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Verkauf Wiesengrundstück

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
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21 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Verkauf Wiesengrundstück

Beitragvon marius » Sa Jul 25, 2020 23:15

T5060 hat geschrieben:Ist Vorkaufsrecht im Pachtvertrag vereinbart,
ist der ganze Pachtvertrag nichtig.
Auch ein Vorkaufsrecht bedarf der notariellen Beurkundung.
Da ihr scheinbar ein Vorkaufsrecht im Pachtvertrag vereinbart habt, ist der Pachtvertrag auch nichtig.


Stimmt so nicht. Solltest DU als vermeintlicher Experte eigentlich besser wissen.
Nur was ein dingliches Vorkaufrecht ( Grundbuch ) § 873 BGB angeht, ist das richtig.

Im Pachtvertrag verankert, handelt es sich jedoch um ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht § 463–473 BGB, und dieser Pachtvertrag ist sehr wohl wirksam, ebenso wie das Vorkaufsrecht.
Dieses persönliche Vorkaufsrecht schafft zwischen diesen beiden Personen Rechtsbeziehungen.
Hier kann der vermeintlich Vorkaufsberechtigte wenn er beim Verkauf übergangen wird, gegenüber dem Grundstücksverkäufer bei einem Verkauf an einen Dritten, Schadensersatzansprüche an den Verkäufer geltend machen.
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Re: Verkauf Wiesengrundstück

Beitragvon Somodi » Sa Jul 25, 2020 23:24

danke. hmm? das gälte auch bei mündlicher Absprache?:
Pächter kann es nutzen, ich bekomme soundsoviel,
sonst ist nichts vereinbart, weder wie lange die Pacht geht noch sonst etwas



marius hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Ist Vorkaufsrecht im Pachtvertrag vereinbart,
ist der ganze Pachtvertrag nichtig.
Auch ein Vorkaufsrecht bedarf der notariellen Beurkundung.
Da ihr scheinbar ein Vorkaufsrecht im Pachtvertrag vereinbart habt, ist der Pachtvertrag auch nichtig.


Stimmt so nicht. Solltest DU als vermeintlicher Experte eigentlich besser wissen.
Nur was ein dingliches Vorkaufrecht ( Grundbuch ) § 873 BGB angeht, ist das richtig.

Im Pachtvertrag verankert, handelt es sich jedoch um ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht § 463–473 BGB, und dieser Pachtvertrag ist sehr wohl wirksam, ebenso wie das Vorkaufsrecht.
Dieses persönliche Vorkaufsrecht schafft zwischen diesen beiden Personen Rechtsbeziehungen.
Hier kann der vermeintlich Vorkaufsberechtigte wenn er beim Verkauf übergangen wird, gegenüber dem Grundstücksverkäufer bei einem Verkauf an einen Dritten, Schadensersatzansprüche an den Verkäufer geltend machen.
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Re: Verkauf Wiesengrundstück

Beitragvon T5060 » Sa Jul 25, 2020 23:40

landwirt 100 hat geschrieben:Was ist denn nun deine konkrete Frage?
Im Übrigen hat auch die Gemeinde ein Vorkaufsrecht.


Die Gemeinde hat aber nur dann ein Vorkaufsrecht, wenn die Fläche "beplant" ist oder sie konkret zum tauschen braucht.
Genau den Fall hab ich vor 5 Jahren vorm OLG Ffm gewonnen gegen die Gemeinde.
Die Verkäuferin lebte in Italien und hätte sie mich gleich gefragt, hätte ich ihr aus freien Stücken das doppelte oder dreifache wie die Gemeinde bezahlt.
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Re: Verkauf Wiesengrundstück

Beitragvon T5060 » Sa Jul 25, 2020 23:52

Du hast eine recht eigenwillige Auslegung von Recht und Gesetz. Palandt und Münchner Kommentar helfen dir hier einschlägig weiter.

marius hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Ist Vorkaufsrecht im Pachtvertrag vereinbart,
ist der ganze Pachtvertrag nichtig.
Auch ein Vorkaufsrecht bedarf der notariellen Beurkundung.
Da ihr scheinbar ein Vorkaufsrecht im Pachtvertrag vereinbart habt, ist der Pachtvertrag auch nichtig.


Stimmt so nicht. Solltest DU als vermeintlicher Experte eigentlich besser wissen.
Nur was ein dingliches Vorkaufrecht ( Grundbuch ) § 873 BGB angeht, ist das richtig.

Im Pachtvertrag verankert, handelt es sich jedoch um ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht § 463–473 BGB, und dieser Pachtvertrag ist sehr wohl wirksam, ebenso wie das Vorkaufsrecht.
Dieses persönliche Vorkaufsrecht schafft zwischen diesen beiden Personen Rechtsbeziehungen.
Hier kann der vermeintlich Vorkaufsberechtigte wenn er beim Verkauf übergangen wird, gegenüber dem Grundstücksverkäufer bei einem Verkauf an einen Dritten, Schadensersatzansprüche an den Verkäufer geltend machen.
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Re: Verkauf Wiesengrundstück

Beitragvon DWEWT » So Jul 26, 2020 6:10

Man achte auf die Feinheiten. Im ersten Beirag wurde noch von einem Pachtverhältnis/-vertrag geschrieben, während im Verlauf der Diskussion der threadstarter nur noch von einem "Nutzungsrecht" schreibt. Mündlich einen Kaufvertrag vereinbaren, einen Vorschuss/Abschlag kassieren und jetzt, wo die Sache finanziell interessant werden könnte, das Rad wieder zurückdrehen zu wollen, ist schon unterste Schublade.
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Re: Verkauf Wiesengrundstück

Beitragvon Somodi » So Jul 26, 2020 8:28

Falsch,
der Kaufvertrag käme ja zustande nur eben mit der Vereinbarung eines Ausgleichs
bei ev. Umwandlung in Bauland bzw. Weiterverkauf.
2. mit der Klärung was ein Erwerbslandwirt hier bzw. Pächter kann und darf möchte ich ja gerade verhindern,
dass der Anzahler das Grundstück nicht bekäme.
Ansonsten wäre es dann so: Das Grundstück wird verkauft an den anzahlenden Nichtlandwirt
und mal sehen was dann passiert,vielleicht passiert ja auch nichts.


DWEWT hat geschrieben:Man achte auf die Feinheiten. Im ersten Beirag wurde noch von einem Pachtverhältnis/-vertrag geschrieben, während im Verlauf der Diskussion der threadstarter nur noch von einem "Nutzungsrecht" schreibt. Mündlich einen Kaufvertrag vereinbaren, einen Vorschuss/Abschlag kassieren und jetzt, wo die Sache finanziell interessant werden könnte, das Rad wieder zurückdrehen zu wollen, ist schon unterste Schublade.
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