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Verpflichtungen aus Waldeigentum

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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25 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon Curly » Di Nov 22, 2011 22:27

Ich zähle zu den Nichtwaldbesitzern, kann mir aber vorstellen, daß wir (meine Frau und ich) uns mal ein Stück Wald kaufen. Bevor ich mich aber in solch ein Abenteuer stürze, würde ich gerne die daraus resultierenden Verpflichtungen, die ich als Eigentümer eingehe, kennen.
Mir fallen als erstes die Verkehrssicherungspflicht ein. Wenn ich das richtig verstehe, ist jeder der im Wald umher geht(Waldbetretunggesetz(heißt das so?)), auf eigene Gefahr unterwegs. Ich als Walbesitzer müßte "nur" regelmäßig (jährlich?, wie dokumetiert?; reichen meine fortlaufenden handschriftlichen Notizen?) eine Waldbegehung durchführen, um z. B. das Totholz zu entfernen. Da hätte ich, je nach Größe des Waldes relativ schnell mein Brennholz beisammen. Ich kenne das vom Reiterverein meiner Frau. Dort half ich beim Reitwegefreischneiden, uns fiel uns an einigen Bäumen das Totholz auf.
Eine andere Pflicht, ist die leidige Abfallentfernung derer, die ihren Abfall aus Barmherzigkeit im Wald der Natur überlassen. :evil:
Weitere Pflichten fallen mir nicht ein. Aber ich bin überzeugt, daß es weitere gibt.
Das war der theoretische Teil. Kommen wir nun zum praktischen. Gewisse Erfahrungen mit der Motorsäge und Brennholz habe ich. Ich denke aber, das auf einen Waldeigentümer noch andere Aufgaben zu kommen. Welche sind das? Wo kann ich so etwas lernen? Meinen Kurs "AS-Baum 1" habe ich bei der Deula in Rendsburg/SH absolviert, obwohl ich als Privatperson "nur" den Sonnabendnachmittag aufzuwenden hätte brauchen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden . Aus meiner Sicht kommt an einem Nachmittag für dieses Thema aber 1. die Praxis zu kurz, 2. kann die Theorie wird nur kurz angerissen werden.
Mit dem "AS-Baum 1" habe ich, so glaube ich, zusammen mit meiner vorherigen Praxis, eine gute Basis für weitere Arbeiten mit dem Holz.

Auf eure Antworten/Hilfen bin ich gespannt.
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon Badener » Di Nov 22, 2011 22:37

Hallo,

ich hab mal eine etwas andere Frage an den Fragensteller.
Bist du Landwirt?
Bei uns in BW kann man nicht so einfach ein Stück Wald kaufen.
Wenn du kein Waldbesitzer bist hast da fast keine Chancen, weil bevor du es bekommst wird es öffentlich ausgeschrieben und da kann jeder andere "privelegierte" Waldbesitzer sein Einspruch einlegen und bevorzugt kaufen.

Wie sieht das bei euch so aus?

Gruß
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon bachi » Di Nov 22, 2011 23:08

Hallo Badener,

habe über dieses Thema schonmal mit dir geschrieben. Wie wäre es eigentlich wenn ihm schon ein kleines Stück Wald gehören würde sagen wir mal ein ha. Wäre er dann auch dafür Priviligiert für andere Waldstücke oder wird dies dann trotzdem nochmal öffentlich ausgeschrieben?


gruß bachi
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon Badener » Mi Nov 23, 2011 7:57

bachi hat geschrieben:Hallo Badener,

habe über dieses Thema schonmal mit dir geschrieben. Wie wäre es eigentlich wenn ihm schon ein kleines Stück Wald gehören würde sagen wir mal ein ha. Wäre er dann auch dafür Priviligiert für andere Waldstücke oder wird dies dann trotzdem nochmal öffentlich ausgeschrieben?


gruß bachi


Hallo,

bei uns ist es so...
...und hier spreche ich aus Erfahrung...

