Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Nov 20, 2025 11:55

Wald geschenkt

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Antwort erstellen
37 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
  • Mit Zitat antworten

Re: Wald geschenkt

Beitragvon DonStratus » Fr Jul 01, 2011 22:33

Also meines Wissens ist das in jedem Bundesland anders und liegt am jeweils zuständigen Finanzamt.

Ich habe vor ein paar Jahren Wald gekauft und mich beim Fi-Amt wegen der Steuerfreiheit erkundigt. Der zuständige Herr erklärte mir,
dass ich soviel Wald besitzen oder zumindest bewirtschaften muss, dass man eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen kann. Als Grenze
hierzu nannte er mir 2 Ha also 20000m². Es ist allerdings unerheblich ob mir das gehört oder nur gepachtet ist. Diese Grenzen gelten
oder galten zumindest hier in Rheinland-Pfalz, Fi-Amt Pirmasens/Zweibrücken, noch vor 3 Jahren.

Zum damaligen Zeitpunkt besass ich nur knapp über 1 Ha. Also hat mir ein Bekannter einen Pachtvertrag gegeben :roll: Das hatte gereicht
um die Steuerbefreiung zu bekommen. Mittlerweile besitze ich aber selbst über 2 Ha, sodass ich den Pachtvertrag zurückgeben, bzw, vernichten
konnte :mrgreen:

Warum bei über 2 Ha Wald, welcher selbst bewirtschaftet wird, von einer Gewinnerzielung ausgegangen wird, obwohl man kein Holz verkäuft
oder sonst wie Geld daraus einnimmt, wurde mir von Finanzbeamten wie folgt erklärt:

Wer eine Fläche von mind. 2 Ha bewirtschaftet, kann jährlich so viel Holz nachhaltig entnehmen, daß er hierdurch eine entsprechend große
Menge Heizöl (oder Strom usw.) spart. Diese Ersparnis ist dann der fiktive Gewinn fürs Finanzamt. Kurioserweise muss man diesen "Gewinn"
aber nicht steuererhöhend in der Steuererklärung angeben :klug:

Das verstehe wer will, aber Hauptsache Steuerfreiheit für meinen Traktor und keine Zulassungsplicht für Anhänger :prost:

Der Beamte erklärte mir jedoch weiterhin, dass ich keinesfalls Lohnarbeiten mit den steuerbefreiten Traktoren erledigen dürfe.Noch nicht einmal
unentgeldlich für andere. Zum Beispiel meinem Bruder Brennholz nach Hause fahren. Das wäre dann nämlich Steuerhinterziehung :shock:
Man darf damit ausschließlich für sich selbst arbeiten, ausnahmslos. Um eine solche Arbeit oder Fuhre legal machen zu dürfen, muss man dies
beim Finanzamt anmelden und die anfallende Steuer nachzahlen :klug:

Ich hoffe etwas für Klarheit gesorgt zu haben :mrgreen:
Fendt 211
Growi GSW 30F/ZW
AMR SAT4-700PTH-O
Binderberger RZ 1200
Stihl MSA 220, Stihl MS 261, Stihl MS500i, Dolmar PS 7900
Stihl FS 260
Berti TA 180MI Seitenmulcher
Benutzeravatar
DonStratus
 
Beiträge: 1124
Registriert: Di Mär 04, 2008 0:08
Wohnort: bei Pirmasens/Westpfalz
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wald geschenkt

Beitragvon GüldnerG50 » Sa Jul 02, 2011 10:01

DonStratus hat geschrieben:Der Beamte erklärte mir jedoch weiterhin, dass ich keinesfalls Lohnarbeiten mit den steuerbefreiten Traktoren erledigen dürfe.Noch nicht einmal
unentgeldlich für andere. Zum Beispiel meinem Bruder Brennholz nach Hause fahren. Das wäre dann nämlich Steuerhinterziehung :shock:
Man darf damit ausschließlich für sich selbst arbeiten, ausnahmslos. Um eine solche Arbeit oder Fuhre legal machen zu dürfen, muss man dies
beim Finanzamt anmelden und die anfallende Steuer nachzahlen :klug:

