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Vorkaufsrecht

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Vorkaufsrecht

Beitragvon Maic » Mo Okt 06, 2008 12:11

Hallo,
wo oder wie kann ein Landwirt sein Vorkaufsrecht geltent machen an Landwirtschaftlichenflächen welche zum Verkauf stehen aber in Hände von nicht Landwirte gehen sollen ?
Maic
 
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Beitragvon Agrojungstar » Mo Okt 06, 2008 15:00

bei uns gibt es das nicht.
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Beitragvon Komatsu » Mo Okt 06, 2008 15:22

Bei der für die Überwachung des GrundstücksverkehrsG zuständigen Behörde und das ist das Landwirtschaftamt / Landkreis / Kammer.

Gibts in ganz Deutschland, Großhirnijungstar
Komatsu
 
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Beitragvon Flachländler » Di Okt 07, 2008 9:41

Hallo, bei uns ist das so, dass der zuständige Ortslandwirt von der Landwirtschaftskammer darüber informiert wird, dass ein ein Nicht-Landwirt eine bestimmte Fläche erwerben möchte. Der Kaufvertrag liegt in den meisten fällen bei. Der Ortslandwirt wird aufgefordert seine Berufskollegen ebenfalls zu informieren und bei der Kammer anzugeben, ob ein Landwirt Inteesse hat.

In deinem Fall solltest du also den zuständigen Ortslandwirt informieren, dass du Interesse hast, oder direkt bei der Kammer dein Interesse anzeigen.
Flachländler
 
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Beitragvon ChrisB » Di Okt 07, 2008 13:40

Hallo Flachländler,
auf den Ortslandwirt würde ich mich nicht verlassen :cry:
Bei uns (Bayern) kauft ein erfolgreicher Geschäftsmann sämtliche Flächen die er zu einem günstigen Peis erwerben kann.
Nach Todesfall erwarb er 1 ha das mein Nachbar schon seit 20 Jahren gepachtet hatte, Vorkaufsrecht ??????,
zum Glück hatte er noch Pachtvertrag über mehrere Jahre.
Aber sonst sollte es so sein wie von dir geschrieben :lol:
ChrisB
 
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Beitragvon Josse » Di Okt 07, 2008 15:15

Wenn du ein Vorkaufsrecht hast, ist das im Grundbuch eingetragen. Wenn der nicht Landwirt diese Fläche kaufen will, macht er einen Kaufvertrag mit dem Eigentümer. Dieser Kaufvertrag wird dann vom Notar zu dir geschickt, mit der Option diese Fläche für den Betrag, wie zwischen nicht Landwirt und Eigentümer abgemacht, zu kaufen. Dann liegt es bei dir, ob du dein Vorkaufsrecht nutzen willst/kannst oder nicht.

Josse
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Beitragvon fedorow » Di Okt 07, 2008 15:56

ich glaube auch das es im grundbuch eingetragen sein muss, solltes du vom vorkaufsrecht gebrauch machen, mußt du aber auch den preis bezahlen, den verkäufer und der andere käufer vereinbart haben.
fedorow
 
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Beitragvon Rübezahl » Di Okt 07, 2008 16:04

Josse hat es genau richtig beschrieben....du kannst nur in den bestehenden Vertrag eintreten....und den bekommst du vom Notar geschickt.

Und JA, es muss im Grundbuch eingetragen sein!
Rübezahl
 
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Re: Vorkaufsrecht

Beitragvon Hohenloher » Di Okt 07, 2008 19:04

Maic hat geschrieben:Hallo,
wo oder wie kann ein Landwirt sein Vorkaufsrecht geltent machen an Landwirtschaftlichenflächen welche zum Verkauf stehen aber in Hände von nicht Landwirte gehen sollen ?


Je nach Bundesland gibt es ein Grundstücksverkehrsgesetz, das regelt, ab welcher Fläche je Kaufvertrag ein solcher zustimmungspflichtig bei der Landwirtschaftsbehörde (Landwirtschaftsamt oder Kammer) ist.

Ein Vorkaufsrecht für einen Landwirt gibt es nicht. Ein Vertrag mit einem Nichtlandwirt kann aber versagt werden, wenn Landwirte erwerbsinteressiert sind. Das heißt aber nicht, dass die erwerbsinteressierten Landwirte dann die Fläche kriegen, sondern nur, dass der Vertrag nicht genehmigt wird.

