Aktuelle Zeit: Mi Nov 19, 2025 8:30
SHierling hat geschrieben:Such Dir was, wo "Pferdehaltung möglich" dransteht. Ich gehe mal davon aus, daß es in NRW nicht anders ist als anderswo auch, und Pferdehalter als solvente Käufer meist ganz gern gesehen. Eben drum werden hier zB viele Resthöfe etra mit dem Zusatz "gut zur Pferdehaltung" etc ausgeschildert. Wenn das *nicht* dransteht, kann man immer schon überlegen, warum nicht - dann hat nämlich meistens irgendjemand im Vorfeld schon was dagegen.
schimmel hat geschrieben:Ohne einen positiven Bauvorbescheid würde ich das Vorhaben nicht angehen. Bauämter entscheiden nur etwas, wenn sie in Ruhe am Schreibtisch lange genug Gesetze und Urteile gewälzt haben und sind froh, wenn sie etwas ablehnen dürfen. Habe gerade einen Klienten, den das Bauamt aufgrund einer Nachbarbeschwerde die Pferdehaltung mit 2 (in Worten zwei) Pferden das Leben schwer macht. Reitplatz wird nur genehmigt im Rahmen der Hobbyhaltung max, 15m x 25m , darüber hinaus ist es Turniermaß und genehmigungswürdig aber in dem Fall nicht genehmigungsfähig.
Die Gebäude, die im Jahre 1988 von einem Landwirt gekauft wurden sollen nun entsprechend der Umnutzung von Rind auf Pferd nachgenemigt werden....der Kreistierarzt muss die ordnungsgemäße Haltung kontrollieren. Die Mistlagerung ist nicht genehmigt, erfolgt nun durch Abtransport durch einen Landwirt, der aber einen Vertrag und einen Flächennachweis zur ordnungsgemäßen Entsorgung vorlegen muss (der freut sich vielleicht)...usw.
Also Fazit: Nichts ohne schriftliche Bestätigung kaufen!
Reini
CarpeDiem hat geschrieben:...... Mittlerweile bin ich aber der einzige lw. Betrieb in der Ortskernlage. Was passiert wenn man heute das Gebiet umwidmet und mir dann Schwierigkeiten macht???
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