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Wann ist ein Weidezaun rechtssicher ?

Testweise auch Forum für die Pferdhalter
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23 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Wann ist ein Weidezaun rechtssicher ?

Beitragvon Zaunkönig » Sa Mai 27, 2006 14:54

Hallo, an alle Tierhalter und Autofahrer!

Ein ausgebrochenes Pferd hat einen folgenschweren Verkehrsunfall verursacht. Es geht um die Schadenshaftung nach BGB §833 und §834, wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht.

Meine neutrale Frage in dem Zusammenhang ist:

Wo findet man rechtsfähige Angaben über die Anforderungen an einen
hütesicheren Weidezaun?

Vielen Dank für Hinweise!
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Beitragvon flash » Sa Mai 27, 2006 19:56

Grundsätzlich bist du als Tierhalter immer Haftbar wen das Tier, das du hältst einen Schaden verursacht (Tierrisiko das immer vorhanden ist). Dies trifft auch zu wen du um deine Koppel einen 4 m hohe Betonmauer rum machst. Es gibt aber Vorgaben wie ein Weidezaun aussehen soll (mindest Angaben). Schau mal bei der FN nach. Du solltest aber eine Risikobetrachtung bezüglich deiner Koppel machen und dann entscheiden wie der Zaun aussehen soll.

Steht dein Pferd auf einer Koppel die dir nicht gehört, z.B. Pferdehaltungsbetrieb und du hast Weidegang dabei (Betreiber bringt Pferde raus), dann ist der Betrieb für die Koppel verantwortlich. Wenn jetzt das Pferd ausbricht und einen Schaden an einem Dritten verursacht, kann sich der Geschädigte an den Betreiber oder an den Pferdebesitzer halten. Je nach dem wo er denkt mehr Erfolg (Geld) zu haben.

Gegen über deine eigenen Versicherung musst du natürlich nachweisen, dass du die Sorgfaltspflicht eingehalten hast. Ansonsten wird es grob Fahrlässig und die Versicherung kann sich weigern zu zahlen. Dann zahlst du den Schaden aus der eigenen Tasche.
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Beitragvon Zaunkönig » So Mai 28, 2006 11:03

Der Fall liegt ähnlich wie:

http://www.anwalt-suchservice.de/presse ... _5685.html

Bisher konnte ich keinen Weg zu den dort zitierten DIN-Richtlinen und den
Regeln der "Deutschen Reiterlichen Vereinigung" finden. Die Versicherung
meint bislang, nicht zahlen zu müssen.

Auch die Schuld-Hinweise in dem Folgenden Bericht enthalten leider keine
nachvollziehbaren Zahlenangaben, die man anwenden könnte. Siehe dazu:

http://www.1-versicherungsvergleich.de/ ... 082537.htm
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Beitragvon KarlGustav » So Mai 28, 2006 23:47

1,60 m?

Heftig.

Gruss

Karl
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Beitragvon flash » Mo Mai 29, 2006 8:25

Laut FN Handbuch stand 1992 soll der Zaun zwischen 1,2 und 1,5 m hoch sein, je nach Pferdebestand. Abstände zwischen den Pfosten 2,25 bis 4 m. Quer sollten Rund- oder Halbrundhölzer angebracht sein. Alternativ Bänder von Förderbändern 7 – 10 cm breit oder Elektrobänder 4 – 6 cm breit. Abstände zueinander 40 – 50 cm. Das heist zwei Querhölzer oder 3 E-Bänder. Kombinationen sind möglich.
Wörtlich „Der Koppelzaun soll stabil, verletzungs- und möglichst ausbruchsicher sein, also gut sichtbar und respekteinflößend.“ Koppelzäune müssen auch regelmäßig kontrolliert werden. Ins besondere Elektrozäune.
Diesbezüglich wird sich in den letzten Jahren nicht viel geändert haben. Meines Wissens sind nur die Maße nach oben korrigiert worden, da die Pferde ja auch größer geworden sind. Haben selbst unsere Koppeln auf 160 – 170 cm Höhe mit zwei dicken Rundhölzern ca. 20 cm Durchmesser Knotengitter und E- Draht auf Abstandshalter.
Wenn du aber Probleme mit der Versicherung hast, würde ich eine Gutachter einschalten. Bei einhalten der guten Fachlichen Praxis (siehe oben) muß die Versicherung zahlen. Dies kann dir aber nur ein Gutachter bestätigen.
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Zur Zaunhöhe habe ich jetzt das gefunden:

