Wann verjährt eine Tierarztrechnung? Normalerweise sind es doch 3 Jahre.
Ist das bei einer Rechnung für tierärztliche Leistungen auch so?
Danke
Toni
Aktuelle Zeit: Sa Mai 04, 2024 10:49
Luigi hat geschrieben:@Motorradbruder
Was Maexchen geschrieben hat, trifft zu. Aber man sollte noch soviel Anstand und Moral besitzen, das man seine offenen Verbindlichkeiten begleicht, wenn sie natürlich zu recht bestehen. Würde dir sicherlich umgekehrt auch nicht gefallen, wenn du vonjemanden noch Geld zu bekommen hättest und der zahlt nicht und beruft sich am Ende auf Verjährung.
Luigi hat geschrieben:@Motorradbruder
Was Maexchen geschrieben hat, trifft zu. Aber man sollte noch soviel Anstand und Moral besitzen, das man seine offenen Verbindlichkeiten begleicht, wenn sie natürlich zu recht bestehen. Würde dir sicherlich umgekehrt auch nicht gefallen, wenn du vonjemanden noch Geld zu bekommen hättest und der zahlt nicht und beruft sich am Ende auf Verjährung.
Kaninchen hat geschrieben: Eben!
aber hier geht es eben nicht um die Moral, sondern um das schnöde Recht...
was uns genau in die "Finanzkrise" gebracht hat...
Die Zahlungsmoral wurde doch schon seit Jahren immer schlechter...
Das System wird doch nur von denen wie wir aufrecht gehalten, die nicht abzocken, sondern wie immer schon regelmäßig und pünktlich ihre Rechnungen bezahlen und die ein Gewissen nach wie vor haben!
Aber ich möchte lieber so leben wie als Abzocker...
Kormoran2 hat geschrieben:Ich finde, daß der moralische Aspekt hier eklatant in den Vordergrund tritt.
Da ist also eine Tierärztin, die so sehr in ihrem Beruf aufgeht, daß ihr das Rechnungsschreiben ein Greuel ist. Sie steht ihren Kunden und den Tieren wahrscheinlich Tag und Nacht zu Diensten und die Landwirte feixen schon, wenn Frau Dr. Kostnix nächtlich zur Kälbergeburt erscheint.
Nun ist die Ärztin leider verschieden, und viele Landwirte hoffen nun, daß die Erben nicht mehr in der Lage sind, die wirren Unterlagen der Ärztin zu sortieren und Rechnungen zu schreiben. Falls aber doch eine Rechnung über Leistungen der letzten 7 Jahre kommt, erkundigt man sich vorsichtshalber schon mal hier im Forum, wie denn die Rechtslage ist.
Habe ich das richtig geschildert?
Wenn (!) ich das so richtig geschildert habe, muß ich sagen, daß mir das Kotzen kommt bei soviel Abgebrühtheit. Ich wünsche den "Nutznießern", daß der Arzt-Nachfolger um sie einen großen Bogen macht - was ja anscheinend schon der Fall zu sein scheint. Sie dürfen dann die nächtlichen Geburten allein regeln.
maexchen hat geschrieben:Jede erbrachte Leistung/Ware hat Anspruch auf Entschädigung/Bezahlung !!! Und der wird auch ausdrücklich vom Gesetzgeber nicht aufgehoben !!! Aufgehoben wird lediglich die Durchsetzbarkeit !!!
Die Verjährung dient damit nur dem Rechtsfrieden.
Aber dreh die Argumentation mal um. Ich hab hier auch einen Tierarzt gehabt, der brauchte bis zum Rechnung schreiben immer 1,5 Jahre. Den finanziellen Aspekt laß ich da mal außen vor, anscheinend konnte er sich das leisten.
Was mich in die Verzweiflung getrieben hat dabei, ich hatte nix in der Hand, welche Leistungen erbracht ( ! ) worden waren, wenn dann irgendwann die Rechnung kam.
Es liegt doch nicht in der Hand des Landwirts, wenn der TA mit dem Rechnungschreiben nicht nachkommt. Weißt Du ob der fred Ersteller nicht immer wieder nachgehakt hat, die Rechnung zu schreiben.
Es kann ja jeder gerne die Moralkeule schwingen !!! Ich weiß nicht, wie ich reagieren würde, wenn mir jemand 7 Jahre alte Rechnungen vor die Nase halten würde. Kormoran, Du würdest die sicher ohne Nachzudenken bezahlen.
Konstruiert Euch nicht irgendwelche Geschichten zusammen.
maexchen, der seine Rechnungen noch alle bezahlt hat
Heinrich hat geschrieben:Kormoran2 hat geschrieben:Ich finde, daß der moralische Aspekt hier eklatant in den Vordergrund tritt.
Da ist also eine Tierärztin, die so sehr in ihrem Beruf aufgeht, daß ihr das Rechnungsschreiben ein Greuel ist. Sie steht ihren Kunden und den Tieren wahrscheinlich Tag und Nacht zu Diensten und die Landwirte feixen schon, wenn Frau Dr. Kostnix nächtlich zur Kälbergeburt erscheint.
Nun ist die Ärztin leider verschieden, und viele Landwirte hoffen nun, daß die Erben nicht mehr in der Lage sind, die wirren Unterlagen der Ärztin zu sortieren und Rechnungen zu schreiben. Falls aber doch eine Rechnung über Leistungen der letzten 7 Jahre kommt, erkundigt man sich vorsichtshalber schon mal hier im Forum, wie denn die Rechtslage ist.
Habe ich das richtig geschildert?
Wenn (!) ich das so richtig geschildert habe, muß ich sagen, daß mir das Kotzen kommt bei soviel Abgebrühtheit. Ich wünsche den "Nutznießern", daß der Arzt-Nachfolger um sie einen großen Bogen macht - was ja anscheinend schon der Fall zu sein scheint. Sie dürfen dann die nächtlichen Geburten allein regeln.
In diesem Zusammenhang muss mal seinen Beitrag "hilfe der Tierarzt kommt nicht" im Rindertreff mit etwas anderen Augen sehen.
Ich denke auchd das die Erben einen Schock bekommen haben als sie das Chaos gesehen haben.
Heinrich
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