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Verkauf Wiesengrundstück

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
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21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Verkauf Wiesengrundstück

Beitragvon Somodi » Sa Jul 25, 2020 19:12

Folgende Situation:

Ansich hatte ich vor einigen Jahren den Verkauf eines 5000 qm Wiesengrundstückes anvisiert.
Es gab auch schon eine mündliche Vereinbarung über den Kaufpreis und eine Anzahlung (Nicht-Landwirt),
ich wäre damals mit einem Kaufpreis von 1,20 € / qm zufrieden gewesen, warum auch immer.

Ich schildere kurz die Situation:
das Grundstück ist derzeit verpachtet.
Das Grundstück liegt sehr gut: Eckgrundstück Bundesstraße/ Gemeindestraße 200 m
Auf Höhe des Grundstückes, steht unterbrochen von einem anderen Grundstück ein Haus an der Bundesstraße.
Auf der anderen Seite der Gemeindestraße gibt es ein vor 20 Jahren umgewandeltes Baugrundstück,
wo allerdings Baugenehmigungen versagt wurden und auch als Wiese genutzt wurde.
Jetzt allerdings wurde es verkauft für den Preis als Bauland 5000 qm, mehrere 100 000 €


Ich habe nun bei der ganzen Sache ein ungutes und komisches Gefühl:

Schon letztes habe ich von den Vorkaufsrecht von Landwirten erfahren, das ist die eine Sache
und andererseits bleibt die Frage ob es nicht doch einmal umgewandelt werden kann, entweder durch den neuen Besitzer oder vielleicht gar durch mich selbst, obwohl ich da derzeit nichts bauen möchte,
im Prinzip hätte ich auch nichts dagegen wenn da jemand was hinstellen möchte, bzw.
wenn jemand Bauland sucht.

Vor zehn Jahre hatte ich ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt, der davon sprach in den Kaufvertrag
müßte eine Regelung rein falls es Bauland gäbe.


Kann mir jemand hier einige Ratschläge geben, wie man am besten verfahren könnte

danke und Gruß
Somodi
 
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Re: Verkauf Wiesengrundstück

Beitragvon Somodi » Sa Jul 25, 2020 21:09

Sicher bin ich nicht, die neuen Eigentümer weden da aber ihrer Häuser
bauen, also kann man schon vom normalen Baulandpreis ausgehen

Ich möchte aber wenn schon eine Vereinbarung im Kaufvertrag (vielleicht weiß jemand hierzu genaueres
es ging ja nur um den Preis, nicht um den Inhalt des Kaufvertrages),
auch den Hinweis über mögliches Vorkaufsrecht werde ich geben (davon war da auch noch nichts bekannt),
wenn das dann auf einen Rechtsstreit hinausläuft wegen dem Vorkauftsrecht, daran habe ich wirklich überhaupt kein Interesse hier im kleinen Ort.


Zitat: Landwirt 100
"Mit den 1,20€/m² warst du damals einverstanden, weil es der Marktpreis war denke ich. Bist du dir sicher, dass das Nachbargrundstück mehrere 100.000 Euro/5000m² gebracht hat? Ich denke da versucht dich jemand verrückt zu machen"
Somodi
 
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Re: Verkauf Wiesengrundstück

Beitragvon T5060 » Sa Jul 25, 2020 21:32

Ohne Notarvertrag ist der Verkauf nichtig.
Die Anzahlung kannst behalten.
Ist Vorkaufsrecht im Pachtvertrag vereinbart,
ist der ganze Pachtvertrag nichtig.
Es kommt zu keinem Rechtsstreit,
weil dein Gegner schon im Anwaltsgespräch auf die Mängel hingewiesen wird.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Verkauf Wiesengrundstück

Beitragvon Somodi » Sa Jul 25, 2020 21:52

ja danke, aber es geht um das Vorkaufsrecht der Landwirte:
der Pachtvertrag mit A wurde mündlich vereinbart
Mit Anzahler B auch mündlich nur der Kaufpreis, ist aber jemand anders und auch kein Landwirt,
einen Gegner gäbe es dann nicht für mich sondern für den Käufer B .




T5060 hat geschrieben:Ohne Notarvertrag ist der Verkauf nichtig.
Die Anzahlung kannst behalten.
Ist Vorkaufsrecht im Pachtvertrag vereinbart,
ist der ganze Pachtvertrag nichtig.
Es kommt zu keinem Rechtsstreit,
weil dein Gegner schon im Anwaltsgespräch auf die Mängel hingewiesen wird.
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Re: Verkauf Wiesengrundstück

Beitragvon T5060 » Sa Jul 25, 2020 22:12

Somodi hat geschrieben:ja danke, aber es geht um das Vorkaufsrecht der Landwirte:
der Pachtvertrag mit A wurde mündlich vereinbart
Mit Anzahler B auch mündlich nur der Kaufpreis, ist aber jemand anders und auch kein Landwirt,
einen Gegner gäbe es dann nicht für mich sondern für den Käufer B .




T5060 hat geschrieben:Ohne Notarvertrag ist der Verkauf nichtig.
Die Anzahlung kannst behalten.
Ist Vorkaufsrecht im Pachtvertrag vereinbart,
ist der ganze Pachtvertrag nichtig.
Es kommt zu keinem Rechtsstreit,
weil dein Gegner schon im Anwaltsgespräch auf die Mängel hingewiesen wird.


Auch ein Vorkaufsrecht bedarf der notariellen Beurkundung.
Da ihr scheinbar ein Vorkaufsrecht im Pachtvertrag vereinbart habt, ist der Pachtvertrag auch nichtig.
Du musst nicht mal die Anzahlung zurückbezahlen.
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Re: Verkauf Wiesengrundstück

Beitragvon Isarland » Sa Jul 25, 2020 22:28

landwirt 100 hat geschrieben:Natürlich kann er die Anzahlung nicht behalten.

Moralisch nein, Rechtlich ja.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Verkauf Wiesengrundstück

Beitragvon Somodi » Sa Jul 25, 2020 22:32

wie gesagt Pächter und Käufer sind 2 verschiedene Parteien
und mit dem derzeitigen Pächter wurde nur mündlich vereinbart, dass er die Wiese nutzen darf.

Mit Vorkaufsrecht meinte ich wie schon gesagt, das allgemeine Vorkaufsrechts von Vollerwerbslandwirten,
ich weiß zwar dass es da scheinbar verschiedene Rechtsauffassungen gibt, aber dennoch ist es mir belannt, dass da eingegriffen werden kann.
Zuletzt geändert von Somodi am Sa Jul 25, 2020 22:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verkauf Wiesengrundstück

Beitragvon langholzbauer » Sa Jul 25, 2020 22:39

Isarland hat geschrieben:
landwirt 100 hat geschrieben:Natürlich kann er die Anzahlung nicht behalten.

Moralisch nein, Rechtlich ja.

Jetz nicht mehr, weil er hier öffentlich bekundet hat, dass er eine Anzahlung erhalten hat!

So dumm muss man erst mal sein. :wink:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Verkauf Wiesengrundstück

Beitragvon Somodi » Sa Jul 25, 2020 22:44

die Anzahlung tut nichts zur Sache
und ich habe auch nicht gesagt, dass ich vorgehabt hätte sie zu behalten.

langholzbauer hat geschrieben:
Isarland hat geschrieben:
landwirt 100 hat geschrieben:Natürlich kann er die Anzahlung nicht behalten.

Moralisch nein, Rechtlich ja.

Jetz nicht mehr, weil er hier öffentlich bekundet hat, dass er eine Anzahlung erhalten hat!

So dumm muss man erst mal sein. :wink:
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Re: Verkauf Wiesengrundstück

Beitragvon Somodi » Sa Jul 25, 2020 23:00

Es geht darum, siehe Eingangspost, dass
bei einem Verkauf im Kaufvertrag zumindest darin stehen soll,
bei einer Umwandlung in Bauland oder Weiterverkauf als Bauland,
dass ich am Zugewinn beteiligt bin.

und um das Vorkaufsrecht denn es ist ja gerade nicht egal wer kauft,
ansonsten muss ich ja nicht zwingend verkaufen,
anders ausgedrückt : B sollte kaufen, nicht ein anderer





landwirt 100 hat geschrieben:Was ist denn nun deine konkrete Frage?
Im Übrigen hat auch die Gemeinde ein Vorkaufsrecht.
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Re: Verkauf Wiesengrundstück

Beitragvon Somodi » Sa Jul 25, 2020 23:11

okay danke, dann werde ich Nr. 3 berücksichtigen.
Zu 2: Ich habe mich erst jetzt damit wieder beschäftigt, ich werde das prüfen


landwirt 100 hat geschrieben:1) Ja kein Problem, kann der Notar dir eintragen.
2) Ab welcher Flächengröße gilt denn in deinem Bundesland das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht?
3) Warum ist dir wichtig wer es kauft? Egal wer der Käufer ist, wird er dich am Baulandverkauf beteiligen, sofern es im Kaufvertrag vereinbart wurde.
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