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Was wäre es den Anliegern Wert....

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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34 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Was wäre es den Anliegern Wert....

Beitragvon Pauer » Di Dez 21, 2010 17:07

tony1235 hat geschrieben::oops: Aber Hallo--
siehe:www.winterdienst.com

Immer diese Querverweise. Kannst du nicht einfach meine Fragen gezielt beantworten? Ist das so schwer?
Pauer
 
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Re: Was wäre es den Anliegern Wert....

Beitragvon UweRon » Di Dez 21, 2010 18:19

@ Pauer
Die Frage " wie angemeldet? " bezog sich wohl auf die Farbe (grün/schwarz)
des Kennzeichens.
In der Landwirtschaft benutzte Schlepper werden meist "Grün" angemeldet was bedeutet das der Schlepper Steuerbefreit ist.
Dann darf er aber auch nur für die Produktion der Landwirtschaftlichen Erzeugnisse genutzt werden.

Wenn du für die Gemeinde für Geld Schnee schiebst, ist das keine zugelassene Landwirtschaftliche Tätigkeit sondern gewerblich.
Und gewerblich darfst du nicht weil Steuerbefreiung für Landwirtschaft.
Es gibt aber die Möglichkeit den Schlepper für eine gewisse Zeit für gerade solche Tätigkeiten zu versteuern.
Das regelt das Finanzamt.

Wenn du es aber schaffst dem FA. zu verklickern das du den Schnee erntest , dann darft du wieder.

Das Thema ist länger und von mir auch nicht vollständicg beschrieben.
Das ist eben sehr tipperintensiv, daher die Variante mit dem Verweis.

herzlichst
Uwe
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Re: Was wäre es den Anliegern Wert....

Beitragvon Marco + Janine » Di Dez 21, 2010 18:31

bevor mich jetzt noch jemand angeht !!!

mein schlepper hat scharze Nr.!

da ich meist auch tätigkeiten auserhalb der forstw. mache
hab ich mich damals geleich beim anmelden zu schwarzen entschlossen.
Sägen, genug für den dritten Weltkrieg.
Akku-Sägen, ein wink für die Grünen.
wenn die Flut kommt, können wir das mit dem Baumklettern
oder notfalls haben wir ja unsern Hubsteiger.
Schlepper, genug um ihn nicht mit meiner Frau teilen zu müssen :lol:
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Re: Was wäre es den Anliegern Wert....

Beitragvon zupi » Di Dez 21, 2010 18:43

Also bei dem Fragebogen den wir vom Finanzamt, nach Anmeldung des Schleppers auf grüne Nummer, bekommen haben steht folgender Punkt zum ankreuzen drin:
Es wird ausschließlich in land- und frostwirtschaftlichen Betrieben (einschließlich der Nebenbetriebe i.S. dr §§ 34, 62 BewG) verwendet. Begünstigt ist auch die Verwendung durch Land- und Forstwirte zur Pflege öffentlicher Grünanlagen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden.

Meines Erachtens wäre es also durchaus legal für die Gemeinde Winterdienst mit grüner Nummer zu erledigen.
Im Auftrag anderer (gewerblicher) Auftraggeber Parkplätze oder so zu räumen wohl wieder nicht...

Naja mir solls egal sein, räume eh nur bei uns zuhause.

Gruß Zupi
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Re: Was wäre es den Anliegern Wert....

Beitragvon robs97 » Di Dez 21, 2010 19:03

Bei uns fahren die meisten Bauern mit grüner Nr. für die Gemeinde im Winterdienst. Für diese Zeit müssen Sie beim Finanzamt Kfz Steuern bezahlen. Wie das aber genau mit dem Finanzamt geregelt ist kann ich allerdings nicht sagen. Also ob über den ganzen Winter oder nur die Tage an denen tatsächlich geräumt wurde.

Schnee fähr bei uns die Gemeinde selbst weg. Wir haben 1 Laster von Bauhof und 2 zusätzliche werden von Bauunternehmern angefordert. 1 Unimog mit Fräse beläd die LKW´s.
Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Straßen soweit mit Schnee zu sind, das man mit dem Pflug nichts mehr weg bekommt und Platz für den "neuen" Schnee benötigt wird.
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re: Was wäre es den Anliegern Wert....