Ich hoffe etwas für Klarheit gesorgt zu haben :mrgreen:


Die Klarheit vertreib ich mal wieder, sonst wird's zu langweilig :mrgreen:

Aussage eines netten Polizisten (Bekannter von mir):

Du darfst mit ner Grünen Nummer sogar für deinen Nachbarn im Rahmen der Nachbarschaftshilfe Brennholz fahren. Draufgekommen sind wir, als ein Bekannter LW von der Polizei ein "Knöllchen" wegen Steuerhinterziehung bekam, weil er sich im Winter paar Industriekisten geholt hat und die zerlegte, weil die Kanthölzer und Platten für sich behalten wollte.... Sozusagen als Zeitvertreib mit dem Sohnemann.... Die Strafe wurde zurückgenommen.... Industiekisten heißen noch lange nicht dass es kein LoF-Zweck ist!!

Grüße
Benutzeravatar
GüldnerG50
 
Beiträge: 6283
Registriert: Mi Jul 01, 2009 14:46
Wohnort: Bayrisch Schwäbisches Grenzgebiet 865XX
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wald geschenkt

Beitragvon robs97 » Sa Jul 02, 2011 10:09

GüldnerG50 hat geschrieben:
DonStratus hat geschrieben:Der Beamte erklärte mir jedoch weiterhin, dass ich keinesfalls Lohnarbeiten mit den steuerbefreiten Traktoren erledigen dürfe.Noch nicht einmal
unentgeldlich für andere. Zum Beispiel meinem Bruder Brennholz nach Hause fahren. Das wäre dann nämlich Steuerhinterziehung :shock:
Man darf damit ausschließlich für sich selbst arbeiten, ausnahmslos. Um eine solche Arbeit oder Fuhre legal machen zu dürfen, muss man dies
beim Finanzamt anmelden und die anfallende Steuer nachzahlen :klug:

Ich hoffe etwas für Klarheit gesorgt zu haben :mrgreen:


Die Klarheit vertreib ich mal wieder, sonst wird's zu langweilig :mrgreen:

Aussage eines netten Polizisten (Bekannter von mir):

Du darfst mit ner Grünen Nummer sogar für deinen Nachbarn im Rahmen der Nachbarschaftshilfe Brennholz fahren. Draufgekommen sind wir, als ein Bekannter LW von der Polizei ein "Knöllchen" wegen Steuerhinterziehung bekam, weil er sich im Winter paar Industriekisten geholt hat und die zerlegte, weil die Kanthölzer und Platten für sich behalten wollte.... Sozusagen als Zeitvertreib mit dem Sohnemann.... Die Strafe wurde zurückgenommen.... Industiekisten heißen noch lange nicht dass es kein LoF-Zweck ist!!

Grüße


Ich glaub, das das was Don Strauss geschrieben hat laut " Beamtendeutsch" sicherlich richtig ist.
Doch in der Realität wird man bestimmt nicht als Steurhintezieher mit einem Polizeiaufgebot und der stählernen 8 an den Handgelenken abgeführt nur weil man seinem Bruder oder dem Nachbarn ne Fuhre Holz in den Hof gekippt hat :lol: :lol:
Ich muss ja dem Sheriff, solle er mich den anhalten, nicht auf die Nase binden, das ich den Hänger voll Holz jetzt gerade dem Herrn Huber bring und etliche 100 € dafür kassiere.
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
robs97
 
Beiträge: 4143
Registriert: Do Dez 10, 2009 21:25
Wohnort: Schliersee
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wald geschenkt

Beitragvon DonStratus » Sa Jul 02, 2011 10:50

robs97 hat geschrieben:
GüldnerG50 hat geschrieben:
DonStratus hat geschrieben:Der Beamte erklärte mir jedoch weiterhin, dass ich keinesfalls Lohnarbeiten mit den steuerbefreiten Traktoren erledigen dürfe.Noch nicht einmal
unentgeldlich für andere. Zum Beispiel meinem Bruder Brennholz nach Hause fahren. Das wäre dann nämlich Steuerhinterziehung :shock:
Man darf damit ausschließlich für sich selbst arbeiten, ausnahmslos. Um eine solche Arbeit oder Fuhre legal machen zu dürfen, muss man dies
beim Finanzamt anmelden und die anfallende Steuer nachzahlen :klug:

Ich hoffe etwas für Klarheit gesorgt zu haben :mrgreen:


Die Klarheit vertreib ich mal wieder, sonst wird's zu langweilig :mrgreen:

Aussage eines netten Polizisten (Bekannter von mir):

Du darfst mit ner Grünen Nummer sogar für deinen Nachbarn im Rahmen der Nachbarschaftshilfe Brennholz fahren. Draufgekommen sind wir, als ein Bekannter LW von der Polizei ein "Knöllchen" wegen Steuerhinterziehung bekam, weil er sich im Winter paar Industriekisten geholt hat und die zerlegte, weil die Kanthölzer und Platten für sich behalten wollte.... Sozusagen als Zeitvertreib mit dem Sohnemann.... Die Strafe wurde zurückgenommen.... Industiekisten heißen noch lange nicht dass es kein LoF-Zweck ist!!

Grüße


Ich glaub, das das was Don Strauss geschrieben hat laut " Beamtendeutsch" sicherlich richtig ist.
Doch in der Realität wird man bestimmt nicht als Steurhintezieher mit einem Polizeiaufgebot und der stählernen 8 an den Handgelenken abgeführt nur weil man seinem Bruder oder dem Nachbarn ne Fuhre Holz in den Hof gekippt hat :lol: :lol:
Ich muss ja dem Sheriff, solle er mich den anhalten, nicht auf die Nase binden, das ich den Hänger voll Holz jetzt gerade dem Herrn Huber bring und etliche 100 € dafür kassiere.


Klar, wo kein Kläger da kein Richter. Aber es gibt auch Situationen wo man diese steuerrechtliche Geschichte regelmäßig vergisst. Zum Beispiel wenn der Bauer mit seinem Traktor einen
Umzugswagen zieht. Bei der Dorfkirmes oder beim Unifest. Ebenfalls alles verboten und kommt spätestens dann raus, wenn etwas passiert. Zumal das dann auch noch BG und versicherungstechnische Probleme nach sich zieht. :klug:

Gruß Patrick
Fendt 211
Growi GSW 30F/ZW
AMR SAT4-700PTH-O
Binderberger RZ 1200
Stihl MSA 220, Stihl MS 261, Stihl MS500i, Dolmar PS 7900
Stihl FS 260
Berti TA 180MI Seitenmulcher
Benutzeravatar
DonStratus
 
Beiträge: 1124
Registriert: Di Mär 04, 2008 0:08
Wohnort: bei Pirmasens/Westpfalz
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wald geschenkt

Beitragvon GüldnerG50 » Sa Jul 02, 2011 19:27

Hallo.

Jain, Faschingsumzug und Maibaum darf man, ist eine Brauchtumsveranstaltung. Schleppertreffen hingegen nicht, nur wenn man sich alle Schlepper mit grüner Nummer wegdenkt, bleiben nichtmehr viele, weswegen ich da Handlungsbedarf sehe...

Grüße
Benutzeravatar
GüldnerG50
 
Beiträge: 6283
Registriert: Mi Jul 01, 2009 14:46
Wohnort: Bayrisch Schwäbisches Grenzgebiet 865XX
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wald geschenkt

Beitragvon DonStratus » So Jul 03, 2011 0:25

GüldnerG50 hat geschrieben:Hallo.

Jain, Faschingsumzug und Maibaum darf man, ist eine Brauchtumsveranstaltung. Schleppertreffen hingegen nicht, nur wenn man sich alle Schlepper mit grüner Nummer wegdenkt, bleiben nichtmehr viele, weswegen ich da Handlungsbedarf sehe...

