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Vom Förster angehalten werden...

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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36 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Vom Förster angehalten werden...

Beitragvon Falke » Mi Jul 21, 2010 18:06

@Hannes_H
ob der Weg öffentlich befahrbar ist, müßte auf Katasterplänen einsehbar/beim Katasteramt zu erfragen sein ...

Hier bei mir ist weit und breit alles Privatwald, und ich bin froh, dass alle meine Waldparzellen auf öffentlichen
Wegen zu erreichen sind. Streitereien über Wegerechte könn(t)en nervig sein ...

Vom Förster angehalten werden ... ? Ich hab (im Wald) noch nie einen gesehen.

Gruß aus Kärnten
Adi
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Re: Vom Förster angehalten werden...

Beitragvon Robiwahn » Mi Jul 21, 2010 18:21

Hannes_H hat geschrieben:...
Frage: Kann mir der Förster nun verbieten durch den Staatsforst zu fahren???...


Je nach Bundesland und dort gültigem Waldgesetz theoretisch evtl. ja. Bei uns in Sachsen ist für das Befahren des Waldes eigentlich lt. Gesetz die Erlaubnis des jeweiligen Besitzers nötig. Bei Staatswald wäre dann der Förster der Ansprechpartner und Erlaubnisgeber.
Aber in der Realität wird wohl kein vernünftiger Förster was dagegen sagen.

Und für Variokutscher noch ein Auszug aus dem sächs. Waldgesetz, für eure Bundesländer müsstet ihr selbst schauen:

...Die Bediensteten im forstlichen Außendienst der Forstbehörden haben bei forstaufsichtlichen Tätigkeiten die Stellung von Polizeibediensteten im Sinne des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen ...


Grüße, Robert
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Re: Vom Förster angehalten werden...

Beitragvon Fadenfisch » Mi Jul 21, 2010 23:30

@Eicher Max

Es ist ein Staatsförster.
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Re: Vom Förster angehalten werden...

Beitragvon Variokutscher » Do Jul 22, 2010 14:57

Robiwahn hat geschrieben:
Hannes_H hat geschrieben:...
Frage: Kann mir der Förster nun verbieten durch den Staatsforst zu fahren???...


Je nach Bundesland und dort gültigem Waldgesetz theoretisch evtl. ja. Bei uns in Sachsen ist für das Befahren des Waldes eigentlich lt. Gesetz die Erlaubnis des jeweiligen Besitzers nötig. Bei Staatswald wäre dann der Förster der Ansprechpartner und Erlaubnisgeber.
Aber in der Realität wird wohl kein vernünftiger Förster was dagegen sagen.

Und für Variokutscher noch ein Auszug aus dem sächs. Waldgesetz, für eure Bundesländer müsstet ihr selbst schauen:

...Die Bediensteten im forstlichen Außendienst der Forstbehörden haben bei forstaufsichtlichen Tätigkeiten die Stellung von Polizeibediensteten im Sinne des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen ...


Grüße, Robert



Wie ich bereits geschrieben habe: im Wald darf dich der Förster anhalten und kontrollieren. Aber nicht auf irgendwelchen Bund- Land- Kreis oder sonstigen öffentlichen Straßen.
LG Variokutscher

Lieber einen Spatz in der Hand als einen Hirsch auf der Haube

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Re: Vom Förster angehalten werden...

Beitragvon Kormoran2 » Do Jul 22, 2010 20:47

Die Bediensteten im forstlichen Außendienst der Forstbehörden haben bei forstaufsichtlichen Tätigkeiten die Stellung von Polizeibediensteten im Sinne des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen


Heißt das, daß der Förster im Sinne des Polizeigesetzes notfalls auch von der Waffe Gebrauch machen kann?
Angenommener Fall: Der Förster stellt einen Holzdieb. Bei der Feststellung der Personalien leistet der Dieb erheblichen Widerstand und bedroht den Förster mit einer Eisenstange.
Mal abgesehen von Notwehr - dürfte der Förster die Waffe ziehen und so die Festnahme durchführen?
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Re: Vom Förster angehalten werden...

Beitragvon Robiwahn » Do Jul 22, 2010 21:08

N'abend

Weiß nicht, wie bei euch die Förster rumrennen, aber unsere hier im eigentlich "wilden Osten" haben die keine Pistole am Halfter :wink: .

Wenn sie gerade auf Jagd gehen, ist das was anderes, aber ob sie außerhalb der Notwehrrechte die Waffe nutzen dürfen, wage ich zu bezweifeln. Aber für genaueres müsste man sich ja noch ins Polizeirecht einlesen, da steht sowas dann sicher drin (bzw. wird im Waldgesetz ja auf dieses verwiesen). Habe ich aber keinen Bock, da ich denke, das kein Förster den dann anschließenden Trubel haben will und eher die grünen/blauen Kollegen anrufen wird.

Die genannte Forstaufsicht und Forstschutz beinhaltet ja hauptsächlich die Gefahrenabwehr bei Sturmschäden, Käferkalamitäten etc. Dort kann die Forstbehörde anordnen, das z.B. Käfernester beseitigt werden müssen und der Förster kann das entsprechend durchsetzen. Das bezieht sich dann aber eher auf Betreten der Grundstücke, Eingriffe ins Eigentum etc.

Wir hatten hier vor kurzem mal nen Fall, in dem die Bergbehörde die Räumung und Sanierung eines Ferienobjektes auf ehemaligem Tagebaugebiet gegen den Willen der Besitzer angeordnet hat. Dabei haben die sich auf die Gefahrenabwehr für die Allgemeinheit und ihre Rechte als fachlich zuständige Vertretung der Polizeibehörde, also Polizeirecht, berufen. Letztendlich hat die echte Polizei die Anordnung aber durchgesetzt und die Leute vom Grundstück geführt und am Wiederbetreten gehindert. Polizeirecht heißt also nicht automatisch Recht zum Waffengebrauch, Wir sind ja zum Glück nicht im Wilden Westen :wink:

Grüße, Robert
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Re: Vom Förster angehalten werden...

Beitragvon Kormoran2 » Do Jul 22, 2010 22:37

Mein Onkel war früher Zollamtsleiter. Ich weiß, daß der immer eine Pistole in seiner Schreibtischschublade hatte! (War bestimmt auch kein ordentlicher Waffenschrank...)

Unsere hiesigen Forstleute haben in der Regel auch keine Waffen dabei. Aber meine Frage war ja auch hypothetischer Natur. Was wäre, wenn.....?
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Re: Vom Förster angehalten werden...

Beitragvon Robiwahn » Do Jul 22, 2010 22:46

Moin nochmal

Ich denke, bei den Förstern wird das so sein, wie bei dieser Bergbehörde aus meinen (realen) Beispiel. Die sind auch Polizeibehörde in ihrem Aufgabenbereich, nutzen aber letztendlich für die Durchsetzung der Forderungen die Jungs in Grün/Blau.

n8 , Robert
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Re: Vom Förster angehalten werden...

Beitragvon nasenwurzelsepp » Fr Jul 23, 2010 6:15

Also ich kenn fast nur solche Förster persönlich, die auf großerem Privatgrund eingestellt sind und dann auch von ihrem Auftreten aus den jeweilgigen Forsten und die haben ALLE IMMER die Büchse dabei, natürlich im Futteral im Wagen. Aber nix mit Kurzwaffe.

Von den rechtelosen mit dem elenden "Jagdschutz"-Sticker hinter Scheibe reden wir jetzt aber nicht, oder?
Das sind doch eh nur ehrenamtliche Wichte mit ner dicken Hose, die durch anderer Leute Reviere stromern, das ganze Jahr über rumspekulieren, auf Spaziergänger Acht geben und dafür p.a. als "Dankeschön" nen mickrigen Bock frei kriegen.