... bei Zwangsversteigerungen kann jeder Mitbieten und der Meistbietende bekommt es dann.
... Privatverkäufe werden vom Landwirtschaftamt genehmigt und das erst, wenn man noch keinen Wald besitzt, wenn es öffentlich (Mitteilungsblatt) Ausgeschrieben wurde. Die Ausschreibedauer beträgt hier 14Tage. In dieser Zeit kann jeder der Mindestens 1000m^2 LoF- Fläche besitzt einspruch einlegen.
...hat man die ersten 1000m^2 beisammen, kann man immer ohne öffentliche Ausschreibung kaufen.
...Ab dieser Größe bekommt man von der Zulassungsstelle auch schon ein grünes Kennzeichen.

... Forst und Landwirtschalftliche Flächen unterscheiden sich aber im Bezug auf den Kauf. Wenn man privelegiert im Sinne des Landwirtschaftsamt zum Forstflächenkauf ist, heißt das noch lange nicht, dass man Ackerland oder Grünland kaufen kann.

So ist es zumindest bei uns geregelt.
Wie sieht es bei euch aus, kann da einfach jemand (Privatperson ohne Ländereien, Selbstwerber) eine LoF- Fläche kaufen?

Gruß
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon Badener » Mi Nov 23, 2011 8:01

Ach ja, ich hab noch was vergessen,

...bei Zwangsversteigerungen sind die Preise unverschämt hoch.
Da kann schon sein, dass man für ein Stück mit 0,5ha und keinem Bestand weil Abgeholzt, am Steilhang 10 000€ zahlt, eben weil man sich ja das Recht kauft zukünftig als Waldbesitzer zu gelten.

Gruß
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon Robiwahn » Mi Nov 23, 2011 9:31

Moin

Ja, wir hatten die Themen hier schon oft, sowohl die Pflichten eines Waldbesitzers als auch die Einschränkungen in manchen BL beim Waldkauf. Im wiederkapitalistischen Osten gibts diese Einschränkungen meines Wissen nach nicht, aber das soll erstmal egal sein.

Als Pflicht des Waldbesitzers würde ich erstmal die Lektüre des Bundeswaldgesetzes (Kapitel 1und2 reichen erstmal) und des Landeswaldgesetzes (gleich noch ein paar mehr Links zu FoWi in SH drin) empfehlen.
Danach wird man sehen, das man nicht soooo viele Pflichten hat. Als erstes natürlich die Einhaltung der Nachhaltigkeit, also nur soviel rausnehmen, wie nachwächst (je nach Bestand ca. 4-15fm/ha/a). Dann muss Wald Wald bleiben, darf also normalerweise nicht umgewandelt werden. Kahlschlagsverbot haben die meisten BL auch, greift aber meist erst bei Flächen oberhalb 3ha und beinhaltet Wiederaufforstungpflicht innerhalb 3 Jahren.
Verkehrssicherungspflicht leitet sich nicht aus dem Waldgesetz ab, sondern nur indirekt aus dem BGB (wenn ich mich recht erinnere), aber egal. Du musst dafür sorgen, das niemand von deinem Eigentum geschädigt werden kann. D.h. in der Praxis der meisten Forstämter, das im Frühjahr und Herbst der Förster+Praktikanten (oder DU) alle Waldwege kontrolliert, ob tote Äste oder Bäume vorhanden sind. Wenn ja, dann weg damit. Dabei gilt ne Entfernung zum Waldweg von 1-2 Baumlängen. Das ganze dann protokolliert (nen kleines Büchlein über alle durchgeführten Arbeiten ist auch so sinnvoll) und gut. Im Wald direkt gibts unterschiedliche Rechtsprechung, soweit ich mich erinnere, muss man nicht jeden toten Baum entnehmen, da man als Pilzesammler (also jemand, der die Waldwege verlässt) etc. auch damit rechnen muss, das tote Bäume und Äste existieren und eine gewisse "Gefahr" darstellen. Der Waldbesitzer hat also nicht die Pflicht, JEDEN toten Baum zu entnehmen, sondern nur die in Wegnähe.
Abfallbeseitigungspflicht habe ich noch nicht gehört, ist aber sinnvoll, sonst schmeißen die Leute nochmehr Müll an die Stelle. Bei uns können wir das kostenlos bei der Gemeinde abgeben bzw. uns wurden sogar schon Gemeindearbeiter angeboten, um den Müll zu beseitigen.
Grundsteuern, Grunderwerbssteuern und Berufsgenossenschaft kommen noch auf dich zu, einige empfehlen eine Betriebshaftpflicht, finde ich aber nicht so wichtig.
Zur Theorie kann ich noch ein Buch empfehlen, das Waldbesitzerhandbuch mit diesem Inhalt. Ist zwar in einigen Kapiteln für brandenburgische Waldbesitzer gedacht, aber viele Kapitel gelten allgemein bzw. manche gelten sicher auch speziell in SH (Kiefern auf armen Böden etc.).
Wenn du jetzt schon nen MS-Lehrgang ist, super, reicht erstmal. Wenn du dann vielleicht mal mehr Praxis hast und nen Traktor+Seilwinde oder RW einsetzen willst, sind sicher weitere Lehrgänge sinnvoll, aber das ist ja erstmal Zukunftsmusik.

Der örtliche Förster hilft dir sicher auch gern bei praktischen Fragen weiter, vor allem zum Thema Auszeichnung und Waldbau. Oft bieten die Forstämter da auch immer Exkursionen oder so an, bei denen man lernen kann, warum man welche Bäume ernten sollte usw. Oder Waldbesitzerverbände bieten sowas auch für ihre Mitgleider an.

Grüße, Robert
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon Obelix » Mi Nov 23, 2011 9:55

Curly hat geschrieben:Ich zähle zu den Nichtwaldbesitzern, kann mir aber vorstellen, daß wir (meine Frau und ich) uns mal ein Stück Wald kaufen. Bevor ich mich aber in solch ein Abenteuer stürze, würde ich gerne die daraus resultierenden Verpflichtungen, die ich als Eigentümer eingehe, kennen. ...

a.) Du brauchst eine landwirtschaftliche Betriebhaftpflichtversicherung, da dass Waldstück nicht über Deine Privathaftpflicht gedeckt ist.
b.) Landwirtschaftliche Berufgenossenschaft kommt auch noch
c.) Mitgliedschaft in der Forstbetriebsgemeinschaft (freiwillig, sinnvoll)

Curly hat geschrieben: ... Verkehrssicherungspflicht ....

Ist meiner Ansicht nach nicht so das Problem, insbesondere wenn das Waldstück nicht so groß ist. Die Rechtssprechung hat sich diesbezüglich auch geändert und ist nicht mehr so scharf, wie mal vor ein paar Jahren.

Curly hat geschrieben: ... Eine andere Pflicht, ist die leidige Abfallentfernung ...

Ja, gerade in der Nähe von Ballungszentren kann das ein Problem sein.

Beachten solltest Du, ob dass Waldstück wegemäßig von mehreren Seiten gut erschlossen ist und Du nicht bei Anderen über das Grundstück mußt. Sind die Grenzen klar und eindeutig erkennbar (Grenzsteine, Schneißen, Wall, usw.) oder muß evtl. sogar neu eingemessen werden?

Wenn Du nicht schon Wald oder Landwirtschaft hast und im Thema bist, würde ich Dir vom Kauf kleinerer Waldflächen (kleiner 2,5 ha.) abraten. Da es aber Hobby sein soll (Definition Hobby: mit maximalem Aufwand und finanziellem Einsatz möglichst wenig erreichen) macht es evtl. Spass, sich so etwas ans Bein packen.

Grüße
Obelix
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon Koksi » Mi Nov 23, 2011 10:19

Obelix hat geschrieben: Wenn Du nicht schon Wald oder Landwirtschaft hast und im Thema bist, würde ich Dir vom Kauf kleinerer Waldflächen (kleiner 2,5 ha.) abraten.