Grüße


Hmm, mag sein das es bei Fasching und Maibaum erlaubt ist. Aber z. Bsp. beim Abi-Umzug hagelte es hier letztens einige Anzeigen. War wohl ein Denunziant am Werk.
Denn viele viele Jahre lang hat sich da keine Sau drum gescheert :gewitter:
Fendt 211
Growi GSW 30F/ZW
AMR SAT4-700PTH-O
Binderberger RZ 1200
Stihl MSA 220, Stihl MS 261, Stihl MS500i, Dolmar PS 7900
Stihl FS 260
Berti TA 180MI Seitenmulcher
Benutzeravatar
DonStratus
 
Beiträge: 1124
Registriert: Di Mär 04, 2008 0:08
Wohnort: bei Pirmasens/Westpfalz
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wald geschenkt

Beitragvon Ans » Di Jul 05, 2011 20:37

Moin,
schon mal Danke für die Antworten. Um die grüne Nummer geht es mir erst in 2. Linie (da habe ich mich auch schon durch viele Threads gelesen und bin dadurch eigentlich, durch die vielen verschiedenen Antworten, nicht viel schlauer geworden). Da frage ich dann mal selbst das FA/Zulassungsstelle. Aber eben Eins nach dem Anderen. Erstmal muß der Wald halt mir gehören, und dafür will ich halt nichts übersehen und hinterher große Augen machen :shock: .

Gruß Ans
Ans
 
Beiträge: 85
Registriert: Mo Feb 02, 2009 11:39
Wohnort: Schleswig-Holstein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wald geschenkt

Beitragvon bachi » Di Jul 05, 2011 22:14

Hallo,

hab mir vor ein paar Wochen ein eigenes Waldstück zugelegt. Stand vor dem gleichen Problem, dass ich nicht genau wusste ab wann man ein grünes Kennzeichen bekommt. Hab dann heute morgen zuerst mit der Zulassungsstelle telefoniert. Die meinten, ich müsse mindestens ein ha nachweisen um grüne Kennzeichen zu bekommen. Sie würden mir auf der Zulassungsstelle ein grünes Kennzeichen zwar zulassen, aber es würden Stichproben vom Finanzamt gemacht.

Naja, da die Aussage nicht sehr eindeutig war, hab ich dann gleich mal beim Finanzamt angerufen. Die meinten ich müsse bei der lbg Mitgliedsbeitrag zahlen dann wäre ein grünes Kennzeichen kein Problem. Da ich ja noch keine lbg bezahl habe, habe ich nach der ha Zahl gefragt wie groß die sein müsste. Die gute Frau hat mir dann versichert, dass man ein grünes Kennzeichen bekommt, sobald man landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet egal wie groß diese ist.

Hoffe ich konnte dir helfen.

Gruß bachi
bachi
 
Beiträge: 151
Registriert: Do Apr 14, 2011 8:09
Wohnort: Landkreis Weißenburg Gunzenhausen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wald geschenkt

Beitragvon Badener » Mi Jul 06, 2011 7:08

bachi hat geschrieben:Hallo,

hab mir vor ein paar Wochen ein eigenes Waldstück zugelegt. Stand vor dem gleichen Problem, dass ich nicht genau wusste ab wann man ein grünes Kennzeichen bekommt. Hab dann heute morgen zuerst mit der Zulassungsstelle telefoniert. Die meinten, ich müsse mindestens ein ha nachweisen um grüne Kennzeichen zu bekommen. Sie würden mir auf der Zulassungsstelle ein grünes Kennzeichen zwar zulassen, aber es würden Stichproben vom Finanzamt gemacht.

Naja, da die Aussage nicht sehr eindeutig war, hab ich dann gleich mal beim Finanzamt angerufen. Die meinten ich müsse bei der lbg Mitgliedsbeitrag zahlen dann wäre ein grünes Kennzeichen kein Problem. Da ich ja noch keine lbg bezahl habe, habe ich nach der ha Zahl gefragt wie groß die sein müsste. Die gute Frau hat mir dann versichert, dass man ein grünes Kennzeichen bekommt, sobald man landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet egal wie groß diese ist.