Beitragvon Zaunkönig » Mo Mai 29, 2006 8:26

Hinweise zur Zaunhöhe:

Die Einzäunung sollte eine erforderliche Höhe von mindestens 1,20 m haben oder entsprechend das 0,8 – fache der Widerristhöhe des größten Pferdes. Bei einem Pferd mit einer Widerristhöhe von 1,70 m sollte der Zaun also eine Mindesthöhe von 1,40 m haben. Die grundsätzliche Mindesthöhe eines Weidezaunes für Pferde beruht auf einem Gerichtsurteil des OLG Celle. Die Pfähle müssen je nach Bodenbeschaffenheit mit einem Drittel ihrer Länge in den Boden eingegraben werden, damit sie stabil und fest stehen. Beispiel: Zaunhöhe 150cm = Pfahllänge 225cm.

Dazu meine Frage: Gilt das auch bei Elektrozaun?

Kann ein OLG-Urteil allgemeinverbindlich sein?
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Höhe Elektrozaun

Beitragvon Zaunkönig » Di Mai 30, 2006 10:59

Bezüglich Zaunhöhe habe ich bei HORIZONT (Elektrozaun-Zubehör) folgende Angaben für Großpferde gefunden (Zaun mit 3 Drähten):

Oberer Draht 140cm, mittlerer 95cm, unterer 50cm

Weitere Einzelheiten mit Bildern auch für andere Tierarten siehe unter:

http://www.horizont.com/agrartechnik/zaunhohen.html

Dort ist auf jener Seite links auch "Vorschriften" anzuklicken, die anscheinend nicht jeder kennt.

Wenn ich mich im ländlichen Bereich umsehe bleibt die Frage, ob es für
bestehende Einzäunungen eine Art "Bestandsschutz" gibt, der von den
Versicherungen toleriert werden muß. Aber wer wen trifft es dann ?

Dazu hätte ich gerne mal Meinungen aus der Praxis.
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Beitragvon Zaunkönig » Do Jun 01, 2006 9:31

Das ist die Antwort der NF vom 1.6.2006 zur Berichterstattung über des Urteil des OLG Celle (Urt. v. 13.1.2005 – 14 U 64/03) in folgendem Link:

http://www.anwalt-suchservice.de/presse ... _5685.html


Es ist schon "atemberaubend", was so alles zu Papier gebracht und als "Stand der Dinge" verkauft wird. Mittlerweile habe ich so viel gelesen und gehört, was es z.B. alles aus dem Hause FN gibt oder was einer unserer Mitarbeiter mal irgendwo gesagt oder geschrieben haben soll....
Die Zeit würde nicht reichen, alles zu korrigieren und so allmählich nimmt man vieles einfach nur noch kopfschüttelnd zur Kenntnis.
Allerdings liegt uns die Urteilsbegründung des OLG Celle zu zitiertem Fall vor und darin findet sich kein Hinweis auf eine DIN-Norm der FN. Sondern es ist nachzulesen: "...Der Zaun der Weide des Bruders des Klägers entsprach in seiner Ausführung nicht dem Standardkoppelzaun für Pferde, wie er in Ermangelung von DIN-Vorschriften o.ä. - beispielsweise von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung empfohlen wird..."

Dieser Satz sagt ganz klar aus, dass es keine DIN-Normen gibt und von der FN "Empfehlungen" heraus gegeben werden.
So arbeiten halt Journalisten - Hauptsache schön reißerisch und vor allem nicht akkurat recherchieren.
Aber das kennt man ja aus Zeiten von BSE, schön waren auch die "Panik-Berichte" zur Vogelgrippe...

In diesem Sinne viele Grüße aus dem herbstlichen Warendorf von
Diana Koch

P.S. zum Vorgang:

Alles was aus unserem Hause kommt sind "nur" Empfehlungen, die auf guter fachlicher Praxis basieren. Zum Bau von Weidezäunen gibt unser Standardwerk "Orientierungshilfen Reitanlagen- und Stallbau" (erschienen im FN-Verlag) u.a. folgende Informationen:
"...Der Koppelzaun soll stabil, verletzungs- und möglichst ausbruchsicher sein, also gut sichtbar und respekteinflößend.
Der Weidezaun soll je nach Pferdebestand zwischen 1,20 m und 1,50 m hoch sein. Da die Zaunpfähle zu ca. 1/3 ihrer Länge eingegraben werden (Faustzahl) ergibt sich eine Pfahllänge von 1,80 m - 2,25 m. Die Zaunpfähle sollen aus Hartholz bestehen und werden mit einem Abstand von 2,50 m - 4,00 m gesetzt..."
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Beitragvon KarlGustav » Do Jun 01, 2006 18:47

