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Verkehrssicherungspflicht

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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23 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon bauer hans » Sa Aug 30, 2025 12:31

Ein Hochspannungsmast steht direkt am Feldweg und der Busch in der Mittes des Mastes ragt so in den Weg,dass die grossen Gespanne immer über mein Feld fahren.
Ich hab das reklamiert und der Zuständige meinte,sie dürften jetzt nicht schneiden,sondern erst zwischen Oktober und März.
Es besteht aber doch Verkehrssicherungspflicht :!:
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Re: Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon ChrisB » Sa Aug 30, 2025 13:43

Unser Netzbetreiber, Bayernwerk, wollten noch während dem "Vogelschutz",
Äste die in der Nähe zu ihrer Leitung wuchsen, entfernen.
Nach meinem Hinweis auf "Vogelschutz", wurde der Zuständige von Bayernwerk verständigt.
Sie haben dann doch bei mir die Freileitung freigeschnitten.
Für Sie gelte dieser "Vogelschutz" nicht?
Hatte nichts mit Verkehrssicherung zu tun, Leitung verläuft über meine Wiese!
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Re: Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon T5060 » Sa Aug 30, 2025 13:58

bauer hans hat geschrieben:Ein Hochspannungsmast steht direkt am Feldweg und der Busch in der Mittes des Mastes ragt so in den Weg,dass die grossen Gespanne immer über mein Feld fahren.
Ich hab das reklamiert und der Zuständige meinte,sie dürften jetzt nicht schneiden,sondern erst zwischen Oktober und März.
Es besteht aber doch Verkehrssicherungspflicht :!:


Dafür gibt es Legosteine
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Manfred » Sa Aug 30, 2025 14:11

Die Verkehrssicherung hat Vorrang vor der Schonzeit.
Ein für die Verkehrssicherung notweniger Rückschnitt darf also das ganze Jahr erfolgen.

Siehe Bundesnaturschutzgesetz §39, Absatz 5

"Die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 gelten nicht für
...
2. Maßnahmen, die
...
c) der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen,"

https://www.gesetze-im-internet.de/bnat ... /__39.html

Es gibt auch einschlägige Urteile.
z.B.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... -schneiden

Mit Legosteinen wäre ich vorsichtig.
Die müssten außerhalb des Lichtraumprofils stehen.
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Re: Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon bauer hans » Sa Aug 30, 2025 14:48

T5060 hat geschrieben:
bauer hans hat geschrieben:Ein Hochspannungsmast steht direkt am Feldweg und der Busch in der Mittes des Mastes ragt so in den Weg,dass die grossen Gespanne immer über mein Feld fahren.
Ich hab das reklamiert und der Zuständige meinte,sie dürften jetzt nicht schneiden,sondern erst zwischen Oktober und März.
Es besteht aber doch Verkehrssicherungspflicht :!:


Dafür gibt es Legosteine


Eine tiefe Grenzfurche würde auch helfen,aaber ich hab jetzt einen BOWELL Mulcher zum Klappen :D
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Re: Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon langer711 » Sa Aug 30, 2025 15:41

Nen klappbaren Mulcher hab ich auch, aber der kommt nicht hoch genug…

Ich hätte besser einen 3m breiten Mulcher gekauft
:D
Hier könnte Ihre Werbung stehen... 8)
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Re: Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon T5060 » Sa Aug 30, 2025 16:30

Verkehrssicherung hat aber nichts mit einer bequemen Durchfahrt zu tun,
sondern Verkehrssicherung bedeutet das von einem Baum eine konkrete Gefahr ausgeht.
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Re: Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon langholzbauer » Sa Aug 30, 2025 17:25

Zitat aus den oben verlinkten Gesetz:
"5) Es ist verboten,
1.
die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird,
2.
Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen, "

Damit ist die Pflege des Lichtraumprofiles schon gedeckt.
Die Hecke darf nur nicht komplett entnommen werden. :klug:

Als Landwirt, für den sowas CC- relevant ist, fiel mir aber in den letzten Jahren immer öfter auf, dass die DL im Auftrag der EVU bis in den Juni hinein auch außerhalb vom Wald Gehölze entfernen.
Selbst die Kommunen scheinen da regelmäßig Ausnahmegenehmigungen zu bekommen.

Wenn das EVU im obigen Fall nichts macht, sind das m M n. nur faule Ausreden.

