@ Robs: Ich möchte nicht der Richter sein, der diesen Fall auseinander dröseln muß.
Wenn der Traktorfahrer unter Alkohol stand steht er sowieso schon mal auf der Verliererseite bei der Schuldermittelung.
Die Frage ist nun: Hat der Traktorfahrer geblinkt? Hat er in den Rückspiegel geguckt vor dem Ausscheren oder hat er sich auf das Überholverbot verlassen und gar nicht erst in den Spiegel geguckt?
Mein Fazit: Auf die wilden Burschen achten - und auch darauf, daß die eigenen Fahrzeuge in Ordnung sind. Und im Zweifel lieber eine Nummer zu vorsichtig als umgekehrt.
