Hallo,
habe mich jetzt mal bei Experten schlau gemacht. Wenn der Frontlader über 2m Höhe gefahren wird, ist er kein gefährliches Fahrzeugteil. Unter 2m Höhe gilt er als gefahrliches Fahrzeugteil und muss abgesichert werden gleiches gilt für alle Frontanbaugeräte an der Fronthydraulik auch wenn sie schmäler sind als der Schlepper selber. Die Absicherung erfolgt mit 2 rot-weißen Standardwarntafeln an der Seite. Zusätzlich müsste eigentlich auch die Schürfleiste einer Schaufel mit einer Warnbarke versehen werden. Wenn dann der ganze Schlepper mit Lader und Schaufel noch länger ist wie 6m ist, sind an der Seite am Schlepper bzw Lader noch gelbe Rückstrahler anzubringen und zusätzliche Warnbarken an der Frontladerschwinge wären auch nicht schlecht, wenn ohne Arbeitsgerät gefahren wird
soviel zum bürokratischen Deutschland
Gruß
Waldschrad