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Was darf die Berufsgenossenschaft?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Was darf die Berufsgenossenschaft?

Beitragvon drago » Do Jun 19, 2014 8:15

hallo,
neulich hatte ich Besuch von der Berufsgenossenschaft. Eine Zapfwelle wurde bemängelt und die ominösen Pflanzenschutzhandschuhe fehlten.
Dann der Blick auf die Sicherungskästen in der Halle. Einer ist ca 25 Jahre alt. davor ein neuer wegen Umstellung von Freileitung auf Erdkabel vor zwei Jahren. Nirgens war ein FI-Schalter zu finden. An Elektrik gehe ich nicht dran. Mein Elektriker hat zwar jetzt einen eingebaut, der auch funktioniert, war aber mit hohen Kosten verbunden. Erst wollte er das gar nicht machen, denn er sagte, unser hier hauptsächlich agierender Strohmversorger hätte hier noch nie FI Schutzschalter gefordert und für die Altanlage gäbe es sowieso Bestandsschutz.
Hat die BGS überhaupt das Recht, so weitreichende Änderungen zu verlange? Aufwändig war die Sache vor allem. weil ja der FI nur funktioniert, wenn nirgends N und Erde gebrückt sind. Da suche man mal alle Verbindungen nach ab, das kostet Stunden!
Gruß
Drago
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Re: Was darf die Berufsgenossenschaft?

Beitragvon scoutsman » Do Jun 19, 2014 8:35

Kein FI vom Stromversorger gefordert? :shock:
Ich dachte der FI gehört standartmäßig dazu, ohne wenn und aber.Schon aus eigenem Interesse.
Ohne sowas wäre ich schon des öfteren gegrillt worden. :D
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Re: Was darf die Berufsgenossenschaft?

Beitragvon Stoapfälzer » Do Jun 19, 2014 8:52

Berufsgenossenschaft selbst macht bei uns nichts mit Strom. Da kommt regelmäßig (alle 10 Jahre oder so) ein extra Prüfer vorbei der alle Geräte, Steckdosen und co prüft.
Finde ich sehr sinnvoll da die sehr gut beraten und auch alles mal durchmessen.
Beim letzten mal kam zB ein defekter Fi zum Vorschein den man sonst erst merkt wenn es zu spät ist :regen:
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Was darf die Berufsgenossenschaft?

Beitragvon Frankenbauer » Do Jun 19, 2014 9:00

Ohne FI in der Anlage KEIN Versicherungsschutz. Weder bei der BG noch private Haftpflicht.
Mich hat die "Generalsanierung" der Elektrik incl. Tausch der zu trägen FI s im Laufe der Jahre fast 6000€ gekostet, wenn ich jetzt abziehe, was an Komfortverbesserungen (Schalter auf der richtigen Seite, kurze Wege von Steckdose zu Gerät usw.) gemacht wurde und die konsequente Umstellung auf Euro- Norm, dann bleiben aber mindestens noch 2000€ für Kabelaustausch, PE- Durchklemmen, vier FI s (in jedem Strang einer, man will ja nicht ständig laufen) und vor allem die Arbeit übrig. ABER ich weiß jetzt, dass meine Anlage wieder auf der Höhe der Zeit ist und kann guten Gewissens dem nächsten Prüftermin entgegen schauen.
Den Stromversorger juckt Deine Anlage nicht, der übergibt an der Panzersicherung, was danach kommt ist Dein Problem.

Gruß

Werner
frech, frecher, FRÄNKISCH!
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Re: Was darf die Berufsgenossenschaft?

Beitragvon Sortable » Do Jun 19, 2014 9:11

Wir mussten vor Jahren sogar einen neuen FI einbauen, der alte löste bei 500mA aus und der neue bei
?50mA? so was in der Richtung. Bei berliner Altbauten (nicht gewerblich) war vielfach Nullung erlaubt,
d.h. Erde und Null zusammengelegt, da durfte ich als Neumieter die Sicherung selbst -- unter den Augen
des Mannes vom Versorger -- einsetzen :roll:

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Re: Was darf die Berufsgenossenschaft?

Beitragvon PhatFinder » Do Jun 19, 2014 11:34

FI ist doch in der Landwirtschaft schon ewig Pflicht ,das ist doch im eigenen Interesse das da alles o.k und zeitgemäss ist .
Wer hat schon Interesse dran das die eigene Bude mal abbrennt ,das die Mitarbeiter oder man selbst mal ein tötlichen Schlag bekommt ?
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Re: Was darf die Berufsgenossenschaft?

