63holgi hat geschrieben:Was sehr interessant ist, ist folgendes:T5060 hat geschrieben:
Aus Sicht der Betroffenen steht euch rechtlicher Beistand zu, den auch die Vorhabenträgerin in jedem Fall zu zahlen hat !!
Dann muss der Landkreis zB mir den Anwalt bezahlen mit ich dagegen vorgehen möchte? Weiß der Landkreis das?
Das ist der Grundsatz der "Waffengleichheit", dass der Grundstückbetroffene, dem Vorhabenträger gegenüber, mit seinen ganzen Experten, gleichgestellt ist.
Im Verwaltungsrecht erfahrene Anwälte wissen das. Die wollen aber nicht nach der Honorarordnung abrechnen und vertreten dann gerne mehrere Betroffene.

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet