Hallo Kormoran,
da kannst du schon mal anfangen und eine Rhizomsperre großzügig einzugraben. In Deutschland/Europa vermehrt er sich meist nur vegetativ über Rhizomen oder Pflanzenteile, die von Lastwagen fallen. Oft sind die Pflanzenansammlungen auch nur von einem Geschlecht, so dass eine Vermehrung über Aussaat nicht erfolgen kann. Reicht aber auch.
Ich habe schon beobachtet, dass das Rhizom Bäche von über 3 Metern Breite unterwunden hat. In ihm werden Unmengen von Energie überwintert, so dass die Pflanze ihre gigantische Wuchsleistung vollbringen kann. Das geht natürlich auf Kosten der anderen Pflanzen. Daher ist es wichtig, das Rhizom so früh wie möglich zu schwächen.
Anspruch gegen das Land NRW (bzw. die Straßenverwaltung) .... Hmmm, Nachbarschaftsgesetz NRW findet man unter http://www.baurecht.de/gesetze.htm Aber die Öffentliche Hand dürfte sich mal wieder von allem freizeichnen können. Bleibt der allgem. Abwehranspruch aus § 1004 BGB, mit dem man sich auch gegen vom Nachbargrundstück eindringende Wurzeln - und das ist das Problem hier - wehren kann. Es gab auch mal ein Urteil betreffend den Knöterich dazu aus dem Südwesten, nur finden kann ich es auf die Schnelle nicht mehr.
Aber vielleicht liegt es auch im Interesse der Straßenverwaltung, dass da etwas passiert. Auf den Bildern kann man sehen, dass die Straße um die Kurve geht und der Knöterich in absehbarer Zeit die Sicht in die Kurve behindern wird. Bei uns müssen die Sichtbereich bei einer Autobahnauffahrt schon mehrmals im Jahr wegen dieses Zeuges gemulcht werden. Und es gibt vom B.U.N.D schon Ortsgruppen, die sich um die Bekämpfung des Knöterichs kümmern. Aber vielleicht lassen sie Dir bei der Straßenverwaltung auch freie Hand.
Ich würde die "Grüne Hölle" mulchen, warten, bis sie wieder austreibt (so 1-2 Wochen), dann mit Glyphosat drüber und dann den ganzen Bereich großflächig (min. 2 Meter Rand) mit schwerer Mulchfolie abdecken und gut beschweren. Nach ein bis zwei Jahren sollte das erledigt sein.
Gruß, Horst