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Verpflichtungen aus Waldeigentum

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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25 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon Wald Bubi » Mi Nov 23, 2011 18:55

Hallo Badener,

ich komme wohl auch aus deiner Gegend, muss dir aber leider wiedersprechen, im Bezug auf den Waldkauf, wenn man bisher noch kein Wald besessen hat. Wir haben dieses Jahr auch ca. 2 ha Wald gekauft, und waren vorher auch keine Waldbesitzer, bei uns ging das ganze ohne Ausschreibung oder ähnlichen. Wir haben von einem Bekannten Wald angeboten bekommen, sind dann zum Förster haben ihn gefragt, ob der Landkreis Interesse daran hat welches er dann verneinte, also Termin auf dem Notariat ausgemacht, und ca. 3 Wochen später war es unser.

Gruß Wald Bubi
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon amwald 51 » Mi Nov 23, 2011 19:32

servus mitanand
.... bademer will einfach nur seine pfründe sichern. :roll: :roll:
.... in obb gibts den zirkus mit dem nichtverkauf von wald an XX oder XY - zumindest wenn es sich nicht um ganze forstbezirke handelt- nicht.
hier heißt es: der wald ist die sparbüchse des landwirtes >> nicht seine existenzgrundlage.
grüße vom alpenrand
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon Robiwahn » Mi Nov 23, 2011 20:49

N'Abend nochmal

Ich denke, das man auch gerade als "Neuwaldbesitzer" mit wenig Wald, also die oben genannten 1-2ha anfangen kann. Dafür reicht ja meist noch das Handwerkzeug (Säge, PSA, Keile, Pkw+Anhänger), da muss man noch nicht nochmal soviel Geld in maschinelles Spielzeug investieren. Wir sind seid 5Jahren Waldbesitzer und hacken unser Holz für den Eigenbedarf immer noch per Hand. Und dann erlebt man normalerweise auch nicht gleich die komplette Entwicklung vom Sämling zum Altbaum, sondern meist sind ja unsere Bestände eher homogen in Alter und Struktur.

Und noch wegen Vorkaufsrecht, bei uns hatte Forstamt und Gemeinde Vorkaufsrecht, niemand sonst. Die entsprechenden Ablehnungsbescheide haben sie sich natürlich entlohnen lassen (10,- und 13,- für je 1 Blatt Papier mit Standardformulierung).

Grüße, Robert
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon Frankenbauer » Mi Nov 23, 2011 22:16

Robiwahn hat geschrieben:N'Abend nochmal

Ich denke, das man auch gerade als "Neuwaldbesitzer" mit wenig Wald, also die oben genannten 1-2ha anfangen kann. Dafür reicht ja meist noch das Handwerkzeug (Säge, PSA, Keile, Pkw+Anhänger), da muss man noch nicht nochmal soviel Geld in maschinelles Spielzeug investieren. Wir sind seid 5Jahren Waldbesitzer und hacken unser Holz für den Eigenbedarf immer noch per Hand. Und dann erlebt man normalerweise auch nicht gleich die komplette Entwicklung vom Sämling zum Altbaum, sondern meist sind ja unsere Bestände eher homogen in Alter und Struktur.

Und noch wegen Vorkaufsrecht, bei uns hatte Forstamt und Gemeinde Vorkaufsrecht, niemand sonst. Die entsprechenden Ablehnungsbescheide haben sie sich natürlich entlohnen lassen (10,- und 13,- für je 1 Blatt Papier mit Standardformulierung).

Grüße, Robert


In Bayern genau so, zusätzlich darfst Du dem BUND noch zehn Euro für seine Stellungnahme überweisen.
Das Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand wird in der Regel nur bei Naturschutz- und Ausgleichsflächenprojekten geltend gemacht, da ist es dann auch relevant ob Du als Käufer LoF Betrieb bist oder nicht.

Gruß

Werner
frech, frecher, FRÄNKISCH!
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon Badener » Do Nov 24, 2011 8:16

Wald Bubi hat geschrieben:Hallo Badener,

ich komme wohl auch aus deiner Gegend, muss dir aber leider wiedersprechen, im Bezug auf den Waldkauf, wenn man bisher noch kein Wald besessen hat. Wir haben dieses Jahr auch ca. 2 ha Wald gekauft, und waren vorher auch keine Waldbesitzer, bei uns ging das ganze ohne Ausschreibung oder ähnlichen. Wir haben von einem Bekannten Wald angeboten bekommen, sind dann zum Förster haben ihn gefragt, ob der Landkreis Interesse daran hat welches er dann verneinte, also Termin auf dem Notariat ausgemacht, und ca. 3 Wochen später war es unser.

Gruß Wald Bubi


Hallo,

bist du auch bei Landwirtschaftsamt WT?
Ich weiß nämlich von ein paar Fällen wo es genau so war.

