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Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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24 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon Piet » So Sep 20, 2009 19:13

motorradbruder hat geschrieben:
Heinrich hat geschrieben:
Kormoran2 hat geschrieben:Ich finde, daß der moralische Aspekt hier eklatant in den Vordergrund tritt.
Da ist also eine Tierärztin, die so sehr in ihrem Beruf aufgeht, daß ihr das Rechnungsschreiben ein Greuel ist. Sie steht ihren Kunden und den Tieren wahrscheinlich Tag und Nacht zu Diensten und die Landwirte feixen schon, wenn Frau Dr. Kostnix nächtlich zur Kälbergeburt erscheint.
Nun ist die Ärztin leider verschieden, und viele Landwirte hoffen nun, daß die Erben nicht mehr in der Lage sind, die wirren Unterlagen der Ärztin zu sortieren und Rechnungen zu schreiben. Falls aber doch eine Rechnung über Leistungen der letzten 7 Jahre kommt, erkundigt man sich vorsichtshalber schon mal hier im Forum, wie denn die Rechtslage ist.
Habe ich das richtig geschildert?
Wenn (!) ich das so richtig geschildert habe, muß ich sagen, daß mir das Kotzen kommt bei soviel Abgebrühtheit. Ich wünsche den "Nutznießern", daß der Arzt-Nachfolger um sie einen großen Bogen macht - was ja anscheinend schon der Fall zu sein scheint. Sie dürfen dann die nächtlichen Geburten allein regeln.


In diesem Zusammenhang muss mal seinen Beitrag "hilfe der Tierarzt kommt nicht" im Rindertreff mit etwas anderen Augen sehen.

Ich denke auchd das die Erben einen Schock bekommen haben als sie das Chaos gesehen haben.
Heinrich


Heinrich, der Thread "Hilfe der Tierarzt kommt ned" hat mit der Rechnungsschreiberei überhaupt nix zu tun, aber auch üüüüüüüberhaupt gar nix. Die TÄin iss gestorben und die Großtierpraxis wurde NICHT weitergeführt. Das war ja auch erst drei oder vier Wochen nach ihrem Tod, dass der "Neue" TA ned gekommen iss.....da hat noch keiner Rechnungen rausgeschickt.

Der "Erbe" ist ihr Ehemann, der hat das schon seit Jahren gewusst, dass 95% der Rechnungen im Groß-
tierbereich noch ausstehen. Seit Jahren hat ers ned auf die Reihe gekriegt, mal ein paar Rechnungen
zu schreiben, aber jetzt hat ers anscheinend kapiert wies geht.


Du hast also Leistungen erhalten?
Dann bezahle auch!
http://www.jagtnorden.de
Alta, lass uns Baumarkt!
Piet
 
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon Schweinchen » So Sep 20, 2009 19:24

Sehe ich ganz genau wie die anderen wer Leistung gesehen hat, der hat auch zu zahlen!!!
Über Ratenzahlung etc sollte dann ja ein Entgegenkommen des TA kommen bei dem zu erwartenden Betrag.

und weiterhin: Wenn nie eine Rechnung geschrieben wurde und nie (nachweisbar) dazu aufgefordert wurde, dann ist es evtl sogar jedem selbst überlassen, wann er diese schreibt und du musst latzen und kannst froh sein wenn keine Zinsen berechnet werden.
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Es grüßt
Schweinchen
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon Nick » So Sep 20, 2009 19:36

Hallo, hab ich gerade im Netz gefunden:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Gesetzl ... 10430.html
mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
Nick
 
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon balllla » Mo Sep 21, 2009 9:25

oh mann leute, immer schön mit der ruhe.
darf ich mal dazwischen springen.
prinzipiell: wer leistung erhalten hat muss auch zahlen! keine frage. aber wieviel denn? und für was? hallo?
ok. ich bin nicht aus der landwirtschaft, eher aus der buchführungsecke. also erst mal ne rechnung her, dann zahl ich auch selbstverständlich. warum auch immer diese TA-rechungen auf sich warten lassen ist eine völlig andere angelegenheit. rechtliches find ich persönlich immer interessant, daher kann ich motorradbruders topic-frage durchaus nachvollziehen.
noch was: die TAin war ein feiner mensch, und motorradbruder ist das verdammt nochmal auch. der würde sehr wohl zahlen, wenn er denn dazu eine rechnung hätte.
So!
steinigt mich wenn ihr wollt. mir egal.
mit essen kriegst mich immer
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Tierarztrechnung nach Tod der Leistungserbringerin

Beitragvon Jutta » Mo Sep 21, 2009 11:34

Zum Thema Zinsen: Zinsen kann man frühestens erst ab Rechnungslegung berechnen. Vielleicht sogar erst ab der ersten Mahnung. Und die Mahnung kann man erst rausschicken, nachdem man eine Rechnung erstellt hat.

