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Waldkauf: Wie genau funktioniert ein Vorkaufsrecht?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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26 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon Der Brocken » Mo Jun 11, 2007 15:54

Wenn ich ein Flurstück verkaufen will, dann gehe ich zum Notar und mache Vertrag. Erst im Zuge der Vertragsabwicklung bekommt das Grundstücksamt zu tun. Aber das scheint ja wirklich überall anders gehandhabt zu werden.
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Beitragvon Takar » Mo Jun 11, 2007 16:00

Hallo

Was willst Du beim Notar ohne die Auszüge aus dem Grundbuchamt ?

Bei uns geht man zuerst aufs Grundbuchamt, da bekommt man die Bestätigung, daß einem das Flurstück gehört, das kein Niesnutz darauf liegt und das das Flurstück zum Verkauf freigegeben wird, dann geht man zum Notar.

Ich weis das deshalb so genau, da ich gerade dieses Jahr zwei Grundstücke für meinen Betrieb dazu erworben habe.

Das Grundbuchamt bestätigt dem Käufer ebenfalls das die zu erwrbenden Grundstücke, "Nutzbar" sind und nicht dem Landschafts oder Naturschutz unterliegen.

In Germany ist alles geregelt, "KOTZ"

Frank
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Beitragvon Der Brocken » Mo Jun 11, 2007 16:11

Das macht bei uns alles der Notar.
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Beitragvon IHC1255XL » Mo Jun 11, 2007 16:17

Der Brocken hat geschrieben:Das macht bei uns alles der Notar.


Genau! Wofür bekommt der denn sonst sein Geld?
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Beitragvon Komatsu » Mo Jun 11, 2007 16:23

:lol: Kann man alles online abfragen, offen für Berechtigte von Berufs wegen.
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Beitragvon Takar » Mo Jun 11, 2007 16:54

Hallo

Das ist ja klasse, unser Notar hat sich das alles von "UNS" (Verkäufer und Käufer) vorlegen lassen.

Er bekam sein Geld eigentlich nur für das Aufsetzen und die Notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages, mehr hat der gute Mann nicht gemacht.

Online abfragen ??????? :lol: :lol: :lol:

Ohne das dabei sein des Verkäufers, bekam ich nichtmal Auskunft über die genauen Flurstücknummern der Grundstücke und die Grenzsteine durften wir beide auch noch eigenhändig suchen und freilegen sonst hätten wir alles neu vermessen lassen müssen.

Wir waren zweimal "zusammen" beim Grundbuchamt bis wir alles hatten um dann vier Wochen auf den Notartermin zu warten.

Die ganze Aktion hat vom Februar bis mitte Mai gedauert, bis wir endlich den Kauf abgewickelt hatten.

Frank

edit: Obwohl die Dame auf dem Grundbuchamt eine Schulkameradin von meiner Frau war und wir sie schon seit über 30 Jahre kennen, hat sie uns ausdrücklich gesagt, sie darf keine Infos über Grundstücke herausgeben nichtmal Flurstücknummern, ohne beisein des noch Eigentümers.

Online abfragen das wäre schön. :lol:
Zuletzt geändert von Takar am Mo Jun 11, 2007 17:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Komatsu » Mo Jun 11, 2007 17:38

von der Einigung Käufer / Verkäufer 36 Std. war bisher der Rekord, selten länger wie ne Woche. Gut die Auflassung das kann dann richtig dauern.
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Landkauf

Beitragvon Anja Ranke » Di Jun 12, 2007 10:59

Hallo bei uns war das relativ einfach, ich bin aufs Katasteramt gedackel, hab mir den Katasterauszug machen lassen. Anschließend zum Grunbuchamt. Die haben der Eigentümerin ihren Grundbuchauszug zugeschickt. Das Teil hab ich bei der guten Frau abgeholt, bin dann zur Bank und zum Notar und ferstig war die Kiste. Der Notar hat uns dann zu der "Autogrammstunde" zusammengetrommelt, und aus die Maus, nur teuer ist der Busche, er hat glatte 400€ eigesackt...... . Heute kam das Schreiben der Gemeinde, dass sie das Land nicht haben wollen, dafür aber 20 € für diese Bescheinigung.- Sausäcke-
MfG
Jens
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Beitragvon rhagium » Di Jun 12, 2007 22:09

Bei uns läuft das so;

Verkäufer und Käufer gehen zu Notar. Dort wird ein Notarvertrag, wie bei allen Grundstücksgeschäften vorgeschrieben, aufgesetzt. Der Notar unterrichtet dann alle, die ein gesetzliches Vorkaufsrecht haben vom Grundstücksgeschäft. Zu den Vorkaufsberechtigten zählen in Sachsen, die politische Gemeinde und angrenzenden Land- und Forstbetriebe, der Freistaat Sachsen (nach Waldgesetz), die Naturschutzverwaltung, die Wasserbehörde. Alle wollen natürlich für ihr Negativattest Gebühren haben, diese muß der Käufer zahlen. Dann wird der Kaufvertrag wirksam. Ob die berechtigten Pateien das Vorkaufsrecht wahrnehmen, ist vorher schwer kalkulierbar. Sie müssen auf jeden Fall zu den Konditionen in den Kaufvertrag einsteigen, die Verkäufer und Käufer ursprünglich vom Notar haben aufsetzen lassen.
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Beitragvon da kami » Fr Jun 22, 2007 11:28

Das ist ja Kommunismus...solche Zustände.

Also ich muss als Eigentümer doch an denjenigen verkaufen können, an den ich will, zumal ich ja von einem Freund weniger verlang als von nem Fremden... Sowas verdient ja die Bezeichnung Eigentum nicht mehr, wenn ich dann verkaufen MUSS. :shock:
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Beitragvon holztiger » Mi Jun 27, 2007 13:44

Hallo,

in Bayern können die Kommunen das Vorkaufsrecht nur ausüben wenn nachweislich ein sogenanntes "öffentliches Interesse" vorliegt. Das heißt z.Bsp. wenn die Gemeinde das Grundstück für den Bau einer Straße benötigt. Nur dann kann die Gemeinde in den Kaufvertrag eintreten, allerdings zu den gleichen Bedingungen (gleicher Kaufpreis). Nur weil die Gemeinde an das Grundstück/Wald mit eigenen Grundstücken angrenzt berechtigt nicht zur Ausübung des Vorkaufsrecht.
Ich geh mal davon aus, das die Regelung für alle Bundesländer gleich sind.

Mfg Holztiger
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