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Weg auf Wiese schottern - Genehmigungspflichtig?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Weg auf Wiese schottern - Genehmigungspflichtig?

Beitragvon Don_Baltimor » Do Okt 12, 2017 10:52

Guten Tag,
ich habe folgendes Problem: die Wiese, auf der ich mein Brennholz lagere liegt etwas am Hang. Da ich mein Brennholz dort sägen muss um es Anhängerweise nach Hause zu bringen. Mittlerweile sieht man schon deutliche Fahrrinnen aus Matsch welche ein Vorankommen mit vollem Anhänger fast unmöglich machen.
Nun zu meiner Frage: Wäre es erlaubt, wenn ich zwei Spurrillen von jeweils etwa 40cm Breite und ca 30 Meter länge aushebe und schottere, oder müsste ich mir eine Genehmigung einholen? Dann könnte ich links und rechts davon mein Brennholz stapeln stapeln und hätte keine Probleme mehr mit steckenbleiben. Achja, ich wohne in Baden-Württemberg und die Wiese liegt am Waldrand (mit etwas Wald dabei) und auf ihr steht auch eine kleine Hütte, (falls das etwas an der Gesetzeslage ändert)

Vllt kennt sich jemand aus und mag mir helfen.
Danke im Voraus!!
Don_Baltimor
 
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Re: Weg auf Wiese schottern - Genehmigungspflichtig?

Beitragvon 777 » Do Okt 12, 2017 11:12

Gehört der Grund dir ?
Dann kannst Vieles machen :wink:
Naturmaterialien gehn immer
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Re: Weg auf Wiese schottern - Genehmigungspflichtig?

Beitragvon T5060 » Do Okt 12, 2017 11:17

Nichts ausheben, 10 cm Kalkschotter drüber damit das Gras wieder durchwachsen kann und das Maul halten.

Es ist ein ausgleichspflichtiger Eingriff nach BNatSchG, daher zu genehmigen.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Weg auf Wiese schottern - Genehmigungspflichtig?

Beitragvon Don_Baltimor » Do Okt 12, 2017 11:24

Erstmal danke für die Antworten!
@777 derGrund gehört der Familie, von dieser Seite ist es kein Problem. Mir geht es nur darum, wie es mit den Behörden aussieht. Die scheinen hier etwas streng zu sein. Ein Nachbar hat beispielsweise eine Schaukel für seine Kinder auf einem eingezäunten Grundstück aufgestellt und direkt Probleme und eine Aufforderung zum Abbau bekommen. Daher habe ich lieber Vorsicht als Nachsicht.
@T5060 wäre so ein Ausgleichsverfahren ein großer Akt? Weißt du was die Folgen wären, falls es zur Anzeige kommt wenn man nichts genehmigt und einfach wie von dir geraten den Schotter auf die Wiese streut?
Gibt es evtl andere Lösungen,welche ein Befahren möglich machen, aber keine Genehmigung brauchen?
Gruß Dominik
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Re: Weg auf Wiese schottern - Genehmigungspflichtig?

Beitragvon Sottenmolch » Do Okt 12, 2017 11:37

777 hat geschrieben:Dann kannst Vieles machen :wink:
Naturmaterialien gehn immer


Eben nicht. Aussage LA Bamberg; Das Ausgleichen von Schlaglöchern ist mit Ziegeln (Naturmaterial) jederzeit möglich. Werden jedoch Wege mit Ziegeln angelegt ist dies zu melden damit sie kontrollieren können, dass alles seine Richtigkeit hat.
Sottenmolch
 
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Re: Weg auf Wiese schottern - Genehmigungspflichtig?

Beitragvon Schuttler3005 » Do Okt 12, 2017 11:40

Über welche Anhängergröße reden wir denn ?
Bzw welches Gewicht muss der Weg aushalten
Befallen vom IHC-Virus
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Re: Weg auf Wiese schottern - Genehmigungspflichtig?

Beitragvon Don_Baltimor » Do Okt 12, 2017 11:48

@Schuttler3005 der Weg muss nicht viel aushalten. Entweder Jeep (2t) und Anhänger (2,7t) oder Traktor (~2t) und maximal 3t Anhänger
Don_Baltimor
 
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Re: Weg auf Wiese schottern - Genehmigungspflichtig?

Beitragvon Schoofseggl » Do Okt 12, 2017 11:59

Du füllst einfach die entstehenden Schlaglöcher bis ein befahrbarer Weg entsteht. Hast du missgünstige Nachbarn gehen halt die Ausbesserungsarbeiten etwas langsamer voran.
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Re: Weg auf Wiese schottern - Genehmigungspflichtig?

Beitragvon T5060 » Do Okt 12, 2017 12:20

Alternative wäre auch ein Knüppeldamm Modell Wehrmacht, für Schlepper problemlos

Die Luxusvariante wären Baggermatratzen.
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Re: Weg auf Wiese schottern - Genehmigungspflichtig?

Beitragvon LUV » Do Okt 12, 2017 13:51

....machen und abwarten, was passiert, wenn überhaupt etwas passiert, dann ist es eine nachträgliche Kompensation, alternativ eine monetäre Kompensation möglich. Wenn es allerdings in einem Schutzgebiet liegt, dann kann man mit einem Rückbau rechnen.
Du bist wirklich dämlicher als ich dachte! :lol: :lol: (Bauer Piepenbrink)
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Re: Weg auf Wiese schottern - Genehmigungspflichtig?

Beitragvon Bernhard B. » Do Okt 12, 2017 14:22

kritisch wird es wenn die Wiese inkl. des Weg verpachtet oder selbst genutzt wird, und im Mehrfachantrag beantragt. Sobald eine Aufschotterung erfolgt, handelt es sich hierbei nicht mehr um ein Dauergrünland und in schlechtesten Fall spricht man von nicht genehmigten DG Umbruch infolge Umwidmung zur dauerhaften Nicht LF (=Wald, Weg, Ödland, Bebauung, usw).

Hat der Weg eine eigene Flurnummer, sind solche Maßnahmen leichter durchzuführen.

Ich würde die Spurrillen mit Hackschnitzel auffüllen. Eignet sich sehr gut dafür, Gras kann durchwachsen und gemäht werden, usw
Für jedes Problem gibt´s auch die passende Lösung - man muß sie nur finden!
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Re: Weg auf Wiese schottern - Genehmigungspflichtig?

Beitragvon Dsannaikeel » Do Okt 12, 2017 19:51

Leg doch in den Spurillen Rasengittersteine dann kann das Gras durch die Lücken wachsen.
Musst natürlich voher etwas ausheben und verdichten.Alles wieder mit Grassamen einsähen,und man sieht davon nichts mehr.
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Re: Weg auf Wiese schottern - Genehmigungspflichtig?

Beitragvon Is-klar » Do Okt 12, 2017 20:52

... und wenn er die Fahrspur bzw. den Weg mit Hackschnitzel gestaltet?
Das sollte doch gehen ohne Stress von den Behörden?
Gruß, Jan :wink:

Kettensäge auf hessisch heißt Keddesäsch.
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Re: Weg auf Wiese schottern - Genehmigungspflichtig?

Beitragvon hälle » Mo Okt 16, 2017 6:45

Das mit den Hackschnitzeln ist leider nur eine kurzfristige Lösung. Nach 1-2 Jahren ist der Matsch noch grösser...
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Re: Weg auf Wiese schottern - Genehmigungspflichtig?

Beitragvon bastler22 » Mo Okt 16, 2017 9:21

Don_Baltimor hat geschrieben:Guten Tag,
ich habe folgendes Problem: die Wiese, auf der ich mein Brennholz lagere liegt etwas am Hang. Da ich mein Brennholz dort sägen muss um es Anhängerweise nach Hause zu bringen. Mittlerweile sieht man schon deutliche Fahrrinnen aus Matsch welche ein Vorankommen mit vollem Anhänger fast unmöglich machen.



Vielleicht einfach etwas auf die Witterung achten, und nicht bei jedem Dreckswetter in die Wiese reinfahren? Dann gibts auch keine Fahrrinnen aus Matsch. Das wäre meine Vorgehensweise.
"Befahren nur bei Trockenheit" ist auch ienes der Kriterien die hier in dem Blatt genannt sind!
http://www.pforzheim.de/fileadmin/user_ ... ereich.pdf

Einen Weg zu befestigen würde ich bleiben lassen, zum Thema der Lagerung von Brennholz auf einer Wiese und den zugehörigen Problemen gibt's genug Lesestoff hier.. Mit jeder Aktion, die in Richtung professionellem Ausbau des [ungenehmigten] Lagerplatzes geht, kannst du Probleme heraufbeschwören, da hierdurch die Aufmerksamkeit der Nachbarn/Anwohner und der Behörden wächst.
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