Im Übrigen verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Ihr knüppelt sofort auf den Fragesteller los, ohne die genaueren Umstände zu kennen. Wir haben letztlich im Chat darüber diskutiert, und dabei kristallisierte sich unter anderem folgende Fragestellung heraus: Kann man auch Erbe von Guthaben aus nicht erstellten Rechnungen werden? Sprich: Fällt dem Erben der Anspruch aus Leistungen zu, die nicht berechnet wurden? Wenn die Rechnungen vor dem Tod der Tierärztin bereits erstellt und vielleicht die Zahlungen auch angemahnt wurden, ist diese Frage in meinen Augen gar kein Thema.

Aber was ist, wenn die Leistungserbringerin selbst gar keine Rechnung gestellt hat und verstirbt? Ist der Erbe dann berechtigt, im Namen des toten Leistungserbringers Rechnungen zu stellen und das Geld einzukassieren? Darum gehts hier doch im eigentlichen Fall (Entschuldigung, hab die Überschrift mal ein wenig abgeändert).
Jutta
 
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Re: Tierarztrechnung nach Tod der Leistungserbringerin

Beitragvon Heinrich » Mo Sep 21, 2009 11:52

Jutta hat geschrieben:Zum Thema Zinsen: Zinsen kann man frühestens erst ab Rechnungslegung berechnen. Vielleicht sogar erst ab der ersten Mahnung. Und die Mahnung kann man erst rausschicken, nachdem man eine Rechnung erstellt hat.

Im Übrigen verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Ihr knüppelt sofort auf den Fragesteller los, ohne die genaueren Umstände zu kennen. Wir haben letztlich im Chat darüber diskutiert, und dabei kristallisierte sich unter anderem folgende Fragestellung heraus: Kann man auch Erbe von Guthaben aus nicht erstellten Rechnungen werden? Sprich: Fällt dem Erben der Anspruch aus Leistungen zu, die nicht berechnet wurden? Wenn die Rechnungen vor dem Tod der Tierärztin bereits erstellt und vielleicht die Zahlungen auch angemahnt wurden, ist diese Frage in meinen Augen gar kein Thema.

Aber was ist, wenn die Leistungserbringerin selbst gar keine Rechnung gestellt hat und verstirbt? Ist der Erbe dann berechtigt, im Namen des toten Leistungserbringers Rechnungen zu stellen und das Geld einzukassieren? Darum gehts hier doch im eigentlichen Fall (Entschuldigung, hab die Überschrift mal ein wenig abgeändert).



Ich denke schon das Erben Rechnung erstellen können.
Stell dir mal einen Bauunternehmer vor.
Er hat mehrere Baustellen und verunglückt tödlich. Dann müssen die Erben doch Rechnungn erstellen können.
Sonst brauchten sie doch im Unkehrschluss auch keine Rechnungen mehr bezahlen, oder sehe ich das falsch?
Und hier prügelt doch keiner auf Motorradbruder rum. Bloss die Mehrheit ist hier einfach der Meinung das er die Leistungen bezahlen sollte. Fände ich auch fair. Bloss wenn ich daran denke was da in 7 Jahren zusammen kommt.
Was mich etwas wundert ist wie die Tierärztin 7 Jahre zurecht gekommen ist. Oder hat si nur einigen "Kleineren" Landwirte keine Rechnung geschickt?Bei unseren altem Tierarzt gab es im Grunde auch "2 Rechnungen". Bedeutet unterschiedliche Kosten für die selbe Leistung. Mit den neune soll man allderings auch verhandeln könnnen.
Heinrich
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon Jutta » Mo Sep 21, 2009 12:11

@ Heinrich:
Heinrich hat geschrieben:...Und hier prügelt doch keiner auf Motorradbruder rum. ...


