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Wanderweg

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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28 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Wanderweg

Beitragvon franz8 » Di Sep 17, 2024 13:11

die Gemeinde will durch den Wald einen Spazierweg anlegen. Länge 700 m Breite 80 cm Hackschnitzel. Es sind keine Rechte im Grundbuch eingetragen. Es gibt Anwohner die diesen Weg möchten. Uns 4 Waldeigentümer entsteht durch den Weg kein Schaden. Es erfolgt auch kein Grundbucheintrag.
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Re: Wanderweg

Beitragvon DMS » Di Sep 17, 2024 14:49

? Klingt so, als wenn es kein Problem geben würde. Wenn die Grundstückseigentümer einverstanden sind und den Weg dann selbst nutzen können, ok. Nur bei 80 cm scheidet das doch aber aus. Also welchen Vorteil bringt ein Wanderweg für den Grundstückseigentümer, falls da aber eh nix wächst (z.B. Fels), hätt ich nix dagegen. Falls aber für den Weg Bäume gefällt werden müssen, säe es dann ja doch schon wieder anders aus. Und: Wirtschaftlich ist das ja dann eine Einbuße, wachsen kann auf einem Wanderweg ja nix mehr, falls es denn guter Boden ist. Also die Sache ist doch fraglich.
Zuletzt geändert von DMS am Di Sep 17, 2024 15:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wanderweg

Beitragvon agrarflächendesigner » Di Sep 17, 2024 14:59

Wie sieht es dann mit der verkehrssicherungspflicht aus? Muss der Weg begehbar gehalten werden,…?
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Re: Wanderweg

Beitragvon Caseih844XL » Di Sep 17, 2024 15:20

Vielleicht etwas Off-topic aber nachfolgende Situation ist bei mir im nahen Umfeld passiert und tangiert den Beitrag:

Situation:
durch ein kleineres Waldstück geht ein Weg (Weg A) der nicht eingetragen ist und führt zu einer Wiese, welche dem selben Eigentümer wie das Waldstück gehört
dieser Weg wird von einem ebenfalls nicht eingetragenen Fußweg / Trampelpfad (Weg B) gekreuzt
Beide Wege (weder abgemarkt noch gewidmet) werden von Fußgängern und Radfahrern gerne genutzt, da diese zum einen Abkürzung zum nahegelegenen Freibad bieten, zum anderen eine tolle Aussicht bieten. Dazu kommt noch, dass durch das Durchqueren der nachfolgenden Wiese ein (Flur-) schaden entsteht - diesen nimmt der Eigentümer bisher hin.

Nun hat der Eigentümer der Grundstücke einen Teilbereich der Waldfläche umzäunt, damit die gepflanzten Bäume / Naturverjüngung in die Höhe kommen kann. Dieser hat jedoch Rücksicht auf die Nutzer dieses Weges genommen und die Teilstücke links und rechts des Weges (A) gesondert umzäunt, damit dieser noch genutzt werden kann.

"Problem":
Um vom Weg B, zu Weg A zu kommen, muss ein Umweg von 55m (!) genutzt werden.

So weit, so gut - möchte man meinen

Ein Bewohner der Gemeinde sieht nun ein Problem mit dem Zaun. Er schrieb heuer sowohl an die Gemeinde als auch an die zuständige Behörde, der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes, da er einen Verstoß gegen die bayerische Verfassung sieht (Art. 141 Abs. 3, in der in Bayern der ungehinderte Zugang zum Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der Natur garantiert sein soll)

Gemeinde und Behörde haben sich das auch vor Ort angesehen - mit dem Entschluss, dass der Eigentümer komplett richtig gehandelt habe (auch unter dem bayerischen Naturschutzgesetz -> Schutzfunktion gegen Wildverbiss)
Die Person, die sich darüber beschwert hatte sieht es anders: 55m Umweg durch hüfthohe Brennesseln und ein steilerer Abschnitt seien nicht zumutbar

Inzwischen hat sich auch das Amt für Landwirtschaft und Forsten bzw. auch der Revierförster dazu geäussert und sich hinter den Eigentümer gestellt - auch ein öffentliches Interesse stehe hinter der Aufforstung

Die Person, die nicht einverstanden ist mit diesem Zaun, schaffte es sogar, eine komplette Seite in der regionalen Tageszeitung zu füllen.

