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Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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32 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon Cairon » Fr Sep 17, 2010 10:21

Es war ja kürzlich in den Medien zu lesen, dass ein wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs einer 15jähirgen Schülerin verurteilter Lehrer weiter in Schulen Unterrichten darf. Auf eigenen Wunsch ist er 2 Gehaltsstufen abgestuft worden und an eine andere Schule versetzt.

Nach Missbrauch: Lehrer wurde versetzt und darf weiter unterrichten

Darf so etwas sein? Schließlich reden wir hier nicht von einem Gerücht über einen Lehrer, sondern über ein rechtskräftiges Urteil. Hätte man diesen Lehrer nicht aus dem Schuldienst entfernen müssen, schon im Interesse der Kinder die er jetzt unterrichtet? Ist eine Rückfallgefahr wirklich auszuschließen? Ich denke das dieser Lehrer auf Grund seiner Vorstrafe nicht mehr für den Umgang mit Kindern in Frage kommt. Wenn man ihn nicht aus dem Dienstverhältnis entlassen wollte, hätte man ihn für Verwaltungstätigkeiten einsetzen sollen.
Was ist denn wenn es doch zu einem Rückfall kommt, dann zucken alle mit den Schultern und sagen sorry? Nur weil er freiwillig auf einen Teil seiner Besoldung verzichtet gewährt man ihm weiter den Umgang mit Schülerinnen und Schülern, das geht komplett gegen mein Rechtsempfinden. Möglicherweise gibt es ja auch Sportunterricht oder Schwimmkurse, schließlich ist die Schule an der er jetzt unterrichtet nicht in vollem Umfang von den Vorfällen unterrichtet worden.
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon automatix » Fr Sep 17, 2010 10:32

ohne die wirkliche Geschichte zu kennen - keine Ahnung, was soll man dazu sagen, außer, daß der Missbrauch, den der begangen hat so schlimm nicht gewesen sein kann, wenn er dafür nur zu einer Geldstrafe verurteilt wurde
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon Cairon » Fr Sep 17, 2010 10:50

automatix hat geschrieben:ohne die wirkliche Geschichte zu kennen - keine Ahnung, was soll man dazu sagen, außer, daß der Missbrauch, den der begangen hat so schlimm nicht gewesen sein kann, wenn er dafür nur zu einer Geldstrafe verurteilt wurde


Wahrscheinlich werden es die Eltern ja nicht mitgeteilt bekommen haben, aber wärst Du bereit deine Kinder diesem Lehrer anzuvertrauen?
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon Pasofino » Fr Sep 17, 2010 11:23

Es wird nicht mitgeteilt, an welche Schule der Mann versetzt wurde - klasse Täterschutz mal wieder.

Und dann die Begründung, warum man glaubt, er würde sich in Zukunft an die Regeln halten "da er sich freiwillig um zwei Besoldungsstufen herabstufen ließ" - mir fehlen die Worte.

Deutschland schafft sich ab - wir brauchen dazu keine Leute mit Migrationshintergrund - das schaffen wir ganz alleine, traurig, aber wahr.
LG Heike
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon Hoschscheck » Fr Sep 17, 2010 11:33

http://www.youtube.com/watch?v=ZtsAjscW67c
Wenn es nur nicht so Wahr wäre. :roll: :oops: :oops:


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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon thunderstruck » Fr Sep 17, 2010 11:39

Ganz schlimm, aber mal wieder typisch deutsch. Täterschutz geht immer vor Opferschutz in diesem unseren Kuschel-Gutmenschen-Sozialpädagogen-Land. Meinetwegen kann an die Wohnungstür eines jeden Kinderschänders ein Schild montiert werde, auf dem zu lesen ist, wer dort wohnt. Geht in Deutschland aber leider nicht.

Nur kann man sich aber auch an allen zehn Fingern abzählen, welcher Lehrer das ist. Neu an eine Schule versetzt, Lebensalter paßt nicht zur Besoldungsgruppe. Man kommt schon dahinter. Die Eltern bzw. Schüler werden teilweise mit den Füßen abstimmen.
Die Erinnerung ist das einzige Gefängnis,
aus welchem wir nicht fliehen können.
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon TomDeeh » Fr Sep 17, 2010 11:46

Hi ,

man kennt halt die Hintergründe nicht.Was soll man dazu sagen ?

