Badener hat geschrieben:Rechtlich gesehen kannst du erstmal gar nichts machen....
Nachlassgericht wäre das richtige.... Die Sachen gehören dir nicht und deshalb darfst du die auch nicht entsorgen oder verhökern.
Das kann lange gehen.....
Fehler.... Er hat den Wohnwagen samt Müll gefunden und stellt ihn auf der Einfahrt des verstorbenen ab....
Nun müssen die beweisen das der ihnen nicht gehört.. Wenn der Bumsanhänger auf den Verblichenen mal zugelassen war werden sich die Erben schwer tun hier was abzuweisen.....
Hab ich mit zwei Schrottkarren die ich mal untergestellt habe auch so gemacht als die Erben nicht mehr wissen davon...
Thema erledigt!