Dann lieber durchs Dickicht, Lob und Ehre verdienen 8) und vor allem näher am Geschehen sein.
Als Dreingabe kennt man dann so manches Stück besser als die ortsansässige Pajero- und Jimmnyfraktion, obwohl man nur maximal einmal jährlich durch/über besagte Siepen/Rücken streift.

Und mit Staatsforst haben wir eh nicht so viel am Hut, kenn zwar auch einige da, aber bei denen ist das auch nicht großartig anders.

Relativ entspannt hier und gut mit Schlagbäumen gesichert. Wer mit Gerät rein will braucht nen Schlüssel und wer darf hat halt einen.


Und zum Thema Brennholzklau: wer in unmittelbarer "Tragweite" einer, wenn auch selten, aber trotzdem frei zu befahrenen Straße/eines Weges einen Meterstoß aufschichtet, hat es m.M.n. nicht anders verdient, dass jenes Holz bei Erreichen hinnehmbarer Restfeuchte Beine bekommt. Das ist doch schon ne schriftliche Einladung!
Es sind halt nunmal nicht alle Menschen immer gleich Gutmenschen, nur weil sie wie ein Mensch aussehen.
Nur weil man selbst gewisse Hemmschwellen hat, heißt es nicht, dass sich nirgendjemand finden ließe, der diese nicht zu unterbieten im Stande wäre.


Also auf ein gediegenes Auskommen mit euren Anprechpartnern in Flur und Forst.
"Wenn es etwas gibt, von dem man nicht möchte, dass es die Welt erfährt, dann sollte man es nicht tun."
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Re: Vom Förster angehalten werden...

Beitragvon ich bins » Fr Jul 23, 2010 6:46

Das scheint ja überall ein bisschen anders zu sein!

Bei uns sind die Förster meistens "Kleinunternehmer" des Staates.
Außer ihrer eigentlichen Tätigkeit zur Hege und Pflege des Wald und Tierbestandes sind sie für Waldwegebau, Einschlag (dazu sind mehrere Forstwirte unterstellt),
Holzverkauf, Privatwaldbetreuer usw. zuständig. Dazu gehört natürlich die ganze Organisation und auch die Abrechnung solcher Maßnahmen.
So kenne ich das jedenfalls.
Genau so wenig gehören die zur SUV Fraktion und als "Waldrambo" ist mir noch keiner bekannt geworden.... Andere Länder andere Sitten :mrgreen:
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Re: Vom Förster angehalten werden...

Beitragvon vulkanjaeger » Fr Jul 23, 2010 6:55

Also Polizeirechte sind Polizeirechte. Ich kenne einen Fall in BRandenburg, da wurden die Staatsförster aufgefordert bewaffnet an einer Aktion gegen Wilderer teilzunehmen (was denen allerding nicht passte). Auch der in Sachen Forst ausgebildete, bestätigte Jagdaufseher geniesst übrigens Polizeirechte, aber eben immer nur genau in seinem Revier (da kann übrigens auch die Bundesstraße reinfallen, obwohl da nicht gejagt wird). Diejenigen, die ich kenne und das auch so handhaben beschränken sich allerdings ausschließlich auf jagdliche / forstliche Fragestellungen
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Re: Vom Förster angehalten werden...

Beitragvon meyer wie mueller » Fr Jul 23, 2010 9:15

Hallo

in Bayern wurden die Forstbeamten im Rahmen der Aktion gegen den RAF-Terrorismus zu HILFSBEAMTEN DER STAATSANWALTSCHAFT gemacht, haben also Polizeifunktion. Mir ist nicht bekannt, dass diese Regelung irgendwann abgeschafft wurde.
Als Hilsbeamte der Staatsanwaltschaft müssen sie natürlich aktiv werden, wenn sie den Hinweis auf eine Straftat oder ein Vergehen bekommen (insbesondere Holzfrefel, Wilderei, Befahren von gesperrten Waldwegen) und haben das Recht, unmittelbaren Zwang auszuüben.

