Hallo Forum,
nachdem ich mir ja schon fast "eine blutige Nase" beim gutgemeinten Beseitigen von Gefahrbäumchen geholt habe und das ja letztendlich doch positiv geendet hat, habe ich nun nochmal eine Frage um nicht schon wieder ins berühmte Fettnäpfchen zu treten.
Wir haben in einer Parzelle einen Wanderweg durchlaufen. Ich kontrolliere den Weg recht regelmäßig. Dort gibt es zwei Buchen (BHD max. 20cm), die ordentlich schräg über den Weg wachsen. Sie sind an sich in gutem Zustand, zumindest würde ich das so beurteilen.
Wer kann das aber rechtlich verbindlich beurteilen (nur der Förster?) und wie gehe ich vor, wenn ich sie doch als Gefahr erkennen sollte und wir uns nicht mehr in der Einschlagszeit befinden? Muss der Förster oder eine andere Behörde das Fällen dann genehmigen?
Danke und Grüsse aus RLP.
GC