210ponys hat geschrieben:Ab was für einem Gewinn wird einem keine Gewinnerzielungsabsicht mehr unterstellt?
Also wie jetzt, hast Du in dem Jahr Gewinn oder Verlust gemacht?
Wenn Du Gewinn gemacht hast, stellt sich die Frage für das Jahr überhaupt nicht, die Gewinnerzielungsabsicht ist durch den Gewinn bewiesen. Einen "Mindestgewinn" gibt es nicht, ein Euro plus reicht. Wie Manfred korrekt sagt, geht es dabei nur um die Verrechnung von Verlusten aus Landwirtschaft mit anderen Gewinnen.
Wenn Du Verlust gemacht hast, kommst es darauf an ob du langfristig Gewinn machst.