Ich hatte in der Oberstufe ne Englischlehrerin , die um 30 war und einen Sohn hatte mit ca 15 Jahren. Ihr Mann war an einem anderen Gymi Lehrer und ca. 10 Jahre älter als sie. Die Lehrerin hat immer erzählt , dass sie ihren Mann als Junglehrer kennengelernt hat und es sei einen riesen Theater gewesen , dass ja nicht rauskommt wer der Vater war.

Im vorliegenden Fall will ich garnichts behaupten .Aber urteilen kann man nur , wenn man die ganze Geschichte kennt.
Gruß Tom
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon automatix » Fr Sep 17, 2010 11:54

Cairon hat geschrieben:
automatix hat geschrieben:ohne die wirkliche Geschichte zu kennen - keine Ahnung, was soll man dazu sagen, außer, daß der Missbrauch, den der begangen hat so schlimm nicht gewesen sein kann, wenn er dafür nur zu einer Geldstrafe verurteilt wurde


Wahrscheinlich werden es die Eltern ja nicht mitgeteilt bekommen haben, aber wärst Du bereit deine Kinder diesem Lehrer anzuvertrauen?


Glaubst du wirklich der ist eine Gefahr?
Ich mein,klar, 'verurteilter Sexualstraftäter' ist natürlich ein Schlagwort, daß geht den Leuten runter, schließlich haben die Medien jahrelang die Paranoia geschürt, daß hinter jedem Busch einer auf die Kinder wartet, aber wäre er wirklich eine Gefahr, glaubst du, die würden den wieder einsetzen? die Medien nageln die doch an die Wand, wenn da nochmal was passieren würde (wobei die Frage, was der groß getan haben kann, wenn er nur eine Geldstrafe bekam, stellt sich mir zumindest schon).
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon Cairon » Fr Sep 17, 2010 11:56

@TomDeeh

Natürlich wäre es schön wenn man ein paar Einzelheiten zu dem Fall kennen würde, die werden aber ja wohl nicht ans Licht kommen. Allerdings halte ich eine gerichtliche Verurteilung schon für ein sehr starkes Indiz dass da irgendwas nicht ganz in Ordnung war. Selbst wenn die Beziehung zu der 15jährigen auf freiwilliger Basis stattgefunden, was ja möglich wäre, so war sich der Lehrer darüber im klaren was er da tut. Und sollte es nicht so sein, dass ein Lehrer eine angemessene Distanz zu seinen Schülerinnen und Schülern hält? Wie soll er denn eine Schülerin mit der er schläft objektiv bewerten bzw. macht er sich nicht erpressbar wenn er mit ihr schläft? Wenn das Mädel auf den Bolzen kommt zu sagen entweder bekomme ich eine 1 oder ich bring die Sache an die große Glocke, was passiert dann. Ich denke schon dass eine sexuelle Beziehung zwischen Lehrer und Schüler tabu sein und bleiben sollte. Wenn sich da Liebe anbahnt gibt es Wege das Lehrer-Schülerverhältnis zu beenden um dann legal eine sexuelle Beziehung führen zu können, allerdings hätten sie dann wohl noch 3 Jahre warten müssen bzw. die Erlaubnis der Eltern einholen.

@automatix

Ich weiß nicht ob der eine Gefahr darstellt, dass ist ja der Punkt. Man kann natürlich argumentieren dass jeder Lehrer und jede Lehrerin einen Sexualtrieb besitzt und so alle Lehrkräfte eine Potentielle Bedrohung darstellen, also kommt es auch den einen nicht an. Ich hätte da schon meine Bedenken meine Kinder diesem Menschen anzuvertrauen, gerade weil ich nicht genau weiß was da los gewesen ist. Wenn ich die Wahl hab ob ich meine Kinder da einem Risiko aussetze oder nicht, dann entscheide ich mich für die Sicherheit meiner Kinder. Meinst Du denn man würde seines Lebens wieder froh, wenn das eigene Kind sexuell missbraucht wird und man hätte es verhindern können, wenn man sich nur rechtzeitig getraut hätte
Was die schwere des Vergehens angeht, so kann man natürlich wenig sagen, die einzige Aussage die ich dazu gehört habe ist, dass sich das Mädchen auf Grund der Vorfälle weiterhin in psychotherapeutischer Betreuung befindet.
Zuletzt geändert von Cairon am Fr Sep 17, 2010 12:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon automatix » Fr Sep 17, 2010 12:00

Cairon hat geschrieben:@TomDeeh

Natürlich wäre es schön wenn man ein paar Einzelheiten zu dem Fall kennen würde, die werden aber ja wohl nicht ans Licht kommen. Allerdings halte ich eine gerichtliche Verurteilung schon für ein sehr starkes Indiz dass da irgendwas nicht ganz in Ordnung war. Selbst wenn die Beziehung zu der 15jährigen auf freiwilliger Basis stattgefunden, was ja möglich wäre, so war sich der Lehrer darüber im klaren was er da tut. Und sollte es nicht so sein, dass ein Lehrer eine angemessene Distanz zu seinen Schülerinnen und Schülern hält? Wie soll er denn eine Schülerin mit der er schläft objektiv bewerten bzw. macht er sich nicht erpressbar wenn er mit ihr schläft? Wenn das Mädel auf den Bolzen kommt zu sagen entweder bekomme ich eine 1 oder ich bring die Sache an die große Glocke, was passiert dann. Ich denke schon dass eine sexuelle Beziehung zwischen Lehrer und Schüler tabu sein und bleiben sollte. Wenn sich da Liebe anbahnt gibt es Wege das Lehrer-Schülerverhältnis zu beenden um dann legal eine sexuelle Beziehung führen zu können, allerdings hätten sie dann wohl noch 3 Jahre warten müssen bzw. die Erlaubnis der Eltern einholen.


natürlich hast du damit Recht, aber wir leben nunmal nicht in einer perfekten Welt.
aber schon witzig, als es um den Deutschen Marco W. ging, da wollte keiner was von sexuellen Missbrauch wissen, da war der das Opfer der bösen türkischen Justiz.
Der wird (meine Vermutung) mit der Schülerin was gehabt haben (darum das mehrmals) und die Eltern haben ihn angezeigt, da die Schülerin minderjährig ist, ist er der gearschte - jetzt ist er plötzlich der gemeingefährliche Sexualstraftäter, den man nicht mehr in den Schuldienst lassen kann....
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon SHierling » Fr Sep 17, 2010 12:10

Geurteilt wurde ja nun schon, und eine Urteilsbegründung gab es sicher auch.

Man kann sich also entweder über das Strafmaß aufregen - sich statt Geldstrafe für Haft aussprechen, oder sich dafür einsetzen, das Berufsverbot als Strafe anerkannt wird, meinetwegen kann man sich auch dafür einsetzen, daß Sexualstraftäter grundsätzlich lebenslänglich bekommen, was auch immer.

Aber ein einmal gefälltes Urteil und eine abgegoltene Strafe dadurch "hintertreiben", daß man Menschen für den Rest ihres Lebens brandmarkt ohne irgendeinen rechtlichen Hintergrund sollte man nicht. Wer so anfängt, braucht dann gleich gar keine Rechtsprechung mehr, der kann alles den Leuten nach gutdünken überlassen.

Es ist nun mal problematisch, in die Zukunft zu gucken, für Richter und Ärzte genauso wie für jeden anderen. Und wenn man eine "potentielle Gefährdung" als Grundlage für zukünftige Handlungen ansieht, wo ist dann die Grenze? Wer einmal falsch parkt, der wird immer wieder falsch parken, also darf er nicht mehr Autofahren? Würde sicher keiner zustimmen. Wer einmal klaut, sollte nicht mehr in Kaufhäuser gehen dürfen? Welches "Sortierkriterium" will man denn ansetzen? Wer einmal seine Frau geschlagen hat, der sollte nach dam Absitzen seiner Strafe nur noch in betreuten Männergruppen leben dürfen? Reizvolle Vorstellung, könnte ich mir überlegen.

Wer der Meinung ist, er kann das zukünftige Handeln eines Menschen vorhersehen, der ist offenbar der Überzeugung, daß sich Menschen von einem bestimmten Punkt an nicht mehr ändern können. Ich glaube nicht, daß man das so einfach sehen kann.
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon Cairon » Fr Sep 17, 2010 12:16

@ Automatix

Das Mädel war 15 Jahre alt und der Lehrer muss ja mindestens 25-30 Jahre alt gewesen sein. Wie schwer ist es ein 15 jähriges Mädchen zu verführen wenn man es wirklich will und weiß wie man es machen muss. Das Mädel war dem Lehrer doch gar nicht gewachsen. Und der Lehrer wusste ganz genau wie die Rechtslage aussah, da gibt es keinen Zweifel. Und in meinen Augen geht der Schutz der Schüler vor dem Schutz des Täters. Frag Dich doch mal ganz persönlich wie würdest Du reagieren, wenn Du eine Tochter in dem Alter hättest und sie würde Dir beim Frühstück sagen: "Ach neben bei, ich schlafe mit meinem Lehrer." Ich denke zwischen Eltern und Lehrer muss eine Gewisse Vertrauensbasis existent sein und die sehe ich in diesem Fall fundamental gestört.

@SHierling

Ich sage ja nicht, dass es zwangsweise wieder zu übergriffen kommen muss, aber sollte in diesem Fall der Schutz der Schüler nicht vorgehen? Ich sage ja gar nicht das man diesen Menschen raus werfen muss, aber ich denke man könnte ihn an eine Stelle versetzen an der er eben keinen direkten Umgang mit Schülern hat. Ich habe Kinder und mag die Sache da etwas voreingenommen sehen, aber für mich geht der Schutz der Kinder von den persönlichen Entfaltungsfreiheiten dieses Lehrers und wenn das Gesetz es so nicht her gibt, dann sollte man das Gesetz ändern.
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon automatix » Fr Sep 17, 2010 12:21

ahso, du bist auch einer von denen, die ihr kind keinen m allein gehen lassen oder wie? (wir haben solche im Dorf - 70 Einwohner - die haben ihre Tochter jeden Tag vom Schulbus abgeholt, weil ja die 80 m von der Haltestelle heim so brandgefährlich sind....
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon SHierling » Fr Sep 17, 2010 12:26

Ich sage ja nicht, dass es zwangsweise wieder zu übergriffen kommen muss, aber sollte in diesem Fall der Schutz der Schüler nicht vorgehen? Ich sage ja gar nicht das man diesen Menschen raus werfen muss, aber ich denke man könnte ihn an eine Stelle versetzen an der er eben keinen direkten Umgang mit Schülern hat. Ich habe Kinder und mag die Sache da etwas voreingenommen sehen, aber für mich geht der Schutz der Kinder von den persönlichen Entfaltungsfreiheiten dieses Lehrers und wenn das Gesetz es so nicht her gibt, dann sollte man das Gesetz ändern.


Das kannst Du gern so sehen. Wie sollte man das Gesetz denn Deiner Ansicht nach ändern? Also
- auf welcher Basis (die Begründung für die "zukünftige Gefährdung") ? und
- auf welches Strafmaß? (was hältst Du für angemessen) ?
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Re: Verurteielter Sexuallstraftäter darf weiter unterichten

Beitragvon thunderstruck » Fr Sep 17, 2010 12:59

SHierling hat geschrieben:Und wenn man eine "potentielle Gefährdung" als Grundlage für zukünftige Handlungen ansieht, wo ist dann die Grenze? Wer einmal falsch parkt, der wird immer wieder falsch parken, also darf er nicht mehr Autofahren? Würde sicher keiner zustimmen. Wer einmal klaut, sollte nicht mehr in Kaufhäuser gehen dürfen? Welches "Sortierkriterium" will man denn ansetzen? Wer einmal seine Frau geschlagen hat, der sollte nach dam Absitzen seiner Strafe nur noch in betreuten Männergruppen leben dürfen?

Im Gegensatz zu Pädophilie ist Falschparken aber weder pathologisch noch sonderlich gefährlich für die Allgemeinheit.
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