Wenn also z.B. der Verdacht besteht, jemand würde fremdes Holz abtransportieren, dann können die auch auf öffentlichen Straßen kontrollieren und sogar auf dem Grund eines Sägewerks oder dem Betriebsgrund Nachforschungen durchführen.

Leider wird auch hier der Begriff "Förster" oft recht undifferenziert gebraucht. Als Förster werden auch Angestellte von privaten Grundbesitzern, Angestellte in Gemeinden und eben Forstbeamte bezeichnet. Sicher wäre es sachdienlich, wenn der Forstbeamte immer in Uniform auftreten würde, mit dem Landeswappen darauf und als Hilsbeamter der Staatsanwaltschaft gekennzeichnet, und NICHT wie meist anzutreffen in Räuberzivil!

Gruß
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Re: Vom Förster angehalten werden...

Beitragvon Kormoran2 » Sa Jul 24, 2010 1:08

in Bayern wurden die Forstbeamten im Rahmen der Aktion gegen den RAF-Terrorismus zu HILFSBEAMTEN DER STAATSANWALTSCHAFT gemacht, haben also Polizeifunktion.

Hallo Meyer (wie Müller),
für die jüngeren Leute schafft das mal einen guten Einblick in die Panik, die damals in Deutschland wegen der beknackten RAF geherrscht hat. Man muß sich das mal vorstellen, die Forstbeamten sollten also auf der Hut sein, jederzeit einem Baader oder einer Meinhof, einem Raspe oder einer Ensslin im Walde zu begegnen! Das können sich die jungen Leute gar nicht vorstellen. Diese Hysterie!
Auch ich guckte damals mehrfach in einen Pistolenlauf eines Polizisten.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Vom Förster angehalten werden...

Beitragvon meyer wie mueller » Sa Jul 24, 2010 11:45

Hallo Kormoran,

auch ich erinnere mich recht gut an die Zeit. Die Forstbeamten hatten damals ihre Flinten mit grobem Schrot geladen und fast alle hatten zusätzlich noch eine verdeckte Kurzwaffe dabei. Und es gab tatsächlich mal eine Meldung über eine Schießerei im Wald mit Terroristen. Die sollen da wohl eine Schießübung veranstaltet haben und ein Forstbeamter kam dazu. Da wurde von mehreren Seiten das Feuer mit automatischen Waffen auf ihn eröffnet und er entkam nur, weil er rechtzeitig Deckung in einem Graben bezogen hatte.

Das war übrigens die Zeit, in der ich das erste und letzte Mal in eine Polizeikontrolle kam. Die Kontrollstelle wurde mit mehreren Posten mit Maschinenpistolen abgesichert. Das reichte, um jedermann von der Gefahr durch die RAF zu überzeugen! Daraufhin haben sich übrigens Bürgerwehren gegründet, die ihre Wohngegend durch nächtliche Sicherheitsstreifen gesichert hatten. Natürlich hatten die braven Bürger ihre Waffen vom Sportverein (KK war damals OHNE Waffenschein erhältlich!) oder den Karabiner aus dem letzten Krieg dabei!

Aber zurück zum Thema: Meines Wissens wurde die Einstufung der Forstbeamten als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft nie abgeschafft.

Gruß
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Re: Vom Förster angehalten werden...

Beitragvon Robiwahn » Sa Jul 24, 2010 12:58

meyer wie mueller hat geschrieben:...
Aber zurück zum Thema: Meines Wissens wurde die Einstufung der Forstbeamten als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft nie abgeschafft....


Bei uns in Sachsen wurde sie vermutlich (kenne die alte DDR-Gesetze dazu nicht :wink: ) erst vor 20 JAhren, also nach der wirklich aktiven RAF-Zeit eingeführt. Ich hab im Studium auch gelernt, das die Forstbeamten Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind.

Grüße, Robert
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