antwort erstellen
19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon grand-cayman » Sa Mär 01, 2014 0:21

Hallo Forum,

nachdem ich mir ja schon fast "eine blutige Nase" beim gutgemeinten Beseitigen von Gefahrbäumchen geholt habe und das ja letztendlich doch positiv geendet hat, habe ich nun nochmal eine Frage um nicht schon wieder ins berühmte Fettnäpfchen zu treten.

Wir haben in einer Parzelle einen Wanderweg durchlaufen. Ich kontrolliere den Weg recht regelmäßig. Dort gibt es zwei Buchen (BHD max. 20cm), die ordentlich schräg über den Weg wachsen. Sie sind an sich in gutem Zustand, zumindest würde ich das so beurteilen.

Wer kann das aber rechtlich verbindlich beurteilen (nur der Förster?) und wie gehe ich vor, wenn ich sie doch als Gefahr erkennen sollte und wir uns nicht mehr in der Einschlagszeit befinden? Muss der Förster oder eine andere Behörde das Fällen dann genehmigen?

Danke und Grüsse aus RLP.

GC
grand-cayman
 
Beiträge: 286
Registriert: So Feb 03, 2013 9:54
Wohnort: RLP
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon hano » Sa Mär 01, 2014 0:36

Hallo

Bei Gefahrbäumen kannst du jederzeit oder mußt sogar handeln.
Die Beurteilung einer Gafahr unterliegt dem eigentümer der ja auch die Haftung übernimmt.
Benutzeravatar
hano
 
Beiträge: 331
Registriert: So Aug 28, 2005 9:25
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Kormoran2 » Sa Mär 01, 2014 1:25

Die Definition "Wanderweg" ist wichtig. Wahrscheinlich handelt es sich ja in erster Linie um einen Waldweg. Dieser wurde angelegt um die Bewirtschaftung des Waldes zu ermöglichen und wird nun auch gerne als Wanderweg benutzt.
Wie häufig gehen denn dort Wanderer? Ist das ein ausgezeichneter Wanderweg, also z.B. hier im Sauerland ausgezeichnet vom Sauerl. Gebirgsverein mit einer durchgängigen Bezeichnung als Premiumwanderweg?
Nur dann, wenn du weißt, daß der Waldweg häufig von Wanderern benutzt wird, besteht für dich eine Pflicht zur Verkehrswegesicherung. Ansonsten tragen auf allen anderen Waldwegen die Wanderer das Unfallrisiko selbst lt. neuesten Gerichtsurteilen. Wer in einen Wald hineingeht, weiß um die waldtypischen Gefahren und nimmt sie billigend in Kauf.

Die von dir genannten Bäume müssen sofort beseitigt werden, wenn sie für Wanderer auf einer Wanderroute eine Gefahr darstellen, völlig unabhängig von gesetzlichen Einschlagszeiten. Da ist Gefahr im Verzuge. d.h. du mußt sofort handeln. Verkehren dort nur selten Wanderer oder Förster ist die Lage eine andere. Diese wissen um die Wald-Gefahren und du brauchst den Weg nicht besonders zu sichern.
Zuletzt geändert von Kormoran2 am So Mär 02, 2014 18:35, insgesamt 1-mal geändert.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
Kormoran2
 
Beiträge: 18839
Registriert: Di Dez 04, 2007 23:32
Wohnort: NRW/HSK
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon arbo » Sa Mär 01, 2014 7:49

Alleine das die Bäume schräg stehen machen sie nicht zum Gefahrenbaum. Wenn die schon immer so gewachsen sind haben sie sich der Situation angepasst und sind entsprechend stabil. Kritisch wird es bei Schräglagen jedoch immer dann wenn ein bis dahin gerade stehender Baum plötzlich schräg dasteht.

Fällen kannst du im Wald das ganze Jahr über, unabhängig davon ob der Baum gefährlich ist oder nicht.
Es ist ein sehr trauriger Erfahrungssatz, das sich viele junge Leute für das Forstwesen bestimmen,oder von ihren Eltern bestimmt werden, wenn sie nicht Kopf genug haben eine andere Wissenschaft oder Kunst zu erlernen...
(Lehrbuch für Förster 1877 )
arbo
 
Beiträge: 1201
Registriert: Sa Sep 13, 2008 12:44
Wohnort: BRD
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon racker » Sa Mär 01, 2014 8:00

Hallo K2,
also hat man auf einem Waldweg (kein Wanderweg), der von Spaziergängern Wanderern etc. begangen wird, als Grundstücksbesitzer auch eine Vekehrssicherungspflicht :?:
MfG
racker
 
Beiträge: 873
Registriert: Sa Mär 03, 2012 20:23
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon hano » Sa Mär 01, 2014 8:14

Hallo

Sobald du Eigentümer bist hast du dafür zu Sorgen dass, von deinem Eigentum keine Gafahr für Mensch Tier oder Umwelt ausgeht.
Ob Wanderweg oder nicht spielt keine Rolle. Falls eine Gefahr besteht muß diese schnellstmöglich beseitigt oder so abgegrenzt werden das keine Gefahr mehr besteht.

