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Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon motorradbruder » Fr Sep 18, 2009 15:49

Wann verjährt eine Tierarztrechnung? Normalerweise sind es doch 3 Jahre.
Ist das bei einer Rechnung für tierärztliche Leistungen auch so?

Danke
Toni
Tu`erst das Notwendige, dann das Mögliche, dann schaffst du auch das Unmögliche.
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon maexchen » Fr Sep 18, 2009 17:05

Hallo,
hab grade mal gestöbert.
"Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern."
BGB Buch 1, §214
Was verjährt, ist allerdings nur die Durchsetzbarkeit der Forderung. Der Anspruch besteht aber weiterhin. D.h., daß zB ein Mahnbescheid, die Frist von 3 Jahren ausetzt. BGB, B.1 §204
Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Gegenstand der Forderung entstanden ist (01.01. des Folgejahres)
Ich würd mir an Deiner Stelle Rat vom Rechtsfachmann einholen, wenn Du nicht mehr Nerven investieren willst, als die Sache wert ist.

guckstu BGB, Buch 1, §§ 194 - 225
http://bundesrecht.juris.de/bgb/
http://www.akademie.de/fuehrung-organis ... ndern.html
Zuletzt geändert von maexchen am Fr Sep 18, 2009 17:49, insgesamt 1-mal geändert.
maexchen
 
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon Luigi » Fr Sep 18, 2009 21:59

@Motorradbruder

Was Maexchen geschrieben hat, trifft zu. Aber man sollte noch soviel Anstand und Moral besitzen, das man seine offenen Verbindlichkeiten begleicht, wenn sie natürlich zu recht bestehen. Würde dir sicherlich umgekehrt auch nicht gefallen, wenn du vonjemanden noch Geld zu bekommen hättest und der zahlt nicht und beruft sich am Ende auf Verjährung.
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon Kaninchen » Fr Sep 18, 2009 23:57

Luigi hat geschrieben:@Motorradbruder

Was Maexchen geschrieben hat, trifft zu. Aber man sollte noch soviel Anstand und Moral besitzen, das man seine offenen Verbindlichkeiten begleicht, wenn sie natürlich zu recht bestehen. Würde dir sicherlich umgekehrt auch nicht gefallen, wenn du vonjemanden noch Geld zu bekommen hättest und der zahlt nicht und beruft sich am Ende auf Verjährung.


:!: Eben!
aber hier geht es eben nicht um die Moral, sondern um das schnöde Recht... :roll:
was uns genau in die "Finanzkrise" gebracht hat... :roll:

Die Zahlungsmoral wurde doch schon seit Jahren immer schlechter... :?

Das System :!: wird doch nur von denen wie wir aufrecht gehalten, die nicht abzocken, sondern wie immer schon regelmäßig und pünktlich ihre Rechnungen bezahlen und die ein Gewissen nach wie vor haben! :!: :D

Aber ich möchte lieber so leben wie als Abzocker... :D
Grüßle,
Birgit
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon motorradbruder » Sa Sep 19, 2009 8:55

Luigi hat geschrieben:@Motorradbruder

Was Maexchen geschrieben hat, trifft zu. Aber man sollte noch soviel Anstand und Moral besitzen, das man seine offenen Verbindlichkeiten begleicht, wenn sie natürlich zu recht bestehen. Würde dir sicherlich umgekehrt auch nicht gefallen, wenn du vonjemanden noch Geld zu bekommen hättest und der zahlt nicht und beruft sich am Ende auf Verjährung.


Ich stell eine ganz einfache, normale Frage und du stellst mich gleich als Schwerverbrecher hin?
Die Frage macht halt bei uns im Landkreis die Runde, weil unsre TÄin verstorben ist und sie seit etwa 7 Jahren keine Rechnungen mehr geschrieben hat.
Da kommt halt einfach mal die Frage auf, wann sowas eigentlich verjähren würde.........
Aber mir zu unterstellen, ich würde meine Rechnungen ned bezahlen, grenzt schon fast an Frechheit.
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon maexchen » Sa Sep 19, 2009 9:07

Kaninchen hat geschrieben: :!: Eben!
aber hier geht es eben nicht um die Moral, sondern um das schnöde Recht... :roll:
was uns genau in die "Finanzkrise" gebracht hat... :roll:

Die Zahlungsmoral wurde doch schon seit Jahren immer schlechter... :?