Beitragvon Pauer » Mi Dez 22, 2010 2:33

Muss ich mit grüner Plakette auch dann extra Steuern zahlen, wenn der Winterdienst unentgeltlich verrichtet wird?
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Re: Was wäre es den Anliegern Wert....

Beitragvon schlossapfel » Mi Dez 22, 2010 8:22

Pauer hat geschrieben:Muss ich mit grüner Plakette auch dann extra Steuern zahlen, wenn der Winterdienst unentgeltlich verrichtet wird?

Denke mal ja, plus die Strafe wegen Steuerhinterziehung. Aber Du kannst Dich ja schon mal selbst anzeigen und dem FA ne CD mit den Sünden von Deinen Nachbarn und Dir vorbeibringen ;)
Gruß
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Re: Was wäre es den Anliegern Wert....

Beitragvon Kormoran2 » Mi Dez 22, 2010 13:45

Und wenn Du es dann ganz geschickt anstellst, wirst Du als einziger Steuersünder Deutschlands wirklich in den Knast kommen. Und alle diese Millionen-Verschieber laufen frei rum, nur Du mit dem grünen Kennzeichen wanderst wegen Steuerhinterziehung in den Bau.

Nee, war Spaß. Deswegen geht ja keiner in den Knast. Aber ich denke, wenn unentgeltlich gearbeitet wird ist das keinesfalls Steuerhinterziehung. Da gibt es doch auch noch den Begriff "Nachbarschaftshilfe". Da werden gleich unsere Juristen bestimmt was zu sagen.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Was wäre es den Anliegern Wert....

Beitragvon Waldmichel » Mi Dez 22, 2010 17:21

Hallo zusammen,

bei uns zuhause ist es so, dass von der Gemeinde Bauern für die Außenbezirke mit dem Schneeräumen beauftragt werden und dafür auch Salz zum Streuen zur Verfügung gestellt bekommen. Was da an Bezahlung läuft weiß ich natürlich nicht, ich muss aber mal schauen was für ein Kennzeichen an dem entsprechenden Traktor montiert ist welcher bei uns räumt.

Gruß Mathias
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Re: Was wäre es den Anliegern Wert....

Beitragvon Schorse » Mi Dez 22, 2010 18:06

Besonderheit in Verbindung mit § 3 Nr. 7 KraftStG
Auch Fahrzeuge, die im Übrigen ausschließlich zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden, können für eine bestimmte Zeit ausschließlich zur Straßenreinigung (z. B. zum Winterdienst (Schneeräumung)) auch ohne die sonst erforderliche äußerliche Kennzeichnung steuerunschädlich eingesetzt werden.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge die nach § 3 Nr. 7 KfzStG amtlich steuerfrei zugelassen sind, dürfen zur Straßenreinigung bzw. Schneeräumung nach dem KfzStG § 3 Nr. 7 e verwendet werden, wenn die Straßenreinigung bzw. Schneeräumung, auf gemeindeeigenen Straßen und Plätzen, oder von Gemeinden genutzten Privatstraßen und -plätzen durchgeführt wird, wenn der Auftraggeber dazu eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband ist und der Auftrag direkt von der Gemeinde an den Fahrzeughalter erfolgt, der als Landwirt ohne gewerbliche Tätigkeit der auftraggebenden Gemeinde, bekannt sein muss. Für diese Art von Straßenreinigung bzw. Schneeräumung, mit landwirtschaftlichen, steuerfrei amtlich zugelassenen Zugmaschinen dürfen keine steuerpflichtigen Zugmaschinen verwendet werden, weil dies dann eine gewerbliche Verwendung der landwandwirtschaftlich steuerfrei zugelassenen Zugmaschine anzeigt und die Sonderregelung e des § 3 Nr. 7 KfzStG nicht mehr anwendbar ist. Die Schneeräumung mit landw. nach § 3 Nr. 7 KfzStG Kfz steuerfrei amtlich zugelassenen Zugmaschinen ist nicht zulässig, wenn der Auftrag nicht nach dem KfzStG § 3 Nr. 7 e abgewickelt werden kann, sondern völlig unzulässig nach § 3 Nr.4 Die Straßenreinigung bzw. die Schneeräumung, die nach dem KfzStG § 3 Nr.7 e mit landwirtschaftlich steuerfrei zugelassenen Fahrzeugen durchgeführt werden soll, darf nicht von landwirtschaftlichen Maschinenringen oder deren gewerblichen Tochtergesellschaften, an landwirtschaftliche Fahrzeughalter weiter vermittelt werden. Für die Straßenreinigung bzw. Schneeräumung die mit solchen Kraftfahrzeugen nach § 3 Nr.4 KfzStG durchgeführt werden soll, sind ausnahmslos die vom Gesetzgeber dazu geschaffenen Vorschriften, wie die Fahrzeuglackierung nach Ral 2000 und die zusätzliche Anbringung von rot-weißen Warntafeln zu beachten.