Hoffe ich konnte dir helfen.

Gruß bachi


Genauso ist es, und Lof Flächen hast du sobald du >1000m^2 hast.
Aber ich wurde ja ziemlich rüde "verschlimmbessert".

Was die Kosten anbelangen fallen mir immernoch nur der Notar, die Lbg und Steuern ein.
Kann da vllt. jemand noch was dazusagen?

Gruß
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
Benutzeravatar
Badener
 
Beiträge: 7470
Registriert: Mi Feb 16, 2011 9:38
Wohnort: Hotzenwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wald geschenkt

Beitragvon bachi » Mi Jul 06, 2011 8:00

Hi Badener,

hab schon mitgelesen aber da ich bis gestern nicht genau wusste ab wann man ein grünes Kennzeichen bekommt, habe ich mich lieber raus gehalten. Aber die Umgangsweise von stamo war auf alle Fälle nicht in Ordnung.

Nachdem jemand geschrieben hat, dass es Landkreisabhängig ist ob man ein grünes Kennzeichen bekommt oder nicht, hab ich natürlich auch gleich nachgefragt. Die Frau versicherte mir dass es Deutschlandweit einheitlich zuginge und dass das Finanzamt selbst intern erst ein Rundschreiben bekommen hätte, in dem drin steht dass grüne Kennzeichen demjenigen zu gestatten sind der land- oder forstwirtschaftliche Flächen bewirtschaftet.

Zu den Kosten bin ich auch deiner Meinung.
-Notar (gibts Erhebungssätze je nach Größe der Fläche)
-Grunderwerbssteuer (Je nach Bundesland unterschiedlich)
-LBG (75,-€ Grundbetrag +Flächenzuschlag)
-Kosten für Vorkaufsrecht entfallen da das Stück ja vererbt oder verschenkt werden soll
-Maklergebühren entfallen
-Es könnte höchstens noch Erbsteuer anfallen wenn der Freibetrag schon aufgebraucht ist.

Hoff ich konnt noch ein bisschen Licht ins Dunkle bringen.

gruß bachi
bachi
 
Beiträge: 151
Registriert: Do Apr 14, 2011 8:09
Wohnort: Landkreis Weißenburg Gunzenhausen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wald geschenkt

Beitragvon DonStratus » Mi Jul 06, 2011 9:45

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland grundsätzlich 3,5 % der Bemessungsgrundlage, kann aber von den Bundesländern abweichend festgelegt werden. Sie wird in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können.

Steuersatz:

Gemäß § 11 GrEStG beträgt die Steuer 3,5 % der Bemessungsgrundlage (bis 1997: 2 %); sie ist auf volle Euro abzurunden. Das Finanzamt kann gemäß § 12 GrEStG im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen von der genauen Ermittlung des Steuerbetrags absehen und die Steuer in einem Pauschbetrag festsetzen, wenn dadurch die Besteuerung vereinfacht und das steuerliche Ergebnis nicht wesentlich geändert wird.

Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen (siehe Art. 105 Abs. 2a GG).

Bundesland gültig ab Steuersatz
Berlin 01.01.2007 4,5 %
Brandenburg 01.01.2011 5,0 %
Bremen 01.01.2011 4,5 %
Hamburg 01.01.2009 4,5 %
Niedersachsen 01.01.2011 4,5 %
Saarland 01.01.2011 4,0 %
Sachsen-Anhalt 01.03.2010 4,5 %
Schleswig-Holstein 01.01.2012 5,0 %
Thüringen 07.04.2011 5,0 %
Übrige - 3,5 %

Gesamter Text http://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_%28Deutschland%29
Fendt 211
Growi GSW 30F/ZW
AMR SAT4-700PTH-O
Binderberger RZ 1200
Stihl MSA 220, Stihl MS 261, Stihl MS500i, Dolmar PS 7900
Stihl FS 260
Berti TA 180MI Seitenmulcher
Benutzeravatar
DonStratus
 