Die Situation sollte jetzt mit den ganzen Behörden, Gemeinde und auch den Ämtern etc. geklärt sein - sollte man meinen!! Derjene schrecke aber grundsätzlich auch nicht von juristischen Wege ab.

Da sieht man mal, wie eine Person duzende Angestellte in Behörden, Ämtern, Gemeinden etc. beschäftigen kann und dennoch nicht zur Einsicht kommt.
In diesem Sinne: Augen auf, wenn man einen Wanderweg durch das eigene Grundstück "duldet". Ist er einmal abgemarkt oder gewidmet / eingetragen, sprechen auch andere in den waldbaulichen Belangen des eigenen Grundstückes mit.
mfg Caseih844XL
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Re: Wanderweg

Beitragvon wastl90 » Di Sep 17, 2024 16:05

agrarflächendesigner hat geschrieben:Wie sieht es dann mit der verkehrssicherungspflicht aus? Muss der Weg begehbar gehalten werden,…?

Das wäre auf alle Fälle zu klären. Den Aufwand darf man nicht unterschätzen. Empfohlen wird eine Kontrolle der Bäume 2x pro Jahr. Eigentlich müsstest du jeden Baum 30m links und rechts des Weges kontrollieren und dokumentieren.
Dein Vorhaben hört sich deutlich einfacher an als es ist.
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Re: Wanderweg

Beitragvon Schoofseggl » Di Sep 17, 2024 16:11

Ich würde das auf keinen Fall dulden. Schau dir mal solche Wege in touristisch gut erschlossenen Gebieten an wo diese Wege stark frequentiert werden. Der Müll und die Hundehaufen die da liegenbleiben ist dann deins, die Mountainbiker müssen dann dringend ihre Downhillstrecken durchs Gelände ziehen, Wurzelschäden gibts weil jeder neben dem Weg rumstapfen muss. Holzeinschlag wird spannend bis hochgefährlich weil den Weg dann aufwändig absperren musst und dir jeder zweite blöd kommt weil er ja das Recht hat da zu laufen. Ich glaub kaum dass die Gemeinde dann jedes mal 2 Hanseln rausschickt um die Absperrarbeiten zu übernehmen.
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Re: Wanderweg

Beitragvon franz8 » Di Sep 17, 2024 18:29

Die beschriebenen Nachteile finde ich schon wichtig. Man will sich aber als einziger nicht querstellen. Vielen Dank für die Anregungen.
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Re: Wanderweg

Beitragvon Schoofseggl » Di Sep 17, 2024 19:13

franz8 hat geschrieben: Man will sich aber als einziger nicht querstellen.

DOCH! Genau das, weil die anderen betroffenen denken doch genau so. Wenn ICH mich verweigere bin ICH der Depp. Am Ende sind alle der Depp weil sie dieser nie sein wollten.
Um es mir den worten von Franzjosef zu sagen: "Everybody’s darling is everybody’s Depp".
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Re: Wanderweg

Beitragvon Südheidjer » Di Sep 17, 2024 19:27

Franz, besprich das mal mit den anderen Eigentümern und schildere ihnen die hier von den Landtrefflern genannten Probleme und Bedenken.
Eigentlich müßte da jeder Eigentümer anschließend der Meinung sein, der Sache nicht zuzustimmen.
Ich würde es auch nicht.
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Re: Wanderweg

Beitragvon langholzbauer » Di Sep 17, 2024 19:42

Ich kann mich da den Bedenkenträgern nur anschließen.
Einen Trampelpfad dulden ist das eine...
Aber wenn da außer dem Besitzer jemand Hand anlegen will, dann weckt das Begehrlichkeiten und Ansprüche bis hin zu dem oben erwähnten Beispiel.
Die Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht ist zwar in letzter Zeit wieder etwas vernünftiger zu Gunsten des Waldbesitzes ausgefallen.
Aber der aktuelle Entwurf zum Bundeswaldgesetz lässt böses ahnen, wohin die Reise gehen wird.
Beachtet bitte:
Allein die Einbringung einer Hackschnitzeldecke macht den Pfad dann zu einer " touristischen Einrichtung" für die nach den meisten Landeswaldgesetzen heute schon eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht gilt. :klug:
Sowas dürfen gern Kommunen und Länder in ihren Wäldern installieren, hat aber n.m. M. nichts im Kleinprivatwald zu suchen, weil sich die wenigsten Waldbesitzer der rechtlichen Risiken bewusst sind.

