Ich habe vor ein paar Jahren Wald gekauft und mich beim Fi-Amt wegen der Steuerfreiheit erkundigt. Der zuständige Herr erklärte mir,
dass ich soviel Wald besitzen oder zumindest bewirtschaften muss, dass man eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen kann. Als Grenze
hierzu nannte er mir 2 Ha also 20000m². Es ist allerdings unerheblich ob mir das gehört oder nur gepachtet ist. Diese Grenzen gelten
oder galten zumindest hier in Rheinland-Pfalz, Fi-Amt Pirmasens/Zweibrücken, noch vor 3 Jahren.
Zum damaligen Zeitpunkt besass ich nur knapp über 1 Ha. Also hat mir ein Bekannter einen Pachtvertrag gegeben
um die Steuerbefreiung zu bekommen. Mittlerweile besitze ich aber selbst über 2 Ha, sodass ich den Pachtvertrag zurückgeben, bzw, vernichten
konnte
Warum bei über 2 Ha Wald, welcher selbst bewirtschaftet wird, von einer Gewinnerzielung ausgegangen wird, obwohl man kein Holz verkäuft
oder sonst wie Geld daraus einnimmt, wurde mir von Finanzbeamten wie folgt erklärt:
Wer eine Fläche von mind. 2 Ha bewirtschaftet, kann jährlich so viel Holz nachhaltig entnehmen, daß er hierdurch eine entsprechend große
Menge Heizöl (oder Strom usw.) spart. Diese Ersparnis ist dann der fiktive Gewinn fürs Finanzamt. Kurioserweise muss man diesen "Gewinn"
aber nicht steuererhöhend in der Steuererklärung angeben
Das verstehe wer will, aber Hauptsache Steuerfreiheit für meinen Traktor und keine Zulassungsplicht für Anhänger

Der Beamte erklärte mir jedoch weiterhin, dass ich keinesfalls Lohnarbeiten mit den steuerbefreiten Traktoren erledigen dürfe.Noch nicht einmal
unentgeldlich für andere. Zum Beispiel meinem Bruder Brennholz nach Hause fahren. Das wäre dann nämlich Steuerhinterziehung
Man darf damit ausschließlich für sich selbst arbeiten, ausnahmslos. Um eine solche Arbeit oder Fuhre legal machen zu dürfen, muss man dies
beim Finanzamt anmelden und die anfallende Steuer nachzahlen
Ich hoffe etwas für Klarheit gesorgt zu haben



machts möglich!!!