Warum um Gottes Willen?
Mit 1-2 ha wäre für die meisten der Eigenbedarf gedeckt. Das Ganze ist überschaubar und überfordert auch den Einsteiger nicht. Das heißt, man kann herumspielen, sein eigenes Holz machen und im Grunde genommen nichts gravierendes falsch machen. Warum also mit großen Flächen (die man ja auch erst mal finden und bezahlen muss) belasten? Zumindest anfangs, wenn noch mehr Fragezeichen also Bäume da sind.
lg Thomas
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon Obelix » Mi Nov 23, 2011 10:31

Koksi hat geschrieben:
Obelix hat geschrieben: Wenn Du nicht schon Wald oder Landwirtschaft hast und im Thema bist, würde ich Dir vom Kauf kleinerer Waldflächen (kleiner 2,5 ha.) abraten.

Warum um Gottes Willen? ...

Normalerweise kauft sich ja nicht Wald, um ausschließlich Brennholz zu erzeugen. Das wäre ja so, als wenn man Hühner halten würde, nur um deren Mißt zur Düngung zu verwenden.

Wenn Du Nutzholz (das mindestens den doppelten Ertrag wie Brennholz bringt) einschlagen lassen und vermarkten willst, wird es bei kleinen Beständen schwierig.

Grüße


p.s.: Kann man denn hier im Forum nicht mehr die eigene Meinung posten, ohne dass sich irgendwelche Leute direkt persönlich angegriffen fühlen?
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon bachi » Mi Nov 23, 2011 10:49

Hallo Obelix,

ich glaube es will dich hier keiner persönlich angreifen. Koksi hat denk ich nur seine Meinung geschrieben, ich zumindest kann in dem Beitrag von ihm keinen persönlichen Angriff lesen.

Auch ich bin der Meinung von Koksi. Man sollte gerade wenn man nicht so 100%ig in der Materie drin ist eher ein kleineres Waldstück kaufen um an diesem auch zu lernen. Auch der Preis denk ich spielt eine gewisse Rolle. Wo ich dir recht geben muss ist, dass es oftmals bei Kleinwaldbesitzern passiert, dass sie die schönsten Bäume zu Brennholz verarbeiten. Sie denken manchmal einfach nicht und informieren sich auch nicht über den Holzpreis sondern für diese Personen ist nur das Brennholz wichtig.


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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon Obelix » Mi Nov 23, 2011 11:15

bachi hat geschrieben: ... ich glaube es will dich hier keiner persönlich angreifen. Koksi hat denk ich nur seine Meinung geschrieben, ich zumindest kann in dem Beitrag von ihm keinen persönlichen Angriff lesen. ...

Ich hab ja auch nicht geschrieben, dass er mich angeriffen hat. Ich hatte eher den Eindruck, als wenn er sich von mir persönlich angegriffen fühlte.

bachi hat geschrieben: ... Man sollte gerade wenn man nicht so 100%ig in der Materie drin ist eher ein kleineres Waldstück kaufen um an diesem auch zu lernen. ...

Du bist auf den Rat von Fachleuten angewiesen. "learning by doing" - wie soll das bei Umtriebszeiten von 80 - 150 Jahren funktionieren?

Wald ist eine extrem langfristige Anlage, zumeißt über Generationen. Nur weil wir seit 5 Jahren einen Brennholz-Hype haben, heißt das ja nicht, dass das in 10 Jahren auch noch so ist. Was macht er mit dem Wald, wenn er aus gesundheitlichen Gründen kein Brennholz mehr machen kann? Kleinere Parzellen sind meißt nur an die Nachbarn zu verkaufen und damit nicht einfach handelbar. Gut, ist momentan eine Ausnahme, weil alle waldgeil sind. Aber in ein paar Jahren?

Wieviele Leute kenne ich, die kleinere Waldstücke evtl. sogar noch durch Teilung geerbt haben und die die gerne los wären. Weil das Drumherum so aufwendig und für Laien undruchsichtig ist. Weil niemand solche "ungepflegten" Waldstücke haben will oder nur zu ganz günstigem Preis.

Wenn jemand wirklich ein kleines Waldstück haben will. Dann soll er kaufen. Insbesondere, wenn er hier im Forum die verschiedenen Meinungen zum Thema gelesen hat und sich selbst ein Bild gemacht hat.

