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Warntafeln?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Warntafeln?

Beitragvon Krone BigX » Di Okt 24, 2006 17:45

Moin,

also ein LU bei uns hat diesen Sommer einen neuen Pflug samt Packer bekommen. Einen Lemken Europal Pflug 6-Schar mit dazugehörigem Packer (ca.3,10m breit). Da der Schlepper auf dem Acker ohne Frontgewicht zu leicht wird, wurde ein Degenhart Frontgewicht mit aufnahme für den Packer angeschaft. So nun sitzt der Packer vor dem Frontgewicht vorne am Schlepper beim Straßentransport. Nur sind am Packer keine Warntafeln dran.

Was meint ihr müssen bei solchen Abmessungen welche dran oder net? Darf ich da überhaupt noch mit auf die Straße?
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Beitragvon Gast » Di Okt 24, 2006 17:50

Wenn er nicht die transport länge und breite überschreitet...
Dann normal schon...

Außer er schweißt sich da selber was dafür zusammen...
Dann müsste man das beim TÜV (in österreich weiß nicht wie es bei euch ist) eintragen lassen oder?...

Aber warntafel... Hmmm, o.k. man sollte eigendlich immer eine drauf haben...
Meistens schon serienmäßig vorhanden...

Ob man muss... :roll:

Schöne Grüße
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Beitragvon Metzi » Di Okt 24, 2006 19:12

man darf nur mit geräten bis zu einer breite von 3 metern auf die öffentliche straße !
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Beitragvon questenberg » Di Okt 24, 2006 19:13

Außer man hat eine Ausnahmegenehmigung.
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Beitragvon lappie » Di Okt 24, 2006 19:44

Also gesetzlich muss man 3,50m nach vorne einhalten, gemessen Lenkradmitte bis Vorderkante. Das sollte man als erstes prüfen, Dann ist auch dringend die zulässige Vorderachslast zu berücksichtigen. Mit 6 Schar hinten dran, könnte vielleicht sogar das Gesamtgewicht ne Rolle spielen.

Für den "Nahbereich" würde ich einfach Warntafeln dran machen sowie weiße Begrenzungsleuchten + Blinker. Das wäre dann der bester Weg, auch wenn´s nicht erlaubt ist
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Beitragvon flash » Di Okt 24, 2006 19:53

Habe ich richtig gelesen 3,1 m Breite.

§32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen nach StVZO

Bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten sowie bei Fahrzeugen mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung beträgt die max. Breite 3,00 m.

Du brauchst also eine Sondergenehmigung der Zulassungsbehörde. In der steht dann auch drin welche zusätzlichen Schutzeinrichtungen du benötigst (z.B. Rundumleuchte). An sonsten gilt die STVO mit ihren Begrenzungsleuten und Warntafeln.
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Beitragvon Krone BigX » Di Okt 24, 2006 20:02

Ihr habt recht, der Packer ist nur 3m breit. Denke doch das die Vorderachslast überschritten wird, da der Packer wohl so ca. 2ton wiegt und das Frontgewicht auch so ca.800kg. Was der pflug wiegt weiß ich nicht, nur man kann ihn während des Transports nicht auf dem Rad laufen lassen sondern muss ihn in der Hydraulik halten.
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Beitragvon Fendt412 » Di Okt 24, 2006 21:55

Laut Gesetz Bräuchte sogar unsere Kreiselegge eine Sondergenehmigung, da sie etwa 3,08m Außenbreite hat!
Ist aber bei vielen 3m-Maschinen so!

Bei der Sondergenehmigung gehts halt rein ums Geld, Mähdrescher usw. brauchen ja auch jährlich wieder eine Sondergenehmigung (welche ja nicht gerade billig ist!) oder?

