Aktuelle Zeit: Mi Nov 19, 2025 10:47
Moderator: Falke
Hannes_H hat geschrieben:...
Frage: Kann mir der Förster nun verbieten durch den Staatsforst zu fahren???...
...Die Bediensteten im forstlichen Außendienst der Forstbehörden haben bei forstaufsichtlichen Tätigkeiten die Stellung von Polizeibediensteten im Sinne des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen ...
Robiwahn hat geschrieben:Hannes_H hat geschrieben:...
Frage: Kann mir der Förster nun verbieten durch den Staatsforst zu fahren???...
Je nach Bundesland und dort gültigem Waldgesetz theoretisch evtl. ja. Bei uns in Sachsen ist für das Befahren des Waldes eigentlich lt. Gesetz die Erlaubnis des jeweiligen Besitzers nötig. Bei Staatswald wäre dann der Förster der Ansprechpartner und Erlaubnisgeber.
Aber in der Realität wird wohl kein vernünftiger Förster was dagegen sagen.
Und für Variokutscher noch ein Auszug aus dem sächs. Waldgesetz, für eure Bundesländer müsstet ihr selbst schauen:...Die Bediensteten im forstlichen Außendienst der Forstbehörden haben bei forstaufsichtlichen Tätigkeiten die Stellung von Polizeibediensteten im Sinne des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen ...
Grüße, Robert
Die Bediensteten im forstlichen Außendienst der Forstbehörden haben bei forstaufsichtlichen Tätigkeiten die Stellung von Polizeibediensteten im Sinne des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen
, Robertin Bayern wurden die Forstbeamten im Rahmen der Aktion gegen den RAF-Terrorismus zu HILFSBEAMTEN DER STAATSANWALTSCHAFT gemacht, haben also Polizeifunktion.
meyer wie mueller hat geschrieben:...
Aber zurück zum Thema: Meines Wissens wurde die Einstufung der Forstbeamten als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft nie abgeschafft....
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