Beiträge: 1124
Registriert: Di Mär 04, 2008 0:08
Wohnort: bei Pirmasens/Westpfalz
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wald geschenkt

Beitragvon DonStratus » Mi Jul 06, 2011 10:02

Notar-Vergütung:

Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach der Kostenordnung (KostO). Diese müssen vom Notar erhoben werden, abweichende Kostenvereinbarungen mit ermäßigten oder erhöhten Kosten sind verboten und unwirksam. Die Kostenrechnungen werden durch den Landgerichtspräsidenten oder eine Notarkasse (A.d.ö.R.) in regelmäßigen Abständen überprüft. Damit soll die Unparteilichkeit des Notars gewährleistet werden. In aller Regel werden einem Amtsgeschäft des Notars nach einer Kostentabelle wertmäßig gesetzlich festgelegte Gebühren zugeordnet. Die Notarkosten richten sich daher nicht nach dem Aufwand, sondern nach dem Wert, auf den sich die notarielle Tätigkeit bezieht (dem Geschäftswert). Bei einem Grundstückskauf ist dies regelmäßig der Kaufpreis.

Die Höhe der Gebühren richtet sich meist nach dem Geschäftswert. § 32 KostO regelt, wie sich die Höhe einer Gebühr für einen bestimmten Geschäftswert errechnet. Für Geschäftswerte bis 1.000.000 Euro ist der KostO als Anlage eine Gebührentabelle beigefügt.

Bild

Gesamter Text und Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Kostenordnung
Zuletzt geändert von DonStratus am Mi Jul 06, 2011 10:10, insgesamt 1-mal geändert.
Fendt 211
Growi GSW 30F/ZW
AMR SAT4-700PTH-O
Binderberger RZ 1200
Stihl MSA 220, Stihl MS 261, Stihl MS500i, Dolmar PS 7900
Stihl FS 260
Berti TA 180MI Seitenmulcher
Benutzeravatar
DonStratus
 
Beiträge: 1124
Registriert: Di Mär 04, 2008 0:08
Wohnort: bei Pirmasens/Westpfalz
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wald geschenkt

Beitragvon DonStratus » Mi Jul 06, 2011 10:10

Hier findest Du eine exakte Erklärung über die Beitragsberechnung incl. eines Rechenmodules der BG. Zumindest für Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz.

http://www.lsv.de/hrs/05mitgliedschaft_neu/mit01/mit01_02/Beitr__ge_der_Berufsgenossenschaft_im_Jahr_2011/index.html
Fendt 211
Growi GSW 30F/ZW
AMR SAT4-700PTH-O
Binderberger RZ 1200
Stihl MSA 220, Stihl MS 261, Stihl MS500i, Dolmar PS 7900
Stihl FS 260
Berti TA 180MI Seitenmulcher
Benutzeravatar
DonStratus
 
Beiträge: 1124
Registriert: Di Mär 04, 2008 0:08
Wohnort: bei Pirmasens/Westpfalz
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wald geschenkt

Beitragvon Ans » Mi Jul 06, 2011 12:10

Moin,
Danke,danke, danke. Habe mit eurer Hilfe und Begriffen sowas in der Art auch googeln können. Demnach kommen wohl nur geringe Kosten auf mich zu. Von daher werde ich wohl zuschlagen :) , ohne Angst vor unkalkulierbaren Kosten.


Gruß Ans
Ans
 
Beiträge: 85
Registriert: Mo Feb 02, 2009 11:39
Wohnort: Schleswig-Holstein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wald geschenkt

Beitragvon bachi » Mi Jul 06, 2011 12:36

@DonStratus

Na das sind doch mal Aussagen. Da kann Jeder nachschauen wie hoch die jeweiligen Gebühren sind.

:google: machts möglich!!!

gruß bachi
bachi
 
Beiträge: 151
Registriert: Do Apr 14, 2011 8:09
Wohnort: Landkreis Weißenburg Gunzenhausen
Nach oben

VorherigeNächste

Antwort erstellen
37 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3

Zurück zu Forstwirtschaft

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki