hallo,
neulich hatte ich Besuch von der Berufsgenossenschaft. Eine Zapfwelle wurde bemängelt und die ominösen Pflanzenschutzhandschuhe fehlten.
Dann der Blick auf die Sicherungskästen in der Halle. Einer ist ca 25 Jahre alt. davor ein neuer wegen Umstellung von Freileitung auf Erdkabel vor zwei Jahren. Nirgens war ein FI-Schalter zu finden. An Elektrik gehe ich nicht dran. Mein Elektriker hat zwar jetzt einen eingebaut, der auch funktioniert, war aber mit hohen Kosten verbunden. Erst wollte er das gar nicht machen, denn er sagte, unser hier hauptsächlich agierender Strohmversorger hätte hier noch nie FI Schutzschalter gefordert und für die Altanlage gäbe es sowieso Bestandsschutz.
Hat die BGS überhaupt das Recht, so weitreichende Änderungen zu verlange? Aufwändig war die Sache vor allem. weil ja der FI nur funktioniert, wenn nirgends N und Erde gebrückt sind. Da suche man mal alle Verbindungen nach ab, das kostet Stunden!
Gruß
Drago