Der LT ist nur ein Sammelsurium von vielen freiwilligen Leuten mit unterschiedlichen Meinungen.
Zu solchen Themen sollte man sich auch um Rat von FBG und/ oder Waldbesitzerverband bemühen, bevor man da zustimmt.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Wanderweg

Beitragvon Schoofseggl » Di Sep 17, 2024 19:51

Ach ja, sobald da ein Weg ist ist da auch die Verkehrsssicherungspflicht. Klar wird das von vielen nicht so ernst genommen, viel passiert auch nicht. Nur wenn dann doch mal im falschen Moment die marode Esche umkippt, ist halt dann doch blöd. Ich habe auch so eine Ecke, Wanderweg, sind nur 20m auf meinem Grund, genau da waren 6 Eschen, alle eingegangen oder schon am verrecken. Ha die dann alle fällen lassen, der LU hat geflucht, selbst im miesesten nebligen Novemberwetter musste alle paar Minuten einer mit seinem Köter dringend da durch, ich weiß schon warum ich das nicht selbst gemacht habe.
Entweder hast Du die komplette Haftungsübernahme samt Müllentsorgung und Verkehrrsicherung Schriftlich und Rechtssicher, also Notar, nix Fresszettel von der Gemeinde (und das wirst Du kaum bekommen) oder lass es sein.
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Re: Wanderweg

Beitragvon T5060 » Di Sep 17, 2024 20:12

Ich verstehe nicht, warum ein Waldbauer das "touristische Highlight" auf eigene Kosten hinnehmen soll.
Sowas muss natürlich Geld kosten, sonst ist es nichts wert. Für die 700 lfdm. ist eine Jahrespacht von 3.000 € schon angemessen und auch erforderlich.
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Re: Wanderweg

Beitragvon GeDe » Di Sep 17, 2024 22:36

T5060 hat geschrieben:Ich verstehe nicht, warum ein Waldbauer das "touristische Highlight" auf eigene Kosten hinnehmen soll.

Damit sich die Gemeinde mit schönen und idyllischen Wegen gut dasteht und alle anfallenden Kosten auf andere abgewälzt hat.

Ich würde den Blödsinn sofort ablehnen oder untersagen.
Schonmal was von Totholz gehört?
Nach einem "Sturm" sah ich mal ein Pkw am Straßenrand stehen. Der Fahrer stand daneben und war eifrig und sichtbar wütend am Telefonieren.
Beim Vorbeifahren sah ich auch was los war: Ein Ast mit 5-10cm Durchmesser lag auf der zersprungenen Frontscheibe.
Ich würde es nicht verantworten wollen, wenn ein Fußgänger so einen Ast an den Kopf bekommt. Im schlimmsten Fall kommen Beide in der Zeitung -Der Waldbesitzer auf der ersten und der Spaziergänger auf der letzten Seite...
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Re: Wanderweg

Beitragvon T5060 » Di Sep 17, 2024 22:49

Wir haben durch staatliche Auflagen, Energiesteuern, aber auch Borkenkäfer usw. in den letzten 10 Jahren erhebliche Einbußen zu verkraften und müssen trotzdem an der allgemeinen wirtschaftlichen und technischen Entwicklung teilhaben. Deshalb kann ein Pachtvertrag keinesfalls mehr kostenlos sein. Grunddienstbarkeiten sind weder nötig, noch zielführend. Holz kostet ja mittlerweile auch nichts mehr
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Re: Wanderweg

Beitragvon urw » Di Sep 17, 2024 22:58

franz8 hat geschrieben:... Es gibt Anwohner die diesen Weg möchten. Uns 4 Waldeigentümer entsteht durch den Weg kein Schaden. Es erfolgt auch kein Grundbucheintrag.
Wie entwickelt sich die Gegend um diesen Wald ?
Was ist mit dem Gewohnheitsrecht nach 3, 10, X Jahren ?
Im März 2014 hat das BVerfG festgestellt, daß Teile des ZDF-Staatsvertrages verfassungswidrig sind. Parteifunktionäre sitzen demnach im Verwaltungs- & Fernsehrat und nehmen Einfluß auf die Berichtserstattung.
Rudolf Z. (z. Berliner Morgenpost)
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