Beitragvon Nordhesse » Do Jun 19, 2014 11:46

Die alten FI hatten 300 mA und die neuen 30 mA. Für die Lüftung extra welche, weil die 30 mA da schon Auslösen würden. Das bringt aber das Problem bei der Notstromversorgung mit. Die Aggregate sind mit 30 mA ausgerüstet. Der Fliegt dann als raus
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Re: Was darf die Berufsgenossenschaft?

Beitragvon tröntken » Do Jun 19, 2014 12:30

Nordhesse hat geschrieben:Die alten FI hatten 300 mA und die neuen 30 mA. Für die Lüftung extra welche, weil die 30 mA da schon Auslösen würden. Das bringt aber das Problem bei der Notstromversorgung mit. Die Aggregate sind mit 30 mA ausgerüstet. Der Fliegt dann als raus



Das erklärt, warum ich immer den Maststall im Notstrommodus abschalten muss...!
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Re: Was darf die Berufsgenossenschaft?

Beitragvon Franzis1 » Do Jun 19, 2014 14:08

Nordhesse hat geschrieben:Die alten FI hatten 300 mA und die neuen 30 mA. Für die Lüftung extra welche, weil die 30 mA da schon Auslösen würden. Das bringt aber das Problem bei der Notstromversorgung mit. Die Aggregate sind mit 30 mA ausgerüstet. Der Fliegt dann als raus


Hat er bei mir auch beanstandet muss die jetzt tauschen auf 30 mA , mal sehen ob das so Problemlos geht oder fliegen die dann nur noch raus. Sollte ich es nicht machen, könnte es bei einem Brand, Probleme mit der Kohle von der Versicherung geben wegen Teilschuld

LG Franz
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Re: Was darf die Berufsgenossenschaft?

Beitragvon agrarflächendesigner » Do Jun 19, 2014 15:32

Ein FI hat nix mit brandschutz zu tun, der ist rein zur personensicherheit.
Und ein 500mA FI ist wenns drauf ankomt so hilfreich wie gar kein FI...
als Faustregel sagt man ab 50mA wirds kritisch
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Re: Was darf die Berufsgenossenschaft?

Beitragvon Sortable » Do Jun 19, 2014 15:56

Aber nur wenn der Strom übers Herz geht!
mfg Sortable
(Gab mal schöne Experimente dazu bei den Mythbusters)
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Re: Was darf die Berufsgenossenschaft?

Beitragvon PhatFinder » Do Jun 19, 2014 16:07

[quote="agrarflächendesigner"]Ein FI hat nix mit brandschutz zu tun, der ist rein zur personensicherheit.
da wäre ich mir nicht so sicher ,der Fi verhindert wohl auch bei Nagerbiss oder ähnlichem Maleure das ein grosser Funke oder Lichtbogen entsteht .
Ohne FI kann das auch mal eine Zeit brutzeln bevor die Sicherung fliegt
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Re: Was darf die Berufsgenossenschaft?

Beitragvon Fadinger » Do Jun 19, 2014 16:18

Hallo!
Sortable hat geschrieben:Aber nur wenn der Strom übers Herz geht!
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Auch 30mA "kribbeln" bereits "spürbar". Das kann man dann durchaus schon riechen, die Brandflecken in der Haut an den Berührungsstellen sind auch nicht schön ... :gewitter:
Aber es gibt auch Leute, die einen Blitzschlag überlebt haben.

Gruß F
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Re: Was darf die Berufsgenossenschaft?

Beitragvon PhatFinder » Do Jun 19, 2014 16:24

sind halt viel Faktoren die es beeinflussen können :Feuchtigkeit ,Boden,Schuhe .........
bei feuchtem Gras (guter Erdung )barfuss an den Weidezaun bei neueren Geräten darf man nicht herzkrank sein ,armer Hund ,der da mit feuchter Nase mal drankommt :mrgreen: ,zum Kälber anlernen nimm ich nur noch halbe Power .
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Re: Was darf die Berufsgenossenschaft?

Beitragvon Epxylon » Do Jun 19, 2014 17:29

Ein FI ist ein Fehlerstromschutzschalter. Das heißt wenn du 100% Strom an den Verbraucher raus gibst und nur 99% zurück kommen, merkt das Ding das was fehlt. Dadurch löst der aus.

Wenn beim anlaufen der Lüfter der FI wirklich fliegt ist was anderes faul.
Gerade bei älteren Geräten und Maschinen sind gerne N und L kurz geschlossen. Dadurch "fliegt" der FI beim einschalten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fehlerstromschutzschalter

Ich habe durch den Fehler eines Kunden mal von einer Maschine eine geknallt bekommen.
Glaubt mir eines: Ein FI ist wichtig. Denn die Schmerzen sind richtig böse. :twisted:
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