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Vorläufiger Steuerbescheid

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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36 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon 210ponys » So Jan 09, 2022 18:42

Hallo,

habe den Vorläufigen Steuerbescheid erhalten und darin gibt es ein Paar Punkte in denen ich die Ansicht des Finanzamtes nicht teilen kann. Was kann ich machen außer Wiederspruch gegen diesen Bescheid einzulegen, oder wo kann ich mir Hilfe holen? Ich mache meine Steuer selber bis auf die Einnahmen Überschuss Rechnung für die Landwirtschaft diese macht der Steuerberater.
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Re: Vorläufige Steuerbescheid

Beitragvon Trial_and_Error » So Jan 09, 2022 18:47

Einspruch fristgerecht einreichen.

Paragraph 357 Abgabenordnung ist da maßgeblich.

Der Einspruch ist für dich erstmal kostenlos. Wenn das Finazamt deiner Sicht der Dinge nicht statt gibt, kannst du akzeptieren oder beim zuständigen Finazgericht klagen.
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon Pegasus_o » So Jan 09, 2022 20:00

Vorläufiger Steuerbescheid? Du meinst damit "unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" oder was?

Mit was bist Du nicht einverstanden, mit der Vorläufigkeit? oder der konkreten Berechnung der Steuer? Wurde was nicht anerkannt?
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon 210ponys » So Jan 09, 2022 20:18

mir wird unterstellt das ich Kindergeld erhalte und daher kann der Kinderfreibetrag nicht berücksichtig werden. Das Kindergeld erhält die Mutter wir leben unverheiratet zusammen.
Da wir in den letzten Jahren viele Investitionen in Maschinen usw. getätigt haben viel der Gewinn recht mager aus. Das Amt unterstellt jetzt das wir keine Gewinnabsicht haben, daher auch der Vorläufige Steuerbescheid das uns über Jahre Liebhaberei unterstellt werden kann.
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon Pegasus_o » So Jan 09, 2022 20:30

Also, gegen die Vorläufigkeit kannst Du nichts machen. Es ist das Recht des FA, die Gewinnerzielungsabsicht anzuzweifeln und sich das über Jahre offen zu halten. Wenn man dann tatsächlich wieder mal Gewinn macht bzw. langfristig im Mittel Gewinn macht, ist das kein Problem. Wenn Du sogar Gewinn gemacht hast, so verstehe ich "magerer Gewinn", sonst wäre es Verlust 8) , hast du null Probleme.

Mit den Kindern ist aber komisch. Entweder die haben steuerlich nicht mit Dir zu tun, dann gibt es weder Kindergeld noch Freibetrag (aber dafür vielleicht Unterhalt?). Oder sie laufen bei Dir, dann wird bei Dir geprüft, was günstiger ist. Der eine das Kindergeld und der andere den Freibetrag, das geht nicht
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon 210ponys » So Jan 09, 2022 20:56

wir leben alle zusammen gemeinsam in einem Haushalt. Dann steht dem der Freibetrag zu der das Kindergeld bekommt oder wie? Oder kann man das auch teilen den Freibetrag?
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon difra » So Jan 09, 2022 21:02

Meines Wissens bekommt man entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, je nachdem was höher ausfällt. Beides zusammen gibt es nicht mehr, war früher mal so.
Da das Kindergeld ja immer ausgezahlt wird, wird es im Fall, das der Kinderfreibetrag mehr bringt (wegen der Steuerprogression), bei der Steuerberechnung im ESt-Bescheid wieder zurückverlangt.
Die Grenze liegt ungefähr bei 75.000 € zu versteuerndes Einkommen.
Da das Kindergeld für das dritte Kind höher ist, kann es vorkommen, dass der Freibetrag nur für zwei Kinder gewährt wird und man das höhere Kindergeld des dritten Kindes behalten darf.
Wie das jetzt bei nicht eigenen Kindern und unverheiratet ist, weiß ich nicht. Steuerberater fragen.
Schönen Abend
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon 210ponys » So Jan 09, 2022 21:04

@ difra wir sind nur nicht verheiratet die Kinder sind schon meine.
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon difra » So Jan 09, 2022 21:09

ja, habs gelesen.
Bleibt so: Ihr habt das Kindergeld bekommen und dies macht mehr aus als die Ersparnis durch Kinderfreibetrag.

Such mal bei Google: ab wann bekommt man Kinderfreibetrag

Schönen Abend
Franz
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon Pegasus_o » So Jan 09, 2022 21:20

210ponys hat geschrieben:wir leben alle zusammen gemeinsam in einem Haushalt. Dann steht dem der Freibetrag zu der das Kindergeld bekommt oder wie? Oder kann man das auch teilen den Freibetrag?



Wie gesagt, Kindergeld und Freibetrag gehören zusammen und wird miteiander verrechnet wie difra richtig sagt. Wenn Deine Partnerin das Kindergeld bekommt, hat Sie auch den Freibetrag.
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon 210ponys » So Jan 09, 2022 22:02

ah ok danke. Würde das was bringen wenn das Kindergeld dann auf mich laufen würde, oder ist Kindergeld nicht steuerfrei?
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon Pegasus_o » So Jan 09, 2022 22:05

Wenn Du mehr als 75000 zu versteuerndes Einkommen hast und Deine Partnerin weniger, dann würde es sich lohnen, die Kinder auf Dich zu schreiben. Sonst nicht.
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon 210ponys » So Jan 09, 2022 22:15

das heißt dann muss ich auch keine Anlage Kind mehr ausfüllen?
Ab was für einem Gewinn wird einem keine Gewinnerzielungsabsicht mehr unterstellt?
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon Trial_and_Error » So Jan 09, 2022 22:33

Wenn der Gewinn eine dem Geschäftsbetrieb übliche Größe erreicht...
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Re: Vorläufiger Steuerbescheid

Beitragvon Manfred » So Jan 09, 2022 23:01

Wobei es in einschlägigen Urteilen auch um Themen wie den späteren Verkaufswert geht.
D.h. es kann durchaus sein, dass trotz langjähriger Verluste von einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen ist.

Man sollte auch selbst wissen, was man will.
Wenn man z.B. in einer Region mit absehbar stark steigenden Grundstückspreisen tätig ist, kann es durchaus im Interesse des Betriebsinhabers sein, den Boden ins Privatvermögen zu überführen und die Kleinlandwirtschaft als Liebhaberei zu fahren.
Dagegen würde manch Wohlhabender, der dem Töchterchen für ihre 5 Rösser einen Luxus-Pferdehof hinstellt, die Kosten dafür gerne steuerlich geltend machen. Dito der Hobbybauer mit Luxus-Maschinenpark.
Das ist eine breite Grauzone, in der man nur schwammige Antworten erhalten wird.
„Alles, was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles, was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“ Mark Aurel
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