--------------------------------------------------------------------------------

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeug-Steuerverg%C3%BCnstigung

Oder das hier:
http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=11&ved=0CBcQFjAAOAo&url=http%3A%2F%2Fwww.main-spessart.de%2FDox.aspx%3Fdocid%3D%257B9B798B82-589C-4945-9DE9-E5A12A6F489B%257D%26orgid%3D%257BC31E1788-A45D-46E9-8369-A6CAA22EB13A%257D&ei=oC8STd_UMMSj8QPw37GBBw&usg=AFQjCNGhhicV_y9mbtdG8OTIEC0W_9Kyjw&sig2=2jcAEQeZyA_9y_2wzg3xYA
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Re: Was wäre es den Anliegern Wert....

Beitragvon Waldmichel » Mo Dez 27, 2010 9:24

Hab jetzt mal nachgesehen: der Schlepper der bei uns im Auftrag der Gemeinde bahnt und streut ist mit nem schwarzen Kennzeichen unterwegs!

Gruß Mathias
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Re: Was wäre es den Anliegern Wert....

Beitragvon togra » Mo Dez 27, 2010 10:47

Waldmichel hat geschrieben:Hab jetzt mal nachgesehen: der Schlepper der bei uns im Auftrag der Gemeinde bahnt und streut ist mit nem schwarzen Kennzeichen unterwegs!

Gruß Mathias



Das ist er aber den Rest des Jahres auch!

Und wer im Sommer mit Grüner Nummer unterwegs ist, darf auch im Winter (aber nur im Auftrag der Gemeinde) damit Schnee schieben.

Der einzige Unterschied zwischen beiden ist, dass der eine gewerblich Schnee schiebt, der andere seine LoF-Zugmaschine zur Straßenreinigung einsetzt.... :roll: ...und deshalb gerechterweise keine Steuern zahlen muss... :roll: :roll: :roll:

Iss aber'n anderes Thema...

Um zum eigentlichen Thema zurück zu kommen: Wenn's bei uns (Südniedersachsen) noch weiter schneit, MUSS der Schnee bald abgefahren werden :shock:
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Re: Was wäre es den Anliegern Wert....

Beitragvon fichtenmoped » Mo Dez 27, 2010 11:09

Schorse hat geschrieben:
Besonderheit in Verbindung mit § 3 Nr. 7 KraftStG
Auch Fahrzeuge, die im Übrigen ausschließlich zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden, können für eine bestimmte Zeit ausschließlich zur Straßenreinigung (z. B. zum Winterdienst (Schneeräumung)) auch ohne die sonst erforderliche äußerliche Kennzeichnung steuerunschädlich eingesetzt werden.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge die nach § 3 Nr. 7 KfzStG amtlich steuerfrei zugelassen sind, dürfen zur Straßenreinigung bzw. Schneeräumung nach dem KfzStG § 3 Nr. 7 e verwendet werden, wenn die Straßenreinigung bzw. Schneeräumung, auf gemeindeeigenen Straßen und Plätzen, oder von Gemeinden genutzten Privatstraßen und -plätzen durchgeführt wird, wenn der Auftraggeber dazu eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband ist und der Auftrag direkt von der Gemeinde an den Fahrzeughalter erfolgt, der als Landwirt ohne gewerbliche Tätigkeit der auftraggebenden Gemeinde, bekannt sein muss. Für diese Art von Straßenreinigung bzw. Schneeräumung, mit landwirtschaftlichen, steuerfrei amtlich zugelassenen Zugmaschinen dürfen keine steuerpflichtigen Zugmaschinen verwendet werden, weil dies dann eine gewerbliche Verwendung der landwandwirtschaftlich steuerfrei zugelassenen Zugmaschine anzeigt und die Sonderregelung e des § 3 Nr. 7 KfzStG nicht mehr anwendbar ist. Die Schneeräumung mit landw. nach § 3 Nr. 7 KfzStG Kfz steuerfrei amtlich zugelassenen Zugmaschinen ist nicht zulässig, wenn der Auftrag nicht nach dem KfzStG § 3 Nr. 7 e abgewickelt werden kann, sondern völlig unzulässig nach § 3 Nr.4 Die Straßenreinigung bzw. die Schneeräumung, die nach dem KfzStG § 3 Nr.7 e mit landwirtschaftlich steuerfrei zugelassenen Fahrzeugen durchgeführt werden soll, darf nicht von landwirtschaftlichen Maschinenringen oder deren gewerblichen Tochtergesellschaften, an landwirtschaftliche Fahrzeughalter weiter vermittelt werden. Für die Straßenreinigung bzw. Schneeräumung die mit solchen Kraftfahrzeugen nach § 3 Nr.4 KfzStG durchgeführt werden soll, sind ausnahmslos die vom Gesetzgeber dazu geschaffenen Vorschriften, wie die Fahrzeuglackierung nach Ral 2000 und die zusätzliche Anbringung von rot-weißen Warntafeln zu beachten.


--------------------------------------------------------------------------------

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeug-Steuerverg%C3%BCnstigung

Oder das hier:
http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=11&ved=0CBcQFjAAOAo&url=http%3A%2F%2Fwww.main-spessart.de%2FDox.aspx%3Fdocid%3D%257B9B798B82-589C-4945-9DE9-E5A12A6F489B%257D%26orgid%3D%257BC31E1788-A45D-46E9-8369-A6CAA22EB13A%257D&ei=oC8STd_UMMSj8QPw37GBBw&usg=AFQjCNGhhicV_y9mbtdG8OTIEC0W_9Kyjw&sig2=2jcAEQeZyA_9y_2wzg3xYA



Könnte das bitte jemand ins Deutsche übersetzen ? :oops:

Gruß
Franz
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Re: Was wäre es den Anliegern Wert....

Beitragvon Kormoran2 » Mo Dez 27, 2010 15:43

Hallo Franz,

diesen Satz

Für diese Art von Straßenreinigung bzw. Schneeräumung, mit landwirtschaftlichen, steuerfrei amtlich zugelassenen Zugmaschinen dürfen keine steuerpflichtigen Zugmaschinen verwendet werden, weil dies dann eine gewerbliche Verwendung der landwandwirtschaftlich steuerfrei zugelassenen Zugmaschine anzeigt


habe ich jetzt 5 mal intensiv durchgelesen und verstehe immer noch nicht den Sinn. Die Verfasser der behördlichen Bandwurmsätze haben sich hier selbst ins Knie geschossen und sind einfach der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig.

Solche Gesetze, die auch Vollzugsbeamte (Polizisten) nicht verstehen, führen dann vor Ort zu Irrtümern und Diskussionen. Solche Gesetze ziehen Papierkram und Schriftverkehr hinter sich her und binden teure beamtete Arbeitskräfte in der Auslegung schlecht formulierter Gesetzestexte. Und dabei bräuchte man das knappe Personal dringend an anderer Stelle.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Was wäre es den Anliegern Wert....

Beitragvon forenkobold » Mo Dez 27, 2010 16:27

SCHLAND, OH SCHLAND..................... :roll: :roll: :roll: :roll:

Woanders wird nicht lang gefragt....

Taugliche freie Kapazitäten werden eingesetzt, wo es möglich ist.

Bei uns müsste man bei den größten Katastrophen zuerst abklären, welche Gerätschaften steuerunschädlich eingesetzt werden dürfen.
Nach einem 2 monatigen Genehmigungsverfahren und 40000 € Gutachterkosten darf man dann vielleicht Soforthilfe leisten.
Lieber garkeine Signatur als ne doofe....
OHHPSS.. zu spät
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