Ab einer bestimmten Flächengröße kann die vom Land beauftragte Siedlungsgesellschaft (in BaWü die Landsiedlung) ein Vorkaufsrecht ausüben und in den Vertrag zu den gleichen Bedingungen einsteigen. Dieser Vorkaufsvorgang ist aber sehr oft mit Gerichtsverfahren verbunden, weil sich die Vertragspartner das meist nicht gefallen lassen wollen. Das dauert dann Jahre, bis die Sache geklärt ist.

Die Landsiedlung wird aber nur dann einsteigen, wenn zuvor klar ist, wie die Fläche nach dem Verkauf verwendet werden soll.

Insofern könntest Du bei Flächenbedarf dich bei der Landwirtschaftsbehörde melden. Die entscheidet dann, ob ein Vertrag mit einem Nichtlandwirt genehmigt wird und klärt, ob die Landsiedlung das Vorkaufsrecht ausübt. Wenn Du Glück hast, kannst Du von dort dann die Fläche erwerben.
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da klinke ich mich gleich mal ein

Beitragvon jessykorte » Di Okt 07, 2008 19:17

hab dazu folgende Frage:
wie ist es, wenn ich kein Landwirt bin, sondern nur mein Verpächter.
Falls er mir ein Vorverkausrecht zusteht, muss es dann vermutlich genauso laufen wie hier schon beschrieben.

Im Pachtvertrag ist nämlich immer nur die Rede davon, was passiert mit der Pacht, wenn der Pächter stirbt...aber was ist, wenn der Verpächter von zeitlichen gesehnet wird?
Klar, so lang die Pacht noch läuft, kann man mich (vermutlich) nicht runter schmeißen...

ich muss noch mal mit meinem Verpächter reden..ich würde das Land nämlich wirklich gern erwerben...irgendwann...
Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben!
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Re: da klinke ich mich gleich mal ein

Beitragvon Hohenloher » Di Okt 07, 2008 19:58

jessykorte hat geschrieben:hab dazu folgende Frage:
wie ist es, wenn ich kein Landwirt bin, sondern nur mein Verpächter.


Was bedeutet das ?

Wenn Du Land gepachtet hast und es bewirtschaftest, bist Du doch Landwirt - außer Du machst es ausgesprochen als Hobby ? Dann kannst Du immer kaufen.

Ein Vorkaufsrecht kannst Du von jedem Eigentümer kriegen - Sinn machts, wenn es dann auch im Grundbuch eingetragen ist. Das hebelt aber das Grundstücksverkehrsgesetz nicht aus.

Auch ein Käufer, der das Grundstück aufgrund eines Vorkaufsrecht erwirbt, unterliegt dem Grundstücksverkehrsgesetz. Das bedeutet, dass die Landwirtschaftsbehörde diesen Erwerb versagen, bzw. das Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht ausüben kann, obwohl Du ein Vorkaufsrecht hast.

Gruß

H.
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Beitragvon jessykorte » Di Okt 07, 2008 20:44

ja, bei mir ist es definitiv nur Hobby.
Ok, gut zu wissen...aber was bringt mir das Vorkaufsrecht, wenn

Das bedeutet, dass die Landwirtschaftsbehörde diesen Erwerb versagen, bzw. das Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht ausüben kann, obwohl Du ein Vorkaufsrecht hast.


???
Da bin ich ja dann nur dagegen gefeit, dass andere Privatpersonen mir das grundstück vor der Nase wegschnappen...[/code]
Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben!
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Beitragvon ChrisB » Di Okt 07, 2008 21:06

Hallo jessy,
das sicherste ist einen langfristigen Pachtvertrag zu machen.
Keiner kauft eine Weide zu einem regulären Preis wenn du noch 12 Jahre einen Pachtvertrag hast.
Chris
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Beitragvon Maic » Mi Okt 08, 2008 3:48

moin ..............moin
im Grundbuch brauch das Vorkaufsrecht nicht stehen, was soll das bringen ?
Vorkaufsrecht hat e immer Stadt Landkreis Land wie bei uns jetzt da die Autobahn breiter wird, Flurbereinigung und die 380 Volt Trasse die GLL und dann kommt der Aktive Landwirt !
Maic
 
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Beitragvon Komatsu » Mi Okt 08, 2008 6:44

Maic hat geschrieben:moin ..............moin
im Grundbuch brauch das Vorkaufsrecht nicht stehen, was soll das bringen ?
Vorkaufsrecht hat e immer Stadt Landkreis Land wie bei uns jetzt da die Autobahn breiter wird, Flurbereinigung und die 380 Volt Trasse die GLL und dann kommt der Aktive Landwirt !


Form vollendeter Quatsch, der im Prinzip dann doch wieder stimmt
Komatsu
 
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