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Vorschriften Maibaum Transport

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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27 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Vorschriften Maibaum Transport

Beitragvon Eifelsäger » Di Mär 28, 2017 9:30

Straßenverkehrsamt
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Re: Vorschriften Maibaum Transport

Beitragvon 108fendt » Di Mär 28, 2017 9:55

Wenn die FFW das nicht mehr macht, ist schon seltsam ! Auch wenn mal ein Schaden passiert ist !

Wenn dich keiner absichert via Fahrzeug usw würde ich die Finger davon lassen !
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Re: Vorschriften Maibaum Transport

Beitragvon Kugelblitz » Di Mär 28, 2017 15:53

Wie schaut es aus, wenn ich die 18,75 überschreite? Brauche ich dann eine Sondergenehmigung?
wenn ja mit Begleitung und allem drum und dran?
Auf welchem Amt/ Behörde kann ich mich da Schlau machen?!


Bis dahin, hat unser Gesetzesgeber die Grenzen gesetzt.
Länge vom gesamten Zug.
Lernt man eigentlich, schon beim Führerschein machen (wenn vorhanden) :?:
War bei mir, vor 20 Jahre jedenfalls so...
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Re: Vorschriften Maibaum Transport

Beitragvon *da-done* » Di Mär 28, 2017 18:33

lol geil. die feurwehr hatte einen schaden und die versicherung wollte nicht aufkommen. und nun suchen die einen dummen landwirt/unternehmer der ihnen den baum fährt, den wenn schaden entsteht müssen die nicht haften.

meine meinung FINGER WEG. wenn was sit bist du der dumme. haftest mit privatvermögen. wenn noch verkehrwiedrig (überläge... falsche ladungssicherung) und mit todesfolge. siehste die gitterstäbe von innen.
Moin, bin gerade dabei einen Brennholzverleih auf die Beine zu stellen.
Hat jemand Interesse an einer Juniorpartnerschaft ? :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Vorschriften Maibaum Transport

Beitragvon Marco + Janine » Sa Apr 01, 2017 10:01

Max. Gespannlänge liegt bei 18,75m dazu darf aber die Ladung noch mal etwas hinten raus hängen!
Denk bei 21m ist Ende, wenn ich mich so an den Füherschein erinnere.... Lang ists her.
Damit kommst aber beim Maibaum auch nicht weit...

Marco
Sägen, genug für den dritten Weltkrieg.
Akku-Sägen, ein wink für die Grünen.
wenn die Flut kommt, können wir das mit dem Baumklettern
oder notfalls haben wir ja unsern Hubsteiger.
Schlepper, genug um ihn nicht mit meiner Frau teilen zu müssen :lol:
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Re: Vorschriften Maibaum Transport

Beitragvon ohneHirn » Sa Apr 01, 2017 23:22

Ab 20:30 gibt es keine Vorschriften mehr bgzl. des Transports von Maibäumen innerhalb Deutschlands! Damit soll das Brauchtum geschützt werden.
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Re: Vorschriften Maibaum Transport

Beitragvon 0mssen » Mi Apr 05, 2017 13:44

Moin moin,

ich werde mal kurz bisschen klugscheißen, da ich mich gerade mit so etwas so wie so auseinander setzen muss.
Die maximalen Gesamtlänge von Fahrzeugkombinationen liegt bei 18,75m. (§32 Abs. 4 StVZO)
Ladung darf die Gesamtlänge auf max. 20,75m verlängern. (§22 Abs. 4 StVO)

Durch die zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (AusnVO 2b, StVZO) kann bei Zügen, welche für Brauchtumsveranstaltungen genutzt, abweichend von §§32 StVZO durch einen Sachverständigen ein Gutachten erstellt werden, welches die Verkehrssicherheit bescheinigt. D.h. dass man eigentlich erst zu seinem netten Tüv-Onkel muss bevor man einen Maibaum transportiert.

Mfg Andreas
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Re: Vorschriften Maibaum Transport

Beitragvon Kugelblitz » Mi Apr 05, 2017 16:46

Brauchtum oder nicht
Du nimmst im allgemeinen Straßenverkehr teil.
Da hilft auch keine Ausrede.
Hast du eine Sondergenehmigung, fürs Brauchtum?
Bei 18,75 ist Schluss.
Kugelblitz
 
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Re: Vorschriften Maibaum Transport

Beitragvon Justice » Mi Apr 05, 2017 16:57

Fragt doch mal bei einem der wenigen übrig gebliebenen Langholzfahrern nach. Die transportieren nahezu täglich Maibaumähnliche Stämme. Und das auf der Autobahn :mrgreen: Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das da ein TÜV-Insch. beim laden dabei ist.
Justice
 
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Re: Vorschriften Maibaum Transport

Beitragvon yogibaer » Mi Apr 05, 2017 17:11

Wenn mit normalen "Hackenporsche" ein 10 m - Maibaum transportiert wird müßte es doch auch für längere Bäume gehen wenn das Fahrwerk verstärkt wird. :wink: Und Kraftfahrzeuge sind es auch nicht, also TÜV nicht relevant, oder doch :?:
http://www.krone.at/oesterreich/gestohl ... ory-508617
Gruß Yogi
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Re: Vorschriften Maibaum Transport

Beitragvon Jupiter6x6 » Mi Apr 05, 2017 17:54

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... 10989.html

gilt auch für Maibaumtransporte - m.w.gabs bei den technischen Prüfstellen genau zum thema Überlänge/Formulierung von Ausnahmen usw aktuell eine Arbeitsanweisung.

Wenn interesse besteht kann ich das wesentliche in Erfahrung bekommen.

Gruss
Michael
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Re: Vorschriften Maibaum Transport

Beitragvon Kugelblitz » Mi Apr 05, 2017 18:50

(4) Die Ausnahmen nach den Absätzen 1 bis 3 gelten nur, wenn 1.
für jedes der eingesetzten Fahrzeuge eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht, die die Haftung für Schäden abdeckt, die auf den Einsatz der Fahrzeuge im Rahmen der Absätze 1 bis 3 zurückzuführen


Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Würde sich jede Versicherung, darauf berufen!
Auf 18,75 Meter.
:lol:
Nächste Frage, hat der Anhänger überhaupt eine BE?
Einfach ne grüne Nummer dran pappen, ist nicht!
Wissen nur die wenigsten. Wenn den richtigen Sheriff erwischst, und du ohne Betriebserlaubnis unterwegs bist,
bist du sowieso Mode (im Arsch).
Nur mal nebenbei!
Kugelblitz
 
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