Um mit einem Rundumlicht fahren zu dürfen braucht man eine Sondergenehmigung also erst über 3m mit Sondergenehmigung darf man laut Gesetz das Rundumlicht drauf haben.
Bei uns hab ich schon Landwirte fahren gesehen, die bei einem normalen Kipper mit um die 2,6m Breite 2 Rundumlichter eingeschaltet hatten, sowas finde ich eine Sauerei, da das Rundumlicht wirklich nur Maschinen vorbehalten sein sollten, die es nötig haben!
Wir selbst haben ein Rundumlicht, welches wir nur benutzen, wenn wir mit der Kreiselegge, Frontpacker unterwegs sind da die Breite über 3m ist und viele Autofahrer das ganze unterschätzen,Sondergenehmigung haben wir keine, da es zu teuer ist für die wenigen km die wir auf der Straße damit sind!

An welchem Schlepper hängt den der Pflug (also welche leistungsklasse?), ist ja doch ein rießiges Gespann!
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Beitragvon Carsten » Mi Okt 25, 2006 7:57

Hallo,

ja das habe ich auch beobachtet. Da viele meinen Sie müssten bei jeder Fahrt das Rundumlicht einschalten sind die Autofahrer schon desensibilisiert und fahren schon nicht mehr langsam.
Gruß
Carsten
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Beitragvon Bernhard B. » Mi Okt 25, 2006 11:50

Hallo,

also grundsätzich sind Warntafeln und Blinkleuchten nie verkehrt. Leider ist das bei den meisten Maschinen nur Sonderausstattung, und bei der kassieren die Firmen erst so richtig ab .... also lieber selbst nachrüsten.

Was ich in diesem Zusammenhang sehr gerne verwende sind Warntafelfolien, also Warntafeln zum aufkleben. Die kannst Du passend zurechtschneiden, und dann an einer passenden Stelle aufkleben. Wichtig ist nur, dass Du die Normmasse einhälst .... ich hab sowas z.B an der Drille, am Düngerstreuer, etc dran.
Ein Vorteil dieser Folie ist, dass die im Gegensatz zu Warntafeln nicht abstehen, und somit die Gefahr einer Beschädigung deutlich geringer ist.

Wenn Du über 3m Transportbreite kommst, benötigst Du im Normalfall ne Ausnahmegenehmigung für dieses Gerät. Diese ist aber meistens nur zeitlich beschränkt (saisonal), und muss jährlich neu beantragt werden >> Abzocke! Da musst Du mit Deinem Gerät zum TÜV, die messen dann die exakte Breite, und erstellen dann ein Gutachten. Kostet mehrere hundert Euro. Ich hab mich vor ein paar Jahren mal schlau gemacht >> Nachbar ist bei der DEKRA.... das ist wieder typisch deutsche Bürokratie ....
Ich hab seit diesem Winter jetzt auch ne Rundumleuchte drauf, wird aber nur bei Fahrten mit der Drillkombi oder beim Schneeräumen eingeschaltet. Ansonsten ist diese Leuchte umgeklappt...

Gerade bei meiner Drillkombi ist es doch sicherer, wenn die Rundumleuchte an ist >> Frontpacker, Kurzkombi plus Drille; Kurzkombi ist 3,20m breit, und die Drille wird starr dahinter angebaut (keine Huckepack).
Bild

Was ich allerdings lächerlich finde, wenn mehrere solcher Leuchten am Schlepper montiert sind .... oder wenn diese nonstop eingeschaltet wird .... irgendwie verliert dann diese Leuchte ihre Gaubwürdigkeit, und die anderen Verkehrsteilnehmer nehmen einen nicht mehr ernst ...


MfG

Bernhard
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Beitragvon Weinbauer » Mi Okt 25, 2006 17:46

[quote="Bernhard B."]Hallo,

also grundsätzich sind Warntafeln und Blinkleuchten nie verkehrt. Leider ist das bei den meisten Maschinen nur Sonderausstattung, und bei der kassieren die Firmen erst so richtig ab .... also lieber selbst nachrüsten.

