hallo an alle, bin selber kein jäger, habe aber eine frage an euch als solche. bei mir in der nähe (oberbayern) gibt es einen wald in privatbesitz. seit kurzem ist der mit einem mannshohen zaun aus jungen buchenstämmchen "abgeriegelt", daran schilder (1x1,5m) "betreten und befahren verboten. privatgrund" um die stämmchen noch mordsmäßig stacheldraht drumherum.
meine frage: dürfen wälder, wenn in privatbesitz, gegen fremde abgeriegelt werden? ich dachte nämlich, dass wälder immer (zu angemessenen tageszeiten) der allgemeinheit zugänglich sein müssen. danke für eure antworten!