Nicht nur in Bayern, bei uns in Ba-Wü sind Verträge ab 0,5 ha Anzeigepflichtig beim Amt für Landwirtschaft. Das hängt aber mit der Privillegierung von Landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieben zusammen, und wenn von einem Solchen grössere Fläche zugepachtet wird, besteht das Amt auch nicht auf schriftliche Mitteilung. Es geht nur darum, das Flächen nicht ausserlandwirtschaftlich Verpachtet werden.