@T5060
Wenn die Gefahr einer Beschädigung der durchfahrtberechtigten Fahrzeuge besteht, ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben.
Du schreibst dann immer " Peng". :wink:
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Re: Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon T5060 » Sa Aug 30, 2025 21:18

Der Begriff "Verkehrssicherungspflicht" ist ein ganz schwieriges juristische Terrain.
Wer hier glaubt die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben, der hat als allerletzter bestimmt keine Ahnung davon.
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Re: Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon langholzbauer » Sa Aug 30, 2025 22:20

Da hast Du völlig Recht!
Verkehrssicherung ist das Eine .
Aber die VS- Pflicht ein anderes Thema.
Und die Legosteine, auch auf eigenem Grund, können schnell auch anders gewertet werden. wenn die Fläche vorher frei befahrbar war. :oops:
Ich hab da schon einiges erlebt, was am gesunden Rechtsbewusstsein zweifeln lässt.
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Re: Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon GeDe » So Aug 31, 2025 6:10

bauer hans hat geschrieben:Ein Hochspannungsmast steht direkt am Feldweg und der Busch in der Mittes des Mastes ragt so in den Weg,dass die grossen Gespanne immer über mein Feld fahren.
Ich hab das reklamiert und der Zuständige meinte,sie dürften jetzt nicht schneiden,sondern erst zwischen Oktober und März.
Es besteht aber doch Verkehrssicherungspflicht :!:

Und das war letzten Winter noch nicht absehbar? Anscheinend hat man da lange beim Wachsen zugesehen und nicht reagiert...
Hier geht es um die Einhaltung des vorgeschriebenen Lichtraumprofil an öffentlichen Verkehrsflächen. Mit Verkehrssicherungspflicht hat das rein garnichts zu tun, wenn der Busch nicht in absehbarer Zeit in den fließenden Verkehr fallen kann - sei es weil er dürr ist und viel Totholz enthält, oder weil Äste von einem Sturm beschädigt wurden.
Ob man eine tiefe Furche in seinem Acker macht oder einen Anhänger (in dem Fall die angesprochenen "Lego's") abstellt, geht eigentlich niemanden etwas an...
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Re: Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon 240236 » So Aug 31, 2025 8:18

GeDe hat geschrieben:
bauer hans hat geschrieben:Ein Hochspannungsmast steht direkt am Feldweg und der Busch in der Mittes des Mastes ragt so in den Weg,dass die grossen Gespanne immer über mein Feld fahren.
Ich hab das reklamiert und der Zuständige meinte,sie dürften jetzt nicht schneiden,sondern erst zwischen Oktober und März.
Es besteht aber doch Verkehrssicherungspflicht :!:

Und das war letzten Winter noch nicht absehbar? Anscheinend hat man da lange beim Wachsen zugesehen und nicht reagiert...
Hier geht es um die Einhaltung des vorgeschriebenen Lichtraumprofil an öffentlichen Verkehrsflächen. Mit Verkehrssicherungspflicht hat das rein garnichts zu tun, wenn der Busch nicht in absehbarer Zeit in den fließenden Verkehr fallen kann - sei es weil er dürr ist und viel Totholz enthält, oder weil Äste von einem Sturm beschädigt wurden.
Ob man eine tiefe Furche in seinem Acker macht oder einen Anhänger (in dem Fall die angesprochenen "Lego's") abstellt, geht eigentlich niemanden etwas an...
Was ist das für ein Feldweg (privat, öffentlich)? Gilt die Verkehrssicherungspflicht auch auf Feldwegen? Bis man da lange rumfackelt, in dieser Zeit hät bei uns jemand die Motorsäge genommen und einfach zurückgeschnitten.
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Re: Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon ChrisB » So Aug 31, 2025 8:48

Ich habe in 2/2025, an meinem Fischteich, den Zaun freigeschnitten :D
Aktuell ragen die Äste, schon wieder 2 m, über den Zaun :(
Die beiden letzten Schreiber, sind vermutlich noch sehr Jung?
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Re: Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon 240236 » So Aug 31, 2025 8:57

ChrisB hat geschrieben:Ich habe in 2/2025, an meinem Fischteich, den Zaun freigeschnitten :D
Aktuell ragen die Äste, schon wieder 2 m, über den Zaun :(
Die beiden letzten Schreiber, sind vermutlich noch sehr Jung?
Das mit dem stark nachwachsen kenne ich. Deshalb habe ich ja geschrieben, daß man da nicht lange jemanden frägt. Je mehr man frägt, desto mehr wissen es.
Ich fühle mich geehrt, daß ich noch Jung bin 8)
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Re: Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon langholzbauer » So Aug 31, 2025 9:09

Ich habe für solche Fälle eine Astschere mit ausziehbaren Griffen auf dem Schlepper.
Da wird nicht lang gefackelt und schon bleiben die Spiegel wieder heile.
Gesetzeskonform nur Rückschnitt , nicht Beseitigung!
In den bis 2 cm dicken Ästen gibt es auch keine gefärdeten Vogelnester.
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