Grüße
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon Koksi » Mi Nov 23, 2011 12:20

bachi hat geschrieben: ...Wo ich dir recht geben muss ist, dass es oftmals bei Kleinwaldbesitzern passiert, dass sie die schönsten Bäume zu Brennholz verarbeiten. Sie denken manchmal einfach nicht und informieren sich auch nicht über den Holzpreis sondern für diese Personen ist nur das Brennholz wichtig.

Ja, das ist wohl so. Aber sobald der Kleinstwaldbesitzer mal erfahren hat, dass er für das verkaufte Wertholz die doppelte Menge an Brennholz "zurück"kaufen kann, macht er das nicht mehr. Ich habe auch nur ein kleines Stück Wald (2,5 ha), aber komme damit für meinen Eigenbedarf (ca. 30 RM) super zurecht. Wertholz holt der Holzhändler und liefert Brennholz, wenn ich zuwenig habe. Natürlich ein Nullsummenspiel, aber die Waldarbeit ist ja auch mein Hobby und nicht (Neben)Erwerb.
So kostet mich das Brennholz im Endeffekt nichts außer meiner Arbeit und meinen Spielzeugen. Dafür spar ich mir 7000l Heizöl pro Jahr. Definitiv mein lukrativstes Hobby :-)
lg
Thomas

@Obelix: nein - ich habe mich nicht angegriffen gefühl - warum auch.
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon Curly » Mi Nov 23, 2011 12:25

Badener hat geschrieben:Hallo,

ich hab mal eine etwas andere Frage an den Fragensteller.
Bist du Landwirt?
Bei uns in BW kann man nicht so einfach ein Stück Wald kaufen.
Wenn du kein Waldbesitzer bist hast da fast keine Chancen, weil bevor du es bekommst wird es öffentlich ausgeschrieben und da kann jeder andere "privelegierte" Waldbesitzer sein Einspruch einlegen und bevorzugt kaufen.

Wie sieht das bei euch so aus?

Gruß


Hallo Badener,

ich wohne in Schleswig-Holstein und bin kein Landwirt. Ich kenne die Gesetzeslage nicht, befürchte aber, daß das bei uns genauso wie bei euch ist.
In welchem Gesetz muß ich den Sachverhalt prüfen?
Gruß
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon Curly » Mi Nov 23, 2011 12:50

Erstmal vielen Dank für die Antworten und Anregungen. Das istja alles nicht so einfach. Gerade mit den Beschränkungen für mich als Nicht-LAndwirt. Aber ich fange mit den Tips von Robi an und lese dort. Die Idee mit dem Förster/Waldbesitzerverein gehe ich auch an und berichte vom Ergebnis.
Gruß
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Re: Verpflichtungen aus Waldeigentum

Beitragvon Badener » Mi Nov 23, 2011 14:47

Curly hat geschrieben:
Badener hat geschrieben:Hallo,

ich hab mal eine etwas andere Frage an den Fragensteller.
Bist du Landwirt?
Bei uns in BW kann man nicht so einfach ein Stück Wald kaufen.
Wenn du kein Waldbesitzer bist hast da fast keine Chancen, weil bevor du es bekommst wird es öffentlich ausgeschrieben und da kann jeder andere "privelegierte" Waldbesitzer sein Einspruch einlegen und bevorzugt kaufen.

Wie sieht das bei euch so aus?

Gruß


Hallo Badener,

ich wohne in Schleswig-Holstein und bin kein Landwirt. Ich kenne die Gesetzeslage nicht, befürchte aber, daß das bei uns genauso wie bei euch ist.
In welchem Gesetz muß ich den Sachverhalt prüfen?
Gruß
Torsten


Hallo,

am Einfachsten ist immer den zu Fragen der nachher auch der Entscheidungsträger ist.
Ich würde dir Empfehlen einfach mal auf dem zuständigen Landwirtschaftsamt anzurufen. Die sagen dir dann schon wie sie für gewöhnlich verfahren.

Oder einen Brief schreiben, dann hast was schriftliches.

Gruß
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