Bei uns im Dorf fahren einige Bauern abends solo mit nur Trecker rum, mit der Rundumleute an....
Darf man das eigentlich
Aktuelle Zeit: Sa Mai 18, 2024 19:07
Steyr_CVT hat geschrieben:Also das ist auch nicht ganz richtig! Wen nen Kipper von 2,6 m fährt, braucht eine Rundumleuchte, weil er eine besondere Gefahr darstellt. Die StVO lässt eine Breite von max. 2,55 m zu. Die Ausnahme LoF-Fahrzeuge, diese dürfen bis 3 m breit sein. Da Du aber mit 2,6 m über den 2,55 m bist, stellst führst Du für die anderen Verkehrsteilnehmer eine besondere Gefahr mit Dir, da ein "Standard-Fahrzeug" ja nur max. 2,55 m hat. In diesem Fall bist Du gezwungen die anderen Verkehrsteilnehmer auf diese Gefahr aufmerksam zu machen. Dies kann durch gelbes Blinklicht, Warntafeln, Begrenzungsleuchten oder Kombination dieser Dinge erfolgen.
master3011 hat geschrieben:Bei uns im Dorf fahren einige Bauern abends solo mit nur Trecker rum, mit der Rundumleute an....
Darf man das eigentlich
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