Wie würdest Du das denn nennen?
Kormoran2 hat geschrieben:Ich finde, daß der moralische Aspekt hier eklatant in den Vordergrund tritt.
Da ist also eine Tierärztin, die so sehr in ihrem Beruf aufgeht, daß ihr das Rechnungsschreiben ein Greuel ist. Sie steht ihren Kunden und den Tieren wahrscheinlich Tag und Nacht zu Diensten und die Landwirte feixen schon, wenn Frau Dr. Kostnix nächtlich zur Kälbergeburt erscheint.
Nun ist die Ärztin leider verschieden, und viele Landwirte hoffen nun, daß die Erben nicht mehr in der Lage sind, die wirren Unterlagen der Ärztin zu sortieren und Rechnungen zu schreiben. Falls aber doch eine Rechnung über Leistungen der letzten 7 Jahre kommt, erkundigt man sich vorsichtshalber schon mal hier im Forum, wie denn die Rechtslage ist.
Habe ich das richtig geschildert?
Wenn (!) ich das so richtig geschildert habe, muß ich sagen, daß mir das Kotzen kommt bei soviel Abgebrühtheit. Ich wünsche den "Nutznießern", daß der Arzt-Nachfolger um sie einen großen Bogen macht - was ja anscheinend schon der Fall zu sein scheint. Sie dürfen dann die nächtlichen Geburten allein regeln.


@ Kormoran2: Ich hab Dich eigentlich als vernünftigen User schätzen gelernt, aber dieser Beitrag ist mir echt in den (hoffentlich) falschen Hals gelangt. Nicht erst mutmaßen und draufhauen, sondern erst mal nach den Hintergründen fragen erscheint mir sinnvoller :roll: Zumal man die Moral auch andersherum sehen kann: Da werden jahrelang keine Rechnungen geschrieben, sondern vielleicht nur irgendwelche Zettel gehortet (irgendeinen Nachweis muss der Hinterbliebene ja gehabt haben, sonst hätte er nicht im Nachhinein anfangen können, Rechnungen zu stellen). Wie soll der Rechnungsempfänger nach dieser Zeit noch nachhalten können, welche Leistungen wann angefallen sind? - Und umgekehrt: Kommt es zum Rechtsstreit, ist die Beweislage auch ziemlich unsicher. Die Leistungserbringerin gibt es ja nun nicht mehr, die man dann fragen könnte.
Zuletzt geändert von Jutta am Mo Sep 21, 2009 12:17, insgesamt 1-mal geändert.
Jutta
 
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon motorradbruder » Mo Sep 21, 2009 12:17

Kormoran2 hat geschrieben:Wenn (!) ich das so richtig geschildert habe, muß ich sagen, daß mir das Kotzen kommt bei soviel Abgebrühtheit. Ich wünsche den "Nutznießern", daß der Arzt-Nachfolger um sie einen großen Bogen macht - was ja anscheinend schon der Fall zu sein scheint. Sie dürfen dann die nächtlichen Geburten allein regeln.


Auf solche Antworten kann man auch verzichten. Nix wissen wie die Sachlage ist, aber einfach mal das Maul groß aufreissen.....
Wenn man hier nicht erwarten kann, auf eine ganz einfache Frage, eine ganz einfache Antwort zu erhalten, dann gute Nacht liebes Forum.

Übrigens, die Antwort hat Frankenvieh schon im zweiten Beitrag gegeben. Vielen Dank.
Tu`erst das Notwendige, dann das Mögliche, dann schaffst du auch das Unmögliche.
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon Desperado » Mo Sep 21, 2009 14:57

Zum Thema Verjährung möchte ich dann auch mal ein paar Sätze schreiben.
Hier wird so getan, als sei es unmoralisch, nach Ablauf der Verjährungsfrist eine Rechnung nicht mehr zu begleichen. Tatsächlich aber dient die Verjährungsfrist der Rechtssicherheit, weil vielfach die Rechtmäßigkeit einer Forderung nach einer gewissen Zeit nicht mehr nachvollziehbar ist.

Die regelmäßige Verjährung wurde übrigens im Rahmen der großen Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 von 2 Jahre auf 3 Jahre angehoben, wobei die Verjährungsfrist erst nach Ablauf des Jahres beginnt, in dem die Forderung entstanden ist. Eine so großzügige Regelung gab es zuvor auch nicht.

Und wer dann nicht in der Lage ist, rechtzeitig eine vernünftige Rechnung zu stellen und seine Forderung geltend zu machen, ist selber schuld. Ich selber hatte zwar den Fall noch nicht, aber ich würde nach Ablauf der Verjährungsfrist nur noch bei guten Freunden und Geschäftspartnern die Rechnung begleichen, zumal man das zur Erfüllung einer Verbindlichkeit einmal Geleistete nicht mehr (mit Hinblick auf die Verjährung) zurückfordern kann.
Desperado
 
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