Ob nun ein Ziegel von deinem Dach eine Person verletzt eine Bodengrube auf deinem Acker oder ein umfallender Baum in deinem Wald wirst du als Eigentümer immer herangezogen.
Benutzeravatar
hano
 
Beiträge: 331
Registriert: So Aug 28, 2005 9:25
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon grand-cayman » Sa Mär 01, 2014 8:15

Also vielen Dank erst mal für eure Antworten.

Zur Ergänzung würde ich hinzufügen, dass es sich bei dem Weg eher um einen Trampelpfad handelt, der allerdings mit Wandermarkierungen. (ein kleines Schild an einem Pfahl, ausgewiesen von einem Wirtschaftsweg). Soweit ich das beurteilen kann, ist der Weg nicht oft bewandert, sondern wird eher ab und zu als Trail von Mountainbikern benutzt.

Die zwei Bäume sind sind immer so gewachsen, allerdings habe ich das Gefühl (schwer zu verifizieren), dass die Neigung zugenommen hat. Ich werde sie jetzt auf jeden Fall noch wegschneiden. Mich würde auch noch interssieren, wie ihr eure Verkehrssicherungspflicht nachweist? Reicht es eine Begehung/Jahr mit einem Sachverständigen (als z.B. Förster) zu dokumentieren, oder wie oft sollte man das nachhalten?

Ach so und noch was....falls man an einer befahrenen Landstrasse einen Gefahrbaum beseitigen will und die Strasse sicherheitshalber gesprerrt werden sollte, wer ist dafür Zuständig ? Strassenverkehrsamt ?

Danke euch.....
grand-cayman
 
Beiträge: 286
Registriert: So Feb 03, 2013 9:54
Wohnort: RLP
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon hano » Sa Mär 01, 2014 8:37

Hallo

kleiner Tipp von mir der dich aber auch nicht von deinen Pflichten entbindet.

Stell ein Schild auf oder besser auf jede Seite (Ein und Ausgang) Privatwald begehen und befahren auf eigene Gefahr oder so in etwa.

Hiermit hast du auf die Gefahr aufmerksam gemacht und falls was passiert hast du bessere Karten vorm Richter
Du mußt eigentlich jederzeit die Sicherheit belegen pauschal 1 mal im Jahr ist unter umständen zu wenig. Bei Sturm Gewitter oder sonstigen Unwettern sollte man schon nachschauen.

Bei Straßensperrung mußt du dich an die Polizei wenden. Diese sollte dann den Ort den Zeitpunkt und die Dauer festlegen und dir das genehmigen.Eventuell übernimmt diese dann auch die
Verkehrssicherung oder benennt dir die zuständige Behörde.
Benutzeravatar
hano
 
Beiträge: 331
Registriert: So Aug 28, 2005 9:25
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon c.c. » So Mär 02, 2014 16:30

Hallo grand-cayman,

der Straßenbaulastträger (Landkreis bei Kreisstraßen, die Gemeinde bei Ortsverbindungsstraßen, das Straßenbauamt bei Landes-/Staats-/Bundesstraßen) gibt Dir je nachdem kostenlos oder kostenpflichtig eine "verkehrsrechtliche Anordnung". In dieser steht drin wo (genauer Abstand in Meter) welche Schilder aufzustellen sind. Ob die Dir dann kostenlos die Schilder stellen oder Dir die Schilder ausleihen oder sagen: Schau selber wo du ordnungsgemäße Schilder herbekommst, hängt stark vom jeweiligen Amt/Bauhof ab.

Gruß Christian
c.c.
 
Beiträge: 23
Registriert: Sa Nov 26, 2011 21:11
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Waldameise » Di Jul 02, 2019 12:35

Bin letzte Woche auf dem Malerweg im Elbsandsteingebirge unterwegs gewesen.
Direkt neben dem vielbegangenem Wanderweg steht eine riesige Buche die (vor allem unten) extrem angefault ist.
Noch dazu neigt diese sich bedenklich dem Wanderweg zu.
Verkehrssicherungspflicht besteht scheinbar für den Freistaat Sachsen nicht.
Oder besteht diese Pflicht nicht weil das Gebiet im Nationalpark Sächsische Schweiz liegt.
Dateianhänge
Buche am Malerweg.jpg
Waldameise
 
Beiträge: 278
Registriert: Do Jun 23, 2011 15:34
Wohnort: Mittelfranken, Landkreis Fürth
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Sottenmolch » Di Jul 02, 2019 15:33

Aus dem "Leitfaden für Verkehrssicherung, Nationalpark Müritz".
Screenshot_20190702-162814_OneDrive.jpg


Lese dir mal Punkt 2 und das Nachfolgende durch. Ich denke im NP Sächsische Schweiz handhaben sie das wohl ähnlich. Das heißt, der Baum müsste weg.

Gruß

Nachtrag:
Verkehrssicherungspflicht NP Sächsische Schweiz
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... e1azphYfC7
Sottenmolch
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Obelix » Di Jul 02, 2019 18:14

Kormoran2 hat geschrieben: … Nur dann, wenn du weißt, daß der Waldweg häufig von Wanderern benutzt wird, besteht für dich eine Pflicht zur Verkehrswegesicherung. Ansonsten tragen auf allen anderen Waldwegen die Wanderer das Unfallrisiko selbst lt. neuesten Gerichtsurteilen. Wer in einen Wald hineingeht, weiß um die waldtypischen Gefahren und nimmt sie billigend in Kauf. …


Das ist m.E. so nicht richtig.

Auf die Antwort gibt es keine eindeutige, verbindliche, richtige Antwort.
Richter entscheiden im Einzelfall sehr unterschiedlich. Selbst die Instanzen
haben zum gleichen Fall unterschiedliche Auffassungen. Es gibt jede Menge
Urteile, die eine Haftung des Waldbesitzers verneinen. Aber in schöner
Regelmäßigkeit kommt dann ein anderslautendes Urteil, in dem der Wald-
besitzer doch haftet und zu Schadenersatz verurteilt wird.

Oft gehen diese Prozesse noch nicht mal vom Geschädigten aus, sondern
von dessen Krankenkasse, die versucht, sich das verauslagte Geld (die
Behandlungs- und Folgekosten) beim Waldbesitzer wieder zu holen.
Obelix
 
Beiträge: 5407
Registriert: Fr Sep 01, 2006 10:18
Wohnort: D/NRW/Sauerland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Obelix » Di Jul 02, 2019 18:17

p.s.: Bitte denkt an die Verkehrssicherungspflicht bzgl. dem Vorkommen von
Eichenprozessionsspinnern!
Obelix
 
Beiträge: 5407
Registriert: Fr Sep 01, 2006 10:18
Wohnort: D/NRW/Sauerland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Kormoran2 » Di Jul 02, 2019 23:16

Obelix, das ist ja ein ganz neuer Aspekt, den du hier einbringst.

Muß ich den Wanderern, die meinen Wald durchqueren, den Weg glätten, damit sie nicht stolpern und muß ich entlang der Wanderwege die Prozessionsspinner beseitigen, damit die Wanderer frei durchatmen können?

Unter Verkehrssicherungspflicht verstehe ich die Sicherheit vor plötzlich eintretenden Gefahren. Nicht aber die Absicherung vor allgemeinen Gefahren in der Natur. Nicht nur die Prozessionsspinner gefährden die Wanderer sondern auch die Zecken, Bremsen, Hantaviren von Mäusen, Fuchsbandwurm von Füchsen. Aber wenn man davor Angst hat, dann darf man den Wald nicht aufsuchen!
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
Kormoran2
 
Beiträge: 18839
Registriert: Di Dez 04, 2007 23:32
Wohnort: NRW/HSK
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verfahren Gefahrbäume fällen / Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon bauer hans » Mi Jul 03, 2019 6:13

ich wurde seitens des ordnungsamtes regelrecht mit aufforderungen bombardiert,eine trockene buche im wald ca. 2m neben dem weg zu fällen.
ich hatte dann ein gutachten gefordert,was nicht geliefert wurde,aber dann zufällig erfahren,dass ein ehemaliger mitarbeiter der gemeinde (rentner),der dort am waldrand wohnt,dahinter steckte.
nach zwei jahren hatten wir die buche gefällt,die zwar trocken,aber standfest war,lediglich äste hätten abbrechen können,wären aber nicht auf den weg gefallen.
wir schaffen uns :mrgreen:
bauer hans
 
Beiträge: 7991
Registriert: Mo Apr 27, 2015 7:57
Wohnort: OWL
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Forstwirtschaft

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], fedorow

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki