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Wegebau finanzieren

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Wegebau finanzieren

Beitragvon scheining » So Okt 13, 2013 18:00

Hallo Forstkollegen,

ich habe gestern einen einen schönen Brief vom Forstamt im Briefkasten gefunden. Darin fordert man mich mehr oder weniger auf, mich an der Instandsetzung eines Weges zu beteiligen und veranschlagt gleich ein hübsches Sümmchen, bei 2 Wochen Entscheidungsbedenkzeit ob "ja" oder "nein" bezüglich meiner Zahlungsbreitschaft.
Hier mal ne kurze Darstellung der Weghistorie:
Der Weg wurde vor rund 12 Jahren mit Fördermitteln und Eigenmitteln völlig neu gebaut und war bis letztes Jahr in einem ziemlich guten Zustand. Durch das Babyjahr der sonst zuständigen Försterin wurde ein junger Vertretungsförster eingesetzt, welcher sich gleich an die Arbeit machte den Wald auszuräumen. Soll heißen er ließ im Privatwald nach eigener Aussage rund 100Fm/ha einschlagen was eine Summe von fast 4000Fm ergab. Das unter seiner Federführung arbeitende Unternehmen zerfuhr bei strömendem Regen sämtliche gefahrene und auch befestigte Wege bei dieser Maßnahme und war dann nach Beendigung des Auftrages,wie auch der Förster, verschwunden. Nun soll dieser Weg wie gesagt Instand gesetzt werden. Der Weg ist mehrere Kilometer lang und auf rund 2 km stark beschädigt. Ich hätte einen Anteil von rund 400 m zu tragen, welcher allerdings in Ordnung ist...

Wie würdet ihr reagieren bzw. euch verhalten (wenn ihr selbst immer euren Wegabschnitt in Ordnung gehalten habt und dieser auch noch in Ordnung ist und keine Beteiligung an besagtem Einschlag stattfand)?

Viele Grüße
Scheining
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Re: Wegebau finanzieren

Beitragvon robs97 » So Okt 13, 2013 18:10

Ich wäre da genau so wie Du ganz schön angepi....sst.

Ob es etwas bringt, das zu verweigern wage ich zu bezweifeln, es wird das selbe sein als wenn Anlieger bei solchen Instanthaltungskosten von der Gemeinde zur Kasse gebeten werden. Da interessiert es keinen was auf dem Konto ist bzw. wie in dem von Dir geschilderten Fall unberechtigt ist.
Dem " Jungförster" wird man nichts anhängen können.

Würde mich aber trotzdem Interessieren wie die Sache ausgeht bzw. ausgegangen ist.
Zuletzt geändert von robs97 am So Okt 13, 2013 18:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wegebau finanzieren

Beitragvon 2biking » So Okt 13, 2013 18:17

So wie robs sehe ich das auch, du wirst wohl wenig Chancen haben.
Allerdings wäre mein erstes Tun ein Anruf bei der zuständigen Forstbehörde und einen Termin mit dem Forstdirektor erwirken.
Dann auch Fotos, einen Lageplan, Namen, Telefonnummern etc. bereithalten und auf einen milden Ausgang des Gesprächs hoffen oder besser gleich einen Vorort-Termin vereinbaren.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren! :regen:

Viel :klee: und halt uns auf dem Laufenden.

Gruß
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Re: Wegebau finanzieren

Beitragvon Hinterwälder » So Okt 13, 2013 20:21

Hallo,
wenn der Verursacher auffindbar ist bzw. bekannt ist, dann hat der sich um den Schaden zu kümmern. Auch der Vertreter der Försterin ist im Forstamt bekannt, FU und Waldbesitzer sind ebenfalls keine Unbekannten. Die sollen sich um den Schaden kümmern, es kann doch nicht sein, das man ein Jahr wartet um den Schaden zu regulieren und dann alle Waldbesitzer zur Wiederherstellung zur Kasse bittet. Mit Kollegen absprechen, die werden ja auch von dem Brief nicht begeistert sein, Vororttermin mit dem Amtsleiter organisieren und dem die Meinung geigen. Wenn das nicht fruchtet, würde ich mich auch nicht scheuen eine Dienstaufsichtbeschwerde loszulassen. Zahlen käme für mich in dem Fall nicht in frage.
Gruß
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Re: Wegebau finanzieren

Beitragvon dnnyfab » So Okt 13, 2013 20:30

Bei uns wird das holz aus den privatwald zu 99% über die FBG vermarktet, dort wird gleich von den erlös der weg nach schweren schäden wieder instandgesetzt.
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Re: Wegebau finanzieren

Beitragvon scheining » So Okt 13, 2013 21:13

Die FBG vermarktet bei uns auch das Holz und tritt als Bündler auf, aber nicht so wie ich mir das vorstelle, weswegen ich ab nächstem Jahr austrete und weiterhin wie die letzten Jahre von der Planung bis zum Verkauf alles selbst organisiere.
Der Weg wurde damals in Regie des Forstamtes gebaut, wobei die FBG als Fördermittelnehmer und Briefkopfgeber auftrat um es mal nach meinem Empfinden auf den Punkt zu bringen. Aber alles weitere wie z.B. Instandhaltung ist zumindest in den Revieren wo ich Wald habe nicht der Fall gewesen. Weswegen man jetzt kräftigst zahlen soll...

Grüße
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Re: Wegebau finanzieren

Beitragvon sisu » So Okt 13, 2013 21:18

Hallo!
Ich weiß ja nicht wie das in D geregelt ist aber bei den Werkverträgen bzw. Schlußbriefen bei einem ab STock Kauf steht explizit drinnen das für die Wiederherstellung der Forststrasse der Unternehmer bzw. der Frächter der die Abfuhr macht verantwortlich ist. Die einzige Ausnahme die es gibt ist wenn der Besitzer vom Wald darauf besteht das bei schlechtem gerrückt wird, oder die Abfuhr erfolgen muß.
Mit freundlichen Grüßen aus Niederösterreich
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Re: Wegebau finanzieren

Beitragvon Kormoran2 » So Okt 13, 2013 23:56

Hat der TE eine Betriebs-Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, würde ich den Fall mit dieser kurz besprechen und dann voll auf Angriff gehen.
Der Weg wurde zum Nutzen einiger weniger Waldbesitzer beschädigt. Ist doch logisch, daß die auch für den Wegeschaden aufkommen müssen und nicht die Allgemeinheit der Anlieger.
Mag ja sein, daß die starken Durchforstungen, die der Vertretungsförster veranlaßt hat, berechtigt waren. Aber trotzdem muß er auch darauf achten, daß bei solchen Maßnahmen die Wege geringstmöglich geschädigt werden. D.h. bei schlechtem Wetter müssen die Arbeiten ausgesetzt werden bis es wieder geht. Ist doch klar, daß der Rücker oder der Fuhrmann gerne im Schlamm arbeitet, weil er ja überall woanders die rote Karte bekäme. Er will ja seine Geräte am arbeiten sehen.....
Ist aber auch egal. Für den Schaden müssen die aufkommen, die die Arbeiten veranlaßt haben.

Man könnte das auch vergleichen mit einem Maschinenring. Muß die Allgemeinheit blechen, wenn Mitglied Meyer den Rückewagen ruiniert, den die Gemeinschaft angeschafft hat?

Na also!

@ Scheining: Auf eurem Forstamt arbeiten wohl lauter Traumtänzer, wie? Man könnte auch fragen, ob die den Schuß vielleicht nicht gehört haben......
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Wegebau finanzieren

Beitragvon JORA » Mo Okt 14, 2013 8:29

Ich habe auch schon des öfteren über Wege der Staatsforsten mein Holz aufarbeiten und abfahren müssen. Vor Beginn der Arbeiten frage ich da den Förster ob ich den Wege benutzen darf. Der erklärt mir dann immer, dass ich Schäden sofort wieder auf meine Kosten zu beheben habe und eine Benutzungsgebühr von 1.- oder 2.-€/m³ zahlen muss.

Wer den Weg beschädigt ist in diesem Fall egal, die Kosten habe ich zunächst mal zu tragen. Könnte die Kosten dann aber auch an das Forst- oder Rückeunternehmen weitergeben. Das bleibt mir überlassen.

Wird der Weg nicht sofort wieder instand gesetzt, lässt der Förster den Weg wieder in Ordnung bringen und stellt die Kosten mir in Rechnung.
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Re: Wegebau finanzieren

Beitragvon charly0880 » Mo Okt 14, 2013 8:36

bei uns war es auch so, dass das "Grundstück" am ende eines gemeinschaftsfeldweg liegt, wie wir ca 400 Fm eingeschalgen haben hat es dann bei der abfuhr 1 woche geregnet, der weg war danach naja sagen wir mal nur noch mit nem panzer befahrbar... also auch ca 500-600 m den kompletten weg neu gemacht... da stellte sich die frage gar nicht ob die anderen sich beteiligen müssen oder nicht, da ich ja der "übeltäter" war :oops: ... nun haben die/ich nen tip top forstweg der sogar mit nem 40t befahr bar ist ;) ein danke kam bis heute nicht^^ :lol:

wenn ich beim staatsforst rumgurke, hat der förster schon mal den zeigefinger gehoben, das man als privat oder hobby holzer auch auf schön wetterlage warten kann und nicht nach starkregen da rücken muss^^ (mit einem zwinkern versehen)
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Re: Wegebau finanzieren

Beitragvon arbo » Mo Okt 14, 2013 8:52

sisu hat geschrieben:Hallo!
Ich weiß ja nicht wie das in D geregelt ist aber bei den Werkverträgen bzw. Schlußbriefen bei einem ab STock Kauf steht explizit drinnen das für die Wiederherstellung der Forststrasse der Unternehmer bzw. der Frächter der die Abfuhr macht verantwortlich ist. Die einzige Ausnahme die es gibt ist wenn der Besitzer vom Wald darauf besteht das bei schlechtem gerrückt wird, oder die Abfuhr erfolgen muß.


Das gibt es hier je nach Vertragsgestaltung teilweise auch. Nur hat anscheinend ja der Förster die Leistungen so abgenommen, womit der Unternehmer aus der Nummer i.d.R. raus ist.
Es ist ein sehr trauriger Erfahrungssatz, das sich viele junge Leute für das Forstwesen bestimmen,oder von ihren Eltern bestimmt werden, wenn sie nicht Kopf genug haben eine andere Wissenschaft oder Kunst zu erlernen...
(Lehrbuch für Förster 1877 )
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Re: Wegebau finanzieren

Beitragvon scheining » Mo Okt 14, 2013 17:06

Das Problem ist, der Förster hat alles organisiert und jeden einzelnen Waldbesitzer persönlich für den Durchforstungsauftrag unterschreiben lassen, somit ist also der Vertrag sogar direkt zw. Einschlags- und Rückefirma geschlossen worden und wahrscheinlich sogar der Förster aus der Haftung was mich ja am meisten an der Sache stört. Auf der einen Seite heimst er die Lorbeeren für eine solche Aktion ein und auf der anderen Seite kann man ihn nicht belangen, man kann ihm höchstens versuchen nachzuweisen, dass er als übergeordnete Amtsperson seiner Dienst- und Aufsichtspflicht nicht entsprechend nachgekommen ist um Schäden abzuwenden. Aber keine Ahnung ob das geht oder was es noch so für Möglichkeiten gibt...
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Re: Wegebau finanzieren

Beitragvon robs97 » Mo Okt 14, 2013 17:37

scheining hat geschrieben:Das Problem ist, der Förster hat alles organisiert und jeden einzelnen Waldbesitzer persönlich für den Durchforstungsauftrag unterschreiben lassen, somit ist also der Vertrag sogar direkt zw. Einschlags- und Rückefirma geschlossen worden und wahrscheinlich sogar der Förster aus der Haftung was mich ja am meisten an der Sache stört. Auf der einen Seite heimst er die Lorbeeren für eine solche Aktion ein und auf der anderen Seite kann man ihn nicht belangen, man kann ihm höchstens versuchen nachzuweisen, dass er als übergeordnete Amtsperson seiner Dienst- und Aufsichtspflicht nicht entsprechend nachgekommen ist um Schäden abzuwenden. Aber keine Ahnung ob das geht oder was es noch so für Möglichkeiten gibt...


Dem " Jungförster" wird man nichts anhängen können.

Das war ein Satz aus meiner Antwort und wie es sich jetzt herausstellt, nach Deinen Zeilen, wird es schwer werden.
Probieren würde ich es auf alle Fälle. Das Babyjahr wird ja so wie es aussieht zu Ende sein, was meint die Revierförsterin oder deren Vertreter zu der Sache ??
Ich würde mich auf jeden Fall mit allen Geschädigten welche den selben Brief wie Du bekommen haben nicht so einfach über den Tisch ziehen lassen. Dieser Jungförster hat ja auch einen Vorgesetzten, vielleicht mal an den wenden und die Sachlage vorbringen, wenn das nichts nutzt, dieser hat ja auch wieder jemanden über sich usw.usw. Vielleicht in so einem Gespräch mal fragen an wen Du die Rechnung für Deine/Eure Arbeit schicken darft
wenn ihr selbst immer euren Wegabschnitt in Ordnung gehalten habt und dieser auch noch in Ordnung ist und keine Beteiligung an besagtem Einschlag stattfand
oder freundlich den Ausdruck Presse, TV oder RA Posh so nebenbei fallen lassen. ( Hab ich gesehen, gehört , mir irgendeiner erzählt ) :lol:

Wünsche Dir auf jeden Fall das Euer Weg kostenfrei für Euch gerichtet wird.
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Re: Wegebau finanzieren

Beitragvon scheining » Mo Okt 14, 2013 18:00

@ robs97:

Einen anderen Förster da großartig fragen oder die Amtsleitung wird nicht viel Sinn machen, denn du kennst doch die Sache mit den Krähen und den Augen und was die eine nicht bei der anderen macht...
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Re: Wegebau finanzieren

Beitragvon Falke » Mo Okt 14, 2013 18:31

scheining hat geschrieben: Darin fordert man mich mehr oder weniger auf, mich an der Instandsetzung eines Weges zu beteiligen und veranschlagt gleich ein hübsches Sümmchen, bei 2 Wochen Entscheidungsbedenkzeit ob "ja" oder "nein" bezüglich meiner Zahlungsbreitschaft.
H


Das klingt für mich noch nicht nach einer unabwendbaren Zahlungspflicht !

Was ist, wenn du dich einfach für "nein" entscheidest ?

btw, wie hoch wäre das "hübsche Sümmchen", wenn man fragen darf ?

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