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Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon SHierling » Fr Sep 17, 2010 13:06

thunderstruck hat geschrieben:Im Gegensatz zu Pädophilie ist Falschparken aber weder pathologisch noch sonderlich gefährlich für die Allgemeinheit.

Ok, welche Straftaten sind denn "pathologisch" und welche nicht? Und woran erkennt man diese Krankheiten?

Wenn jemand gegen _irgendeinen_ anderen Gewalt anwendet, ist das "pathologisch" ? Gefährdend ist es ja in jedem Fall.

Was ist mit notorischen Steuerhinterziehern? Sind die für die Allgemeinheit besser zu ertragen?

Ist wiederholte Gewalt gegen Sachen - Brandstiftung zB - "pathologisch" ?

Wenn diese "Krankheiten" so einfach zu diagnostizieren sind, warum macht man dann nicht einfach nach der Pubertät ein Screening, und sperrt die entsprechenden Menschen weg, BEVOR sie etwas anrichten?
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon Gockel » Fr Sep 17, 2010 14:49

Bis zur Pupertät braucht man nicht warten.
Sicherlich ist es der Wissenschaft möglich,
diese "Krankheiten" anhand von Genuntersuchungen
schon viel früher herausfinden.

Gruß Gockel
Gruß Gockel

http://www.youtube.com/watch?v=56iivPxovAQ
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon Cairon » Fr Sep 17, 2010 15:15

SHierling hat geschrieben:
Das kannst Du gern so sehen. Wie sollte man das Gesetz denn Deiner Ansicht nach ändern? Also
- auf welcher Basis (die Begründung für die "zukünftige Gefährdung") ? und
- auf welches Strafmaß? (was hältst Du für angemessen) ?


Das Problem, das ich in unserem Strafsystem sehen ist das es täterorientiert ist und der Opferschutz oftmals vergessen wird. Die Täter werden resozialisiert, bekommen im Strafvollzug die Möglichkeit eine Ausbildung zumachen und sich Geld für einen Neuanfang zu verdienen. Die Opfer werden von Staat vergessen, für sie gibt es nur den weißen Ring, der eine Privatinitiative ist. Außerdem wird der Schutz der Öffentlichkeit vernachlässigt, man sieht es ja auch bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung die jetzt ja nicht mehr verhängt werden kann. Da müssen Gewaltstraftäter, die sich jeder Therapie verweigert haben aus juristischen Gründen wieder auf freien Fuß gesetzt werde, dass kann es doch nicht sein.
Ich denke im Falle des Lehrers sollte man dem Gericht die Möglichkeit geben Auflagen zu erlassen. In diesem Fall würde ich den Lehrer das Unterrichten von Kindern und Jugendlichen, sowie das leiten von Jugend- und Kindergruppen in Vereinen und ähnlichen Einrichtungen unter Strafandrohung untersagen. Es geht dabei nicht darum das Strafmaß für den Lehrer zu erhöhen, sondern weitere mögliche Opfer zu schützen. Kirchenleute die sich an Kindern vergangen haben sollte man auch an Stellen setzen wo sie eben nicht mehr mit schutzbefohlenen zu tun haben. Gerade in der Diskussion in der katholischen Kirche hat man doch an einigen Stellen sehen können, dass es nach der Versetzung an eine andere Einrichtung wieder zu ähnlichen vergehen kam.
Ob das Strafmaß angemessen ist kann ich nicht sagen und will ich auch gar nicht beurteilen, mir geht es nur darum die Möglichkeit weiterer Übergriffe zu verhindern.


@Gockel

Ich denke nicht dass Du solche Dinge einfach mit einem Gentest herausfinden kannst. Es geht hier nicht nur um Veranlagung, sondern genau so um Sozialisierung, Erziehung und Umfeld. Wenn man Straftaten genetisch feststellen könnte bräuchten wir doch keine Gerichtsverfahren. Ein Gentest und sie Sache wäre klar, schöne neue Welt. Wenn es so wäre wie Du sagst wären ja auch alle Bemühungen zu Resozialisierung von Straftätern für die Katz, schließlich wäre die Veranlagung in ihren Genen höchstens durch eine genetische Neusequenzierung möglich oder man müsste die Wirkung der Gene mit Medikamenten unterdrücken. Diesen Ansatz halte ich für sehr bedenklich. Und bedenke über 99,5% der Gensequenz sind bei allen Menschen gleich, wir unterscheiden uns also nur in 0,5%.
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon SHierling » Fr Sep 17, 2010 16:00

In diesem Fall würde ich den Lehrer das Unterrichten von Kindern und Jugendlichen, sowie das leiten von Jugend- und Kindergruppen in Vereinen und ähnlichen Einrichtungen unter Strafandrohung untersagen. Es geht dabei nicht darum das Strafmaß für den Lehrer zu erhöhen, sondern weitere mögliche Opfer zu schützen. Kirchenleute die sich an Kindern vergangen haben sollte man auch an Stellen setzen wo sie eben nicht mehr mit schutzbefohlenen zu tun haben. Gerade in der Diskussion in der katholischen Kirche hat man doch an einigen Stellen sehen können, dass es nach der Versetzung an eine andere Einrichtung wieder zu ähnlichen vergehen kam.

Wir reden aneinander vorbei. Wenn Du gerade in diesem Fall so (und in einem anderen Fall anders?) entscheiden würdest, dann mußt Du ja eine wie auch immer geartete Handhabe dazu haben. Der Richter kann das ja wohl kaum "nach Gefühl" entscheiden, also hast Du nur zwei Möglichkeiten:

- entweder, Du gehst davon aus, daß *alle* Menschen, die je eine solche Straftat begangen haben, nicht resozialisierbar sind, und für den Rest ihres Lebens eine Gefahr darstellen, dann hast Du aber das Problem, daß Du jeden Kinderschänder, Frauenschläger und auch jeden Typen, der regelmässig in seiner Kneipe Schlägereien anfängt, aus dem Verkehr ziehen mußt. Ein Lehrer, der nicht mehr unterrichtet, kommt ja trotzdem noch mit Kindern in Kontakt, ein Schlägertyp trotzdem noch mit Menschen, und ein Vergewaltiger mit Frauen. Wenn Du die vermeintliche Gefahr durch ein angeblich unabwendbares Verhalten einschränken willst, kannst Du die Leute nur wegsperren.

- oder Du gehst davon aus, daß Menschen sich ändern können (wodurch auch immer), dann hast Du aber nicht das Recht, ihnen aufgrund ihrer bereits abgebüßten Vergehen "vorsichtshalber" irgendwelche Beschränkungen aufzulegen.

Gockel: wenn Du der Meinung bist, man könne sowas an den Genen feststellen (was ich auch nicht glaube), was willst Du dann mit solchen Kindern machen? Präimplantationsdiagnostik, oder Fruchtwasseruntersuchung und dann prophylaktische Todesstrafe, gleich ab in die Mülltonne mit dem Embryo? Oder zur Welt kommen lassen und gleich ab in Käfighaltung?
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon Meini » Fr Sep 17, 2010 16:29

Pasofino hat geschrieben:Es wird nicht mitgeteilt, an welche Schule der Mann versetzt wurde - klasse Täterschutz mal wieder.

Und dann die Begründung, warum man glaubt, er würde sich in Zukunft an die Regeln halten "da er sich freiwillig um zwei Besoldungsstufen herabstufen ließ" - mir fehlen die Worte.

Deutschland schafft sich ab - wir brauchen dazu keine Leute mit Migrationshintergrund - das schaffen wir ganz alleine, traurig, aber wahr.


Stimmt wir haben reichlich Leute wie dich :evil: kein Hintergrundwissen,aber feste drauf. Wenn der sicherlich falsch gehandelt hat, "nur"eine Geldstrafe bekommen hat. Was könnte es gewesen sein Verführung minderjähriger ? Mal ehrlich wie viele Schüler/rinnen himmeln ihren Lehrer an und tja ehrlich gesagt ich habs auch. Wenn die Lehrerin die ich als Schüler klasse fand eingeritten hätte, ich hätte nix dagegen gehabt und geschadet hätte es garantiert nicht.:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: .

Ob es das war ? Keine Ahnung und auch nicht richtig und nicht entschuldbar. Allerdings hat er seine Strafe bekommen und es ist immer noch ein kleiner Unterschied ob es eine Vergewaltigung war,was sehr unwahrscheinlich ist auf Grund des Strafmaß oder sonstige Belästigung, aber wie gesagt rein Spekulation und insofern sollte man mit schnellen Urteilen sehr vorsichtig sein
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon automatix » Fr Sep 17, 2010 16:38

Ganz klar, die Lösung kann nur heißen: Kinderschänder in rot auf die Stirn tätowieren mit verplichtung, das jedes Jahr nachschreiben zu lassen.
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon Meini » Fr Sep 17, 2010 16:50

automatix hat geschrieben:Ganz klar, die Lösung kann nur heißen: Kinderschänder in rot auf die Stirn tätowieren mit verplichtung, das jedes Jahr nachschreiben zu lassen.



Ja stimmt ,dann hätten sie mehr Zeit dir das Schreiben bei zu bringen :lol: Und wo steht das er jemanden geschunden hat ?
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon frank1973 » Fr Sep 17, 2010 17:10

Beim Thema Sexuelle Belästigung sind die Männer immer zunächst mal im Nachteil.Ich denke wenn er wirklich was angestellt hat dürfte er nicht mehr unterrichten PUNKT.Was ist aber wenn das Mädchen unglücklich verliebt war oder die eine oder andere Schlechte Note bekam? Wenn´s ne richtig abgebrühte ist und das vor Gericht voll durchziehen kann,war es wohl besser für den Lehrer eine Geldstrafe und Gehaltskürzung zu akzeptieren um noch mehr Schaden von sich und evtl.der eigenen Familie abzuwenden.
Es gibt 3 Dinge die im Leben zählen:Schnelle Trecker,schnelle Mahlzeiten und schnelle Frauen. https://www.youtube.com/watch?v=toyN81wZzLw
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon thunderstruck » Fr Sep 17, 2010 17:23

SHierling hat geschrieben:
thunderstruck hat geschrieben:Im Gegensatz zu Pädophilie ist Falschparken aber weder pathologisch noch sonderlich gefährlich für die Allgemeinheit.

Ok, welche Straftaten sind denn "pathologisch" und welche nicht? Und woran erkennt man diese Krankheiten?

Wenn jemand gegen _irgendeinen_ anderen Gewalt anwendet, ist das "pathologisch" ? Gefährdend ist es ja in jedem Fall.

Was ist mit notorischen Steuerhinterziehern? Sind die für die Allgemeinheit besser zu ertragen?

Ist wiederholte Gewalt gegen Sachen - Brandstiftung zB - "pathologisch" ?

Wenn diese "Krankheiten" so einfach zu diagnostizieren sind, warum macht man dann nicht einfach nach der Pubertät ein Screening, und sperrt die entsprechenden Menschen weg, BEVOR sie etwas anrichten?

Straftaten als solche sind zunächst Straftaten. Wenn hinter dem Motiv für eine Straftat eine psychische Störung steht ist das von Experten festzustellen. Ich bin keiner. Du vermutlich auch nicht.
Falschparken ist kein Straftatbestand.
Anwendung von Gewalt gegen Personen kann einen pathologischen Hintergrund haben, muß aber nicht. Eine Gefährdung besteht in jedem Falle.
Die Frage, ob notorische Steuerhinterzieher für die Allgemeinheit besser zu ertragen sind als Kinderschänder magst du dir für dich selber beantworten.
Wiederholte Gewalt gegen Sachen, z.B. Brandstiftung, kann einen krankhaften Hintergrund haben, muß aber nicht.
Die Krankheiten sind sicher nicht so einfach zu diagnostizieren wie eine Schienbeinfraktur. Aus diesem Grunde erübrigt sich deine Frage nach dem Screening und dem Wegsperren.
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon hans g » Fr Sep 17, 2010 17:44

Meini hat geschrieben: .....Wenn die Lehrerin die ich als Schüler klasse fand eingeritten hätte, ich hätte nix dagegen gehabt und geschadet hätte es garantiert nicht.:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: .
....jetzt geht deine FANTA-SIE mit dir durch :D
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon Matz » Fr Sep 17, 2010 17:48

Normalerweise finde ich den hier reichlich geschriebenen Schwachsinn recht amüsant und lese ihn gerne, sehr kurzweilig. Aber das hier topt alles.
Wenn eine frühreife 15-jährige den ältlichen Freund ihres Vaters verführt, kann man das vielleicht mit einem erhobenen Zeigefinger abhandeln.
Hier aber handelt es sich um den Lehrer des Mädchens, dann nennt man das "Sexuellen Mißbrauch von Schutzbefohlenen", nachzulesen im Strafgesetzbuch § 174.
Vorgesehen dafür ist eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten bis zu 5 Jahren.
Ich selber arbeite als Ausbilder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme und bin dort von Mädels zwischen 17 und 25 Jahren umgeben. Eine falsche Berührung, nur der Hauch einer Flirterei und ich wäre meinen Job absolut zu Recht los. Bei Gesprächen mit den Teilnehmerinnen sind grundsätzlich mindestens zwei Ausbilder anwesend, damit erst gar kein Verdacht aufkommt.
Egal, welche Geschichte sich hinter dem genannten Lehrer-Schülerin-Verhältnis verbirgt, hier ist ganz klar dafür Sorge zu tragen, dass der Lehrer niemals wieder die Gelegenheit zur Wiederholung bekommt. Wer soweit gegangen ist, ist für den Beruf des Pädagogen komplett ungeeignet. Höchstens eine Tätigkeit in der Ü50-Erwachsenenbildung wäre hier noch denkbar.
Ich kann mir wirklich nur vorstellen, dass der Richter selber auf Kinder steht oder der Lehrer der Neffe des Justizministers ist.
Viele Grüße, M a t t h i a s
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon thunderstruck » Fr Sep 17, 2010 19:15

Matz hat geschrieben:Egal, welche Geschichte sich hinter dem genannten Lehrer-Schülerin-Verhältnis verbirgt, hier ist ganz klar dafür Sorge zu tragen, dass der Lehrer niemals wieder die Gelegenheit zur Wiederholung bekommt. Wer soweit gegangen ist, ist für den Beruf des Pädagogen komplett ungeeignet.

Du hast es auf den Punkt gebracht!
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon urw » Fr Sep 17, 2010 19:58

Cairon hat geschrieben:Das Mädel war 15 Jahre alt und der Lehrer muss ja mindestens 25-30 Jahre alt gewesen sein. Wie schwer ist es ein 15 jähriges Mädchen zu verführen wenn man es wirklich will und weiß wie man es machen muss. Das Mädel war dem Lehrer doch gar nicht gewachsen.
oder der Lehrer dem Mädel :shock: :?::
1) glaube in diesem Buch http://www.buecher.de/shop/jugend--pube ... /23846774/ stehen so einige erstaunliche Geschichten (und im Focus vor ca. 2 Jahren);
2) expo2000: auf dem Gelände vor dem Eingang hielten sich täglich 14-jährige Mädels auf, denen ging es nicht um Freikarten :klug:
3) im Bekanntenkreis gibt es einige 15-jährige "Frauen" deren Freude sind ü20,
je nach dem wo "übernachtet" wird und wie ernst die Beziehung ist, werden die Freunde auch den Mamas&Papas vorgestellt;
4) ein Bekannter (ü30) wurde mal gleich von zwei 14-Jährigen auf der Straße (nicht in einer Disko!) angesprochen ob er f***** will :shock:, der war Tage lang außer sich, da selbst Vater (im o.g. Buch stehen weit schlimmere Sachen :gewitter: )

Cairon hat geschrieben:Ich denke zwischen Eltern und Lehrer muss eine Gewisse Vertrauensbasis existent sein und die sehe ich in diesem Fall fundamental gestört.
hier - gleiche Meinung.
Im März 2014 hat das BVerfG festgestellt, daß Teile des ZDF-Staatsvertrages verfassungswidrig sind. Parteifunktionäre sitzen demnach im Verwaltungs- & Fernsehrat und nehmen Einfluß auf die Berichtserstattung.
Rudolf Z. (z. Berliner Morgenpost)
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon Cairon » Fr Sep 17, 2010 20:56

@SHierling

Wenn Du eine Richtlinie für die Richter willst, dann sollte man grundsätzlich vorbestraften Sexualverbrechern untersagen Kinder und Jugendliche zu Unterrichten bzw. entsprechende Gruppen zu leiten und zu betreuen. Wenn man das zur festen Richtlinie macht, dann haben die Richter damit kein Problem.

@automatix

In den USA macht man dass so, was allerdings auch mal zu Lynchjustiz führt. Dort stehen die Täter mit Namen, Adresse und Vergehen im Internet. Allerdings hat dieses vorgehen in den USA nicht dazu geführt das es weniger Sexualstraftaten gibt.

@frank1973

Ganz unschuldig kann er nicht sein, schließlich ist er rechtskräftig verurteilt worden.Oder hältst Du die ganze Sache für einen Justizirrtum?

@Matz

Endlich mal jemand der die Tragweite der Angelegenheit auch sieht.
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon meyenburg1975 » Fr Sep 17, 2010 20:59

Cairon hat geschrieben: Dort stehen die Täter mit Namen, Adresse und Vergehen im Internet. Allerdings hat dieses vorgehen in den USA nicht dazu geführt das es weniger Sexualstraftaten gibt.

Warum sollte es das auch???
Bild
Achtung! Ironie ist in Deutschland nicht kennzeichnungspflichtig.
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Jeder, der die Hamas offen unterstützt, ist ein Terrorist.
Jeder, der die Hamas nicht kritisiert, ist ein disziplinierter Terrorist.
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