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Vorläufiger Steuerbescheid

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon Pegasus_o » So Jan 09, 2022 23:15

210ponys hat geschrieben:Ab was für einem Gewinn wird einem keine Gewinnerzielungsabsicht mehr unterstellt?



Also wie jetzt, hast Du in dem Jahr Gewinn oder Verlust gemacht?

Wenn Du Gewinn gemacht hast, stellt sich die Frage für das Jahr überhaupt nicht, die Gewinnerzielungsabsicht ist durch den Gewinn bewiesen. Einen "Mindestgewinn" gibt es nicht, ein Euro plus reicht. Wie Manfred korrekt sagt, geht es dabei nur um die Verrechnung von Verlusten aus Landwirtschaft mit anderen Gewinnen.

Wenn Du Verlust gemacht hast, kommst es darauf an ob du langfristig Gewinn machst.
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon Trial_and_Error » So Jan 09, 2022 23:43

Pegasus_o hat geschrieben:
210ponys hat geschrieben:

Wenn Du Gewinn gemacht hast, stellt sich die Frage für das Jahr überhaupt nicht, die Gewinnerzielungsabsicht ist durch den Gewinn bewiesen.


Das so nicht korrekt, die Rechtssprechung sieht die Gewinnerzielungsabsicht aus dem Totalgewinn erfüllt, also wenn von Gründung bis zur Beendigung ein Gewinn erzielt wurde, ein einzelner Periodengewinn begründet noch nicht zwangsläufig eine Gewinnerzielungsabsicht.

Im übrigen wäre ich über die Unterstellung des Finanzamtes das es sich um Liebhaberei handelt unter umständen nicht unglücklich, insbesondere wenn ich wirklich Gewinne plane...hier würde ich mir sogar nochmal explizit vom Finanzamt die verbindliche Feststellung der Liebhaberei bestätigen lassen, denn mit der Feststellung der Liebhaberei sind die Gewinne dann erstmal steuerfrei....die entsprechende Feststellung sollte man dann eine versierte Fachkraft mit dem Finanzamt feststellen lassen....
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon 210ponys » Mo Jan 10, 2022 0:05

seit ich das ganze übernommen habe vor 10 Jahren habe ich noch nie einen Verlust beim Finanzamt geltend gemacht. Na wen die Gewinne erstmal Steuerfrei sind und ich dann größere Gewinne einfahre kann ich in 5 Jahren einen Haufen nachversteuern?
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon Trial_and_Error » Mo Jan 10, 2022 0:08

Hast du denn dieses Jahr einen Verlust geltend gemacht?
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon Pegasus_o » Mo Jan 10, 2022 0:16

Trial_and_Error hat geschrieben:
Pegasus_o hat geschrieben:
210ponys hat geschrieben:

Wenn Du Gewinn gemacht hast, stellt sich die Frage für das Jahr überhaupt nicht, die Gewinnerzielungsabsicht ist durch den Gewinn bewiesen.


Das so nicht korrekt, die Rechtssprechung sieht die Gewinnerzielungsabsicht aus dem Totalgewinn erfüllt, also wenn von Gründung bis zur Beendigung ein Gewinn erzielt wurde, ein einzelner Periodengewinn begründet noch nicht zwangsläufig eine Gewinnerzielungsabsicht.



Nö, das von Anfang an ein Totalgewinn feststehen muß stimmt nicht.


Der Totalgewinn ist vielmehr der letzte Rettungsanker. Wenn ich ständig Verluste einfahre, dann kann ich damit argumentieren, daß ich inklusive Auflösungsgewinn im Plus sein werde, das muß ich natürlich nachweisen. Es ist also hinreichend, aber nicht notwendig :D
Wenn ich aber zuvor schon Gewinne mache, ist die Gewinnerzielunsgabsicht zunächst einmal bewiesen und wenn ich im Mittel der Jahre Gewinne mache erst recht. ( Konstruktionen mit ständigen hohen Verlusten und gelegentlichen kleinen Gewinnen mal außen vor).

Bei kleinen PV-Anlagen war das öfter mal ein Thema, da dort die gesamten Einnahmen ja mehr oder weniger feststehen und dort Zweifel an der Gewinnabsicht mit Bleistift und Taschenrechner diskutiert werden konnten.
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon Trial_and_Error » Mo Jan 10, 2022 0:29

das habe ich so aus deinem vorherigen Posting so aber nicht rauslesen können, da hast du lediglich davon gesprochen, dass Gewinn und sei es nur ein Euro, ausreicht um die Gewinnerzielungsabsicht zu belegen, dem ist aber nicht so.
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon Pegasus_o » Mo Jan 10, 2022 0:43

Jedes Jahr 1 Euro Gewinn reicht auch.