Das System :!: wird doch nur von denen wie wir aufrecht gehalten, die nicht abzocken, sondern wie immer schon regelmäßig und pünktlich ihre Rechnungen bezahlen und die ein Gewissen nach wie vor haben! :!: :D

Aber ich möchte lieber so leben wie als Abzocker... :D

Immer wenns moralisch wird, geht bei mir so n kleines rots Lämpchen an. :idea: Sind wir nicht alle Egoisten.
Und Verjährung ist nun mal gesetzlich verankert.
Was ist denn an Tonis Frage jetzt unmoralisch? Ich kann bis dahin nichts erkennen. Zumal ja der Gesetzgeber mit der Verjährung nicht den "Anspruch" aufhebt.

Was die Finanzkrise mit Moral und Recht zu tun hat; da ist ja wohl eindeutig Recht gebrochen worden. Unmoralisch ist in dem Fall, wenn sich die Verantwortlichen dafür nicht verantworten müssen ...
Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

just for info : http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon xyxy » Sa Sep 19, 2009 9:40

Ist MB nicht derjenige, dem der Tierarzt weggestorben ist und der neue zur
Geburtshilfe nicht kommen wollte?
21.08.2009 im Rinderforum
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon maexchen » Sa Sep 19, 2009 10:45

Was hat die Feststellung mit der Ausgangsfrage zu tun ?
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon Kormoran2 » Sa Sep 19, 2009 22:28

Ich finde, daß der moralische Aspekt hier eklatant in den Vordergrund tritt.
Da ist also eine Tierärztin, die so sehr in ihrem Beruf aufgeht, daß ihr das Rechnungsschreiben ein Greuel ist. Sie steht ihren Kunden und den Tieren wahrscheinlich Tag und Nacht zu Diensten und die Landwirte feixen schon, wenn Frau Dr. Kostnix nächtlich zur Kälbergeburt erscheint.
Nun ist die Ärztin leider verschieden, und viele Landwirte hoffen nun, daß die Erben nicht mehr in der Lage sind, die wirren Unterlagen der Ärztin zu sortieren und Rechnungen zu schreiben. Falls aber doch eine Rechnung über Leistungen der letzten 7 Jahre kommt, erkundigt man sich vorsichtshalber schon mal hier im Forum, wie denn die Rechtslage ist.
Habe ich das richtig geschildert?
Wenn (!) ich das so richtig geschildert habe, muß ich sagen, daß mir das Kotzen kommt bei soviel Abgebrühtheit. Ich wünsche den "Nutznießern", daß der Arzt-Nachfolger um sie einen großen Bogen macht - was ja anscheinend schon der Fall zu sein scheint. Sie dürfen dann die nächtlichen Geburten allein regeln.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon maexchen » Sa Sep 19, 2009 23:58

Jede erbrachte Leistung/Ware hat Anspruch auf Entschädigung/Bezahlung !!! Und der wird auch ausdrücklich vom Gesetzgeber nicht aufgehoben !!! Aufgehoben wird lediglich die Durchsetzbarkeit !!!
Die Verjährung dient damit nur dem Rechtsfrieden.