Gruß
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon Badener » Do Nov 24, 2011 10:01

Hallo zusammen,

so, ich hab mal das Amt angeschrieben, hier die Antwort, damit ich nicht als Schwätzer dastehe.

Sehr geehrter Herr XY,
grundsätzlich stellt die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nicht-Landwirt einen Versagungsgrund nach dem Grundstücksverkehrsgesetz dar. Um Ihre Frage abschließend beantworten zu können, benötige ich Angaben zu der Fläche (Ort, Gemarkung, Größe) und zum Kaufpreis. Ob der Kaufvertrag einer Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz bedarf hängt vor allem von der Flächengröße ab. Für forstwirtschaftliche Nutzflächen gibt es eine Freigrenze von 1 ha. Alle Flächen unterhalb dieser Freigrenze bedürfen keiner Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz.
Falls Sie eine genauere Auskunft benötigen, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen.
In der Hoffnung Ihnen eine ausreichende Information gegeben zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Gut, das mit dem 1ha wusste ich nicht mehr.

Gruß
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon def007 » Do Nov 24, 2011 10:30

Hallo,

habe vor vier Jahren auch ca. 1,8 ha Wald gekauft. Als nicht Waldbesitzer. Beim Notar ging es damals um eine "2 ha Regelung". Es wurde keine Verwaltung eingeschaltet, nichts veröffentlicht etc. Bin da aber auch nicht in der Materie. Ansonsten müsste man beim Notar einen Passus einbauen, der genaue Name fällt mir grad nicht ein, welcher beim Ausüben eines Vorkaufsrechts, den soeben geschlossenen Vertrag für nichtig erklärt. Vielleicht verwechsle ich das aber auch mit der Regelung bei welcher der notartielle Vertrag erst mit der Eintragung in's Grundbuch sozusagen "wirksam" wird. Sinn und Zweck ist es eben dafür zu sorgen, daß eine gewisse Sicherheit für den Käufer vom Vertragsschluss bis zur tatsächlichen Grundbucheintragung hergestellt wird. Ein vernünftiger Notar wird das, so war's jedenfalls bei mir, von sich aus so gestalten und auch erklären.
Bitte das ganze aber mit Vobehalt sehen. Ich habe halt vor vier Jahren den Wald gekauft und heuer eine Hausüberschreibung sagen wir "mitbekommen".
def007
 
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon amwald 51 » Do Nov 24, 2011 11:43

servus mitanand
@badener
... baden ist bekanntlich stammland der grünen mit viel kohle. da mußte die politik natürlich etwas auf der hut sein, dass nicht plötzlich ganz baden zu einem waldbiotop wird, indem dann das bambisyndrom oberster maßstab ist!! :idea: :idea: :idea:
grüße vom alpenrand
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon bachi » Do Nov 24, 2011 11:52

Badener hat geschrieben:Hallo zusammen,

so, ich hab mal das Amt angeschrieben, hier die Antwort, damit ich nicht als Schwätzer dastehe.

Sehr geehrter Herr XY,
grundsätzlich stellt die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nicht-Landwirt einen Versagungsgrund nach dem Grundstücksverkehrsgesetz dar. Um Ihre Frage abschließend beantworten zu können, benötige ich Angaben zu der Fläche (Ort, Gemarkung, Größe) und zum Kaufpreis. Ob der Kaufvertrag einer Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz bedarf hängt vor allem von der Flächengröße ab. Für forstwirtschaftliche Nutzflächen gibt es eine Freigrenze von 1 ha. Alle Flächen unterhalb dieser Freigrenze bedürfen keiner Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz.
Falls Sie eine genauere Auskunft benötigen, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen.
In der Hoffnung Ihnen eine ausreichende Information gegeben zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Gut, das mit dem 1ha wusste ich nicht mehr.

Gruß


Hallo Badener,

ich hab dir zwar damals schon abgenommen, dass das bei euch so ist aber verstehen werd ich das in 100 Jahren noch nicht. Anscheinend ist es wirklich nur bei euch so? Hab heute früh auch mit dem Landratsamt telefoniert wegen meiner Diplomarbeit und hab dann nochmal bezüglich diesem Thema gefragt. Sie sicherten mir zu, dass so was für Sie Neuland wäre. Hab gestern noch einige aus meinem Studiengang getroffen und diese gefragt und auch Sie hatten keinerlei Ahnung von diesem Paragraph. Ich hab mir heuer auch Wald gekauft 2 ha als Neueinsteiger und ich musste nur 20 € bei der Gemeinde bezahlen, damit mir diese Sagen Sie machen von Ihrem Vorkaufsrecht keinen gebrauch. Sonst wurde keine Behörde, geschweige den Landwirte gefragt.

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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon def007 » Do Nov 24, 2011 13:05

Das Grundstücksverkehrsgesetz gibt es schon in ganz Deutschland. Nur die "Freiflächen" sind unterschiedlich. Das LRA ist da auch nicht zuständig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundst%C3%BCckverkehrsgesetz
def007
 
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