1 Euro Gewinn und dann 3 Jahre Verlust geht nicht...

Im ersten Jahr Verlust und dann immer kleiner Gewinn geht auch...
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon Trial_and_Error » Mo Jan 10, 2022 0:58

Jedes Jahr 1 Euro Gewinn halte ich nicht für ausreichend wenn die Gewinne aus Vermögensverzehr (Verkauf von Sachanlagen resultieren)......
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon Pegasus_o » Mo Jan 10, 2022 1:07

Wie vor hundert Posts geschrieben: Sinn der Regelung ist, daß du nicht Steuern "sparst" in dem Du Verluste aus der LW mit anderen Gewinnen verrechnest.

Mit einem Euro Gewinn ist das nicht gegeben und die weitere Unternehmesführung geht das FA nix an, kannst auch die Stalltore mit Blattgold verkleiden wenn Dir danach ist...
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon Trial_and_Error » Mo Jan 10, 2022 1:18

Das sehe ich anders....wenn der Sach-AV-Verkauf eine verdeckte Betriebsaufgabe darstellt und die Verluste aus Hobby finanziert....
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon Lonar » Mo Jan 10, 2022 9:26

Definitiv ist das jetzt eine Sache für den Steuerberater! ;-)
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon 210ponys » Mo Jan 10, 2022 10:16

Trial_and_Error hat geschrieben:das habe ich so aus deinem vorherigen Posting so aber nicht rauslesen können, da hast du lediglich davon gesprochen, dass Gewinn und sei es nur ein Euro, ausreicht um die Gewinnerzielungsabsicht zu belegen, dem ist aber nicht so.

der Gewinn war immer 4 Stellig nur in einem Jahr ein hoher dreistelliger Betrag.
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon ihc driver 94 » Mo Jan 10, 2022 10:28

Wenn man eigentlich über mehrere jahre nur verlust erzielt bekommt man dann auch mal probleme mit liebhaberei oder keine gewinnerzielungsabsicht?

Bei mir ist das seit 4 jahren der fall immer verlust da ich sämtliche sachen baue oder saniere. Ist nur so nebenerwerb bisserl dahinblödeln... wär aber blöd wenn das mal eintreten würde wird dann alles privatvermögen? Sowas wie halle bauen wird dann auch schwieriger denk ich mal. Ka was das für nachteile mit sich bringt
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon T5060 » Mo Jan 10, 2022 11:06

210ponys hat geschrieben:
Trial_and_Error hat geschrieben:das habe ich so aus deinem vorherigen Posting so aber nicht rauslesen können, da hast du lediglich davon gesprochen, dass Gewinn und sei es nur ein Euro, ausreicht um die Gewinnerzielungsabsicht zu belegen, dem ist aber nicht so.

der Gewinn war immer 4 Stellig nur in einem Jahr ein hoher dreistelliger Betrag.


Typisches Problem der fehlenden Vorplanung einer steuerlichen Gestaltung durch einen Steuerberater, der a) von Landwirtschaft Ahnung hat und b) vielleicht auch mal ne Prüfung zum Stb. abgelegt hat
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon Pegasus_o » Mo Jan 10, 2022 11:09

Forstwirt92 hat geschrieben:Wenn man eigentlich über mehrere jahre nur verlust erzielt bekommt man dann auch mal probleme mit liebhaberei oder keine gewinnerzielungsabsicht?



Ein Verlust auf Grund von Investitionen ist auch mehrjährig noch kein Problem. Die Meldung eines Verlustes bei Verrechnung mit anderen Gewinnen ist für das Fa erstmal nur Grund auf die Sache zu schauen. Wenn ich einen "normalen" Betrieb habe und da mal Verluste sind, kein Problem. Wenn natürlich die Umsätze sowie so nur sehr gering sind und dann die Investitionen in keinem Verhältnis dazu stehen oder der eigentliche Betrieb sehr nahe am eigenen Hobby ist (Pferdezucht, Vermietung von Wohnmobilen...) dann wird die Luft dünner. Maßstab ist die Frage, würde ein vernünftiger Unternehmer auch so handeln?

Der Verkauf von Betriebsvermögen ist dagegen kein Problem. (Sonst wäre so mancher Betreib schon auf einmal dicht statt scheibchenweise... )
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