Aber dreh die Argumentation mal um. Ich hab hier auch einen Tierarzt gehabt, der brauchte bis zum Rechnung schreiben immer 1,5 Jahre. Den finanziellen Aspekt laß ich da mal außen vor, anscheinend konnte er sich das leisten.
Was mich in die Verzweiflung getrieben hat dabei, ich hatte nix in der Hand, welche Leistungen erbracht ( ! ) worden waren, wenn dann irgendwann die Rechnung kam.
Es liegt doch nicht in der Hand des Landwirts, wenn der TA mit dem Rechnungschreiben nicht nachkommt. Weißt Du ob der fred Ersteller nicht immer wieder nachgehakt hat, die Rechnung zu schreiben.
Es kann ja jeder gerne die Moralkeule schwingen !!! Ich weiß nicht, wie ich reagieren würde, wenn mir jemand 7 Jahre alte Rechnungen vor die Nase halten würde. Kormoran, Du würdest die sicher ohne Nachzudenken bezahlen. :wink:

Konstruiert Euch nicht irgendwelche Geschichten zusammen.

maexchen, der seine Rechnungen noch alle bezahlt hat
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon Kormoran2 » So Sep 20, 2009 0:24

Natürlich würde ich die alten Rechnungen nicht einfach bezahlen, sondern versuchen, das nachzuprüfen.
Aber ich habe es auch schon fertiggebracht, meinen Lama-Händler aufzufordern, mir endlich mal ´ne Rechnung zu schicken. Der junge Kerl scheint auch mit seiner Buchhaltung auf Kriegsfuß zu stehen. Aber letztlich könnte es sonst passieren, daß der plötzlich zumacht, und ich stehe ohne LAMA-Händler da.
So sollte man vielleicht auch den Tierarzt mal daran erinnern, daß man steinalte Rechnungen nicht mehr bezahlen wird, damit der sich darauf einstellen kann.
Das ist wie gesagt der moralische Aspekt. Falls der heute überhaupt noch einen Pfifferling wert ist.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon Heinrich » So Sep 20, 2009 8:39

Kormoran2 hat geschrieben:Ich finde, daß der moralische Aspekt hier eklatant in den Vordergrund tritt.
Da ist also eine Tierärztin, die so sehr in ihrem Beruf aufgeht, daß ihr das Rechnungsschreiben ein Greuel ist. Sie steht ihren Kunden und den Tieren wahrscheinlich Tag und Nacht zu Diensten und die Landwirte feixen schon, wenn Frau Dr. Kostnix nächtlich zur Kälbergeburt erscheint.
Nun ist die Ärztin leider verschieden, und viele Landwirte hoffen nun, daß die Erben nicht mehr in der Lage sind, die wirren Unterlagen der Ärztin zu sortieren und Rechnungen zu schreiben. Falls aber doch eine Rechnung über Leistungen der letzten 7 Jahre kommt, erkundigt man sich vorsichtshalber schon mal hier im Forum, wie denn die Rechtslage ist.
Habe ich das richtig geschildert?
Wenn (!) ich das so richtig geschildert habe, muß ich sagen, daß mir das Kotzen kommt bei soviel Abgebrühtheit. Ich wünsche den "Nutznießern", daß der Arzt-Nachfolger um sie einen großen Bogen macht - was ja anscheinend schon der Fall zu sein scheint. Sie dürfen dann die nächtlichen Geburten allein regeln.


In diesem Zusammenhang muss mal seinen Beitrag "hilfe der Tierarzt kommt nicht" im Rindertreff mit etwas anderen Augen sehen.

Ich denke auchd das die Erben einen Schock bekommen haben als sie das Chaos gesehen haben.
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon Heinrich » So Sep 20, 2009 8:42

maexchen hat geschrieben:Jede erbrachte Leistung/Ware hat Anspruch auf Entschädigung/Bezahlung !!! Und der wird auch ausdrücklich vom Gesetzgeber nicht aufgehoben !!! Aufgehoben wird lediglich die Durchsetzbarkeit !!!
Die Verjährung dient damit nur dem Rechtsfrieden.

Aber dreh die Argumentation mal um. Ich hab hier auch einen Tierarzt gehabt, der brauchte bis zum Rechnung schreiben immer 1,5 Jahre. Den finanziellen Aspekt laß ich da mal außen vor, anscheinend konnte er sich das leisten.
Was mich in die Verzweiflung getrieben hat dabei, ich hatte nix in der Hand, welche Leistungen erbracht ( ! ) worden waren, wenn dann irgendwann die Rechnung kam.
Es liegt doch nicht in der Hand des Landwirts, wenn der TA mit dem Rechnungschreiben nicht nachkommt. Weißt Du ob der fred Ersteller nicht immer wieder nachgehakt hat, die Rechnung zu schreiben.
Es kann ja jeder gerne die Moralkeule schwingen !!! Ich weiß nicht, wie ich reagieren würde, wenn mir jemand 7 Jahre alte Rechnungen vor die Nase halten würde. Kormoran, Du würdest die sicher ohne Nachzudenken bezahlen. :wink:

Konstruiert Euch nicht irgendwelche Geschichten zusammen.

maexchen, der seine Rechnungen noch alle bezahlt hat

Also das find ich eine etwas billige Ausrede.Seit gut 5-6 ahren muss jede Medikamenten anwendung und jede Tierärztliche Tätigkeit genau aufgezeichnet werden.
Also wenn du es wirklich willst kannst du schon relativ genau rausfinden was der Tierarzt wann gemacht hat.
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon maexchen » So Sep 20, 2009 13:00

Das ist schon wieder eine Unterstellung. Hier bei mir war das auch vor 15 Jahren schon so.
Das Problem fängt ja auch schon viel früher an. Sowas läßt man nicht über mehrere Jahre schleifen.

Aber wie s wirklich war ...

Grüße
maexchen
 
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Re: Wann verjährt eine Tierarztrechnung?

Beitragvon motorradbruder » So Sep 20, 2009 19:08

Heinrich hat geschrieben:
Kormoran2 hat geschrieben:Ich finde, daß der moralische Aspekt hier eklatant in den Vordergrund tritt.
Da ist also eine Tierärztin, die so sehr in ihrem Beruf aufgeht, daß ihr das Rechnungsschreiben ein Greuel ist. Sie steht ihren Kunden und den Tieren wahrscheinlich Tag und Nacht zu Diensten und die Landwirte feixen schon, wenn Frau Dr. Kostnix nächtlich zur Kälbergeburt erscheint.
Nun ist die Ärztin leider verschieden, und viele Landwirte hoffen nun, daß die Erben nicht mehr in der Lage sind, die wirren Unterlagen der Ärztin zu sortieren und Rechnungen zu schreiben. Falls aber doch eine Rechnung über Leistungen der letzten 7 Jahre kommt, erkundigt man sich vorsichtshalber schon mal hier im Forum, wie denn die Rechtslage ist.
Habe ich das richtig geschildert?
Wenn (!) ich das so richtig geschildert habe, muß ich sagen, daß mir das Kotzen kommt bei soviel Abgebrühtheit. Ich wünsche den "Nutznießern", daß der Arzt-Nachfolger um sie einen großen Bogen macht - was ja anscheinend schon der Fall zu sein scheint. Sie dürfen dann die nächtlichen Geburten allein regeln.


In diesem Zusammenhang muss mal seinen Beitrag "hilfe der Tierarzt kommt nicht" im Rindertreff mit etwas anderen Augen sehen.

Ich denke auchd das die Erben einen Schock bekommen haben als sie das Chaos gesehen haben.
Heinrich


Heinrich, der Thread "Hilfe der Tierarzt kommt ned" hat mit der Rechnungsschreiberei überhaupt nix zu tun, aber auch üüüüüüüberhaupt gar nix. Die TÄin iss gestorben und die Großtierpraxis wurde NICHT weitergeführt. Das war ja auch erst drei oder vier Wochen nach ihrem Tod, dass der "Neue" TA ned gekommen iss.....da hat noch keiner Rechnungen rausgeschickt.

Der "Erbe" ist ihr Ehemann, der hat das schon seit Jahren gewusst, dass 95% der Rechnungen im Groß-
tierbereich noch ausstehen. Seit Jahren hat ers ned auf die Reihe gekriegt, mal ein paar Rechnungen
zu schreiben, aber jetzt hat ers anscheinend kapiert wies geht.
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