Die Praxis in unserer rheinländischen Gegend (genauer Wohnort aus versicherungstechnischen Gründen nicht benannt) zeigt, dass der Pfostenabstand oft um die fünf Meter beträgt und desweiteren nur ein "Flatterband" in der Höhe von c.a. 1.10 Meter den Pferden ihre Grenze aufzeigt. Strom ist selbst bei dieser spartanischen Zäunungsart eher selten. Passiert ist in den letzten dreissig Jahren nichts.

Gruss

Karl
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Beitragvon Zaunkönig » Sa Jun 03, 2006 11:23

@ Karl

Hier im Land der Pferde (Nds. hat eins im Wappen) ist es auch nicht viel anders.

Ich komme gerade von einer Weide, die ich am 1.6. schon mal besucht habe.

Der Zugang ist ordentlich "doppelt abgestangt", die Stangen sind durch eine montierte Kette mit einem Schloß gegen aufschieben gesichert.
Ein solider Unterstand und Trinkwasser sind auch vorhanden. Ebenso ist ein gelbes Hinweisschild "Elektrozaun" nach VDE angebracht.

Aber dieser "Elektrozau" sieht dann so aus: EIN dünner Litzendraht, Höhe 80cm, Spannweite durchschnittlich um die 8 m, teils durch Brennessel.

Da ich keinen Zauntester dabei hatte, habe ich die "Naturmetode" Stufe I und am 1.6. auch Stufe II (mit Pferd) angewendet. Ergebnis wie bei Euch:
Keine Hütewirkung. Offenbar ist auch gar kein Gerät vorhanden.

Vermutlich ist die Warscheinlichkeit durch einen Blitz Getroffen zu werden ähnlich wie die, durch ein ausgebrochenes Pferd zu Schaden zu kommen. Aber rechtfertigt das solchen Leichtsinn? Der kann uns alle treffen.

mfG = Zkg
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Beitragvon Gast » Sa Jun 03, 2006 21:23

Kann mir vorstellen das es von Pferd zu Pferd unterschiedlich ist!! Weil was soll ein kleines Shetland-Pony das gerade mal 80cm groß ist mit einem 1.60m hohen Zaun?? Und was macht ein Shire der locker 1.85m wird, mit einem 1.60 Zaun?? Soweit ich weiß muss doppelt so hoch eingezäunt werden wie das Pferd groß ist, jeden fals ist es bei Hengsten so, wenn man die draußen halten will. Haben nämlich selber einen deckhengst und uns da letzte Tage schlau gemacht
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Beitragvon flash » So Jun 04, 2006 5:53

Dann hoffe ich, dass dein Hengst ein Shetland-Pony ist. Den bei einem normalen Warmblut Pferd mit 165 - 175 cm Stockmaß wäre der Zaun ja 330 - 350 cm hoch.
Viel Spaß beim Zaunbau!
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Beitragvon Zaunkönig » So Jun 04, 2006 19:26

Ergänzung zu meinem Text vom 03.06.2006 11:23

Auf der Weide befand sich ein ausgewchsenes Normal-Pferd .

----------------------------------------------------------------------

Etwas zur Zaunhöhe = 4/5 Stockmaß ist hier zu finden:

http://www.lfl.bayern.de/internet/stmlf ... /index.php

-----------------------------------------------------------------------

Und dann noch ein Bericht (mit Vorsicht zu genießen, da vom Anwalts-Suchservice = siehe FN weiter oben) zur Zaunhöhe v. OLG Schleswig:

Bei einem Pony mit einem Stockmaß von 127 cm sei eine Zaunhöhe von 120 cm das Minimum, so die Richter. Im vorliegenden Fall sei der Zaun aber nur 90 cm hoch gewesen und somit nicht ausbruchsicher.

http://www.autokiste.de/start.htm?site= ... 2/5018.htm
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Beitragvon Zaunkönig » Di Jun 06, 2006 20:52

Hallo, ich hab eine Frage:

Wer hat Erfahrungen mit dem Elektrozaunprüfer "Joulimetre" von LACME?
(Hat Digitalanzeige und kostet ca. 95 Euro)

Oder sollte ich dafür besser ein neues Thema eröffnen?
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