Bild

es gibt auch abnehmbare warntafeln. die kannst einfach umstecken. ein tipp. falls klemmverschlüsse, bastele dir schrauben mit schellen dran. dann sind se auch schön fest.
so spart man zumindest das geld für jedes gerät.
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
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Beitragvon Fendt412 » Mi Okt 25, 2006 21:24

Wir nutzen überall abnehmbare Warntafeln (außer am Düngerstreuer und Güllefass, da waren schon welche dran)

Da ja meistens die Beleuchtung des Zugfahrzeuges verdeckt is, haben wir einfach an den steckbaren Warntafeln gleich die Beleuchtung mit dran (in der Mitte der Tafel jeweils)

Die Warntafeln haben hinten ein quadratisches Rohr jeweils in der Mitte von unten nach oben und werden einfach auf ein kleineres quadratisches Rohr (passend halt) aufgesteckt! Hält gut und ist schnell an- und abgebaut!
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Beitragvon Bernhard B. » Do Okt 26, 2006 7:31

das mit den abnehmbaren Warntafeln ist so ne Sache. Klar, man benötigt im Idealfall nur noch ein Paar Warntafeln und Blinker, aber gerade wenns schnell gehen soll, wer rennt dann quer durch den Hof, und holt oder sucht sich die Warntafeln? Man ist halt leichter dazu verleitet, ohne zu fahren....

Aus diesen Grund hab ich die Beleuchtung lieber festmontiert, so brauch ich mir um Blinker, etc. keine sorgen machen, und kann sofort losfahren.


Ich will jetzt auf keinen Fall die Stecksysteme schlecht machen, aber für mich kommen nur festinstallierte Warntafeln und Leuchten infrage ....


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Beitragvon lappie » Do Okt 26, 2006 10:33

Von abnehmbaren Warntafeln halte ich auch gar nichts:
- Legt man sie am Feldrand ab, fährt man sie selbst platt, oder der Nachbar donnert drüber weg, oder sie werden sogar geklaut. Außerdem liegen sie garantiert nicht auf dem Feldende, wo man fertig ist.
- Lagert man sie in der kabine, fliegen sie nur rum, machen die Kabine kaputt oder liegen dir vor den Füßen rum. Oder sie brechen kaputt, weil jemand drauf rum trampelt.

Also gehört an jede Maschine fest installierte Beleuchtung, wobei man die serienmäßig Montierten oft vergessen kann.
Wir haben übrigens, auch wenns nicht erlaubt ist, die Warntafeln selbst gestrichen. Erst das Blech weiß und dann Rote Streifen drauf. Sind natürlich nicht reflektierend. Früher war das aber erlaubt und hat bis heute keine Probleme gegeben.
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Beitragvon Steyr_CVT » Do Okt 26, 2006 10:47

[quote="Fendt412"]Um mit einem Rundumlicht fahren zu dürfen braucht man eine Sondergenehmigung also erst über 3m mit Sondergenehmigung darf man laut Gesetz das Rundumlicht drauf haben.
Bei uns hab ich schon Landwirte fahren gesehen, die bei einem normalen Kipper mit um die 2,6m Breite 2 Rundumlichter eingeschaltet hatten, sowas finde ich eine Sauerei, da das Rundumlicht wirklich nur Maschinen vorbehalten sein sollten, die es nötig haben![/quote]


Also das ist auch nicht ganz richtig! Wen nen Kipper von 2,6 m fährt, braucht eine Rundumleuchte, weil er eine besondere Gefahr darstellt. Die StVO lässt eine Breite von max. 2,55 m zu. Die Ausnahme LoF-Fahrzeuge, diese dürfen bis 3 m breit sein. Da Du aber mit 2,6 m über den 2,55 m bist, stellst führst Du für die anderen Verkehrsteilnehmer eine besondere Gefahr mit Dir, da ein "Standard-Fahrzeug" ja nur max. 2,55 m hat. In diesem Fall bist Du gezwungen die anderen Verkehrsteilnehmer auf diese Gefahr aufmerksam zu machen. Dies kann durch gelbes Blinklicht, Warntafeln, Begrenzungsleuchten oder Kombination dieser Dinge erfolgen.
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