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Wann ist ein Weidezaun rechtssicher ?

Testweise auch Forum für die Pferdhalter
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23 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Pferd nachts auf der Autobahn A7

Beitragvon Zaunkönig » Di Jul 11, 2006 20:03

Zum Thema hütesicherer Zaun:

Hildesheim (dpa) Eine trächtige Stute ist in der Nacht rund zehn Kilometer weit auf der Autobahn 7 galoppiert - entgegen der Fahrtrichtung. In Schellerten bei Hildesheim hatte das Pferd zunächst einen Drahtzaun übersprungen ....

Die dpa-Meldung findet man bei Google unter: Stute Schellerten

Kennt zufällig jemand weitere Einzelheiten?
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Beitragvon Zaunkönig » Mo Jul 31, 2006 12:17

Empfehlungen zur Zaunhöhe habe ich auch noch ein Gallagher gefunden:

http://www.gallaghereurope.com/duitsland/008002001.asp

Aber jeder Zaun-Bauer muß tun, was er für richtig hält und glaubt verantworten zu können. = ... denn sie wissen nicht, was sie tun!

Wie wäre es z.B. mit einem solche Zaun? Da waren Pferde drin.
Der obere Draht in 1m , der untere war mal bei 0,6m Höhe.
Dateianhänge
Cnv0047.jpg
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Beitragvon Zaunkönig » Fr Aug 18, 2006 17:10

Aktueller Stand in dem Versicherungsfall:

Nachdem anläßlich einer Ortsbegehung nachgewiesen werden konnte,
daß sich der Weidezaun - im Gegensatz zum Polizeibericht - offensichtlich nicht in einem ordentlichen Zustand befunden haben kann, hat die Haftpflichtversicherung des Weideeigentümers sich grundsätzlich für
zuständig erklärt und nun zunächst eine Abschlagzahlung geleistet.
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Beitragvon Zaunkönig » So Aug 27, 2006 22:10

Ich mußte feststellen, daß es keine rechtsverbindliche Verordnung für Weidezäune gibt. Im Gegensatz z.B. zur Straßenverkehrs-Ordnung.

Im Schadensfall werden aber Empfehlungen herangezogen - wie z.B.:

http://www.landwirtschaftskammer.de/fac ... dezaun.htm
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Beitragvon Gast » Do Aug 31, 2006 22:27

Es gibt Standards teils aus rechtlicher, teils aus technischer Sicht.

*lol* wo die definiert sind, verrate ich hier nicht .........
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Beitragvon Zaunkönig » Fr Sep 01, 2006 9:57

Wissen ist Macht . . . hast'e gedacht.
Wissen ist wenig. Erst "wollen" und "können" macht König !
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Weidezaun

Beitragvon Kruesselmonster » Mo Okt 02, 2006 11:12

Halli hallo,
vor 6 Jahren ist mir das Gleiche passiert. Meine Halflingerstute ist aus der Weide ausgebrochen und auf eine stark befahrene Straße gelaufen. Dort hat sie ein großer Schulbus erfasst. Nicht nur, dass meine geliebte Stute sofort ihren Verletzungen erlag! :( Nein, sofort mussten wir uns auch um die Rechtsangelegenheiten kümmern. Unsere Pferdehaftpflicht schickte einen Gutachter, der den Weidezaun kontrollierte (der aber in einwandfreiem Zustand war). Deshalb kam die Versicherung zum Glück auch für die Reperatur des Busses und für die Straßenräumungsarbeiten auf. Sonst hätte ich das nicht bezahlen können! Wie sich durch nachfolgenden Untersuchungen herausstellte, ist meine Kleine über den Zaun gesprungen, da sie sich wohl erschrocken hat.
Naja, jedenfalls muss eine Pferdeweide mit einem Holzzaun, der mindestens 1,50 m hoch ist versehen sein, der zusätzlich noch durch Strom gesichert ist. Aber der Schadensgutachter meinte, die Handelsüblichen Steckzäune wären nicht haftbar. Der Pferdehalter muss für einen stabilen Zaun sorgen. Was wie in so einem Fall wie unseren, wenn das Pferd drüber springt auch nichts nutzt...
Liebe Grüße,
Karina
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Beitragvon Obelix » Mo Okt 02, 2006 14:48

Hallo,

wenn ein Pferd ausbricht und Schaden verursacht ist dafür die Tierhalterhaftpflicht oder die Landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht (soweit Pferde dort angegeben wurden) zuständig.

Diese können die Leistung nur verweigern, wenn der Eigentümer "vorsätzlich" oder "grob fahrlässig" gehandelt hat. Unter "grob fahrlässig" würde dann auch der zu niedrige Zaun fallen.

Ob ein Richter den jeweiligen Zaun im konkreten Falle als viel zu niedrigen ansehen wird und als "grob fahrlässig" bewertet, dürfte auf den Einzelfall ankommen.

Notfalls kann man sich von der Versicherung auch schriftlich mitteilen lassen, welche Einzäunung die erwarten. Dann ist man auf der vollkommen sicheren Seite.

Grüße
Obelix
Hans Jonas: Die gegenwärtige Generation darf ihr eigenes Lebensglück nicht damit erkaufen, das Unglück künftiger Generationen zu bewirken.
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