Ich hab das reklamiert und der Zuständige meinte,sie dürften jetzt nicht schneiden,sondern erst zwischen Oktober und März.
Es besteht aber doch Verkehrssicherungspflicht
Aktuelle Zeit: Mi Jan 14, 2026 1:52
bauer hans hat geschrieben:Ein Hochspannungsmast steht direkt am Feldweg und der Busch in der Mittes des Mastes ragt so in den Weg,dass die grossen Gespanne immer über mein Feld fahren.
Ich hab das reklamiert und der Zuständige meinte,sie dürften jetzt nicht schneiden,sondern erst zwischen Oktober und März.
Es besteht aber doch Verkehrssicherungspflicht
Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet
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Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP
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]T5060 hat geschrieben:bauer hans hat geschrieben:Ein Hochspannungsmast steht direkt am Feldweg und der Busch in der Mittes des Mastes ragt so in den Weg,dass die grossen Gespanne immer über mein Feld fahren.
Ich hab das reklamiert und der Zuständige meinte,sie dürften jetzt nicht schneiden,sondern erst zwischen Oktober und März.
Es besteht aber doch Verkehrssicherungspflicht
Dafür gibt es Legosteine
Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet
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]bauer hans hat geschrieben:Ein Hochspannungsmast steht direkt am Feldweg und der Busch in der Mittes des Mastes ragt so in den Weg,dass die grossen Gespanne immer über mein Feld fahren.
Ich hab das reklamiert und der Zuständige meinte,sie dürften jetzt nicht schneiden,sondern erst zwischen Oktober und März.
Es besteht aber doch Verkehrssicherungspflicht
Was ist das für ein Feldweg (privat, öffentlich)? Gilt die Verkehrssicherungspflicht auch auf Feldwegen? Bis man da lange rumfackelt, in dieser Zeit hät bei uns jemand die Motorsäge genommen und einfach zurückgeschnitten.GeDe hat geschrieben:bauer hans hat geschrieben:Ein Hochspannungsmast steht direkt am Feldweg und der Busch in der Mittes des Mastes ragt so in den Weg,dass die grossen Gespanne immer über mein Feld fahren.
Ich hab das reklamiert und der Zuständige meinte,sie dürften jetzt nicht schneiden,sondern erst zwischen Oktober und März.
Es besteht aber doch Verkehrssicherungspflicht
Und das war letzten Winter noch nicht absehbar? Anscheinend hat man da lange beim Wachsen zugesehen und nicht reagiert...
Hier geht es um die Einhaltung des vorgeschriebenen Lichtraumprofil an öffentlichen Verkehrsflächen. Mit Verkehrssicherungspflicht hat das rein garnichts zu tun, wenn der Busch nicht in absehbarer Zeit in den fließenden Verkehr fallen kann - sei es weil er dürr ist und viel Totholz enthält, oder weil Äste von einem Sturm beschädigt wurden.
Ob man eine tiefe Furche in seinem Acker macht oder einen Anhänger (in dem Fall die angesprochenen "Lego's") abstellt, geht eigentlich niemanden etwas an...
Das mit dem stark nachwachsen kenne ich. Deshalb habe ich ja geschrieben, daß man da nicht lange jemanden frägt. Je mehr man frägt, desto mehr wissen es.ChrisB hat geschrieben:Ich habe in 2/2025, an meinem Fischteich, den Zaun freigeschnitten![]()
Aktuell ragen die Äste, schon wieder 2 m, über den Zaun![]()
Die beiden letzten Schreiber, sind vermutlich noch sehr Jung?
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